Zur Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik fordern wir:
- Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur umfassenden Untersuchung, Aufklärung und ggf. strafrechtlichen Verfolgung aller Berichte über sexualisierte Gewalt in allen Konflikten („conflict-related sexual violence“, CRSV) weltweit. Dies setzt aufgrund der Schwierigkeit der Beweissicherung sowie des großen Risikos einer Re-Traumatisierung ein hohes Maß an Erfahrung und Sensibilität seitens der Ermittler*innen voraus. Aus diesem Grund sollte sich Deutschland für die Aufstellung von Expert*innenteams für die Ermittlung in allen Verdachtsfällen einsetzen und diplomatisch auf uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Schauplätzen und Beweisen einwirken. In internationalen Friedensmissionen sollen die Protection- und Ombudsstellen zu CRSV systematisch ausgebaut werden.
- Ausbau und Umsetzung sozialer/psychologischer Begleitprojekte für Überlebende von CRSV sowohl vor Ort als auch in Deutschland, um eine Bewältigung zu ermöglichen und eine Re-Traumatisierung durch die zahlreichen Berichte und Bilder aus aktuellen Konflikten vorzubeugen. Hierbei müssen sprachliche, sozio-kulturelle und religiöse Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden.
- Die Bundesregierung sollte Untersuchungsmissionen zu Fällen von CRSV auch in medial wenig präsenten Krisenregionen wie Sudan, Kongo und Tigray die notwendige finanzielle und politische Unterstützung zukommen lassen, auf welche diese angewiesen sind. Eine Stärkung des VN-Systems sowie des Mandats des IKRK in diesem Bereich ist zu begrüßen.
- Einsatz für verpflichtende Ausbildungsmodule zur Sensibilisierung/Prävention für VN-Friedenstruppen in allen Truppenstellernationen, in Deutschland diesbzgl. Stärkung des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, sowie striktere Selbstverpflichtungsmaßgaben an alle Entsenderstaaten bzgl. der rigorosen Strafverfolgung von Verdachtsfällen durch nationale Gerichte.
- (Internationale) strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erleichtern: jüngste Fälle von Freisprüchen in CRSV-Verdachtsfällen haben gezeigt, dass die Beweislast und Attribuierungspflicht im Vergleich zu anderen Kriegsverbrechen disproportional hoch ist. Die Bundesregierung sollte deshalb proaktiv für eine völkerrechtliche Anpassung eintreten, welche diese Disproportionalität überkommt.
- Aktuelle Planungen zur Haushaltskürzung in den Bereichen Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sehen wir vor dem Hintergrund der o.g. Forderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung sollte die Mittel in diesen Bereichen ausweiten, anstatt sie zu kürzen.
- Eine stärkere Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit für Verantwortlichkeiten, Zielsetzungen und Arbeitsweise multilateraler Institutionen wie VN-Agenturen, um Versuchen der unaufrichtigen Politisierung zur Untergrabung des multilateralen Systems – insb. seitens Akteuren der rechten “Anti Rights”-Bewegung – vorzugreifen und die Bedeutung des deutschen Engagements zur Aufrechterhaltung, Gestaltung und Stärkung des Systems sichtbar zu machen.
- Vorausschauende Planung: mit dem absehbaren politischen Rechtsruck wichtiger Geberländer und der damit einhergehenden Gefahr einer abermaligen Mittelkürzung im Bereich reproduktiver Gesundheit, insb. mit Antritt der zweiten Trump-Administration, sollte die Bundesregierung zeitnah multilaterale politische Allianzen schmieden, um weitere Mittelkürzungen in diesem Bereich umgehend zu kompensieren und als international verlässlicher Partner diese Lücke zu füllen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme. Überweisung LG im BT, Streichung Empfänger BPT (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Zur Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik fordern wir:
- Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur umfassenden Untersuchung, Aufklärung und ggf. strafrechtlichen Verfolgung aller Berichte über sexualisierte Gewalt in allen Konflikten („conflict-related sexual violence“, CRSV) weltweit. Dies setzt aufgrund der Schwierigkeit der Beweissicherung sowie des großen Risikos einer Re-Traumatisierung ein hohes Maß an Erfahrung und Sensibilität seitens der Ermittler*innen voraus. Aus diesem Grund sollte sich Deutschland für die Aufstellung von Expert*innenteams für die Ermittlung in allen Verdachtsfällen einsetzen und diplomatisch auf uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Schauplätzen und Beweisen einwirken. In internationalen Friedensmissionen sollen die Protection- und Ombudsstellen zu CRSV systematisch ausgebaut werden.
