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Antrag 64/II/2022 Bessere Anerkennung von lehramtsbezogenen Abschlüssen aus anderen Bundesländern

10.10.2022

Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften. Trotzdem wird es Studierenden oder Absolvent*innen aus anderen Bundesländern erschwert, ihr bisheriges Studium oder ihren Abschluss anerkennen zu lassen. Dies muss sich ändern, um den Mangel durch Wahrnehmung aller Potenziale konsequent entgegenzutreten.

 

Egal, ob der Bachelor of Education, Bachelor mit Lehramtsoption oder erstes Staatsexamen: Alle Abschlüsse sind in dieser Stadt willkommen und können dem Mangel entgegenwirken.

 

Doch in der Praxis zeigen sich unsere Universitäten nicht besonders flexibel oder leben eine aktive Willkommenskultur vor. Wer in einem anderen Bundesland als Berlin seinen Abschluss gemacht hat, hatte meist einen leicht veränderten Aufbau und Anzahl an nötigen Leistungspunkte (das sind Punkte, welche benötigt werden, um ein Studium abzuschließen). Wenn man nun einen abgeschlossenen Bachelor bspw. in Niedersachsen hat, wird dieser in Berlin nicht anerkannt, weil nach unserer Studienordnung größtenteils im zweiten Fach eine gewisse Anzahl der Leistungspunkte fehlen. Auch wenn im Erstfach mehr geleistet wurde.

 

Ein Beispiel: Ein*e Bachelorabsolvent*in hat die Fächerkombination Geschichte (Fach 1) und Englisch (Fach 2). Sie/Er/Dey kommt aus Niedersachsen. Dort werden im Erstfach 100 Leistungspunkte benötigt und im Zweitfach nur 50. In Berlin hingegen benötigt man 90 Leistungspunkte für das Erstfach und 60 Leistungspunkte für das Zweitfach. Dies führt in Praxis zu zwei Möglichkeiten.

 

Die Freie Universität erkennt den Bachelor nicht an. Denn es fehlen 10 Leistungspunkte. Allerdings kann man sich erneut für den Bachelor immatrikulieren (anmelden). Jedoch nur mit umgekehrter Fächerreihenfolge. Die Module lassen sich dann anrechnen, doch man muss dann die Module aus dem neuen Erstfach nacharbeiten und eine neue Bachelorarbeit in seinem Fach ablegen. Also studiert man für die fehlenden 10 Leistungspunkte nochmal mehrere Semester, um einen zweiten Bachelor abzuschließen.

 

Die zweite Variante verfolgt die Humboldt-Universität. Sie erkennt den Abschluss nicht an.

 

Diese Stadt braucht dringend Lehrkräfte und mehr Ausbildungsplätze. Es bedarf deshalb einer deutlich höheren Anzahl von Studienplätzen an den Universitäten als bisher, um dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Deshalb müssen wir attraktiv für Studierende mit Lehramtsbezug sein und ihnen einen Studienwechsel in dieser Stadt nicht zusätzlich erschweren.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat auf, dass alle Bachelor-Abschlüsse mit Lehramtsbezug vorbehaltlich anerkannt werden. Die fehlenden Leistungspunkte sollten im Master innerhalb eines Jahres nachgearbeitet werden dürfen. Zudem soll die sog. ⅔ Bescheinigung für alle Studierenden aus allen Bundesländern in Berlin gelten. Damit ist gemeint, dass bei Abschluss von zwei Dritteln des Bachelorstudiums (i.d.R. 120 von 180 LP) Studierende aus allen Bundesländern ihr Lehramtsstudium in Berlin fortsetzen können. Entsprechend ist die Studien- und Prüfungsordnung dahingehend anzupassen. 

 

Weiterhin fordern wir, dass die Masterstudiengänge unserer Universitäten finanziell und personell so aufgestellt werden, dass wir deutlich über unseren Bedarf ausbilden können. Entsprechende Mittel sind dafür freizugeben.

 

Antrag 49/II/2022 Let’s get digital! - Ein echter Digitalisierungsschub für Hochschulen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Hochschulen nachhaltig verändert. Denn bis März 2020 war Digitalisierung an Hochschulen quasi ein Fremdwort und die Initiativen seitens der Lehrenden, diesen Zustand zu verändern, überschaubar. Die zwangsläufige Umstellung auf Online-Vorlesungen und Seminare hat dies notdürftig und kurzfristig beschleunigt, doch Zoom-Konferenzen alleine sind noch lange keine digitalisierte Hochschule. Folgende Maßnahmen erachten wir für notwendig, um Hochschulen endlich einen Digitalisierungsschub zu verpassen:

 

Hyflex-Lehre zum Standard machen!

