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Antrag 304/I/2021 Luca-App in Berlin vorläufig stoppen

24.04.2021

Der Senat von Berlin und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den Vertragsabschluss mit culture4life GmbH über die Nutzungbei der Luca-App in Berlin unter Berücksichtigung aller zu klärenden Bedenken erneut zu überprüfen und die Umsetzung gegebenfalls auszusetzen.

 

Dabei ist insbesondere zu prüfen:

 

  • Epidemiologischer Nutzen
  • Technische Umsetzbarkeit der App
  • Praktikabilität der App im Einsatz mit den Gesundheitsämtern
  • Datensicherheit, Datenschutz und Datenschutzfolgeabschätzung
  • Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Nutzung der Luca-App und anderer Apps insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf
    • Verbot der Diskriminierung von Bürger*innen in privaten Geschäften, die die Luca-App nicht nutzen können oder wollen.
    • Begrenzung der Nachnutzungsmöglichkeiten der durch die Implementierung der Luca-App geschaffenen technischen (Infra-)Strukturen
    • Strikte Zweckbindung der Daten für den Infektionsschutz, keine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung
    • Bußgeldbewährung für Nutzung der Daten zu anderen Zwecken

 

Antrag 302/I/2021 Ein Paritätsgesetz für Berlin

24.04.2021

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert noch im ersten Halbjahr 2021 das Paritätsgesetz noch in die parlamentarische Beratung einzubringen und den nachfolgenden Gesetzesentwurf zu berücksichtigen:

 

 Das Berliner Landeswahlgesetz vom 25. September 1987 (GVBl. S. 2370), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GVBl. S. 1435), wird wie folgt geändert:

  •  10 Wahlvorschläge, wird wie folgt geändert:

 

 In Absatz 3 werden nach Satz 1

 

 folgende Sätze eingefügt:

 „Landeslisten und Bezirkslisten sind abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann.

 

 Personen, die entsprechend § 22 Abs. 3 und § 45 b Abs. 1 Personenstandsgesetz weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, können frei darüber entscheiden, ob sie sich für einen der den Frauen oder der den Männern zuzuordnenden Listenplätze bewerben. Nach der diversen Person kandidiert eine Frau, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person ein Mann steht; es kandidiert Mann, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person eine Frau steht.

 

 Wahlvorschläge, die den Vorgaben in § 10 Abs. 3 S. 2 bis S. 4 in Gänze nicht entsprechen, werden insgesamt zurückgewiesen. Wahlvorschläge, die diesen Vorgaben nicht vollständig entsprechen, werden nur bis zu demjenigen Listenplatz zugelassen, mit dessen Besetzung die Vorgaben des § 10 Abs. 3 S. 2 bis 4 noch erfüllt sind. Die nachfolgenden, nicht den Vorgaben entsprechend vergebenen Listenplätze sind dementsprechend zurückzuweisen und von der Liste zu streichen (Teilzurückweisung).“ [Einschub Ende]

 

 Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Abgeordnetenhauses Berlin erhält die Ermächtigung, eine Neufassung des Berliner Landeswahlgesetzes in geschlechtergerechter Sprache zu verfassen und dieses im Gesetz- und Verordnungsblatt zu verkünden.

Antrag 03/I/2021 Umsetzung der UN- Berhindertenrechtskonvention in der SPD - SPD Aktionsplan Inklusion 2022-2026

21.03.2021

Wir fordern allen Mitglieder/innen des SPD Parteivorstandes auf, gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv einen SPD Aktionsplan Inklusion 2022- 2026 zu entwickeln, damit wir in der SPD die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde endlich umsetzen.

Antrag 302/I/2020 Berliner Stromnetz in Anstalt öffentlichen Rechts überführen, Bürgerbeteiligung ermöglichen

7.01.2021

Vorbemerkung
Vattenfall hat am 23. Oktober bekanntgegeben, das Berliner Stromnetz dem Land zum Rückkauf anzubieten. Berlinerinnen und Berliner haben viele Jahre für die Rekommunalisierung des Landesparteitag Berlin Stromnetzes gekämpft. Ein Volksentscheid hatte eine überragende Mehrheit von 75 Prozent für eine Rückübertragung ergeben, wenn auch das erforderliche Quorum knapp verfehlt worden war.

 

Die letzten Jahre waren dann von Rechtsstreitigkeiten mit Vattenfall geprägt. In dieser Auseinandersetzung sind die eigentlichen Ziele des Rückkaufs in den Hintergrund geraten.

 

Diese sind:

  • Klimagerechte Ausgestaltung der Energieversorgung Berlins
  • Demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung für das Stromnetz
  • Netzeinnahmen statt für Privat-Renditen für den Klimaschutz nutzen

 

Antrag

  1. Über die Konditionen des Rückkaufs des Berliner Stromnetz entscheidet vollumfänglich das Berliner Abgeordnetehaus.
  2. Das Berliner Stromnetz ist in Anstalt öffentlichen Rechts überführen. Die Aufgabe der Stromversorgung ist gesetzlich zuzuweisen. Transparenz, demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung sind dabei gesetzlich festzulegen.
  3. Die Finanzierung des Rückkaufs erfolgt aus dem Haushalt. Künftige Überschüsse aus dem Stromnetz fießen dem Haushalt zu.
  4. Hat die Summe der Überschüsse den Rückkaufpreis abzüglich der Verkaufserlöse der Privatisierung erreicht, so sind die Überschüsse für die klimagerechte Ausgestaltung der Energieversorgung Berlins zu verwenden.

 

Antrag 07/I/2020 Spitzenkandidatin für die Landesliste zur Bundestagswahl 2021

1.10.2020

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, dass die Landesliste für die Bundestagswahl 2021 weiterhin von einer Frau angeführt wird.