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Antrag 167/II/2024 Diskussionsveranstaltung zur Ehrenbürgerschaft in Berlin

23.10.2024

Der Landesvorstand Berlin wird aufgefordert eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Ehrenbürgerschaften in Berlin durchzuführen.

In einer breiten Debatte, in der sowohl die Partei als auch die AGH-Fraktion mit einbezogen werden soll.

In breit geführter Diskussionen soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der unsere sozialdemokratische Verantwortung widerspiegelt. So muss sich Geschlechtergerechtigkeit, ebenso wie eine Prüfung der Biografien wiederfinden, im Sinne einer Gesamtwürdigung der Person.

Antrag 44/II/2024 Historisches Bewusstsein gilt auch für die Deutsche Bahn - gegen den Abriss und für den Erhalt des Mahnmals!

23.10.2024

Das Sintizze*Sinti und Romnja*Roma Denkmal beim Tiergarten Nahe des Brandenburger Tors erinnert an die rund 5l0.000 zwischen 1933 und 1945 vom Nationalsozialismus ermordeten Sintizze*Sinti und Romnja*Roma. Das Denkmal wurde 2012 nach rund 20 Jahren Planung endlich eingeweiht, doch nun wird das Denkmal durch den 2. Bauabschnitt der S-Bahn 21 akut gefährdet. Der Senat hat sich 2023 auf einen Ausbau der S-Bahn-Verbindung, Variante 12h, festgelegt: Mit dieser Variante soll unterirdisch ein Tunnel gebaut werden. Neben Baustellenflächen und Baugruben, welche die Integrität des Mahnmals unterminieren würden, müssten mit der Variante 12h sieben Bäume und fünf Büsche gefällt und entfernt werden, die direkt zum Mahnmal gehören. Überdies müssten zahlreiche weitere Bäume in unmittelbarer Nähe des Mahnmals gefällt werden, sodass eine Lücke im Baumbestand rund um das Denkmal entstehen würde.

 

Es ist untragbar, dass ein Denkmal, das für viele die Bedeutung einer Grabstätte für diejenigen hat, die in den Konzentrationslagern ermordet sowie in ihrem Recht auf würdige und der eigenen Bestattungs- und Trauerkultur angemessene Bestattung verletzt wurden, derart gefährdet wird. Es ist unerträglich, dass nun im Interesse der Deutschen Bahn und nicht der Betroffenen gehandelt wird – insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Deutsche Bahn Rechtsnachfolgerin der Reichsbahn ist, welche die Opfer der Nationalsozialist*innen in die Konzentrations- und Vernichtungslager transportierte. Das Denkmal darf unter keinen Umständen angetastet werden.

 

Daher fordern wir:

  • keine weiteren Planungsschritte der Verbindung, bevor eine Trassenführung gefunden wird, die das Denkmal der vom Nationalsozialismus ermordeten Sintizze*Sinti und Romnja*Roma in seiner Gesamtheit unangetastet lässt
  • keine Fällung der Bäume am Mahnmal und im direkten Umfeld
  • eine langfristige Bleibeperspektive für das Mahnmal

 

Antrag 07/II/2024 Verzicht auf die Nutzung unsicherer Messenger Anbieter in der SPD

23.10.2024

Der Datenschutzbeauftragte der SPD Berlin wird aufgefordert, die verschiedenen Messengerdienste, die in der SPD Berlin genutzt werden auf Eignung und Sicherheit zu überprüfen.

 

Zu prüfen wäre u.a.

  • wer kann die Nachrichten abfangen bzw. mitlesen? Gibt es eine automatische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
  • Auf welche Daten greift der Service zu?
  • Wie streng geht der Dienst mit den Nutzerregeln um?
  • Sind Nachrichten der SPD Berlin schon einmal abgegriffen worden?

 

Der Datenschutzbeauftragte wird aufgefordert, einen Vorschlag zu machen, welcher Messengerdienst unseren Sicherheitsbedürfnissen entspricht.

Antrag 40/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.04.2024

Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

 

Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammenzuführen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

 

Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.

