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Antrag 132/II/2021 Erforschung, Bekämpfung und Enttabuisierung von Einsamkeit

1.12.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für eine grundlegende Erforschung, Bekämpfung und Enttabuisierung von Einsamkeit einzusetzen. Dazu gehören etwa:

 

  • eine bundesweite Strategie, die über alle Ressorts hinweg und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft konkrete Ziele zur Bekämpfung von Einsamkeit in der Bevölkerung definiert und dabei sowohl die verschiedenen Auslöser als auch die diversen Lebensrealitäten betroffener Menschen berücksichtigt und in einem Aktionsplan mündet, der Ziele in konkrete Maßnahmen und Initiativen übersetzt.
  • eine bundesweite zivilgesellschaftlich getragene Aufklärungskampagne zum Thema Einsamkeit, die zielgruppenspezifisch über Auslöser, Symptome und Hilfsangebote informiert.
  • die Benennung eines:r zuständigen Staatssekretär:in sowie ein:e dafür zuständige:r Sprecher:in in der SPD Bundestagsfraktion.
  • die Unterstützung von Grundlagen- und Anwendungsforschung mit Förderprogrammen für grundlegende Forschung zu Wirkmechanismen der Einsamkeit oder zur Entwicklung und Evaluation von Präventions- und Interventionsmaßnahmen.
  • eine gesetzliche Verankerung einer gezielten Förderung von Maßnahmen gegen Einsamkeit durch die Aufnahme der Problematik im Präventionsschutzgesetz.
  • eine gezielte Finanzierung von Hilfsangeboten wie etwa der Telefonseelsorge oder psychologischer Betreuung in sozialen Einrichtungen.
  • flächendeckende Schulungen geeigneter Berufsgruppen wie Allgemeinmediziner:innen, Pfleger:innen, Betriebsratsmitgliedern, Lehrenden oder Sozialarbeiter:innen, damit diese von Einsamkeit betroffene Menschen erkennen, sie unterstützen und ggf. an entsprechende Kontaktstellen weiter vermitteln können.

 

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter:innen im Senat auf, sich für die Einführung von gezielten Angeboten zur Prävention von Einsamkeit und zur Gesundheitsförderung einzusetzen. Dazu gehören etwa:

  • eine Implementierung von spezifischen niedrigschwelligen Angeboten in Kindergärten, Schulen, beispielsweise über Schulsozialarbeit, in Stadtteilzentren, Seniorenbegegnungsstätten, in Jobcentern und in Jugend- und Sozialeinrichtungen.
  • gezielte niedrigschwellige Angebote für Singles, Alleinerziehende, junge Eltern und Menschen, die durch Arbeit, Pflege und Erziehung mehrfach belastet sind.
  • die Stärkung von kommunalen Sozialkommissionen zur Prävention von Einsamkeit.

 

Antrag 131/II/2021 Hilfen für Afghanistan: Für die Gewährung humanitärer Hilfe sowie eine schnelle Evakuierung ehemaliger Mitarbeiter deutscher Organisationen

28.11.2021

Als die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan übernahmen, versprachen sie zunächst eine gemäßigte Version ihrer Regierungsführung. Anders als in den Jahren 1996 -2001 sollten Menschenrechte größtenteils beachtet werden und Schulbesuch, Universitätsausbildung und Arbeitsaufnahme für Frauen erlaubt sein. Die Hoffnungen, dass die Taliban es ernst meinen mit dieser Absicht, haben sich jedoch nicht erfüllt. Berichten aus Afghanistan über Folter, Hinrichtungen und Zwangsverheiratungen folgten die Ankündigungen der Gruppe, Universitätsausbildung nur streng getrennt nach Geschlechtern durchzuführen, Mädchenschulen „zunächst“ nicht zu eröffnen und Körperstrafen wie Amputationen und Exekutionen wieder aufzunehmen. Und als wäre das nicht genug, warnen die Vereinten Nationen vor einer Hungersnot und einer humanitären Katastrophe im Land, bedingt durch den Zusammenbruch der Regierung. Die Lage der Menschen in Afghanistan hat sich mit diesen Entwicklungen entscheidend verschlechtert

 

