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Antrag 23/I/2018 Priorisierung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf Vollzeit

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit mit absoluter Priorität bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages mit der CDU/CSU zu versehen. Die SPD muss darauf bestehen, das Gesetzgebungsverfahren
bis Ende Dezember 2018 abzuschließen.

Antrag 88/I/2018 Kostenfreies Schulessen

30.04.2018

Auf Zuzahlung für das Schul- und Hortmittagessen wird verzichtet.

 

Dazu sollen:

1. Die sozialdemokratischen Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag im Jahr 2018 einen Gesetzesentwurf einbringen, damit der Bund vollständig die Finanzierung übernimmt.

 

2. Der Berliner Senat soll zudem über eine erneute Bundesratsinitiative versuchen, eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen anzuregen.

 

3. Sollten diese Aktivitäten nicht erfolgreich sein, sichern Senat und Berliner Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsbeschluss für die Haushaltsjahre 2020/ 2021 und folgend die Finanzierung.

Antrag 25/I/2018 Bereinigung der Arbeitslosenstatistik

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich für eine Abänderung des § 16 Abs. 2 SGB III in folgender Hinsicht einzusetzen. Es wird gefordert, dass alle nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die staatliche Transferleistungen erhalten in die Arbeitslosenstatistik aufzunehmen sind.

 

Antrag 172/I/2018 Sammelklage in Deutschland ermöglichen!

30.04.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, die rechtlichen Grundlagen für eine Zivilklage zu schaffen, sodass juristische Personen künftig Klagen in Form einer „Sammelklage“ einreichen können. Als Vorbild können die Erfahrungen in Österreich dienen.

 

Antrag 232/I/2018 Zahlungsverpflichtung des Bundes für Beiträge zur Rentenversicherung von Empfängern von ALG II

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Bund zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung für Personen verpflichtet, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Höhe der Beiträge soll sich an der vor Rechtslage mit Gültigkeit vor 1997 orientieren. So sind der Beitragsbemessung 80 Prozent des vor der Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitsentgeltes, mindestens aber 450 Euro monatlich zugrunde zu legen.