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Antrag 315/II/2023 Trans* rights are human rights: Keine Verschlechterung der Situation von trans* Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz!

24.09.2023

Wir bekräftigen unseren Beschluss 105/I/2023 “Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz”,  mit dem wir uns klar für ein modernes und progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Insbesondere halten wir daran fest, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen klar verbessern muss und an keiner Stelle zu einer Verschlechterung führen darf.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag dazu auf, sich für die Anpassung jeglicher Teile des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen, welche zur Verschlechterung der Situation von trans* Personen führen können. Dazu zählt insbesondere die dreimonatige Wartefrist ab Anmeldung beim Standesamt und die missverständlichen und unnötigen Formulierungen zu Vertragsfreiheit und Hausrecht (insbesondere zu Toiletten und Umkleiden), die ein Einfallstor für neue Diskriminierung gegen trans* Personen bieten könnten.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich in der Koalition für ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen und sicherzustellen, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, wonach das Land Berlin dem Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat zustimmen wird.

Formulierung im Beschluss 105 I 2023: „In der weiteren Abstimmung und im parlamentarischen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt werden, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen verbessern und an keiner Stelle verschlechtern wird.“

Antrag 81/II/2023 Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Effektiver Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Bundes

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Geltungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen des Bundes zu erweitern und die gesetzlich beschriebenen Diskriminierungsmerkmale zu modifizieren.

 

Konkret ist bei der Novelle (auch in Umsetzung der bisherigen Beschlussfassung der Berliner SPD) zu berücksichtigen:

  • der Anwendungsbereich des AGG wird auf Verwaltungshandeln der Bundesverwaltung, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Gerichte des Bundes erweitert
  • der Begriff „Rasse“ wird mit „rassistischer Zuschreibung“ ersetzt
  • ein Verbot von Diskriminierung aufgrund des „sozialen Status“ wird in das AGG aufgenommen

 

Antrag 77/II/2023 Herzsport in Vereinen stärken: Faire Abrechnungen durch die Krankenkassen ermöglichen

22.08.2023

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Abrechnungskataloge der Krankenkassen und alle weiteren Erstattungssysteme so anzupassen, dass Herzsportangebote, die durch Sportvereine durchgeführt werden, nicht nur nach Sitzung bezahlt werden, sondern zusätzlich auch die Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft (für die Dauer der verschriebenen Inanspruchnahme des Herzsportangebots) erstattet werden. Die Abrechnung anderer Herzsportangebote, beispielsweise durch physiotherapeutische Praxen, bleibt hiervon unberührt.

Antrag 106/II/2023 Zum Schutz der Jugend: Beautyfilter kennzeichnen

21.08.2023

Um einen ersten Schritt zurück Richtung Realität zu machen, fordern wir:

 

  • Wenn das Aussehen verändernde Filter auf Fotos oder in Videos verwendet werden, muss dies in den sozialen Netzwerken automatisch deutlich gekennzeichnet werden.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Berliner Senats, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD im Europarat und Europaparlament auf, die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.

 

 

Antrag 95/II/2023 Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit

21.08.2023

Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.