Die Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Fraktion des EU-Parlaments werden aufgefordert, sich in den internationalen Beziehungen mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für die Freilassung des im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in England wg. Hochverratsvorwürfen in den USA in Auslieferungshaft verwahrten Gründer der Plattform Wikileaks Julian Assange einzusetzen und seine Freilassung unverzüglich zu erwirken.
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Antrag 86/I/2022 Die SPD fordert das Ende der Verfolgung und den Schutz von Julian Assange
17.05.2022Antrag 116/I/2022 Produktions-und Humanitärkrisen präventiv verhindern II
17.05.2022Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu erlassen, die eine deutlich striktere Regulierung mit Nahrungsmitteln und Nahrungsmittelrohstoffen an den Finanzmärkten zum Ziel haben zur Eindämmung möglicher Spekulationsblasen von Lebensmitteln.
Antrag 152/I/2022 Recht auf Verschlüsselung statt Chatkontrolle
17.05.2022Die derzeit von der EU-Kommission beabsichtige Einführung einer verpflichtenden Überprüfung jeglicher digitaler Kommunikation auf Inhalte, die im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch stehen (sog. Chatkontrolle), lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Die Pflicht beträfe nach jetzigem Stand „relevante Anbieter von Internetdiensten“, was im Zweifel nicht nur E-Mail-Kommunikation und Plattformen wie Facebook oder Twitter, sondern auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp umfassen würde. Bei letzteren käme eine solche Prüfpflicht de-facto einem Verbot wirksamer Verschlüsselung gleich. Die Pläne der EU-Kommision stehen damit im direkten Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags im Bund, in dem wir ein Recht auf Verschlüsselung sowie die generelle Ablehnung allgemeiner Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation beschlossen haben.
Da die Prüfung auf Inhalte ohne durch die Betroffenen gesetzte Verdachtsmomente erfolgen soll, handelt es sich um eine anlasslose Überprüfung. Der EuGH hat wiederholt entschieden, dass eine flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung mit Grundrechten nicht vereinbar ist, selbst wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerster Straftaten geht. Überwachung privater Kommunikation darf nur gezielt und auf Grundlage eines individuellen Verdachts stattfinden, um die Grundrechte der Allgemeinheit, aber auch besonders geschützter Menschen und Kommunikationspartner:innen, wie Patient:innen, Journalist:innen, Anwält:innen und Therapeut:innen zu gewährleisten. Auch Missbrauchsopfer selbst sind immer wieder auf vertrauliche Kommunikation angewiesen.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein gravierendes Problem und der Kampf dagegen komplex. Er muss entschieden geführt werden, auch mit technischen Hilfsmitteln. Umfassende Überwachungsmaßnahmen hierfür als Heilsbringer zu verstehen verkennt aber diese Komplexität und auch die Grenzen technischer Überwachung, derer sich Kriminelle zudem leicht entziehen können. Ein Nutzen zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern ist zweifelhaft. Es bedarf dazu deutlich engagierterer Schritte, insbesondere im Bereich der Missbrauchsprävention, Opferunterstützung und der unbedingten und umfassenden Verstärkung der Ermittlungsbehörden – technisch, forensisch, personell.
Entsprechend werden sich die SPD-Mitglieder der Bundesregierung im Rat der EU gegen dieses Vorhaben aussprechen. Die Abgeordneten der SPD im Europaparlament sind ebenfalls aufgerufen, ein solches Gesetz zu verhindern.
Um den Kampf gegen Kindesmissbrauch wirksam zu stärken, soll zudem insbesondere das BKA angewiesen werden, künftig nach dem Abschluss von Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch Links zu entsprechenden Inhalten – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – den jeweiligen Hosting-Anbietern zur Löschung zu melden und so eine Weiterverbreitung zu unterbinden.
Antrag 185/I/2022 Anreize für eine Plastik-Kreislaufwirtschaft stärken
17.05.2022Wir fordern den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft von Kunstoffen auf allen Ebenen einzusetzen. Wir müssen Kunststoffe als Wertstoffe begreifen und bestehende Wertstoffe wiederverwenden.
