Der Vorstand des Landesverbandes Berlin beruft im Vorfeld des geplanten Bundesparteitags im Dezember 2015 einen thematischen Landesparteitag »Digitales Leben« ein. In Vorbereitung eines solchen Parteitags ist eine verbindliche Arbeitsgruppe beim Landesvorstand zu schaffen.
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Antrag 140/II/2014 Vielfalt sichtbar machen – Interkulturelle Öffnung der SPD voranbringen
14.10.2014In der Berliner SPD gibt es zahlreiche Mitglieder mit Einwanderungsgeschichte bzw. Mitglieder, deren Eltern oder Großeltern aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Trotz einiger Mandatsträgerinnen und Funktionsträger mit Migrationsbiographie, gibt es in der Berliner SPD, wie in vielen gesellschaftlichen Bereichen auch, eine Repräsentationslücke. Das wollen wir ändern!
Chancengleichheit bestimmt sich auch über die Besetzung von Ämtern und Mandaten. Wir wollen unser vielfältiges Berlin vom Ortsverein bis in die Regierungsspitze hinein wiederfinden. Wir wollen die Partei der Vielfalt sein!
- Dafür soll eine Projektgruppe auf Landesebene der SPD Berlin eingesetzt werden, unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, die den Status Quo der Vielfalt in der SPD Berlin erfasst und evaluiert. Der Bericht analysiert die Mitgliederstruktur, die Besetzung der innerparteilichen Gremien (von den Abteilungen über die Kreisvorstände und Arbeitsgemeinschaften, bis hinein in den Landesvorstand) sowie die Besetzung von Mandaten (von den Bezirksverordnetenversammlungen, über das Abgeordnetenhaus und den Senat bis hin zu den Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten) der SPD Berlin. Der Bericht enthält Vorschläge zur Intensivierung der interkulturellen Öffnung der SPD Berlin.
- Wir fordern daher die SPD-Kreisverbände auf, bei der Aufstellung von Listen für die Bezirksverordnetenversammlung und das Abgeordnetenhaus für die anstehenden Wahlen 2016 den Vielfaltsfaktor zu berücksichtigen. Dies bedeutet, frühzeitig eine dem jeweiligen Kreis angemessene Selbstverpflichtung einzugehen. Dieser Beschluss kann sich beispielsweise an der Zusammensetzung der Bevölkerung im jeweiligen Kreis orientieren. Er sollte rechtzeitig vor Kandidatenerklärungen erfolgen.
Antrag 83/II/2014 Barrierefreiheit in Einrichtungen der SPD
14.10.2014Alle für Veranstaltungen und Parteimitglieder zugänglichen Einrichtungen der SPD werden barrierefrei zugänglich umgebaut oder entsprechend gestaltet.
Antrag 150/II/2014 Erarbeitung des SPD-Wahlprogramms für die Abgeordnetenhauswahl des Landes Berlin 2016 unter Beteiligung der Parteibasis
14.10.2014Die Erarbeitung des Wahlprogramms der Berliner SPD für die Abgeordnetenhauswahl 2016 soll in einem beteiligungsorientierten Prozess unter Einbezug der Parteibasis stattfinden. Dabei ist ein Verfahren zu Grunde zu legen, dass die Erarbeitung und Sammlung von Themen und Maßnahmen sowohl physisch durch die Abteilungen und Arbeitskreise, als auch virtuell durch eine online-Plattform für alle Parteimitglieder, ermöglicht. Die Online-Sammlung soll dabei nicht-anonymisiert erfolgen.
Es sind auch Möglichkeiten vorzusehen, sich analog von zuhause in die Diskussion einzubringen.
Die Vorschläge sind in der Folge durch zahlenmäßige Gewichtung, getrennt jeweils nach online-Vorschlägen und Vorschlägen der Abteilungen und Arbeitsgemeinschaften, zu priorisieren. Daran anschließend sind in allen Kreisen Mitgliederforen zu den einzelnen Themengebieten durchzuführen, auf denen die priorisierten Maßnahmen entsprechend diskutiert und abgestimmt werden (hier hat jedes Mitglied des Kreises Stimmrecht). Die Vorschläge gelten als angenommen, wenn die Mehrzahl der Kreis-Mitgliederforen zustimmt.
Die so erarbeiten Themen und Maßnahmen finden gleichberechtigt neben Anträgen auf Abteilungs-, Kreis-, und Landesebene Berücksichtigung. Das endgültige Wahlprogramm wird dann auf dem Landesparteitag beschlossen.
Antrag 78/II/2014 Mehr Organspenden durch mehr Transparenz und Einführung der Widerspruchslösung
14.10.2014Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die den momentanen eklatanten Mangel an gespendeten Organen beheben können. Den über 10.000 Patient*innen, die bundesweit auf eine lebensrettende Organspende warten, stehen zu wenige geeignete Spenderorgane und eine deutlich gesunkene Spendenbereitschaft gegenüber. Da die rückläufige Spendenbereitschaft auch eine Folge vergangener Unregelmäßigkeiten und Skandale ist, sind nochmals verstärkte Anstrengungen zur besseren Information der Bevölkerung auf allen Ebenen unabdinglich. Dabei ist auch zu erörtern, wie die Beratung zum Beispiel von Angehörigen von potenziellen Spender*innen in Krankenhäusern optimiert werden kann. Bestehende Initiativen auf lokaler und Landesebene, die, wie die Berliner Erklärung Organspende, über bundesgesetzliche Vorgaben hinaus die Aufklärung und Transparenz verbessern wollen, sind auf ihre Eignung als ‚Best Practice‘-Beispiele zu überprüfen. Sie sollen als eine Grundlage zur Verbesserung der momentanen bundesgesetzlichen Vorschriften dienen.
Angesichts des dramatischen Mangels an Spenderorganen sind jedoch über verbesserte Informationen und Transparenz hinaus grundsätzlichere Reformen nötig. Eine Überarbeitung des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sollte daher die Einführung einer so genannten Widerspruchslösung zum Ziel haben, bei der jede*r als Organspender*in gilt, außer wenn zu Lebzeiten eine gegenteilige Willensäußerung durch die betreffende Person getätigt wurde. Alle in der Bundesrepublik wohnhaften Personen sollen in regelmäßigen Abständen über die relevanten medizinischen und organisatorischen Aspekte der Organspende informiert werden und dabei deutlich erkennbar auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen werden. Jede*r muss einen Widerspruch unkompliziert und kostenfrei erklären können. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit einer separaten Information und Widerspruchsmöglichkeit für Personen, die sich nur kurzzeitig im Bundesgebiet aufhalten.
