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Antrag 177/I/2025 Gegen den Druck von Antifeminist*innen - Intersektionales Erinnern an sog. Trostfrauen!

24.04.2025

TW: Sexualisierte Gewalt

Sogenannte “Trostfrauen” bezeichnen bis zu 200 Tausend Mädchen und Frauen aus dem gesamten Asien-Pazifik-Raum, die während des Zweiten Weltkrieges durch das japanische Militär verschleppt, missbraucht und sexuell versklavt wurden. Sie wurden in sogenannten „Militärbordellen“ oder „Troststationen“ massenhaft vergewaltigt und oftmals unter falschen Versprechungen angeworben, gewaltsam entführt oder durch Zwangsrekrutierungen in das System integriert. Die Geschichte der sog. Trostfrauen wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lange verschwiegen und Akten, Unterlagen und Beweise gezielt vernichtet. Die wenigen Opfer, die es zurückschafften, schwiegen aus Angst vor sozialer Ächtung über die traumatischen Erfahrungen. Erst in den späten 1980er Jahren begann eine öffentliche Diskussion über das Thema, nach dem betroffene Frauen ihre Geschichten erzählten. Reaktionäre Gruppen in Japan und Südkorea leugnen diese Tatsachen und fordern den Abbau der Statuen, die an verschiedenen Orten auf der Welt an die Opfer erinnern.

 

Im Jahr 2012 wurde ein Antrag für eine Resolution zu den sog. “Trostfrauen” im Deutschen Bundestag mit dem Titel “Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der „Trostfrauen“ (Drucksache 17/8789) behandelt, dieser wurde durch die damals regierende schwarz-gelbe Koalition jedoch abgelehnt. Die SPD-Bundestagsfraktion war wesentlich an diesem Antrag beteiligt. Das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2007 eine Resolution mit dem Titel “Gerechtigkeit für die Trostfrauen” verabschiedet, die von Aktivist*innen, die zu dem Thema arbeiten, gelobt wird.

 

Das Erinnern an sexualisierte Gewalt in Konflikten darf nicht durch Konservative und Liberale blockiert werden. Es wird höchste Zeit, dass sich nach dem Europäischen Parlament auch der Deutsche Bundestag endlich offiziell in dieser Sache positioniert. In der besonderen historischen und erinnerungspolitischen Verantwortung an die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges kommt hier der deutschen Gesellschaft eine besondere Verantwortung des Gedenkens zu.

 

  • Daher fordern wir einen Antrag auf eine Resolution des Deutschen Bundestags zur Bekundung seiner Solidarität mit denjenigen, die während des Zweiten Weltkriegs Opfer des Systems der so genannten Trostfrauen waren.

 

Für Aktivist*innen, die sich für das Gedenken an die sog. Trostfrauen einsetzen, würde eine solche Resolution eine bessere Grundlage schaffen, um sich gegen Angriffe zu wehren. So stehen auf der ganzen Welt „Friedensstatuen“, die an die sog. Trostfrauen erinnern. Sie sind Symbol für eine transnationale, feministische, antirassistische und dekoloniale Erinnerungspolitik. An vielen Orten wird dieses Erinnern durch Politik und Verwaltung verhindert oder erschwert. So wurde eine Friedensstatue in Kassel abgebaut und die Friedensstatue in Berlin-Moabit steht seit Jahren unter Druck, da die zuständige Bezirksbürgermeisterin von den Grünen nach intensivem Druck der japanischen Regierung auf höchster Ebene, verkündet hat, die Statue abbauen lassen zu wollen. Wenn antifeministische und geschichtsrevisionistische Ansichten und Bewegungen weltweit zunehmen, müssen wir uns klar positionieren und solidarisieren: Niemals dürfen wir als Feminist*innen und Antifaschist*innen dem Druck der Täter nachgeben. Es ist unsere Pflicht, zu erinnern und zu mahnen.

