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Antrag 153/II/2025 Parkplatz-Abzocke stoppen: Klare Regeln, faire Grenzen, deutliche Schilder

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin, im SPD-Landes- und Bundesvorstand sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Verbraucher*innen auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern wirksam vor überzogenen Forderungen zu schützen. Konkret soll geregelt werden:

  1. Transparenzpflicht: Betreiber privater Parkflächen werden verpflichtet, die wesentlichen Nutzungsbedingungen (zulässige Höchstparkdauer, Parkschein- oder Parkscheibenpflicht, Höhe der Vertragsstrafe etc.) klar, gut sichtbar und leicht verständlich an jeder Einfahrt anzubringen. Die Hinweisschilder müssen so angebracht sein, dass sie beim Einfahren durch die Frontscheibe eines PKW unmittelbar erkennbar und gut lesbar sind. Kleingedruckte oder versteckte Klauseln sind unwirksam.
  2. Deckelung von Vertragsstrafen: Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen bei Kurzzeitparken werden gesetzlich auf maximal 30 Euro begrenzt. Höhere Forderungen sind unzulässig.
  3. Begrenzung von Zusatzgebühren: Für Mahnungen dürfen höchstens 3 Euro berechnet werden. Pauschale „Verwaltungsgebühren“ oder ähnliche Aufschläge neben der eigentlichen Vertragsstrafe sind unzulässig. Inkasso- oder Anwaltskosten sind bei standardisierten Massenverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
  4. Schlichtungs- und Beschwerdestelle: Es wird eine bundesweite, unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbetreiber*innen eingerichtet. Verbraucher*innen können dort kostenlos Widerspruch gegen Forderungen einlegen. Betreiber*innen sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Zusätzlich wird eine Beschwerdestelle geschaffen, bei der Bürger*innen unseriöse Praktiken von Parkplatzbetreiber*innen melden können. Häufen sich Beschwerden gegen bestimmte Betreiber*innen, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden tätig werden und Sanktionen verhängen.

 

Antrag 159/II/2025 Mittel des Sonderfonds des Bundes auch für die ökologische Daseinsvorsorge in Berlin und die umfangreiche Kürzung im Umweltbereich korrigiert

9.10.2025

Seitens des Berliner Senats ist der Entwurf für den Doppelhaushalt 2026 / 27 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Neben sehr umfangreichen Kürzungen – überproportional im Einzelplan 07 bezüglich der Umwelt-Titel von 38 Prozent – muss festgestellt werden, dass keinerlei Mittel für die ökologische Infrastruktur aus dem Sondervermögen für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Diese sind aber unabdingbar, damit Investitionen in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen finanzier- und damit realisierbar werden, um Berlin klimaneutral zu machen.

 

Gemeint sind hier konkret Maßnahmen für

  • die Ertüchtigung der Versorgungsnetze für Fernwärme und Wasser, inklusive Steigerung von Innovations- und Effizienzgrad z.B. durch umfassende Abwärmenutzung von Gewerbe, Müllverbrennung und aus Abwasser,
  • die Stärkung der Berliner Stadtwerke, damit sie mit der Solaroffensive auf öffentlichen Gebäuden die erneuerbare Energieerzeugung voranbringen,
  • die Wärmesanierung der öffentlichen Gebäude und des landeseigenen Wohnungsbestandes,
  • die Umsetzung der Schwammstadt, wie Entsiegelung, Retentionsanlagen für Regenwasser, Zisternen für die Bewässerung vom Stadtgrün,
  • Infrastrukturen zum Anreichern des Grundwassers und zum Erhalt von Klein- und Kleinstgewässern,
  • Gebäudebegrünung,
  • Neupflanzungen für einen klimaangepassten Stadtbaumbestand.

 

Sowohl der SPD-Landesvorstand als auch die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und dort insbesondere die SPD-Mitglieder des Hauptausschusses werden aufgefordert, bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen dafür Sorge zu tragen, dass zur ökologischen Daseinsvorsorge sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch zur Klimaanpassung, die zum Auf- bzw. Ausbau der dazu notwendigen städtischen Öko-Infrastruktur dienen, ein Etat von mind. 100  Mio. €  pro Jahr im Sondervermögen in den zukünftigen Haushaltsjahren verbindlich festzulegen ist. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die überproportionalen Kürzungen im Umweltbereich zum Großteil wieder rückgängig gemacht werden.

