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Antrag 109/I/2024 Für mehr Diversität in Post-Conflict Settings - Verpflichtende Beteiligung von FINTA in Friedensprozessen

21.04.2024

Die Notwendigkeit einer feministischen Außenpolitik, die die menschliche Sicherheit in den Fokus stellt, hat angesichts der zahlreichen Krisen kein Stück ihrer Bedeutung verloren. Um menschliche Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten, braucht es die Beteiligung aller marginalisierten und systematisch benachteiligten Gruppen an Friedensprozessen.

 

Es wurde bereits bewiesen, dass die Beteiligung von Frauen in Friedensprozessen zu besserem Regierungshandeln (“Governance”) und nachhaltigerem Frieden führt. Auch forderten die Vereinten Nationen mit der Sicherheitsratsresolution 1325 bereits im Jahr 2000 die Einbeziehung von Frauen in die Prävention, das Management und die Konfliktlösung. Diese Resolution verpflichtet Staaten dazu, Frauen und ihre Perspektiven in alle Bereiche des Friedensprozesses einzubeziehen und dabei ihre besonderen Erfahrungen in Konflikten anzuerkennen. Über 20 Jahre nach dieser bedeutenden Resolution sind Frauen immer noch wenig und unterproportional an Friedensprozessen beteiligt. FINTA, also Frauen, Inter-, Nichtbinäre*, Trans- und Agender-Personen, sowie andere marginalisierte Gruppen erhalten bisher wenig bis gar keine besondere Aufmerksamkeit in politischen Entscheidungsgremien. Dies führt dazu, dass deren wichtige Sichtweisen und besondere Herausforderungen meist nicht am Verhandlungstisch diskutiert werden. Durch diese fehlenden Perspektiven kann umfassende menschliche Sicherheit nicht erreicht werden.

 

Häufig sind es insbesondere weiblich sozialisierte Menschen, die in Gemeinschaften eine proaktive soziale Rolle einnehmen: Auch wenn wir eine solche traditionelle Rollenaufteilung bekämpfen und eine gleichberechtigte Aufteilung, unabhängig von Geschlechtern anstreben, kümmern sich besonders in patriarchalen Gesellschaften kümmern noch zumeist Frauen um Kinder und andere Familien- und Gesellschaftsmitglieder. Durch häufig vorkommende Interaktionen mit anderen marginalisierten Gruppen sowie aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit von systematischer Diskriminierung sind FINTA häufig die Herausforderungen und Schwierigkeiten marginalisierter Gruppen und Individuen bekannt. Dadurch, dass die Gruppe FINTA für Diskriminierungen eher sensibilisiert ist, sollten FINTA auch als Mediator*innen eingesetzt werden.

 

Durch die Beteiligung von FINTA Personen an Entscheidungsgremien wie Friedensverhandlungen kann also besser gewährleistet werden, dass die Perspektiven und Situationen marginalisierter Gruppen mitgedacht werden. Hierbei muss beachtet werden, dass es nicht ausreicht, eine Gruppe Frauen als Repräsentantinnen von FINTA einzuladen. Vielmehr braucht es die Beteiligung von FINTA möglichst in ALLEN am Friedensprozess beteiligten Gruppen und Parteien. Denn FINTA sind keine homogene Gruppe, die durch eine einzige Delegation an Frauen ausreichend repräsentiert ist. Die kann vielleicht durch folgendes Bild verdeutlicht werden: Cis-Männer sind in der Regel in allen an Verhandlungen beteiligten Parteien zu finden. Frauen werden oftmals scheinbar nur pro forma als eine zusätzliche Gruppe oder Partei eingeladen und nicht gleichwertig in die Prozesse eingebunden. Kaum jemand würde auf die Idee kommen, von Cis-Männern zu verlangen, nur in einer Gruppe vertreten zu sein, da damit ja “deren Perspektive bereits abgedeckt” sei.

