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Antrag 153/II/2018 Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz

12.10.2018

Die Abgeordneten der SPD im Deutschen Bundestag werden aufgefordert:

  1. sich für eine deutliche jährliche Erhöhung der Mittel für das Bundesprogramm “Demokratie Leben” einzusetzen
  2. mit dem insbesondere Projekte und Einrichtungen Ost-Deutschland intensiv gefördert werden
  3. ausgehend von den Mittelsteigerungen soll das Programm “Demokratie Leben” schließlich in ein Demokratiefördergesetz münden, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird, um die dann gewachsenen regionalen und lokalen Projekte auf finanziell sichere Beine zu stellen und ihnen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten.

 

Antrag 99/II/2018 Parlamentarisierung der Europäischen Institutionen

12.10.2018

Die SPD im Bund und in der EU setzt sich für folgende Maßnahmen zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie in den Institutionen der EU ein:

  1. Entwicklung eines gemeinsamen Wahlprogrammes für die Europawahl 2019 und einer Spitzenkandidatin / eines Spitzenkandidaten.
  2. Stärkung der Wahl- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen aus ihren Reihen die Kommissionspräsidentin / den Kommissionspräsidenten und bestätigen die Mitglieder der Kommission; sie haben neben dem Recht auf Auskunft über legislative Tätigkeiten der Kommission das Recht, die Mitglieder der Kommission vorzuladen, sie zu rügen sowie ihnen im Ausnahmefall mit qualifizierter Mehrheit das Vertrauen zu entziehen.
  3. Initiativrecht des Europäischen Parlaments: Das Parlament soll analog zur Europäischen Kommission Gesetzesinitiativen einbringen können. Hierfür soll ein zuvor festzulegendes Quorum der Abgeordneten vonnöten sein.
  4. Rechtfertigung der Arbeitsprogramme der jeweiligen Ratspräsidentschaft vor dem Europäischen Parlament. Das Parlament soll mit einfacher Mehrheit Änderungen am Programm der Ratspräsidentschaft einbringen können.

 

Antrag 117/II/2018 Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Japan ablehnen!

12.10.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

 

Das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Japan („Economic Partnership Agreement“) ist abzulehnen. Im Vorfeld geweckte Erwartungen beim Walfang, beim illegalen Holzeinschlag (der z. B. mit Rumänien auch EU-Mitgliedsstaaten betrifft) oder bei der Durchsetzung eines Internationalen Handelsgerichtshofs erfüllt das Abkommen nicht.

Ein dringend nötiger Neustart in der EU-Handelspolitik bleibt weiter aus. Selbst die langen Debatten während der TTIP- und CETA-Verhandlungen haben offensichtlich nicht zu einer Neuausrichtung der Handelspolitik der EU-Kommission geführt. Wieder entsteht der Eindruck, dass auf nationaler und kommunaler Ebene in den Bereichen der Daseinsvorsorge oder bei Standards für Arbeitsschutz, Medikamente, Umweltschutz sowie Lebensmittel zu viel politischer Handlungsspielraum aus der Hand gegeben wird.

Antrag 28/I/2018 Mindestlohnerhöhungen bei Zuwendungsempfängern ausgleichen

30.04.2018

Der Mindestlohn ist da. Er sorgte zur Einführung bei hunderttausenden Arbeitnehmer*innen für höhere Löhne. Zu Beginn des Jahres wurde er erstmals auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde angehoben und schaffte so für alle Mindestlohnempfänger*innen eine Gehaltserhöhung um 4 Prozent.

 

Die Zuschüsse der Jobcenter für Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden allerdings nicht an diese gestiegenen Lohnkosten angepasst. Das bedeutet, dass zwischen dem gestiegenen Lohn und dem gleichbleibenden Zuschuss eine unvorhersehbare Lücke entstanden ist, die vom Arbeitgeber spontan finanziert werden muss. Hiervon sind insbesondere soziale Träger betroffen, in deren Belegschaften zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil Mindestlohnempfänger arbeiten, die durch Eingliederungszuschüsse finanziert werden. Allein die aktuelle Mindestlohnerhöhung um 34 Cent sorgt hier für jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800 Euro pro 40h-Arbeitnehmer*in.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden daher aufgefordert, den hierfür ursächlichen §91 (2) des SGB III dahingehend zu ändern, dass Mindestlohnerhöhungen während einer laufenden Eingliederungsmaßnahme genauso wie auch jetzt schon die Lohnkürzungen berücksichtigt werden.

 

Die bisher entstandenen Mehraufwendungen der Arbeitgeber, welche durch die nunmehr nicht mehr kostendeckenden Eingliederungszuschüsse entstanden sind, müssen rückwirkend zum Inkrafttreten der Erhöhung des Mindestlohnes von dem Leistungsträger erstattet werden.

 

Anlage:

§ 91 SGB III Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses

(2) Der Eingliederungszuschuss wird zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.