Antrag 13/I/2024 Ein Awareness-Team für die SPD

21.04.2024

Die Statuten sind dahingehend anzupassen, dass jeder Kreisverband der Berliner SPD eine*n Awareness-Beauftragte*n oder ein Awareness-Team ab dem Jahr 2024 vorhalten muss. Die für Awareness beauftragten Personen sind vom Kreisvorstand unabhängig. Sie können vom Kreisvorstand zu einzelnen Punkten beratend hinzugezogen werden. Ihnen ist auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, sich zu einem ihren Aufgabenbereich betreffenden Sachverhalt zu äußern.

 

Nicht nur gesellschaftlich, sondern auch parteiintern kann es zu Diskriminierung kommen. Im politischen Prozess kommt dabei eine vom Wettbewerb unabhängige Klärung, Aufarbeitung und Sensibilisierung häufig zu kurz. Doch als moderne Partei müssen wir den Anspruch haben nicht nur von Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz zu reden, sondern diese auch selbst zu leben. Daher sehen wir die Einführung eines Awareness-Teams als einen dafür wichtigen Schritt.

 

Das Awareness-Team ist zuständig für Fälle psychischer, emotionaler und physischer Übergriffe sowie (auch intersektional) diskriminierender Verhaltensweisen, insbesondere aus Gründen von Sexismus, Rassimus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus, Ableismus, Altersdiskriminierung und Queer-Feindlichkeit. Seine Aufgabe ist dabei, in erster Linie sicherer und unvoreingenommener Ansprechpartner für Betroffene, die auch anonym bleiben können. Die Mitglieder sind dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Awareness-Team kann Betroffene über Möglichkeiten, Richtlinien und ggf. Gesetze und weitere rechtliche Schritte informieren und dabei unterstützen, in die Vermittlung und Klärung der Fälle zu gehen. Die Entscheidung über die Aufnahme solcher Schritte unterliegt dabei stets dem Willen der Betroffenen.

 

Zur Prävention zukünftiger oben beschriebener Diskriminierungen ist die weitere Funktion des Awareness-Teams Genoss*innen für diskriminierungsfreie Strukturen und Verhaltensmuster zu sensibilisieren. Denn letztendlich bleibt Antidiskriminierung Aufgabe aller Genoss*innen.

 

Dazu hat das Awareness-Team die Aufgabe, Angebote in den Kreisen zu schaffen, um die Mitglieder in sensibler Sprache und tolerantem Verhalten zu schulen. Verpflichtende Schulungen des Awareness-Teams sind für geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Abteilungen und des Kreises durchzuführen. Bei größeren Veranstaltungen der Kreise ist ein Awareness-Konzept vorzuhalten.

 

Das Gremium setzt sich aus drei bis sieben Personen zusammen. Bei der Zusammensetzung des Awareness-Teams ist auf Diversität und Quotierung zu achten. Es sollen möglichst viele Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, in dem Awareness-Team vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die AG Queer, die AG Migration, die Jusos und die AG60+ sollen bei der Benennung entsprechender Personen beteiligt werden. Es ist zu beachten, dass die Mitglieder des Awareness-Teams in der Vergangenheit kein diskriminierendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Außerdem dürfen keine Vorstandsmitglieder in dem Awareness-Team vertreten sein.

 

Dem Awareness-Team sind Fortbildungsangebote bereitzustellen und zu finanzieren, damit auch die Mitglieder des Teams sich weiterbilden, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Eine Schulung des Awareness-Teams soll möglichst einmal im Jahr stattfinden, mindestens jedoch einmal zu Beginn der Amtsperiode des Teams.

 

Dem Awareness-Team ist eine eigene Mailadresse zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene eine Möglichkeit haben, das Team (anonym) zu kontaktieren. Weiterhin soll das Awareness-Team auch eine Handynummer erhalten und über gängige Messenger-Dienste erreichbar sein. Bei der konkreten Ausgestaltung des Teams und seiner Befugnisse ist sich am Awareness-Team des Landesverbands der Jusos Berlin zu orientieren.