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Antrag 41/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

1.04.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahme­richtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.

 

(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.

 

(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Antrag 27/I/2016 Einführung des „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landtage sind aufgefordert, auf die  Entwicklung  eines „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland hinzuwirken.

 

Das „Modell Bundestag“ dient der politischen Bildung der Schüler*innen und soll an allen weiterführenden Schulen als Arbeitsgemeinschaft für interessierte Schüler*innen eingeführt werden. Ansprechpartner werden bei der Bundeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Benötigte Materialien stellen die Parteien in Zusammenarbeit mit ihren Jugendorganisationen zur Verfügung. Hierzu gehören auch das Grundsatzprogramm und das Wahlprogramm zur aktuellen Legislaturperiode.

 

Das „Modell Bundestag“ wird an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Schüler*innen beschäftigen sich hier mit den Programmen der Parteien und bilden, analog zum Bundestag, Fraktionen und Koalitionen. Ziel ist es, das Verständnis für die politische Arbeit in Deutschland sowie die unterschiedlichen Positionen der Parteien unter den Schüler*innen zu erhöhen.

 

Bundestagswahlkämpfe werden in den Arbeitsgemeinschaften begleitet. Es werden die Grundsatz- und Wahlprogramme aller zur Wahl zugelassenen Parteien besprochen.

 

Zusätzlich werden regionale und bundesweite Konferenzen durchgeführt. Zu den regionalen Konferenzen können Schulen einzelne Schüler oder Gruppen anmelden. Die bundesweite Konferenz wird gebildet aus Delegationen der regionalen Konferenzen gebildet.

 

Antrag 19/I/2016 Zur Arbeit von Lobbyisten in Bundesministerien

1.04.2016

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die eine Tätigkeit von externen Mitarbeitern aus Firmen und Verbänden in Bundesministerien mit dem Zielstellung der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen gesetzlich zu untersagen.

Antrag 16/I/2016 Entgeltfortzahlung nach faktischen Arbeitsbedingungen richten

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu erwirken. Ziel der Änderung ist, dass künftig bei der Bemessung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt mit einberechnet wird.

Zu diesem Zweck muss das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. So werden auch Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsentgelt variiert bei der Entgeltfortzahlung nicht benachteiligt.

 

Auch bei variierenden Arbeitsentgelten in einem Arbeitsverhältnis muss mindestens das durchschnittliche Entgelt des letzten  Jahres maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Entgeltfortzahlung sich nach den faktischen Arbeitsbedingungen und nicht nach der festgeschriebenen Arbeitszeit des Vertrags richtet.

Grundsätzlich wollen wir uns dafür einsetzen, strukturelle und dauerhaft zu leistende Überstunden zu verhindern. Eine klare Begrenzung der Arbeitszeit ist für uns wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmer*innenschutzes.

Antrag R02/II/2015 RESOLUTION: Codeshare genehmigen - Zukunft von Air Berlin sichern

13.11.2015

Mit seiner Weigerung, die von Etihad Airways beantragten Codeshare-Flüge zu genehmigen, gefährdet der Bundesverkehrsminister den Fortbestand der Fluglinie Air Berlin und viele Tausend Arbeitsplätze in unserer Stadt und weit darüber hinaus.

 

Solche Codeshare-Flüge sind für den Austausch von Fluggästen zwischen den Gesellschaften Etihad und Air Berlin notwendig. Sie wurden jahrelang umstandslos durch den Bund genehmigt. Nur mit ihnen bleibt Air Berlin konkurrenzfähig.

 

Alexander Dobrindt verweigert die Genehmigung. Das nutzt vor allem dem Drehkreuz München. Herr Dobrindt ist aber nicht bayerischer Verkehrsminister, sondern Bundesverkehrsminister.

 

Die Berliner SPD kämpft Seite an Seite mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Air Berlin.

 

Der Landesparteitag fordert die Bundesregierung und ihren Verkehrsminister auf:

 

  • Genehmigen Sie endlich die beantragten Codeshare-Flüge und sichern Sie so die Konkurrenzfähigkeit der traditionsreichen Gesellschaft Air Berlin.
  • Herr Dobrindt, korrigieren Sie den unwürdigen Eindruck, als Lobbyist für den Flughafen München unterwegs zu sein. Ein Minister darf keine Politik nach Himmelsrichtung machen.
  • Deutschland hat ein Interesse an zwei international konkurrenzfähigen Airlines. Es kann nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein, nur eine hiesige Weltairline zu haben.