Für die Außen- und Entwicklungspolitik, aber auch für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas folgt daraus ein klarer Handlungsauftrag. Das Ziel der multinationalen Einsätze International Security Assistance Force (ISAF) und Resolute Support (RS) wurde nicht erfüllt. Weder konnte sich die demokratisch gewählte multiethnische Regierung behaupten, noch wurden Institutionen eines Rechtsstaats etabliert, noch erwiesen sich die Sicherheitskräfte als in der Lage, die junge afghanische Republik zu schützen. Aus dieser Situation zu schlussfolgern, man müsse Afghanistan nun sich selbst überlassen, wäre jedoch falsch. Aus sicherheitspolitischen Erwägungen könnten eine Hungersnot, ein eventuell folgender Kampf um Ressourcen und damit eine neue ethnische bewaffnete Auseinandersetzung nicht nur Afghanistan, sondern auch seine Nachbarstaaten und damit die Region Zentralasien destabilisieren. Und auch aus humanitären Gründen sind Hilfen für die Menschen in Afghanistan ebenso geboten wie die schnelle Evakuierung der noch im Land verbliebenen früheren afghanischen Mitarbeiter deutscher Institutionen und Organisationen, die jetzt aufgrund dieser Tätigkeiten an Leib und Leben bedroht sind.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden daher aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  1. Humanitäre Nothilfe muss schnellstmöglich und vor dem Einsetzen des afghanischen Winters nach Afghanistan verbracht werden. Dazu sind Gespräche mit den Taliban ein unumgängliches Übel. Diese Gespräche dürfen keine offizielle Anerkennung der Regierung der Taliban beinhalten, sondern sollen ausschließlich dazu dienen, den Transport von Hilfsgütern möglich zu machen.
  2. Hilfsgütertransporte und Hilfsgüterversorgung müssen auf europäischer Ebenen und mit den europäischen Partnern koordiniert werden. Im europäischen Rahmen sind im Dialog mit afghanischen Nichtregierungsorganisationen konkrete Zielvorgaben zu entwickeln und regelmäßig zu evaluieren.
  3. Vor Ort werden Hilfsgüter nicht durch die Taliban oder Angehörige ihrer Regierung oder ihres Netzwerkes verteilt, sondern durch Angehörige der afghanischen Zivilgesellschaft
  4. Die Evakuierung der noch in Afghanistan befindlichen früheren Mitarbeiter*innen deutscher Institutionen wie der Bundeswehr und der GIZ, deutscher und europäischer Staatsangehöriger, Personen mit deutschem Aufenthaltstitel, Menschen- und Frauenrechtsaktivist*innen sowie ehem. Mitarbeiter+innen des afghanischen Staates (z.B. Richterinnen) ist bis zur letzten Person weiterzuführen.
  5. Zusätzlich zu diesen Nothilfen fordern wir die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage des langfristigen Engagements für Afghanistan befasst, Maßnahmen erarbeitet und diese regelmäßig überprüft und evaluiert. Das Dilemma, den Menschen im Land zu helfen, ohne die Taliban anzuerkennen, und wie es gelöst werden kann, muss dabei im Vordergrund stehen. Die Erkenntnisgewinne dieser Arbeitsgruppe sollen außerdem bei der Bewertung künftiger statebuilding-Einsätze, seien sie militärischer oder ziviler Natur, herangezogen werden.
  6. Nicht zuletzt wird eine externe, ressortübergreifende, wirkungsorientierte Evaluierung der gesamten ISAF-Misssion gefordert

         

        Antrag 15/II/2021 Verbesserung der Situation von Au-pairs in Deutschland

        9.11.2021

        Wir möchten den Austausch zwischen Ländern und Kulturen über Au-Pairs und deren Gastfamilien verbessern. Dazu ist es erforderlich, gegen Ausbeutung von Au-Pairs wirksam vorzugehen und Qualität in den Au-Pair Beziehungen zu sichern. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag dazu auf, sich für eine Stärkung der Maßnahmen einzusetzen, die eine Ausbeutung von Au-pairs in Deutschland verhindern sollen.

         

        Hierzu sind unter anderem folgende Punkte umzusetzen:

        • Gastfamilien und in Deutschland ankommende Au-pairs dürfen ausschließlich über akkreditierte Agenturen vermittelt werden. Die Akkreditierung wird von einer staatlichen Stelle oder von einer vom Staat beauftragten Organisation durchgeführt.
        • Für eine Akkreditierung muss eine Au-pair-Agentur die Vorgaben des RAL-Gütezeichen Au pair incoming oder einen vergleichbar anspruchsvollen Prüfkatalog erfüllen. Dabei ist verstärkt darauf hinzuwirken, dass Au-pairs umfassend und verbindlich über ihre Rechte und Anlaufstellen aufgeklärt wer-den.
        • Eine regelmäßige Anpassung des Mindesttaschengeldes gemäß der Verbraucherpreisentwicklung.

         

        Antrag 43/II/2021 50 Jahre BAföG: Umfassende Reformen jetzt!

        9.11.2021

        Als 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Deutschland eingeführt wurde, war dies mit dem Ziel geschehen, Chancengleichheit im deutschen Bildungswesen herzustellen und insbesondere jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ein Studium oder eine weiterführende Schulausbildung zu ermöglichen. Zieht man 50 Jahre später eine Bilanz, fällt diese jedoch ernüchternd aus.

