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Antrag 80/II/2022 Elterngeld gerecht gestalten

9.10.2022

Aktuell wird als Berechnungsgrundlage für das Basiselterngeld das Nettoeinkommen des Elternzeit beantragenden Elternteils benutzt; hiervon werden bis zu einer Obergrenze 65% berechnet und als Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass es sich aller bisherigen Reformen zum Trotz noch mehr lohnt, wenn in Familien mit zwei Eltern derjenige Elternteil Elternzeit beantragt, der zuvor das geringere Nettoeinkommen hatte. Das führt zu gesellschaftlicher und beruflicher Ungerechtigkeit, insbesondere für Frauen.

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung hinsichtlich des Elterngeldes dahingehend für eine Reformierung einzusetzen, sodass es künftig für Familien keinen finanziellen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil in Elternzeit geht. Eine sinnvolle Deckelung nach oben soll es weiterhin geben. Die schon bestehenden Regelungen für Selbständige, Leistungsempfänger*innen und Alleinerziehende sowie Mindestgrenzen sollen hiervon unangetastet bleiben. Familien mit mehr als zwei Elternteilen sollen hierbei durch entsprechende analoge Regelungen mitgedacht werden.

 

Antrag 31/II/2015 Demokratie frühzeitig erlebbar machen - Schüler*innen-Partizipation bereits ab der Grundschule ermöglichen!

16.10.2015

 Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats dazu auf, die im aktuellen Schulgesetz bereits verankerten Partizipationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler auch konsequent auf die Grundschule zu übertragen und gesetzlich zu verankert.

Antrag 126/I/2015 Niemand darf zurückbleiben! Jugendförderung ist keine freiwillige Leistung, sondern ein Muss!

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des  Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Jugendförderung (§§ 11, 13 und 14 SGB VIII) in Berlin auch haushalterisch endlich als verbindliche Aufgabe der Träger der Jugendhilfe geregelt wird.

 

Wir fordern dabei insbesondere:

  1. Erstellung eines Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, um so eine langfristige Planungssicherheit für Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu schaffen, die auskömmlich finanziert sind,
  2. Sicherstellung der Finanzierung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Dazu gehört eine klare Festlegung über die Form der (natürlich bezirksplafondserhöhenden!) Finanzierung, wie sie bereits im AG KJHG mit mindestens 10% der für die Jugendhilfe eingesetzten Mittel festgelegt aber nie umgesetzt wurde.
  3. Die Festlegung und Einhaltung einheitlicher und verbindlicher Ausstattungs- und Fachstandards für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (entsprechend den qualitativen Standards nach dem Handbuch für Qualitätsmanagement der Jugendfreizeiteinrichtungen).
  4. Angemessene Finanzierung von Förderschwerpunkten für Einrichtungen und Projekte, z.B.:
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Partizipation und Beteiligung junger Menschen, Förderung gesellschaftlichen Engagements
  • Internationale/interkulturelle Jugendarbeit
  • Inklusive Jugendarbeit
  • Geschlechtergerechte Angebote (im Sinne gender mainstreaming)
  • Kultur- und religionssensible Angebote (im Sinne cultural mainstreaming)
  • Präventiver Kinder und Jugendschutz – Sucht, Gewalt und Extremismus
  • Kooperation Jugendhilfe und Schule
  • Förderung der Jugendverbandsarbeit
  • Kinder- und Jugenderholung
  1. Sicherstellung einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung anhand Kinder- und Jugendförderpläne durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die jeweilige Legislaturperiode
  2. Weitere Regelungen, wie der Auftrag zur ständigen konzeptionellen Weiterentwicklung der Angebote der Jugendförderung inklusive einer bezirks- und landesweiten Auswertung und Wirkungsevaluation, verstehen sich von selbst.

 

Antrag 127/I/2015 Echte Beteiligung der Jugend: Kinder- und Jugendparlamente für alle Berliner Bezirke

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die zeitnahe Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten in allen Berliner Bezirken im Rahmen eines zentralen Landesprogrammes einzusetzen. Insgesamt sind jedem Bezirk zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes jährlich 15.000 Euro aus Mitteln des Landes zu gewähren. Mind. 20% von dieser Förderung soll den Kinder- und Jugendparlamenten als ein eigener Etat pro Jahr zur Verfügung stehen, über den die Gremien im Rahmen ihrer eigenen Geschäftsordnungen und im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten selbstständig entscheiden können.

 

Die Kinder- und Jugendparlamente sollen für denselben Zeitraum bestehen, wie die Bezirksverordnetenversammlungen, wobei regelmäßige Wahlen und Wahlperioden durch die Kinder- und Jugendlichen selbst gestaltet werden sollen.

 

Es ist zu gewährleisten, dass bei den Sitzungen der Kinder- und Jugendparlamente Vertreter_innen der bezirklichen Verwaltung sowie der in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen anwesend sind, insbesondere um Fragen zu beantworten, Anregungen und Ideen direkt aufnehmen zu können und um die politische Meinungsbildung in den Kinder- und Jugendparlamenten unmittelbar zu verfolgen.

Antrag 132/I/2015 Jugendsozialarbeit in den Berliner Schulen sichern und ausbauen!

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Sicherung und den Ausbau des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ einzusetzen.

 

Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Sicherstellung und Ausweitung soll im Landeshaushalt 2016/17 Vorsorge getroffen werden, so dass das Programm im bisherigen Umfang und an den bisherigen Standorten fortgesetzt und darüber hinaus weitere Schulen mit entsprechenden Stellen ausgestattet werden. Langfristige Zielstellung soll sein, jede Schule Berlins mit mindestens einer Stelle für Jugendsozialarbeit auszustatten.

 

Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Schulsozialarbeit als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern anerkannt und gefördert wird und ein Bundesprogramm bzw. Förderprogramm mit Beteiligung der Länder zur Finanzierung flächendeckender Angebote schulbezogener Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit aufgesetzt wird.