Archive

Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 44/I/2024 Mietpreisbremse verlängern - wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart

21.04.2024

Die SPD-Bundestagsabgeordneten des Landes Berlin werden aufgefordert, sich zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert und  die weiteren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen einschließlich der Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11% sowie der Erweiterung des Referenzzeitraum für den Mietspiegel durchgesetzt werden.

 

 

Antrag 204/I/2024 Weil wir dich lieben: Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein bei der BVG

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und im Senat, hierbei vor allem die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BVG angewiesen wird, keine Strafanzeigen mehr wegen (wiederholten) Fahrens ohne gültigen Fahrschein auszustellen.

 

Mit der S-Bahn Berlin sollen ebenfalls Gespräche dieser Art geführt werden.

 

Weiter werden die sozialdemokratischen Berliner Mitglieder des Bundestags dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, § 265a StGB jetzt abzuschaffen, so dass das Fahren ohne gültigen Fahrschein juristisch nicht mehr als Straftat eingestuft wird (Antrag 176/I/2018 & Positionspapier der SPD Bundestagsfraktion „Für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und Streichung des § 265a StGB“).

 

Antrag 24/I/2024 Vorbild Schweiz: Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abschaffen – Beitragsbasis verbreitern.

21.04.2024

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft wird. Einkommen sind somit in voller Höhe beitragspflichtig zu machen, ohne dass daraus resultierend eine grenzenlose Steigerung der Rentenbezüge erfolgt. Vorbild hierfür soll das System der Beitragserhebung in der Schweiz sein.

 

Antrag 174/I/2024 Einbürgerungen auch für sozial benachteiligte Personen ermöglichen

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sicher-zustellen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ohne dies zu vertreten zu haben, über die Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert werden. Das Ermessen ist regelmäßig positiv auszuüben (gebundenes Ermessen), soweit allein dieser Umstand der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG entgegensteht.

 

Diese Anwendungspraxis muss in den neuen Verfahrenshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAB) des Landesamts für Einwanderung (LEA) im Zusammenhang mit § 8 StAG geregelt sein.

 

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder des Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitlich die Ausübung des Ermessens bei Einbürgerungsanträgen von Personen, die ihre Erwerbslosigkeit wegen physischen bzw. psychologischen Handicaps bzw. der Pflege von Angehörigen mit entsprechenden Handicaps bzw. minderjährigen Angehörigen ohne Versorgungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben, als gebundenes Ermessen mit Befürwortungsentscheidung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen  auszuüben ist.