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Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 139/I/2024 Klinische Forschung: From Bench to Bedside – für eine starke Transparenzpflicht und besseren Zugang zu Forschungsergebnissen!

21.04.2024

Jeden Tag werden in Deutschland und auf der ganzen Welt klinische Studien durchgeführt und ihre Ergebnisse veröffentlicht. Ob neue Medikamente oder Geräte, moderne Therapieformen, Krankheitsverläufe oder vieles mehr, der Schatz an medizinischer Information wächst durchgehend und ermöglicht damit eine bessere und überarbeitete Patient*innenversorgung.

 

Doch die beste Studie bringt nichts, wenn ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden oder nicht einfach zugänglich sind. Zwar gibt es in der EU eine Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse bestimmter klinischer Studien, doch ungefähr die Hälfte der klinischen Studien in Deutschland fallen nicht unter diese Pflicht.

 

Gerade Studien, in denen z.B. ein Wirkstoff als nicht wirksam, eine neue Therapie als nicht besser als die alte oder eine Krankheitshypothese als falsch dargestellt werden, finden selten den Weg bis in medizinische Journals und die wissenschaftliche Diskussion.

 

Viele andere Studien werden zwar veröffentlicht, doch ihre Ergebnisse werden von Journals hinter Bezahlschranken („paywalls“) hochgeladen, sodass der Zugriff auf die vollständigen Artikel, abgesehen von einem kurzen Abstract nur mit einem Abo des Magazins möglich ist. Der Gratiszugang zu einer Studie kostet die veröffentlichenden Wissenschaftler*innen oft mehrere tausend Euro.

 

Diese Faktoren sorgen dafür, dass aktuelle Forschungsergebnisse nicht den Weg in die Behandlung von Patient*innen finden. Längere oder sogar falsche Behandlungen und schlechtere Gesundheitsergebnisse können die Folge sein.

 

Dazu kommt, dass eine Studie, deren Ergebnis nicht veröffentlicht wurde, im Zweifelsfall von anderen Forschenden ähnlich wiederholt wird, sodass die in der Forschung oft knappen Ressourcen verschwendet werden.

 

Ein Lösungsansatz kann sein, alle Studien zentral beispielsweise über eine zentral zu schaffende Liste der Ethikkommissionen zu registrieren. Hier werden unter anderem Inhalt der Studie und voraussichtliche Studiendauer angegeben. Eine so registrierte Studie kann dann nachverfolgt werden, sodass eine weiter greifende Transparenzpflicht vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchgesetzt werden kann.

 

Zudem müssen Open-Access-Journals gezielt über staatliche Förderung unterstützt werden.

 

Daher fordern wir:

  • Eine Ausweitung der deutschen Adaption der Clinical Trials Regulation der EU (2014), sodass in Deutschland wirklich jede klinische Studie unter eine Veröffentlichungspflicht fällt
  • Eine nationale Plattform, in der jede medizinisch- oder pharmazeutisch-klinische Studie über ihren Ethikantrag registriert wird und die unter anderem die geplante Studiendauer dokumentiert
  • Eine Ausweitung des Mandats des BfArM, sodass jede registrierte klinische Studie von ihnen nachverfolgt und zur Veröffentlichung der Ergebnisse gebracht werden kann
  • Fördersperren für private und staatliche Forschungsinstitutionen, an denen klinische Studienergebnisse nicht innerhalb von 24 Monaten nach Projektende veröffentlicht werden
  • Die Einrichtung eines Fördertopfes beim BMBF zur Förderung von medizinischen open-access-Journals oder zur Förderung der Veröffentlichung von Artikeln im open-access-Format.

 

Antrag 31/II/2015 Demokratie frühzeitig erlebbar machen - Schüler*innen-Partizipation bereits ab der Grundschule ermöglichen!

16.10.2015

 Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats dazu auf, die im aktuellen Schulgesetz bereits verankerten Partizipationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler auch konsequent auf die Grundschule zu übertragen und gesetzlich zu verankert.

Antrag 27/II/2015 Quereinsteiger*innen besser fördern und unterstützen

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats auf, die Aus- und Weiterbildung von s.g. Quereinsteiger*innen in den Lehrer*innenberuf zu verbessern.

 

Ziel dieser Verbesserung soll sein, Quereinsteiger*innen mehr Zeit in der Fortbildung, mehr individuelle Förderung, eine bessere Betreuung sowie eine größere Entlastung an Unterrichtsstunden zu ermöglichen, um die – insbesondere die didaktischen – Kompetenzen der angehenden Lehrer*innen sinnvoll zu fördern und positiv zu unterstützen.

 

Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass das Quereinsteiger-Programm eine Übergangslösung darstellt und das Land nicht davon entbindet, mehr regulär ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer einzustellen.

Antrag 88/II/2014 Erarbeitung eines Index für Inklusion im Schulsport

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, einen Index für Inklusion im Schulsport zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Die dafür notwendige personelle und finanzielle Ausstattung ist sicherzustellen. Dieser [Index] sollte konkrete Aussagen zur Umsetzung der

  • Aus- und Fortbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern
  • Verankerung von Behindertensport in den Lehrplänen
  • Ausstattung mit geeigneten Sportgeräten
  • Barrierefreiheit von Sportanlagen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden

 

beinhalten.