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Antrag 59/II/2024 Benutzeroberflächen der Berliner Universitäten weitestgehend vereinheitlichen und eine Interoperabilität sowie einen reibungslosen Austausch zwischen den Universitäten sicherstellen

23.10.2024

Die SPD-Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Berliner Universitäten und Hochschulen eine einheitliche Plattform bzw. einheitliche oder zumindest interoperabele Systeme für die Studierenden erhalten und ein Austausch zwischen den Universitäten reibungslos möglich ist.

Dies umfasst insbesondere folgende Systeme:

  • Plattform für die Semesterverwaltung und notwendige Bescheinigungen
  • Plattform für die Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen sowie die Notenübersicht
  • Plattform für die Kursbelegung und Einreichung von Prüfungsleistungen
  • Plattform für die Kursdokumente und ggf. die Onlineseminare
  • Übergreifendes Wissens- und Bibliotheksmanagement

Überdies werden folgende Maßnahmen nötig sein:

  • Prüfung einer Ertüchtigung über Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Hochschulhaushalt nach § 87 BerlHG,
  • Prüfung einer Ertüchtigung über § 2 BerlHG und § 2a (1) BerlHG.

Antrag 58/II/2024 Qualitätssicherung der Bildungsgangsbetreuer*innen im Bereich Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)

23.10.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Beteiligten (auch private Träger) am IBA-Bildungsgang genug Kapazitäten haben, um das Ziel des Bildungsganges zu erreichen. Hierfür ist es anzustreben, dass ein*e Bildungsgangsbetreuer*in höchsten 35 Schüler*innen des IBA-Bildungsgangs betreuen, um so auch eine Anschlussperspektive vermitteln zu können.

Antrag 52/II/2024 Keine Queerfeindlichen Organisationen an Schulen – für einen Zertifikatsprozess externer Anbieter*innen

23.10.2024

Wir fordern von der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den SPD-Mitgliedern des Berliner Senats die Einführung eines Zertifikatsprozesses für alle externe Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden. Im Rahmen dieses Zertifikatsprozesses soll sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine allgemeine Prüfung der Träger stattfinden, um zu versichern, dass diese dem Lehrplan, sowie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Antidiskriminierungsgesetz sowie weiteren relevanten Verträgen, Gesetzeslagen und Vorgaben entsprechen.

 

Die Kosten für den Zertifikatsprozess sollen durch die potentiellen Anbieter*innen selbst getragen werden. Staatliche bzw. landeseigene und staatlich geförderte Einrichtungen, Verbände und Vereine, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, Maneo, L-Support usw. sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.

 

Darüber hinaus fordern wir die Einbringung einer Bundesratsinitiative, die bundeseinheitliche Standards und die Einführung eines Zertifikatsprozesses festschreibt, um die Durchsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz überall in Deutschland sicherzustellen. Die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Erfolg dieser Initiative tatkräftig zu unterstützen.

Antrag 50/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein international verbindliches Menschenrechtsinstrument, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und fördert. Artikel 24 der Konvention legt besonderen Wert auf das Recht auf Bildung und fordert die Vertragsstaaten auf, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Trotz der Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland im Jahr 2009 existieren immer noch Förderschulen, die eine Segregation von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Folge haben. Diese Praxis steht in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen der UN-BRK und hat nachteilige Auswirkungen auf die Bildung und soziale Integration von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

Inklusion: Ein demokratisch-sozialistischer Wert

Inklusive Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch ein soziales Gebot, das im Einklang mit sozialdemokratischen Prinzipien steht. Sie fördert den sozialen Zusammenhalt und bietet allen Schüler*innen gleiche Bildungschancen. Dies ist ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Förderschulen, die mehr als die Hälfte der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen, verstetigen die soziale und akademische Trennung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schulen besitzen neben ihrer bildenden auch eine erzieherische Verantwortung, daher muss es Aufgabe der Schulen sein, die bestehende Vielfalt der Gesellschaft abzubilden und den Bildungsauftrag in seiner Gänze gerecht zu werden.

 

Kritik und Herausforderungen

Deutschland versagt dabei, die Grundsätze der Inklusion in die Bildungspolitik umzusetzen. Ein jüngst veröffentlichter UN-Bericht griff Deutschland deswegen scharf an und betonte, dass Förderschulen definitiv nicht mit der UN-Konvention vereinbar sind. Auch der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat die Situation kritisiert und betont, dass Deutschland bei der Umsetzung der UN-BRK hinkt. Dies verdeutlicht, dass eine radikale Veränderung im Bildungssystem notwendig ist.

Deutschland hinkt auch im europäischen Vergleich bei der Umsetzung den anderen Staaten hinterher. So liegt die Exklusionsquote im Bezug auf Schüler*Innen hierzulande bei miserablen 4,5 %, während sie im europäischen Mittel den Wert 1,55 % erreicht und in Italien auf 0 % gesunken ist.

In Deutschland wird eine Behinderung nicht als gleichwertiger Teil der gesellschaftlichen Vielfalt betrachtet. Die Exklusion, also der Ausschluss aus der Regelbeschulung, ist eine Folge dieses Missstandes.

 

Unsere Forderungen:

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen. Prinzipiell bekennen wir uns zur Gesamtschule.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu trennen. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen) an allen Schulen, die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Lehrprogramms, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt

Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.