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Antrag 121/I/2022 Selbstbestimmungsrecht stärken - Vorsorge ausbauen

17.05.2022

Welche Vertrauensperson hat Mensch bevollmächtigt, um über die eigenen Finanzen, den Wohnort, behördliche oder vertragliche Angelegenheiten oder medizinische Behandlungen zu entscheiden, wenn sie* selbst u. a. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung nicht (mehr) handlungsfähig ist? Liegt keine Bevollmächtigung vor, kann die gerichtliche Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in erforderlich sein.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert,

  • eine Kampagne zu den Vorsorgeinstrumenten Betreuungs- bzw. Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erwirken. Damit wird für das Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit in allen Lebenslagen sensibilisiert und dieses gestärkt. Die Kampagne ist insbesondere an jüngere und erwerbsfähige Menschen zu adressieren.
  • Geprüft werden soll zudem, zu welchen Lebenszeitpunkten Menschen (z.B. zum 18. Geburtstag, besonderen Lebensereignissen, in regelmäßigen Abständen, etc.) für diese Informationen besonders aufgeschlossen sind. Die Information sollte postalisch erfolgen und jeder Person unaufgefordert zugeschickt werden.

 

Sozialdemokratische Parlamentarier*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin haben dafür Sorge zu tragen, dass die Koalitionsaussage „Die Koalition unterstützt die Betreuungsvereine, damit diese ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen können.“ auch mit entsprechenden finanziellen Ressourcen unterlegt wird. Ab dem 1.1.2023 haben diese mehr und neue Aufgaben auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

Antrag 123/I/2022 Solidarische Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung sind aufgefordert, sich für eine deutliche Erhöhung der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze zur GKV von derzeit 58.050 Euro im Jahr einzusetzen. Die Berechnung der jährlich anzupassenden Beitragsbemessungsgrenze soll sich an der Bemessungsgrenze zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung orientieren. Gleiches gilt für die Versicherungspflichtgrenze.

 

Die SPD setzt sich seit Jahren für eine solidarische Bürgerversicherung ein. Dies ist in den verschiedenen Koalitionen nicht erfolgreich gewesen. Mit einer deutlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht das Ziel einer Bürgerversicherung aufgegeben.

Antrag 126/I/2022 Forschungsauftrag erteilen! Koloniale Vergangenheit des RKI untersuchen!

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

  • noch in dieser Legislaturperiode eine unabhängige Historiker*innen Kommission zur Erforschung der kolonialen Vergangenheit des Robert Koch-Instituts eingesetzt wird.
  • das Bundesgesundheitsministerium die Beauftragung und die ausreichende Finanzierung dieser Kommission und des anschließenden Erinnerungsprozesses übernimmt.
  • die Ergebnisse der Kommissionsarbeit nach drei Jahren im Rahmen eines öffentlichen Erinnerungsprozesses mit interessierten Bürger*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich mit kolonialer Erinnerungsarbeit beschäftigen, diskutiert werden.

 

Antrag 19/I/2022 Stärkung der politischen Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen in und durch die SPD

17.05.2022

Wir Sozialdemokrat*innen wollen aktive Interessensvertreter*innen für eine inklusive, diskriminierungsfreie und partizipative (Stadt-)Gesellschaft sein. Mit einer engagierten Teilhabepolitik fördern wir aktiv die selbstbestimmte Lebensführung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen und/oder chronischen Erkrankungen in ihrer Vielfalt. Unser Ziel ist die gleiche ungehinderte Teilhabe für alle über den gesamten Lebenslauf in allen Lebensbereichen. Für uns ist eine umfassende Barrierefreiheit ein bedeutsamer Qualitätsstandard einer modernen Politik und Infrastruktur.

 

„Demokratie braucht Inklusion“ (Jürgen Dusel). Wir Sozialdemokrat*innen mit und ohne Beeinträchtigung kämpfen für Selbstbestimmung und politische Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir stärken ihre Chancen zur tatsächlichen Umsetzung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Mandate, Ämter und Funktionen auf allen föderalen Ebenen. Wir wollen eine Gleichheit stärkende Teilhabepolitik und engagieren uns in der Behindertenbewegung, so wie wir es beispielsweise in der Frauen- und Genderbewegung, in der LSBTTIQ-Bewegung auch tun.

 

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, spätestens zum ersten Landesparteitag in 2023 einen Bericht nach dem Vorbild des Gleichstellungsberichtes vorzulegen. Dieser muss Auskunft geben u.a.:

 