Antrag 47/II/2025 Regelung des Wassertourismus auf den Berliner Gewässern

9.10.2025

Antrag an die Abgeordneten der SPD im Abgeordnetenhaus und im Bundestag, sowie an den Vorstand der Partei in Berlin

 

Der Berliner Senat hat im November 2024 die Vorlage zu einem Wassertourismuskonzept für die Berliner Gewässer beschlossen. Hierin sind Verbesserungen in der Ausstattung der touristischen Angebote in und an den Gewässern vorgesehen. Dem Natur- und Umweltschutz soll mehr Aufmerksamkeit zukommen und die Ziele des Klimaschutzes sollen erreicht werden.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird aktuell ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Nach eingehender Diskussion mit der Senatsverwaltung, den Berliner Naturschutzverbänden und dem FA Wirtschaft fordern wir sowohl die SPD-Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages auf, bei der Umsetzungskonzeption zum Berliner Wassertourismus folgende Aspekte einzufordern:

 

  • Die vorhandenen und weitere touristische Angebote, wie Bootsverleih und Anlegeplätze, sind auf ihre Verträglichkeit im Gesamtzusammenhang mit allen Wassernutzern zu bewerten.
  • Die Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis spätestens 2027 zu erfolgen hat, muss Vorrang vor weitergehenden Nutzungen der Gewässer haben.
  • Eine gewässerverträgliche Steg- und Bootsmenge ist durch die Erarbeitung einer berlinweiten Uferschutzkonzeption zu gewährleisten; darauf aufbauend ist eine Steganlagenkonzeption inklusive Datenerfassung zu erarbeiten.
  • Die Umstellung der Bootsmotoren auf Elektroantrieb, insbesondere bei der Fahrgastschifffahrt, ist vorrangig einzuplanen und entsprechend zu fördern.
  • Für die notwendige Ladeinfrastruktur inklusive Leitsystem ist zu sorgen.
  • Für die Vermietung von motorbetriebenen Booten ist künftig eine Konzession erforderlich, die den verkehrs- und umweltgerechten (Schifffahrtsordnung, Lärmschutz, Gewässer- und Röhrichtschutz) Betrieb der einzelnen Fahrzeuge durch den Mieter festlegt und sicherstellt.
  • Eine Zertifizierung für Verleiher von motorbetriebenen Booten/Wasserfahrzeugen soll erarbeitet / einführt werden. Eine Konzession für Verleiher setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Die Zertifizierung muss zudem eine praxisbezogene Einweisung für Mieter garantieren, die ebenso Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.
  • Der Verleih von motorisierten Sportbooten/Booten/Wasserfahrzeugen mit über 5 PS Motorkraft setzt den Besitz eines Sportführerscheins Binnen für den Mietenden voraus.

 

Antrag 169/II/2025 Prävention stärken – soziale Infrastruktur sichern – Verstärkungsmittel erhalten!


9.10.2025

Die SPD fordert ihre Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Landesvorstand und im Senat dazu auf, sich entschieden dafür einzusetzen, dass die Verstärkungsmittel für die Berliner Bezirke in vollem Umfang erhalten bleiben. Eine Streichung dieser Mittel würde zentrale präventive und soziale Angebote der Bezirke massiv gefährden, da sie eine wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung und Sicherung von präventiven Angeboten und sozialer Infrastruktur in den Bezirken darstellen.

 

Konkret gilt es:

  • die im Haushalt 2026/27 vorgesehenen Mittel, insbesondere die etwa sechs Millionen Euro für die Parkläufer in den Berliner Parks, vollständig zu sichern und die Finanzierung dieser wichtigen Arbeitsbereiche nicht zu gefährden,
  • die aufsuchende Sozialarbeit, die wohnungslose und vulnerable Menschen im öffentlichen Raum unterstützt, nachhaltig und bedarfsgerecht auszustatten,
  • die wichtige Arbeit von Initiativen wie „Fixpunkt“ im Bereich der Drogenprävention und Unterstützung suchtmittelgefährdeter Menschen zu gewährleisten und auch personell und finanziell zu stärken,
  • alternative Finanzierungswege zu prüfen und zu entwickeln, damit soziale und präventive Angebote in den Bezirken nicht länger von den freiwilligen Leistungen der Bezirke abhängig sind,
  • weitere Kürzungen in der sozialen Infrastruktur und in präventiven Maßnahmen in den Bezirken zu verhindern, da sie die Lebensqualität, Sicherheit und Teilhabe in den Quartieren erheblich beeinträchtigen würden.