 

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und damit auch mehr FINTA-Personen in Friedensprozessen zu länger anhaltendem Frieden führt. Die Beteiligung von unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen ist wichtig, da diese als Repräsentant*innen und Vermittler*innen von marginalisierten Gruppen in der Bevölkerung dienen kann. Werden nämlich FINTA nur als Teil politischer Delegationen in Friedensverhandlungen einbezogen, besteht die Gefahr, dass wichtige Perspektiven fehlen. Denn FINTA in politischen Delegationen sind meist hochrangige Politiker*innen oder international bekannte und häufig gut ausgebildete Personen, die nicht immer mit FINTA aus der lokalen Bevölkerung gleichgesetzt werden können. Auch hier besteht also die Gefahr, nicht ausreichend die Diversität und Vielseitigkeit der FINTA abzubilden, was zu einer Reduktion an menschlicher Sicherheit aufgrund fehlender Perspektiven führen kann.

 

Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, in allen Projekten, an denen sie beteiligt ist durch Friedens- oder Militärmissionen oder durch Entwicklungszusammenarbeit, alles in ihrer Möglichkeit zu tun, um folgendes sicherzustellen:

  • die Beteiligung von FINTA an Friedensprozessen (langfristig auch von allen anderen marginalisierten Gruppen) mit einer Quote von mind. 50%, möglichst in allen beteiligten Parteien.
  • die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere von Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzen.
  • dass die Gruppe an Mediator*innen in jedem Friedensprozess mindestens eine FINTA umfasst. Sollte es nur eine/n Mediator*in geben und aus Sicht der Organisator*innen keine FINTA infrage kommen, muss dies schlüssig und öffentlich begründet werden. Zudem sollte mit der Gesamtanzahl an Mediator*innen auch die Anzahl an FINTA als Mediator*innen steigen.
  • Dieerpflichtenden Beratungsterminen mit unterschiedlichen lokalen Organisationen, die FINTA und marginalisierte Gruppen repräsentieren, um möglicher Homogenität, die durch die Quote entstehen könnte, vorzubeugen

 

Antrag 15/I/2024 Kostenlose Menstruationsartikel auf den Toiletten der SPD-Berlin Büros

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, in allen  zwölf Kreisbüros  und dem Kurt-Schumacher-Haus ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus werden die Berliner Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, in Ihren Bürgerbüros ebenfalls   ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Antrag 148/I/2024 Homöopathie endlich ehrlich einordnen

21.04.2024

dass sich die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag und der Gesundheitsminister dafür einsetzen, dass Homöopathischen Mitteln zukünftig der Status von Arzneimitteln entzogen wird und diese für das Erlangen des Arzneimittelstatus dieselben exakten Nachweise über Wirksamkeit erbringen müssen wie Mittel der evidenzbasierten Medizin. Darüber hinaus sollen sich die genannten Stellen dafür einsetzen, dass homöopathische Mittel nicht länger apothekenpflichtig sind.

 

Antrag 306/II/2023 Nicht an den falschen Stellen sparen: Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern

24.09.2023

Die SPD als linke Volkspartei hat in dieser Ampel-Regierung viele Instrumente zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Ausweitung des Wohngelds, Abschaffung von Hartz IV durch die Einführung des Bürgergelds, deutliche Erhöhung des Kindergelds, Erwerbsminderungsrente und Erhöhung des Mindestlohns.

Deutschland musste und muss aber mit multiplen Krisenlagen umgehen. Das ist eine Herausforderung für die ökonomische Situation Deutschlands. Um zukünftigen Generationen gerecht zu werden, ist eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik notwendig. Gleichzeitig ist das soziale Miteinander in unserem Land in Gefahr. Unsicherheit und Angst vor sozialem Abstieg sind Sorgen, auf welche die Politik adäquate Lösungen finden muss.

