Antrag 07/III/2016 Absenkung der Modernisierungsumlage zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter

Status:
Überweisung

Die SPD soll sich auf Bundesebene für eine zeitliche Befristung sowie eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf jährlich maximal fünf Prozent einsetzen. Des Weiteren ist im Vorfeld eine obligatorische Prüfung der Angemessenheit der Modernisierung durchzuführen.
Darüber hinaus ist die Einführung einer Kappungsgrenze in Betracht zu ziehen, so dass die Miete infolge der Modernisierung nur um höchstens 3 Euro/qm innerhalb von acht Jahren erhöht werden darf.
Um Härtefälle abzumindern, ist eine Konkretisierung der Härtefallklausel unabdingbar. Dies sollte durch die Einführung eines Regelbeispiels geschehen: die Härte liegt regelmäßig vor, wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für Miete einschließlich Heizkosten gezahlt werden muss.

Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an AntragstellerIn mit der Bitte um Aktualisierung (Konsens)