- Ausbau und Umsetzung sozialer/psychologischer Begleitprojekte für Überlebende von CRSV sowohl vor Ort als auch in Deutschland, um eine Bewältigung zu ermöglichen und eine Re-Traumatisierung durch die zahlreichen Berichte und Bilder aus aktuellen Konflikten vorzubeugen. Hierbei müssen sprachliche, sozio-kulturelle und religiöse Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden.
- Die Bundesregierung sollte Untersuchungsmissionen zu Fällen von CRSV auch in medial wenig präsenten Krisenregionen wie Sudan, Kongo und Tigray die notwendige finanzielle und politische Unterstützung zukommen lassen, auf welche diese angewiesen sind. Eine Stärkung des VN-Systems sowie des Mandats des IKRK in diesem Bereich ist zu begrüßen.
- Einsatz für verpflichtende Ausbildungsmodule zur Sensibilisierung/Prävention für VN-Friedenstruppen in allen Truppenstellernationen, in Deutschland diesbzgl. Stärkung des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, sowie striktere Selbstverpflichtungsmaßgaben an alle Entsenderstaaten bzgl. der rigorosen Strafverfolgung von Verdachtsfällen durch nationale Gerichte.
- (Internationale) strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erleichtern: jüngste Fälle von Freisprüchen in CRSV-Verdachtsfällen haben gezeigt, dass die Beweislast und Attribuierungspflicht im Vergleich zu anderen Kriegsverbrechen disproportional hoch ist. Die Bundesregierung sollte deshalb proaktiv für eine völkerrechtliche Anpassung eintreten, welche diese Disproportionalität überkommt.
- Aktuelle Planungen zur Haushaltskürzung in den Bereichen Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sehen wir vor dem Hintergrund der o.g. Forderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung sollte die Mittel in diesen Bereichen ausweiten, anstatt sie zu kürzen.
- Eine stärkere Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit für Verantwortlichkeiten, Zielsetzungen und Arbeitsweise multilateraler Institutionen wie VN-Agenturen, um Versuchen der unaufrichtigen Politisierung zur Untergrabung des multilateralen Systems – insb. seitens Akteuren der rechten “Anti Rights”-Bewegung – vorzugreifen und die Bedeutung des deutschen Engagements zur Aufrechterhaltung, Gestaltung und Stärkung des Systems sichtbar zu machen.
- Vorausschauende Planung: mit dem absehbaren politischen Rechtsruck wichtiger Geberländer und der damit einhergehenden Gefahr einer abermaligen Mittelkürzung im Bereich reproduktiver Gesundheit, insb. mit Antritt der zweiten Trump-Administration, sollte die Bundesregierung zeitnah multilaterale politische Allianzen schmieden, um weitere Mittelkürzungen in diesem Bereich umgehend zu kompensieren und als international verlässlicher Partner diese Lücke zu füllen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Bundesregierung hält an der politischen, personellen und finanziellen Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag fest. Die konsequente Aufklärung von Kriegsverbrechen, zu denen sexualisierte Gewalt unabdingbar gehört, ist ein überparteilicher Konsens. Dies beweist Deutschland aktuell insbesondere bei der Unterstützung von Ermittlungen zu den russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine.
Das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) wird von der Bundesregierung als unverzichtbares Kompetenzzentrum geschätzt und gestärkt. Die Vorbereitung von zivilem und militärischem Personal auf internationale Missionen beinhaltet fest verankerte UN-Standards, einschließlich einer strikten Zero-Tolerance-Politik gegenüber sexueller Ausbeutung und Missbrauch durch Friedenskräfte. Gut ausgebildetes Personal ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Friedenssicherung, weshalb wir dieses Instrumentarium konsequent weiterführen.
Darüber hinaus behält die Bundesregierung Krisenregionen im Blick, die medial oft im Schatten stehen. Trotz einer notwendigen allgemeinen Haushaltskonsolidierung leistet Deutschland weiterhin gezielte humanitäre Nothilfe. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Ausrichtung der Sudan-Konferenz in Berlin im Frühjahr 2026. Angesichts der katastrophalen humanitären Lage vor Ort hat die Bundesregierung gezielt zusätzliche Hilfsmittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Unterstützung der Zivilbevölkerung zugesagt und sich für eine stärkere Einbindung der Afrikanischen Union eingesetzt.
Überweisungs-PDF:
