Antrag 87/I/2024 Bafög-Reform

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich für eine Bafög-Reform stark zu machen, die folgende Änderungen für alle Formen des Bafög beinhaltet:

  • Wiederholungsanträge auf Bafög müssen spätestens zwei Monate nach fristgerechtem Eingang entschieden und unmittelbar mit der Auszahlung begonnen werden. Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, wird an die Antragsteller*innen bei offenkundiger Berechtigung (bspw. wenn sich an den Lebensumständen nichts geändert hat) eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zu erwartenden Leistung ausgezahlt.
  • Der Bezug von Bafög darf während der Durchführung von unentgeltlichen Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung nicht ausgesetzt werden.
  • Der Bezug von Leistungen des Jobcenters, die im Rahmen einer Ausbildung als Ersatz für Bafög gezahlt werden, darf im Rahmen eines Einbürgerungsantrags nicht als staatliche Transferleistung berechnet werden und damit einem Einbürgerungsantrag entgegenstehen.
  • Die Leistungen aus dem Erasmus- bzw. Erasmus-plus-Programm der EU zur Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden und Auszubildenden dürfen nicht mit dem Bezug von Bafög als Einkommen verrechnet werden.

 

Fassung der Antragskommission:

geeinte Fassung zwischen Matthias, Samuel und NK: 

 

Unter Bestätigung der Beschlussfassung der Berliner SPD, zuletzt mit dem Antrag 43/II/2021 „50 Jahre BAföG: Umfassende Reformen jetzt!“ und der Unterstützung der Zielsetzung in der aktuellen Legislatur der SPD Bundestragfraktion, insbesondere das BAföG elternunabhängiger zu gestalten, den elternunabhängigen Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium auszuzahlen, die Altersgrenzen stark anzuheben, eine deutliche Erhöhung der Freibeträge durchzusetzen, Studienfachwechsel zu erleichtern, die Förderhöchstdauer zu verlängern, eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle durchzusetzen, die Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten anheben und um einen Notfallmechanismus zu ergänzen sowie eine Teilzeitförderungen einzurichten, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich im Rahmen der anstehenden Bafög-Reform dafür einzusetzen, auch die folgenden Änderungen für alle Formen des Bafög zu erreichen:

 

  • Wiederholungsanträge auf Bafög müssen spätestens zwei Monate nach fristgerechtem Eingang entschieden und unmittelbar mit der Auszahlung begonnen werden. Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, wird an die Antragsteller*innen bei offenkundiger Berechtigung (bspw. wenn sich an den Lebensumständen nichts geändert hat) eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der zu erwartenden Leistung ab Antragstellung ohne eine weitere gesonderte Beantragung
  • Der Bezug von Bafög darf während der Durchführung von unentgeltlichen Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung nicht ausgesetzt und auch nicht bei der nachträglichen Anerkennung von praktischen Tätigkeiten als Leistung innerhalb des Studiums rückwirkend aufgehoben
  • Der Bezug von Leistungen des Jobcenters, die im Rahmen einer Ausbildung als Ersatz für Bafög gezahlt werden, darf im Rahmen eines Einbürgerungsantrags nicht als staatliche Transferleistung berechnet werden und damit einem Einbürgerungsantrag entgegenstehen.
  • Die Leistungen aus dem Erasmus- bzw. Erasmus-plus-Programm der EU zur Förderung von Auslandsaufenthalten von Studierenden und Auszubildenden dürfen nicht mit dem Bezug von Bafög als Einkommen verrechnet werden.