Im 21. Jahrhundert muss ein Studium flexibel, zeit- und ortsunabhängig absolvierbar sein. Starre Anwesenheitspflichten, Präsenzzeiten und ausschließlich analoge Lehrmaterialien stehen unserer Vision eines selbstbestimmten Studiums im Wege. Daher fordern wir eine Standardisierung von Hyflex-Lehre! Unter Hyflex-Lehre versteht man die Verbindung von synchronen und asynchronen Elementen, bspw. durch Vorlesungen, die in Präsenz und online übertragen werden und auch im Nachhinein abrufbar sind. Für Grundlagenveranstaltungen mit Inhalten, die sich nur geringfügig von den Vorjahren unterscheiden, ist es längst überfällig, dass diese auch als abgespeicherter Vorlesungspodcast abrufbar sind. Durch die höhere Flexibilität würden Studierenden viele Türen geöffnet: Mehr Zeit für soziales Engagement und der Pflege von Freund*innenschaften und gleichzeitig mehr Selbstbestimmung beim eigenen Studium. Viel zu lange schon halten Professor*innen und Dozierende an altmodischer Präsenzlehre fest – oftmals mit dem Argument, dass dies “in den letzten Jahren ja auch funktioniert habe” und “die Lehre frei sei”. Mittlerweile mehren sich jedoch auch unter Hochschullehrenden die Forderungen, endlich die Komfortzone zugunsten einer studierendenfreundlichen Lehre zu verlassen. Im Jahr 2022 ist ein flächendeckendes Umdenken hin zu Hyflex-Lehre unerlässlich. Daher fordern wir konkret:

 

  • Hyflex-Lehre muss der Standard in der Lehre werden! Die Einführung von Hyflex-Lehre ist allerdings auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden verbunden. Wir fordern daher auch die Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden für Dozierende und mehr Dauerstellen für die Lehre
  • Flächendeckender Ausbau der Raumausstattung zur Ermöglichung von Vorlesungsübertragungen und Aufzeichnungen
  • Einrichtung eines Schulungsprogramms für Hochschuldozierende zum Umgang mit digitalen Tools

 

Verwaltungsprozess digitalisieren!

Digitalisierte Prozesse bieten Hochschulen enorme Chancen, interne Abläufe im Finanz-, Raum- und Studierendenmanagement effizienter zu gestalten. Lange Schlangen vor Prüfungs- und Immatrikulationsämtern müssen endlich der Vergangenheit angehören und auch die Krankmeldungen bei Prüfungen muss vereinfacht werden. Wir fordern die Digitalisierung der gesamten Studienorganisation in einem übersichtlichen, berlinweit einheitlichen Online-Portal. Verwaltungsangestellte und insbesondere Personal in den Prüfungsbüros muss entsprechend geschult werden, sodass auch Sprechstunden online zugänglich sind

 

Eduroam flächendeckend und schnell!

Jede*r Studierende kennt es: Man steht mitten auf dem Campus, sitzt in der Bibliothek oder in der Mensa und die Internetverbindung versagt. Ein flächendeckend funktionierendes WLAN ist elementare Grundvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums. Daher fordern wir, endlich auf allen Hochschulflächen und in allen Hochschulgebäuden eine zuverlässige Eduroam-Verbindung zu etablieren! Ebenso müssen mehr ständige Arbeitsplätze mit schneller Internetverbindung und leistungsstarken Computern geschaffen werden.

 

Lizenzen für digitale Lehrmaterialien verlängern!

Während der ersten Pandemiesemester haben sich viele Lerngruppen in den digitalen Raum verlegt. Dafür hatten die Hochschulen Lizenzen für Video-Conferencing Systeme gekauft, durch die Hochschulangehörige eigenständig Videokonferenzen aufsetzen konnten. Diese Lizenzen müssen verlängert werden! Online-Meetings werden auch weiterhin Bestandteil des Alltags bleiben und dürfen nicht zum Privileg materiell besser situierter Studierender werden. Dabei sind datensparsame sowie open source Angebote zu bevorzugen.