Lasst uns Plastik vermeiden, soweit es geht, aber auch die Wiederverwertung fördern, um nicht auf ein vielseitiges Material komplett zu verzichten.
Die bestehende Priorisierung der Kreislaufwirtschaft – Müllvermeidung vor Verwertung und Beseitigung muss beibehalten und konsequenter umgesetzt werden.
Darum fordern wir:
- Die Beendigung der staatlichen Subventionierung von Rohöl: Diese Subventionen haben zur Folge, dass neuer Kunststoff günstiger ist als recyceltes Grundmaterial. Der Wertstoffkreislauf wird damit finanziell uninteressant.
- Des Weiteren fordern wir eine europäische gesetzliche Regelung, die den virtuellen Wasserverbrauch in Nahrungsmitteln und Konsumgütern schrittweise senkt: Bisher ist das einzige Augenmerk bei der Produktion von Kunststoffen die für die Nutzung notwendige Materialeigenschaft. Diese wird durch komplexe Verbindungen unterschiedlicher Kunststoffe und der Zugabe von Additiven erreicht. Durch das Einführen von Vergünstigungen für “Recyclingeigenschaften” werden hier weitere Anreize geschaffen. Dabei ist besonders auf die Energiebilanz der Recyclingprozesse zu achten, welche unter einem festgelegten Grenzwert liegen soll.
- Einen festgelegten Mindestrecyclatanteil für neue Produkte: Dieser darf nicht aus Design-Gründen unterschritten werden. Nur mögliche sicherheitsrelevante Aspekte dürfen berücksichtig werden.
- Die Etablierung von Standards für Recyclate für die Lebensmittelindustrie. Diese Standards sollen die Möglichkeit schaffen, zukünftig auch Lebensmittelverpackungen aus recyceltem Material herzustellen.
- Investitionen in die Entwicklung von effizienteren Sortiermethoden: Lediglich 52.5 Prozent der Kunststoffe, die in Wertstoffanalagen ankommen, werden durch moderne Maschinen sortiert. Die Sortierung liefert den Grundstein für die Trennung, impliziert aber nicht die Quote des tatsächlich wiederverwerteten Materials. Diese beträgt nur 12,3 Prozent. Dennoch ließe sich durch verbesserte Sortierungsmechanismen hier eine deutliche Verbesserung herbeiführen.
- Forschung an “Biokunststoffen” als eine Alternative. Diese soll allerdings nur gefördert werden, wenn der „Biokunststoff“ nicht aus hierfür extra angebauten Rohstoffen hergestellt wird, da dieses Verfahren in Konkurrenz mit der Lebensmittelproduktion steht. Stattdessen soll die Verwendung ohnehin anfallender Abfälle gefördert werden.
- Forschung an weiteren Alternativen zu Kunststoffprodukten: Plastikmüll ist und bleibt ein Problem. Deswegen ist es unabdingbar, weiter auch in die Erforschung von Alternativen zu investieren. Dabei sollen der Umweltverträglichkeit, der Wiederverwertbarkeit und der Energiebilanz der Herstellung und des Recyclingprozesses eine hohe Priorität beigemessen werden.
Antrag 188/I/2022 Virtuelles Wasser von Produkten kennzeichnen und Problembewusstsein schaffen
17.05.2022Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf sich für die Kennzeichnung von virtuellem Wasser sowohl in Nahrungsmitteln aus auch anderen Konsumgütern einzusetzen. Es soll jedoch zuvor geprüft werden, ob ein solches Label in den Produktionsländern zu sozialen oder ökologischen Verwerfungen führt. Virtuelles Wasser ist Wasser, das währende der gesamten Produktionskette des Produktes anfällt und so nicht offensichtlich sichtbar für den/die Verbraucher*in ist. Zusätzlich soll diese Kennzeichnung von einer Aufklärungskampagne begleitet werden die Knappheit von Wasser in bestimmten Teilen der Erde und deren Konsequenzen für die Natur und die Bewohner*innen der Regionen problematisiert und so ein Bewusstsein für dieses Thema schafft.
Des Weiteren fordern wir eine europäische gesetzliche Regelung, die den virtuellen Wasserverbrauch in Nahrungsmitteln und Konsumgütern schrittweise senkt.