 

Daher fordern wir:

  • den Erhalt aller Friedensstatuen
  • eine auskömmliche Förderung der Projekte, die anhand der Geschichte der sog. Trostfrauen über sexualisierte Gewalt aufklären und an diese erinnern
  • Solidarität mit den Aktivist*innen, die sich für das Gedenken an die sog. Trostfrauen einsetzen
  • dass sich auf internationaler Ebene und in diplomatischen Gesprächen mit der japanischen Regierung für eine nachhaltige Anerkennung der Verbrechen und ein würdiges Erinnern an die sog. Trostfrauen eingesetzt wird.
  • Eine Unterstützung der Aufarbeitung und der Erinnerung an sexualisierte Gewalt

Antrag 176/I/2025 Für eine universelle feministische Solidarität: Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten konsequenter bekämpfen und Überlebende effektiver schützen

24.04.2025

Zur Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik fordern wir:

 

  1. Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur umfassenden Untersuchung, Aufklärung und ggf. strafrechtlichen Verfolgung aller Berichte über sexualisierte Gewalt in allen Konflikten („conflict-related sexual violence“, CRSV) weltweit. Dies setzt aufgrund der Schwierigkeit der Beweissicherung sowie des großen Risikos einer Re-Traumatisierung ein hohes Maß an Erfahrung und Sensibilität seitens der Ermittler*innen voraus. Aus diesem Grund sollte sich Deutschland für die Aufstellung von Expert*innenteams für die Ermittlung in allen Verdachtsfällen einsetzen und diplomatisch auf uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Schauplätzen und Beweisen einwirken. In internationalen Friedensmissionen sollen die Protection- und Ombudsstellen zu CRSV systematisch ausgebaut werden.
  2. Ausbau und Umsetzung sozialer/psychologischer Begleitprojekte für Überlebende von CRSV sowohl vor Ort als auch in Deutschland, um eine Bewältigung zu ermöglichen und eine Re-Traumatisierung durch die zahlreichen Berichte und Bilder aus aktuellen Konflikten vorzubeugen. Hierbei müssen sprachliche,  sozio-kulturelle  und religiöse Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden.
  3. Die Bundesregierung sollte Untersuchungsmissionen zu Fällen von CRSV auch in medial wenig präsenten Krisenregionen wie Sudan, Kongo und Tigray die notwendige finanzielle und politische Unterstützung zukommen lassen, auf welche diese angewiesen sind. Eine Stärkung des VN-Systems sowie des Mandats des IKRK in diesem Bereich ist zu begrüßen.
  4. Einsatz für verpflichtende Ausbildungsmodule zur Sensibilisierung/Prävention für VN-Friedenstruppen in allen Truppenstellernationen, in Deutschland diesbzgl. Stärkung des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, sowie striktere Selbstverpflichtungsmaßgaben an alle Entsenderstaaten bzgl. der rigorosen Strafverfolgung von Verdachtsfällen durch nationale Gerichte.
  5. (Internationale) strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erleichtern: jüngste Fälle von Freisprüchen in CRSV-Verdachtsfällen haben gezeigt, dass die Beweislast und Attribuierungspflicht im Vergleich zu anderen Kriegsverbrechen disproportional hoch ist. Die Bundesregierung sollte deshalb proaktiv für eine völkerrechtliche Anpassung eintreten, welche diese Disproportionalität überkommt.
  6. Aktuelle Planungen zur Haushaltskürzung in den Bereichen Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sehen wir vor dem Hintergrund der o.g. Forderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung sollte die Mittel in diesen Bereichen ausweiten, anstatt sie zu kürzen.
  7. Eine stärkere Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit für Verantwortlichkeiten, Zielsetzungen und Arbeitsweise multilateraler Institutionen wie VN-Agenturen, um Versuchen der unaufrichtigen Politisierung zur Untergrabung des multilateralen Systems – insb. seitens Akteuren der rechten “Anti Rights”-Bewegung – vorzugreifen und die Bedeutung des deutschen Engagements zur Aufrechterhaltung, Gestaltung und Stärkung des Systems sichtbar zu machen.
  8. Vorausschauende Planung: mit dem absehbaren politischen Rechtsruck wichtiger Geberländer und der damit einhergehenden Gefahr einer abermaligen Mittelkürzung im Bereich reproduktiver Gesundheit, insb. mit Antritt der zweiten Trump-Administration, sollte die Bundesregierung zeitnah multilaterale politische Allianzen schmieden, um weitere Mittelkürzungen in diesem Bereich umgehend zu kompensieren und als international verlässlicher Partner diese Lücke zu füllen.