  • über die tatsächlich erreichten Ziele des vom SPD-Landesparteitag 2017 beschlossenen Antrages 82/I/2017 Inklusionsplan der SPD Berlin 2017-2023 und die zur Zielerreichung entwickelten und zum Einsatz gekommenen Maßnahmen und Ressourcen;
  • über die sich gezielt auch an Menschen mit Beeinträchtigungen Rekrutierungs- und Willkommensmaßnahmen, die deutlich machen, dass wir als SPD eine moderne und vielfältige Partei sind, die für eine gleichberechtigte politische Teilhabe eines jeden Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen kämpft;
  • über Aktionen und gemeinsame Bündnisarbeit mit entsprechenden Vereinen, Trägern und Einrichtungen;
  • über die noch in 2022 zu erfolgenden Abfragen u.a.
  • zur baulichen, digitalen und kommunikativen Barrierefreiheit im KSH und in den Kreisbüros aber auch in den Wahlkreis- bzw. Bürger*innenbüros unserer sozialdemokratischen Mandatsträger*innen auf Bundes- und Landesebene
  • zur Beschäftigtenzahl von Menschen mit Beeinträchtigungen in der SPD und bei unseren Parlamentarier*innen;
  • über die Entwicklungslinien gemäß des (Dis-)Ability Mainstreaming zur Fortschreibung des zweiten Inklusionsplanes 2023-2025, der spätestens auf dem zweiten SPD-Landesparteitag 2023 zu verabschieden ist.

 

Wir fordern die einzelnen sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene bis zum ersten LPT bzw. bis zur ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem mindestens hervorgeht, u.a.

 

  • welche vielfaltsfördernden Maßnahmen sie im Interesse aller bzw. der bezirklichen Berliner*innen mit Beeinträchtigungen erreicht haben;
  • wie nachvollzieh- und messbar erfolgreich sie bei der Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sind;
  • welche Verbesserungen sie personalpolitisch in ihren Senatsverwaltungen bzw. Geschäftsbereichen hinsichtlich der Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht haben.

 

Die Aussagen sollen erkennen lassen, mit welchen Finanzen die einzelnen Teilhabe-Maßnahmen gegenwärtig als auch künftig hinterlegt sind.

 

Wir fordern die einzelnen Parlamentarier*innen (Abgeordnete und Verordnete) – zumindest im Rahmen eines gemeinsamen Beschlusses ihrer jeweiligen Fraktion oder Landesgruppe – bis zum ersten LPT bzw. der ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, u.a.

 

  • welche Anstrengungen unternommen bzw. welche Erfolge erreicht wurden, um die parlamentarischen Strukturen (u.a. durch
  • Geschäftsordnungsänderungen) so zu verbessern, dass gewährleistet wird, dass ein Mensch mit Beeinträchtigung in der Ausübung eines politischen Mandats nicht behindert wird,
  • wie z.B. der Landesbehindertenbeirat oder die bezirklichen Beiräte für die Belange der Menschen mit Behinderungen in unseren sozialdemokratisch verantworteten Strukturen einen direkten Zugang zu parlamentarischen Entscheidungsprozessen haben und wie viele Treffen mit der* Bundes-, Landes- oder Bezirksbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung stattgefunden hat.

 

In allen Berichten sollen Leuchtturmprojekte benannt werden, die eine diskriminierungsfreie Gleichstellungsarbeit der SPD im Interesse von Menschen mit Behinderungen deutlich herausstellen.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Sozialdemokratische Politik ist nach innen und außen dem menschenrechtsbasierten Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Eine inklusive Gesellschaft, eine inklusive SPD werden wir nur unter partizipativer Einbeziehung sachkundiger und/oder selbstbetroffener Genoss*innen und ggf. zivilgesellschaftlicher Selbstvertretungs- und Engagementorganisationen erreichen können.

 

Um tatsächliche Erfolge für eine gleichwertige Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu erzielen, braucht es personelle und finanzielle Ressourcen:

 

  • Wir benötigen mehr SPD-Maßnahmen und Bildungsangebote zur Stärkung unserer Bewusstseinsförderung, generellen Sensibilisierung und zum Empowerment für Genoss*innen mit und ohne Beeinträchtigungen, um unsere Wahrnehmung für gegebene Be-Hinderungen und Diskriminierungen bei allen Parteimitgliedern zu schärfen.
  • Wir benötigen mindestens auf der SPD-Landesebene einen ausreichend ausgestatteten Fonds zur unbürokratischen Zurverfügungstellung von Hilfen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für alle Gliederungen der SPD Berlin.
  • Notwendig ist auch der Aufbau von noch mehr Kompetenz im KSH im Rahmen einer Personalstelle „Inklusionsmanager*in“.

 

Wir brauchen diese Ressourcen, um gesamtgesellschaftlich, insbesondere aber auch in der Teilhabebewegung als kraftvolle Akteurin zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und politischer Teilhabe von über 600.000 Berliner*innen wahrgenommen zu werden.

Antrag 134/I/2022 Chancengleichheit in der (partei-)politischen Teilhabe für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf sich unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen über den Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Gebärdensprache als nationale Minderheitensprache anerkannt wird.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf unter partizipativer Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen eine Nachbesserung des barrierefreien Ausbaus des Anfang 2020 eingeführten neuen Rechts auf Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zu erwirken, u.a.

 

  • durch die Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX: Die Teilhabe am politischen Leben und die ehrenamtlichen Aktivitäten sind anderen Teilhabebereichen gleichzustellen. Daher müssen die Teilhabe am politischen Leben und ehrenamtliche Aktivitäten in § 78 Abs. 1 zusätzlich mitaufgenommen und der Absatz 5 hinsichtlich ehrenamtlicher Tätigkeiten um die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser Menschen ergänzt werden;

 

  • durch die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den Leistungen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt;

 

  • durch die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.