         

        Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland besonders schlecht ab. Verglichen mit anderen Industrienationen sind Bildungsbiografien in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängig. Haben die Eltern keine Berufsausbildung abgeschlossen, ist zum Beispiel auch die Wahrscheinlichkeit geringer, dass ihre Kinder einen solchen Abschluss erreichen. Darüber hinaus sinkt der Anteil der BAföG-Empfänger*innen seit Jahren kontinuierlich. Während kurz nach der Einführung noch fast 45 Prozent anspruchsberechtigt waren, erhielten im Jahr 2020 lediglich 11 Prozent aller Studierenden die Finanzierungshilfe. Aufgrund steigender Mietpreise und Inflation reicht der BAföG-Satz außerdem immer weniger zum Leben, insbesondere für Studierende in Großstädten.

         

        Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sind zentral für eine gerechtere Gesellschaft. Dass diese gar nicht bestehen, hat die Coronakrise, im Zuge welcher viele Jobmöglichkeiten für Studierende wegfielen und das BAföG bei weitem nicht ausreichte, deutlich gezeigt. Aus diesem Grund müssen wir unseren Forderungen nach einer auskömmlichen Studienfinanzierung weiterhin Nachdruck verleihen. Wir sind der Überzeugung, dass es weitreichende Reformen braucht, um den Hochschulzugang für alle junge Menschen zu eröffnen. Wir brauchen endlich eine bedarfsdeckende Studienförderung, die mehr jungen Menschen zugutekommt.

         

        Wir fordern daher:

         

        Das BAföG muss zum Leben reichen. Ein wichtiger Schritt ist die regelmäßige automatische Erhöhung der Bedarfssätze sowie die Zahlung eines Inflationsausgleichs. Eine solche automatische Erhöhung braucht zuerst einen Ausgangspunkt, die den tatsächlichen Kosten eines würdigen Lebens als Studierende entspricht. Davon sind die derzeitigen Bedarfssätze weit entfernt, wie die Sozialerhebung der Studierendenwerke und der Alternative BAföG-Bericht der Gewerkschaftsjugend immer wieder zeigen. Darum fordern wir, anhand eines studentischen Warenkorbs die tatsächlichen Kosten des Studiums ermitteln zu lassen und diesen Wert als Ausgangspunkt der künftigen automatischen Erhöhung zu veranschlagen. Dabei müssen unbedingt auch besondere Belastungen bedacht werden. Auch Mieten sind nicht überall gleich. Eine Wohnpauschale muss daher dem örtlichen Bedarf entsprechen. Zusätzlich zur Förderung braucht es eine bedarfsgerechte Pauschale für Lernmittel wie z. B. elektronische Geräte und Literatur.

         

        Das BAföG muss mehr Studierende erreichen. In einem ersten Schritt müssen die Freibeträge weit überproportional angehoben werden, damit das BAföG wieder weiter in die Mitte der Gesellschaft hineinreicht. Bis das System familienunabhängig aufgestellt ist, müssen die Elternfreibeträge massiv und relational zu Mittelstandseinkommen erhöht werden, um die Förderquote wieder deutlich anzuheben. Hierzu ist es notwendig, dass die Freibeträge der aktuellen Einkommensentwicklung regelmäßig automatisch angepasst werden, neben dem Einkommen auch Kredite, Hypotheken und Schulden der Eltern berücksichtigt werden, und die Berechnung von Unterstützung für Kinder von selbstständigen Eltern reformiert wird, sodass mehr junge Menschen eine Förderung erhalten. Wer in der Bundesrepublik Deutschland lernt, muss auch gefördert werden können. BAföG muss deshalb für alle zugänglich sein. Egal, was auf ihrem Pass steht. Auch für Schüler*innen ab der 10 Klasse fordern wir Zugang zu BAföG und zwar unabhängig davon, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht.

         

        Das BAföG muss langfristig alle erreichen. Wir sind der Überzeugung, dass Bildung ein Grundrecht ist und Bildung für alle kostenfrei zugänglich sein soll. Wir lehnen außerdem die Vorstellung ab, dass junge Menschen auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit noch von ihren Eltern finanziell abhängig sein müssen. Zumal die Realität zeigt, dass Eltern nicht immer zahlen, auch wenn sie müssten oder aufgrund eines Kontaktabbruchs nicht bereit sind, die Anträge ihrer Kinder auszufüllen. Für Studierende ist dies besonders prekär, da sie nur dann eine BAföG-Förderung erhalten würden, wenn sie den Rechtsweg wählen und ihre Eltern verklagen. Wir werden uns daher weiterhin für eine Öffnung hin zu einer elternunabhängigen Förderung einsetzen. Die Einführung des elternunabhängigen Bafög wird erheblich zur Entbürokratisierung beitragen und Verwaltungskosten reduzieren.