 

Ebenso wurden zu Beginn der Pandemie Lizenzen für Online-Bibliotheken und weitere Portale gekauft, um den nicht länger möglichen Gang in die Hochschulgebäude zu kompensieren. So konnten viele Studierende bspw. ihre Lehrbücher online abrufen und wissenschaftliche Zeitschriften ohne Hochschulbesuch durcharbeiten. Für uns ist klar: Alle studienrelevanten Lehrmaterialien müssen auch weiterhin online verfügbar bleiben! Freier Zugang zu Forschungsergebnissen! Ebenso müssen die Hochschulen ihre Forschenden bei der Open-Access Publikation und der Erstellung von Open-Educational Ressources unterstützen. Wir fordern den Ausbau und die Förderung von open-access Zugängen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen! Alle Forschungsergebnisse müssen schnell und einfach online auffindbar sein.

 

Digitalpauschale im BAföG verankern!

Wir begrüßen, dass durch die jüngste BAföG-Reform eine digitale Antragstellung vereinfacht wird. Das BAföG selbst lässt jedoch notwendige Kosten für digitale Infrastruktur bislang vollkommen außer Acht. Ein Studium ohne Laptop oder Tablet, ohne Softwarelizenzen sowie ohne Internetverbindung ist allerdings ein erheblicher Nachteil und heutzutage vollkommen undenkbar. Wir sind der Überzeugung, dass alle Studierenden Zugang zu einer Digitalausstattung haben müssen! Daher fordern wir wie unsere Bündnispartner*innen eine Digitalpauschale in Höhe von mindestens 500 Euro pro Jahr, integriert in das BAföG! Weiterhin halten wir unserer Forderung für ein Bafög für Alle fest, sodass möglichst schnell alle Studierenden von der Digitalpauschale profitieren können.

Antrag 51/II/2022 Das Handwerk bereits in der Schule fördern

9.10.2022

Wir fordern daher als SPD den Senat bzw. die Senator*innen für Bildung, für Arbeit und für Wirtschaft auf, durch spezielle Bildungsangebote bzw. Schulstunden im mittleren Schulsystem handwerkliche Talente zu fördern, speziell in den Bereichen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung und Mechatronik. Die Einpassung dieser Angebote in den Lehrplan und die Stundentafeln obliegt entsprechenden Fachleuten aus Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft. Außerdem sind an dafür geeigneten Schulen Räume mit den notwendigen Werkzeugen und Maschinen auszustatten.

 

Auch in der Grundschule kann das Kennenlernen des „Handwerks“ in den Ganztags- und Schulbetrieb eingebettet werden.

Antrag 79/I/2020 Forschen statt Verkaufen: Stärkere Grundfinanzierung von (Grundlagen-) Forschung

30.09.2020

Als eine der weltweit stärksten Forschungsnationen investierte Deutschland 2015 circa 3.1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (dies entspricht etwa 115 Milliarden Euro) in Forschung und Entwicklung. Etwa ein Drittel dieser Ausgaben entfällt laut Forschungsatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Trotz dieser auf den ersten Blick hoch scheinenden Investitionen klagen Universitäten und Forschungseinrichtungen immer wieder über massive Finanzierungsprobleme. Investitionen von Seiten des Bundes sind aufgrund des Kooperationsverbots oft schwierig. Weil der Großteil der ‚garantierten‘ Finanzmittel für Administration und Aufrechterhaltung von Lehrbetrieb und Infrastruktur bei steigenden Student*innenzahlen verwendet werden müssen, zwingen diese Finanzierungsmängel Professor*innen, Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit dem Einwerben von Drittmitteln zu verbringen um bestehende Stellen zu erhalten und neue – meist befristete – Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Dies hat dazu geführt, dass die Drittmittelquote bei Universitäten knapp unter 30 Prozent, bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen mittlerweile sogar über 30 Prozent liegt.

 

Bund, EU und staatlich finanzierte Förderorganisationen beteiligen sich neben Wirtschaftsunternehmen munter am Ausschreiben von befristeten Projekten mit Finanzierungssummen in Milliardenhöhe. Dies soll durch Wettbewerb unter den Forschenden die optimale Investition in die aussichtsreichsten Projekte garantieren, führt aber zu einer unproportionalen Verteilung der Forschungsgelder zu Gunsten von Professor*innen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die besonders gut darin sind, sich selbst zu vermarkten. Beispielhaft dafür sind die Ergebnisse der dritten Runde der sogenannten Exzellenzinitiative, bei der kleinere Universitäten quasi chancenlos waren. Die dringend benötigten Fördermittel wurden an die großen namhaften Universitäten vergeben, bei denen immense Ressourcen in die Antragsarbeit gesteckt wurden.

