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Antrag 41/II/2023 Zweckgebundenheit von Hochschul-Fördermitteln in der Bundesrepublik Deutschland

18.08.2023

Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass die künftige Vergabe von Hochschul-Fördermitteln (Bund, DFG) an höhere Zwecke gebunden wird.

 

Hierunter könnte u.a. die Schaffung von unbefristeten Stellen im Hochschulmittelbau, alternativen Qualifizierungsstellen, die eine Entfristung im Hochschulbildungssystem ermöglichen, die Schaffung von mehr Studienplätzen bei von Fachkräftemangel betroffenen Studiengängen oder die Digitalisierung des Universitätssystems fallen.

Antrag 64/II/2022 Bessere Anerkennung von lehramtsbezogenen Abschlüssen aus anderen Bundesländern

10.10.2022

Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften. Trotzdem wird es Studierenden oder Absolvent*innen aus anderen Bundesländern erschwert, ihr bisheriges Studium oder ihren Abschluss anerkennen zu lassen. Dies muss sich ändern, um den Mangel durch Wahrnehmung aller Potenziale konsequent entgegenzutreten.

 

Egal, ob der Bachelor of Education, Bachelor mit Lehramtsoption oder erstes Staatsexamen: Alle Abschlüsse sind in dieser Stadt willkommen und können dem Mangel entgegenwirken.

 

Doch in der Praxis zeigen sich unsere Universitäten nicht besonders flexibel oder leben eine aktive Willkommenskultur vor. Wer in einem anderen Bundesland als Berlin seinen Abschluss gemacht hat, hatte meist einen leicht veränderten Aufbau und Anzahl an nötigen Leistungspunkte (das sind Punkte, welche benötigt werden, um ein Studium abzuschließen). Wenn man nun einen abgeschlossenen Bachelor bspw. in Niedersachsen hat, wird dieser in Berlin nicht anerkannt, weil nach unserer Studienordnung größtenteils im zweiten Fach eine gewisse Anzahl der Leistungspunkte fehlen. Auch wenn im Erstfach mehr geleistet wurde.

 

Ein Beispiel: Ein*e Bachelorabsolvent*in hat die Fächerkombination Geschichte (Fach 1) und Englisch (Fach 2). Sie/Er/Dey kommt aus Niedersachsen. Dort werden im Erstfach 100 Leistungspunkte benötigt und im Zweitfach nur 50. In Berlin hingegen benötigt man 90 Leistungspunkte für das Erstfach und 60 Leistungspunkte für das Zweitfach. Dies führt in Praxis zu zwei Möglichkeiten.

 

Die Freie Universität erkennt den Bachelor nicht an. Denn es fehlen 10 Leistungspunkte. Allerdings kann man sich erneut für den Bachelor immatrikulieren (anmelden). Jedoch nur mit umgekehrter Fächerreihenfolge. Die Module lassen sich dann anrechnen, doch man muss dann die Module aus dem neuen Erstfach nacharbeiten und eine neue Bachelorarbeit in seinem Fach ablegen. Also studiert man für die fehlenden 10 Leistungspunkte nochmal mehrere Semester, um einen zweiten Bachelor abzuschließen.

 

Die zweite Variante verfolgt die Humboldt-Universität. Sie erkennt den Abschluss nicht an.

 

Diese Stadt braucht dringend Lehrkräfte und mehr Ausbildungsplätze. Es bedarf deshalb einer deutlich höheren Anzahl von Studienplätzen an den Universitäten als bisher, um dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Deshalb müssen wir attraktiv für Studierende mit Lehramtsbezug sein und ihnen einen Studienwechsel in dieser Stadt nicht zusätzlich erschweren.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat auf, dass alle Bachelor-Abschlüsse mit Lehramtsbezug vorbehaltlich anerkannt werden. Die fehlenden Leistungspunkte sollten im Master innerhalb eines Jahres nachgearbeitet werden dürfen. Zudem soll die sog. ⅔ Bescheinigung für alle Studierenden aus allen Bundesländern in Berlin gelten. Damit ist gemeint, dass bei Abschluss von zwei Dritteln des Bachelorstudiums (i.d.R. 120 von 180 LP) Studierende aus allen Bundesländern ihr Lehramtsstudium in Berlin fortsetzen können. Entsprechend ist die Studien- und Prüfungsordnung dahingehend anzupassen. 

 

Weiterhin fordern wir, dass die Masterstudiengänge unserer Universitäten finanziell und personell so aufgestellt werden, dass wir deutlich über unseren Bedarf ausbilden können. Entsprechende Mittel sind dafür freizugeben.

 

Antrag 31/II/2015 Demokratie frühzeitig erlebbar machen - Schüler*innen-Partizipation bereits ab der Grundschule ermöglichen!

16.10.2015

 Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats dazu auf, die im aktuellen Schulgesetz bereits verankerten Partizipationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler auch konsequent auf die Grundschule zu übertragen und gesetzlich zu verankert.

Antrag 27/II/2015 Quereinsteiger*innen besser fördern und unterstützen

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats auf, die Aus- und Weiterbildung von s.g. Quereinsteiger*innen in den Lehrer*innenberuf zu verbessern.

 

Ziel dieser Verbesserung soll sein, Quereinsteiger*innen mehr Zeit in der Fortbildung, mehr individuelle Förderung, eine bessere Betreuung sowie eine größere Entlastung an Unterrichtsstunden zu ermöglichen, um die – insbesondere die didaktischen – Kompetenzen der angehenden Lehrer*innen sinnvoll zu fördern und positiv zu unterstützen.

 

Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass das Quereinsteiger-Programm eine Übergangslösung darstellt und das Land nicht davon entbindet, mehr regulär ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer einzustellen.

Antrag 88/II/2014 Erarbeitung eines Index für Inklusion im Schulsport

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, einen Index für Inklusion im Schulsport zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Die dafür notwendige personelle und finanzielle Ausstattung ist sicherzustellen. Dieser [Index] sollte konkrete Aussagen zur Umsetzung der

  • Aus- und Fortbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern
  • Verankerung von Behindertensport in den Lehrplänen
  • Ausstattung mit geeigneten Sportgeräten
  • Barrierefreiheit von Sportanlagen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden

 

beinhalten.