Wir müssen festhalten, dass die Desinformation und der Populismus, welche mit der Corona-Pandemie noch einmal zugenommen haben, eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft darstellen. Die Umfragewerte der AfD sind Ausdruck dessen. Rechtsextreme meinen nun wieder salonfähig geworden zu sein. Die Mitte Studie bezeugt eine Verdreifachung rechtsextremer Weltbilder in der Bevölkerung. Hass und Hetze und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind auf dem Vormarsch.

Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt sieht drastische Kürzungen vor, u.a. in gerade jetzt so wichtigen Bereichen wie

  • die Kinder- und Jugendhilfe,
  • Migrationsberatung für Zuwandernde,
  • Familien- und Jugendbildungsstätten
  • Bundeszentrale Politische Bildung.

Die Sparmaßnahmen haben weitere deutliche Folgewirkungen auf die Finanzsituation der Länder und Kommunen.

Als Sozialdemokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass die Handlungsfähigkeit des Staates unter einer Austeritäts- und Steuervermeidungsideologie geopfert wird und stattdessen Hass und Hetze zu einer Abschottung vor Migrant:innen führen und damit dem „Tritt nach unten“ der Weg bereitet wird.

 

Daher fordern wir:

  • Aussetzung der Schuldenbremse auf Bundesebene
  • die Rücknahme der Sparmaßnahmen in den oben genannten Bereichen
  • Zukunftsweisende und massive Investitionen in Bildung, politische Bildung und Demokratieförderung, den sozialen Wohnungsbau, soziale und physische Infrastruktur in aufnehmenden Kommunen, frühkindlicher Erziehung sowie bei Gesundheit und Pflege

In Krisenzeiten wie heute ist die Einhaltung der Schuldenbremse ein nicht hinnehmbares gesellschaftliches Risiko. Daher fordern wir:

  • Abschaffung der Bundes-Schuldenbremse oder deutliche Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.
  • Abschaffung der Landes-Schuldenbremsen oder deutliche Erweiterung deren Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.

 

Wir brauchen eine moderne Finanzpolitik, die der Generationengerechtigkeit und dem sozialen Zusammenhalt gerecht wird. Wir dürfen nicht an der falschen Stelle sparen. Eine Gegenfinanzierung von Investitionen muss perspektivisch sichergestellt sein. Es ist dabei nicht länger hinnehmbar, dass der wohlhabendste Teil der Gesellschaft sich teilweise aus der Steuergerechtigkeit verabschiedet hat.

 

Deshalb fordern wir:

  • die Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Reform der Erbschaftssteuer zur solidarischen Vermögensbeteiligung der Superreichen
  • Erhöhung der Einkommenssteuer auf spitzen Einkommen

 

Demokratie braucht uns jetzt. Verteidigen wir sie gemeinsam in ihrer Vielfalt.

Antrag 315/II/2023 Trans* rights are human rights: Keine Verschlechterung der Situation von trans* Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz!

24.09.2023

Wir bekräftigen unseren Beschluss 105/I/2023 “Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz”,  mit dem wir uns klar für ein modernes und progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Insbesondere halten wir daran fest, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen klar verbessern muss und an keiner Stelle zu einer Verschlechterung führen darf.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag dazu auf, sich für die Anpassung jeglicher Teile des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen, welche zur Verschlechterung der Situation von trans* Personen führen können. Dazu zählt insbesondere die dreimonatige Wartefrist ab Anmeldung beim Standesamt und die missverständlichen und unnötigen Formulierungen zu Vertragsfreiheit und Hausrecht (insbesondere zu Toiletten und Umkleiden), die ein Einfallstor für neue Diskriminierung gegen trans* Personen bieten könnten.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich in der Koalition für ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen und sicherzustellen, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, wonach das Land Berlin dem Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat zustimmen wird.

Formulierung im Beschluss 105 I 2023: „In der weiteren Abstimmung und im parlamentarischen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt werden, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen verbessern und an keiner Stelle verschlechtern wird.“