 

Des Weiteren fokussieren sich bei dieser wettbewerbsartigen Vergabe von Forschungsmitteln – meist in Kooperation mit Industriepartner*innen – die Investitionen auf vermarktbare und gewinnversprechende Ideen. Auch die Wissenschaft schafft es nicht sich der kapitalistischen Verwertungslogik zu entziehen. Oft werden nur Kombinationen bereits erfolgreicher Forschung als innovativ verkauft und wegen hoher Erfolgsaussichten finanziert. Ideen, Visionen und Träume, die einst der Ursprung von wissenschaftlichem Fortschritt in allen Bereichen waren, gehen bei solchen Vergabeverfahren tendenziell eher leer aus, da die Aussichten auf Erfolg oft nicht kalkulierbar sind. Professor*innen und Wissenschaftler*innen, die zwar als Visionär*innen in ihren jeweiligen Fachgebieten Außergewöhnliches erreichen können, allerdings keine Drittmittel anwerben, werden für ihre Universitäten und Forschungseinrichtungen wertlos, da Kennzahlen und Statistiken die Leistungsbewertung dominieren und Wissenschaftler*innen ohne Finanzmittel weniger forschen und publizieren können.

 

Da die hier kurz dargestellte gegenwärtige Praxis im Wissenschaftsbetrieb eine bürokratische Ressourcenverschwendung ist, die der Grundlagenforschung, dem wissenschaftlich präzisen Arbeiten und Innovation im Weg steht, fordern wir zunächst erneut, dem beschlossenen Antrag C14 – Umdenken bei der Hochschulfinanzierung vom BuKo 2013 folgend:

 

  • Eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern um zielgerichtete Forschungsfinanzierung zu erleichtern.
  • Eine Reduzierung der Drittmittelfinanzierung – bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundfinanzierung von Forschungseinrichtungen und Universitäten.
  • Eine Überwindung von privaten Drittmittelinvestitionen an öffentlichen Forschungseinrichtungen, um die Freiheit der Forschung zu erhalten.

 

Des Weiteren fordern wir:

  • Die Schaffung von Forschungseinrichtungen mit allen wissenschaftlichen Freiheiten und großzügigen finanziellen Mitteln, losgelöst von ständiger Kontrolle von Erfolgen und Profitabilität, zur Versammlung von führenden Wissenschaftler*innen welche auf ihren Fachgebieten und interdisziplinär zivile Forschung nach Grundregeln wissenschaftlicher Ethik für eine freiere und gerechtere Gesellschaft betreiben.
  • Eine Minimierung der Verwaltungstätigkeit für Forschende. Der Akademische Karriereweg mit einer fortschreitenden Entfernung von Forschung und Entwicklung hin in Administrative Positionen kann nicht der einzig finanziell logische sein. Dafür müssen Arbeitsverträge entfristet werden und eine gerechte Bezahlung für Wissenschaftler*innen in allen Stufen ihrer Karriere garantiert werden.
  • Studentische Hilfskräfte leisten einen wichtigen Beitrag für Lehre und Forschung an den Hochschulen. Um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen auch studentische Beschäftigte in die Personalvertretungsgesetze der Länder aufgenommen werden. Wissenschaftler*innen sowie studentische Beschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz. Wir fordern daher mit Bezugnahme auf das Templiner Manifest der GEW die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Lehre und Forschung.
  • Eine Abschaffung der Exzellenzinitiative zur Forschungsförderung. Die finanziellen Mittel sollen stattdessen für die bedingungslose Ausfinanzierung von Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verwendet werden.
  • Eine Abkehr der Beurteilung von wissenschaftlichem Erfolg anhand von rein quantitativen Größen im Allgemeinen. Bei den immer weiter steigenden Zahlen an Veröffentlichungen, Konferenzen und Konferenzbeiträgen, ist eine Qualitätssicherung und -beurteilung meist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

 

Eine Erhöhung der Investitionen und Zuschüsse für frei zugängliche Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Rohdaten, um wissenschaftlichen Austausch zu stärken und Forschung dadurch zu beschleunigen. Hierbei sollen kleine und sozial- und geisteswissenschaftliche Fachgebiete genauso berücksichtigt werden, wie große- und MINT-Fachgebiete. Wissenschaftler*innen sollten nicht im Wettbewerb gegeneinander antreten, sondern vereint die Forschung vorantreiben. Die Bereitschaft dafür wird aber durch den Wettbewerb um Fördergelder eingeschränkt.

Antrag 31/II/2015 Demokratie frühzeitig erlebbar machen - Schüler*innen-Partizipation bereits ab der Grundschule ermöglichen!

16.10.2015

 Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats dazu auf, die im aktuellen Schulgesetz bereits verankerten Partizipationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler auch konsequent auf die Grundschule zu übertragen und gesetzlich zu verankert.