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Antrag 40/I/2022 Umstellung der Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude

15.05.2022

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

An den Landesvorstand der Berliner SPD;

An die SPD-Fraktion des Bundestags,

An die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung,

 

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

 

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

 

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

 

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

 

4. Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 %. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage auf 4 %.

 

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

 

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Antrag 06/II/2021 Digitale Teilnahme an Präsenzparteiveranstaltungen weiterhin ermöglichen

9.11.2021

Der Landesvorstand wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, wie die digitale Teilnahme an Präsenzparteiveranstaltungen auf Kreis- und Landesebene auch nach der Pandemie dauerhaft ermöglicht wird. Barrierearme Zugänge zu Präsenzveranstaltungen sollen weiterhin angeboten werden.

Antrag 07/II/2021 Interessenkonflikte vermeiden – Verhaltensregeln der SPD für die Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten

9.11.2021

Die folgenden Verhaltensregeln für die aufgeführten Amts- und Mandats- und Funktionsträger:innen der SPD Berlin sind eine Selbstverpflichtung. Sie sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Befangenheit und Korruptionsprävention sowie die seit 2017 vom Parteivorstand beschlossenen Verhaltensregeln ergänzen und konkretisieren:

 

Wir wollen mögliche Interessenkonflikte in unserer politischen Arbeit, seien sie wirtschaftlich oder persönlich begründet, strukturell und im Einzelfall vermeiden. Gleichzeitig wollen wir die Vielfalt an Kompetenzen der Amts- und Mandatsträger:innen fördern und berufliche Perspektiven von Amts- und Mandatsträger:innen nach ihrer Amts- oder Mandatszeit nicht behindern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene gehen uns in Teilen nicht weit genug und bedürfen in Teilen der Konkretisierung.

 

1. Mitglieder des Bundestages und des Abgeordnetenhauses vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber, aus denen sie während ihrer Abgeordnetentätigkeit Nebeneinkünfte erzielen, verhandelt oder entschieden werden. Das bedeutet entweder Aufgabe der entsprechenden Nebentätigkeit oder Wechsel des Fachausschusses.

 

Die SPD Berlin steht für vollständige Transparenz über Höhe, Art und Quelle von Nebeneinkünften von Abgeordneten. Eine parteiinterne Offenlegung ist aufgrund des Schutzes von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten derzeit nicht möglich. Wir setzen uns daher für eine entsprechende gesetzliche Regelung, die eine Offenlegung aller Nebentätigkeiten und Einkünfte von Abgeordneten des Bundestages und des Abgeordnetenhauses auf der Basis des zu versteuernden Einkommens vorsieht und erwarten von unseren Abgeordneten entsprechende Transparenz z.B. auf ihren Internetseiten.

 

MdBs und MdAs vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen z.B. in Verbänden und Vereinen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Entscheidungsfunktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar. Wir setzen uns für gesetzliche Regelungen ein, die eine entsprechende Verpflichtung für alle Abgeordnete umsetzt.

 

MbBs und MdAs legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.

 

2. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber verhandelt oder entschieden werden.

 

Bezirksverordnete vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen der BVV, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Funktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar.

 

Bezirksverordnete legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.

 

3. Für Senatsmitglieder, Staatssekretär:innen und Mitglieder von Bezirksämtern gelten diese Verhaltensregeln analog. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen verzichten sie für die Dauer der Amtsausübung auf Entscheidungsfunktionen in Vereinen und Verbänden, für die sie in Ihrem Amt über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen (mit-)entscheiden. Sie legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

4. Mitglieder der Antragskommission auf einer KDV oder dem LPT vermeiden Interessenkonflikte bei Anträgen, deren Inhalte direkten Einfluss auf ihre berufliche Tätigkeit haben, indem sie bei solchen Anträgen nicht abstimmen. Dies gilt nicht für eine Tätigkeit in einem Parlament oder in einem politischen Amt im Senat oder Bezirksamt.

Antrag 10/II/2021 SPD muss in den Kiezen sichtbar bleiben – Strukturen erhalten

9.11.2021

Der Landesvorstand der SPD Berlin richtet in strukturschwachen Regionen ohne Mandatsträger:innen oder mit für die SPD langjährig unterdurchschnittlichen Wahlergebnissen Kiezbüros ein. Diese sollen die Partei und ihre Vorfeldorganisationen in die Kieze hinein öffnen, so zum Beispiel mit Veranstaltungen zu politischen Themen, Rentenberatungen, Mieter:innenberatungen oder auch kulturellen Veranstaltungen, Anlaufstellen für Bürger:innen sein und die Sichtbarkeit der Partei vor Ort stärken. Die örtlichen Gliederungen legen dazu ein Konzept für die Nutzung und die Betreuung im Ehrenamt vor. Auch die Kreisbüros sollen entsprechend stärker in die Kieze hinein geöffnet werden.

Antrag 304/I/2021 Luca-App in Berlin vorläufig stoppen

24.04.2021

Der Senat von Berlin und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den Vertragsabschluss mit culture4life GmbH über die Nutzungbei der Luca-App in Berlin unter Berücksichtigung aller zu klärenden Bedenken erneut zu überprüfen und die Umsetzung gegebenfalls auszusetzen.

 

Dabei ist insbesondere zu prüfen:

 

  • Epidemiologischer Nutzen
  • Technische Umsetzbarkeit der App
  • Praktikabilität der App im Einsatz mit den Gesundheitsämtern
  • Datensicherheit, Datenschutz und Datenschutzfolgeabschätzung
  • Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Nutzung der Luca-App und anderer Apps insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf
    • Verbot der Diskriminierung von Bürger*innen in privaten Geschäften, die die Luca-App nicht nutzen können oder wollen.
    • Begrenzung der Nachnutzungsmöglichkeiten der durch die Implementierung der Luca-App geschaffenen technischen (Infra-)Strukturen
    • Strikte Zweckbindung der Daten für den Infektionsschutz, keine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung
    • Bußgeldbewährung für Nutzung der Daten zu anderen Zwecken