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Antrag 87/I/2024 Bafög-Reform

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich für eine Bafög-Reform stark zu machen, die folgende Änderungen für alle Formen des Bafög beinhaltet:

  • Wiederholungsanträge auf Bafög müssen spätestens zwei Monate nach fristgerechtem Eingang entschieden und unmittelbar mit der Auszahlung begonnen werden. Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, wird an die Antragsteller*innen bei offenkundiger Berechtigung (bspw. wenn sich an den Lebensumständen nichts geändert hat) eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zu erwartenden Leistung ausgezahlt.
  • Der Bezug von Bafög darf während der Durchführung von unentgeltlichen Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung nicht ausgesetzt werden.
  • Der Bezug von Leistungen des Jobcenters, die im Rahmen einer Ausbildung als Ersatz für Bafög gezahlt werden, darf im Rahmen eines Einbürgerungsantrags nicht als staatliche Transferleistung berechnet werden und damit einem Einbürgerungsantrag entgegenstehen.
  • Die Leistungen aus dem Erasmus- bzw. Erasmus-plus-Programm der EU zur Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden und Auszubildenden dürfen nicht mit dem Bezug von Bafög als Einkommen verrechnet werden.

 

Antrag 83/I/2024 Rechtliche Gleichstellung von dual Studierenden

21.04.2024
  • Es müssen für die Praxisphasen des dualen Studiums analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.
  • Der Geltungsbereich der §§ 10 bis 33 BBiG, die das Berufsausbildungsverhältnis, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Eignung von Ausbildungsstätte und Personal regeln, soll auf dual Studierende in sog. praxisintegrierten Studiengängen erweitert werden.
  • Zusätzlich müssen auch dual Studierende vom Schutz des § 78a BetrVG, der analogen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen und sonstigen Interessenvertretungen (z.B. Mitarbeiter*innenvertretungen) erfasst werden, also vor einer Nicht-Übernahme bei Ende des Ausbildungsverhältnisses geschützt werden.

 

Antrag 94/I/2024 Geschlechtergerechtigkeit bei Unterhaltszahlungen

21.04.2024
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit das familiengerichtliche Verfahren in Bezug auf die Eintreibung von Unterhalt verbessert werden kann.
  • Insbesondere soll dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Ex-Partner den Unterhalt immer wieder als Druckmittel nutzen und darüber hinaus von der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs häufig abgesehen wird, wenn die jeweiligen Unterhaltsberechtigten von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ihres Ex-Partners eingeschüchtert sind.
  • Darüber hinaus sollte beim familiengerichtlichen Verfahren insbesondere Partnerschaftsgewalt bei etwaigen Umgangsregelungen stärker berücksichtigt werden.
  • Mithin soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle zur Unterhaltseintreibung (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können.
  • Außerdem werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Unterhaltsvorschuss alleinerziehenden Nicht-EU-Ausländern ohne Aufenthaltstitel nicht zu gewähren. Hierbei sollte Berücksichtigung finden, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG regelmäßig die Lebensunterhaltssicherung erfordert, die bei Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt von ihrem Expartner bekommen, oftmals nicht möglich ist.
  • Zuletzt soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte als Option erwogen werden.

 

Antrag 284/I/2024 Die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 SGB II verlängern!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.

Antrag 18/I/2024 Benachrichtigung über Neumitglieder in der SPDqueer auf Kreisebene

21.04.2024

Der Bundesvorstand der SPD wird aufgefordert analog zu den Abteilungen und den Jusos den Vorstand der SPDqueer auf Kreisebene über Ein-, Austritte und Umzüge von Mitgliedern der AG zu informieren.