         

        Das BAföG muss attraktiver und unbürokratisch werden. Viele Studierende, die anspruchsberechtigt wären, scheuen die komplizierten Anträge und die Bürokratie. Wir fordern daher, dass BAföG-Anträge vereinfacht werden. Wir fordern daher die Rückkehr zum Vollzuschuss, damit die Leistungen nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.

         

        Das BAföG muss flexibler werden. Die Förderungshöchstdauer ist derzeit auf die Regelstudienzeit begrenzt. Allerdings schafft es nur weniger als die Hälfte der Studierenden, ihr Studium rechtzeitig abzuschließen. Das liegt auch an den veränderten Anforderungen an Absolvent*innen. Ein Hochschulabschluss reicht in vielen Branchen nicht mehr für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Häufig müssen auch Praktika, Auslandsaufenthalte und ehrenamtliches Engagement nachgewiesen werden. Hinzu kommt, dass viele Studierende Care-Arbeit leisten oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Damit alle Studierende nach ihren eigenen Vorstellungen studieren können und sich während ihres Studiums frei entfalten können, fordern wir die Abschaffung der Höchstförderungsdauer. Außerdem fordern wir, dass BAföG auch nach einem Studienfachwechsel, der nach dem dritten Semester erfolgt ist, weiterhin gezahlt wird.

         

        Das BAföG muss gerechter werden. Das heißt für uns auch, dass wir grundsätzlich einen Ausbau der staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten für jungen Menschen in Ausbildungsberufen fordern. Dies gilt beispielsweise auch für das Meister*innen-Bafög. Insbesondere junge Menschen aus nicht-akademischen Familien studieren häufiger auf dem zweiten Bildungsweg und werden durch Altersgrenzen diskriminiert. Daher fordern wir, dass alle Altersgrenzen aufgehoben werden.

         

        Die BAföG-Reform muss dabei eingebettet sein in einen größeren Strauß von Umverteilungsmaßnahmen wie etwa gerechteren Vermögens-, Einkommens- und Erbschaftssteuern.

         

        Die SPD hat die Bundestagswahl 2021 als stärkste Kraft gewonnen. Eine Umfassende BAföG Reform, die u.A. die Rückkehr zum Vollzuschuss und eine elternunabhängige Zahlung beinhaltet, war auch Dank dem Druck der Jusos Teil des SPD-Wahlprogramms. Im Falle einer SPD-geführten Bundesregierung muss es die Pflicht der Partei und eines Bundeskanzler:innenamtes in sozialdemokratisch geführter Hand sein diese Reform umzusetzen. Um Millionen von jungen Menschen in Deutschland das historische Versprechen von Aufstieg durch Bildung zu garantieren, und um einer neuen Generation junger Menschen zu beweisen, dass eine sozialdemokratische Regierung für ihre Interessen einsteht

        Antrag 51/II/2021 Demokratie bewahren! Faire Wahlen in Ungarn garantieren

        9.11.2021

        Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Europaabgeordneten dazu auf, sich bei der EU-Kommission für freie und faire Wahlen bei den kommenden Parlamentswahlen in Ungarn im Jahr 2022 einzusetzen. Aufgrund der Erfahrungen der beiden letzten Parlamentswahlen sollte bereits vor den Wahlen auf Folgendes hingewirkt werden:

         

        1. Kandidat*innen sollen sich schon vor dem Beginn der Wahlkampfperiode registrieren können, um rechtzeitig öffentliche Gelder für den Wahlkampf erhalten zu können.
        2. Transparenz bei der Wahlkampffinanzierung, z.B. durch öffentliche Berichte, die ausreichend detailliert die Einnahmen und Ausgaben für Kandidat*innen und Parteien aufschlüsseln. Diese sollten spätestens einen Tag vor der Wahl in einem digitalen und durchsuchbaren Format einsehbar sein.
        3. Meinungsvielfalt in den Medien mit einem möglichst barrierefreien Zugang zu diesen, sowie die Wiederherstellung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit redaktionellem Pluralismus, einem transparenten Auswahlprozess bei der Benennung von leitenden Angestellten und einem transparenten und nachhaltigem Finanzierungssystem.

           

          Zudem soll es einen unabhängigen internationalen Wahlbeobachtungsprozess geben, welcher ausreichend unabhängige internationale Beobachter*innen insbesondere im ländlichen Raum zur Verfügung stellt, die den Wahlprozess begleiten und ihn unter Berücksichtigung internationaler Standards neutral und objektiv bewerten sowie gegebenenfalls etwaige Unregelmäßigkeiten offenlegen können.