 

Antrag 172/I/2025 Humanitäre Hilfe stärken – Humanitäre Bedarfe langfristig und verlässlich decken

24.04.2025

Die Abgeordneten der SPD Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die finanziellen Beiträge Deutschlands zur humanitären Hilfe nicht reduziert und sich mit internationalen Partnern dafür einsetzt, die durch die Vereinten Nationen ermittelten Bedarfe für humanitäre Hilfe in Zukunft dauerhaft und verlässlich zu decken. Konkret fordern wir:

  • eine konzertierte diplomatische Initiative, mit der auch die übrigen Staaten der internationalen Gemeinschaft dafür gewonnen werden, die durch die Vereinten Nationen koordinierte humanitäre Hilfe schnell mit zusätzlichen finanziellen Beiträgen zu stabilisieren;
  • dass die im Haushaltsentwurf der Ampelkoalition für 2025 vorgesehene drastische Kürzung der Mittel für humanitäre Hilfe zurückgenommen wird und daneben auch die Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit und Krisenprävention nachhaltig finanziell so gut ausgestattet werden das das Ziel, mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationalprodukts für Entwicklungszusammenarbeit im Bundeshaushalt (die sog. Official Development Assistance (ODA)-Quote) dauerhaft erfüllt wird.
  • eine diplomatische Initiative zur Einrichtung eines Systems von Pflichtbeiträgen zu ergreifen, die – ähnlich wie beim Kernhaushalt der Vereinten Nationen und dem Haushalt für Friedenserhaltende Einsätze – eine verlässliche Finanzierung der internationalen, durch die UN koordinierten humanitären Hilfe ermöglicht

 

Antrag 170/I/2025 Nichtmilitärische Friedenssicherung ebenfalls stärken!

24.04.2025

Neben den bereits beschlossenen zusätzlichen Mitteln für Verteidigung und Maßnahmen der Inneren- und Cyber-Sicherheit sollen auch zusätzliche Haushaltsmittel für nichtmilitärische Friedenssicherung, Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention und Konfliktregelung, humanitäre Hilfe sowie die Stärkung der Vereinten Nationen und der Organe der Internationalen Gerichtsbarkeit bereitgestellt werden.

Antrag 169/I/2025 Der Europäische Frieden ist kein Geschäft! – Für einen stabilen Frieden in der Ukraine und eine eigenständige europäische Sicherheitspolitik

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages im Bund und bei der EU, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments setzen sich dafür ein, dass

 

  1. die Ukraine auf dem Weg zu einem dauerhaften und stabilen Frieden durch feste Zusagen von Deutschland und den Mitgliedern der Europäischen Union sowie der europäischen Partner hinsichtlich der Außen- und Sicherheitspolitik dazu befähigt wird, sich weiterhin – und bis zum Unterzeichnen eines Friedensvertrags – gegen den russischen Angriffskrieg so zu verteidigen, dass die territoriale Integrität der Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten Grenzen und nach dem Ermessen der Ukraine gewahrt bleibt.
  2. die Ukraine und Russland von Anfang an in die Verhandlungen für einen selbstbestimmten Frieden in Freiheit als Hauptverhandlungspartner eingebunden werden. Der Frieden in Europa und zwischen der Ukraine und Russland darf nicht über die Köpfe der Konfliktparteien hinweg verhandelt werden.
  3. die Ukraine zu diesem Zweck bei einem eigenen Wunsch nach einem fairen Waffenstillstand zu für die Ukraine akzeptablen Bedingungen unterstützt wird.
  4. die Europäische Union und die europäischen Partner gemeinsam mit der Ukraine – und im Fall konkreter Verhandlungen auch mit Russland – ein für sowohl die Ukraine als auch Russland tragfähiges Konzept der Sicherheitsgarantien erarbeiten und dieses den Verhandlungspartnern als Teil einer Friedenslösung anbieten.
  5. die Europäische Union und die europäischen Partner als verlässliche Verbündete gemeinsam mit der Ukraine feste Zusagen zur Unterstützung beim Wiederaufbau nach Beendigung des Krieges verhandeln, welche durch humanitäre Hilfe – insbesondere im Fall eines Waffenstillstandes – ergänzt werden.
  6. diese Punkte ausdrücklich unter der Führung der Europäischen Union und der europäischen Partner und im Zweifelsfall unabhängig und ohne die Unterstützung der USA verhandelbar sein müssen. Die Europäische Union, die europäischen Partner und die Ukraine müssen mittel und langfristig befähigt werden, den Frieden in Europa und innereuropäische Angelegenheiten selbstständig, frei, unabhängig und ohne die USA verhandeln und durchsetzen zu können.