 

Dazu gehört insbesondere:

  • den vollständigen Erhalt der Verstärkungsmittel gegen drohende Kürzungen im Abgeordnetenhaus und Senat politisch durchzusetzen,
  • durch die Mitglieder der SPD Mitte im Senat und im Landesvorstand sicherzustellen, dass alternative Konsolidierungsvorschläge erarbeitet werden, die nicht zu Lasten der Bezirke und deren Präventionsarbeit gehen,
  • darauf hinzuwirken, dass finanzielle Mittel für soziale Stabilität, Prävention und Integration nicht unter dem Druck kurzfristiger Sparvorgaben geopfert werden.

 

Antrag 189/I/2025 Für eine solidarische Verteilung der Lasten der Nothilfe für Geflüchtete in Berlin

24.04.2025

Wir fordern die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie den Landesvorstand der Berliner SPD auf stärker als bisher aktiv, politisch steuernd auf eine gerechtere und solidarische Verteilung der Lasten der Unterbringung geflüchteter Menschen über alle Berliner Bezirke hinzuwirken und sich nicht mehr länger hinter Verwaltungshandel zu verstecken.

 

Wichtige zukünftige Standortentscheidungen dürfen nicht nur allein von der Verfügbarkeit von Unterbringungsmöglichkeiten abhängig gemacht werden, sondern müssen stets auch weitere örtliche Faktoren berücksichtigen. Hierzu gehören besondere regionale Herausforderungen, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur, aber auch die Bauentwicklung im Umfeld, die eine zusätzliche zukünftige Belastung für die bestehende Infrastruktur bedeutet. Der geschäftsführende Landesvorstand wird dementsprechend aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Disbalance bei der Verteilung von Unterkunftsplätzen zwischen den Berliner Bezirken kurz-, mittel- und langfristig abzubauen. Dabei gilt es, Kieze mit hoher sozialer Belastung zu entlasten und eine proportionale Verteilung entsprechend der Einwohnerzahl anzustreben. Großunterkünfte in sozial belasteten Kiezen und Inhouse-Beschulung von schulpflichtigen Kindern dürfen nur die absolute Ausnahme sein, da sie Grundprinzipien sozialdemokratischer Integrations- und Bildungspolitik widersprechen.

 

Wir fordern zudem ein Sofortprogramm zur Stärkung der sozialen Infrastruktur für überproportional belastete Kieze mit besonderen sozio-ökomischen Herausforderungen, schwacher sozialer Infrastruktur und damit verbundenen Integrationshemmnissen. In diesem Zusammenhang fordern wir den Landesvorstand auf, sich mit Nachdruck für die geplante Gemeinschaftspauschale als finanziellen Ausgleich für die zusätzliche Belastungen der Bezirke einzusetzen.

 

Der geschäftsführende Landesvorstand wird beauftragt, umgehend nachhaltige Verbesserungen der Bedingungen in Tegel zu schaffen und das bestehende Provisorium zu beenden. Zudem soll er ein Konzept entwickeln und umsetzen, wie die Information und Beteiligung der Bürgerinnen im Umkreis geplanter Unterkünfte frühzeitiger und transparenter erfolgen kann. Anwohnerinnen müssen mehr Möglichkeiten erhalten, eigene Vorschläge zur Gestaltung des baulichen und sozialen Umfelds der Unterkünfte einzubringen, damit auch für sie ein Mehrwert entsteht.

 

Wenn aufgrund der mangelnden kurzfristigen Verfügbarkeit freier Unterkunftskapazitäten in einigen Bezirken und Kiezen keine kurzfristige Reduktion der Ungleichverteilung möglich ist, fordern wir Ersatzmaßnahmen bspw. in finanzieller sowie personeller Hinsicht.

 

Sobald die entsprechenden Überlegungen des gLV und LV abgeschlossen sind wird partieöffentliches Workshop-Format unter Beteiligung von externen Expert*innen einberufen, um die parteiinterne Debatte zu fördern und Vorschläge für die Berlin-Wahlen in 2026 zu entwickeln.

 

Um die Verteilung auch bundesweit gerechter zu gestalten, soll sich der Berliner Senat dafür einsetzen, dass in einem ersten Schritt der bestehende Königsteiner Schlüssel von allen Bundesländern eingehalten wird. Darüber hinaus soll eine Bundesratsinitiative für einen neuen Verteilmechanismus auf den Weg gebracht werden, der die reale Integrationsfähigkeit der Bundesländer stärker berücksichtigt.