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Antrag 154/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen. Eine flächendeckende und qualitätsvolle Infrastruktur sorgt für Entlastung und Unterstützung. In der Pflege gehören dazu niedrigschwellige Beratung z.B. in Pflegestützpunkten sowie professionelle Pflege in ambulanten und (teil-)stationären Settings im sozialen Nahraum.

 

Bei der Kindererziehung haben wir neben der Infrastruktur durch ein wachsendes Kita-Angebot auch für finanzielle Unterstützung der Betroffenen gesorgt. Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus haben wir so dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, dass sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen erwerbstätige Frauen diese Aufgabe wahr, oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt. Wir müssen deutlich feststellen: Wir lassen pflegende Angehörige, meist Frauen, im Stich.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die neben ihrer Erwerbsarbeit Pflegeaufgaben übernehmen, dürfen keine wesentlichen finanziellen Einbußen erfahren.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

Auf dem Weg zu einer sozialdemokratischen Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist. Parallel dazu muss es für pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf Freistellung geben. Dieser ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Lebenspartner*innen, Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Um die Pflegeaufgaben nicht nur auf eine Schulter zu verteilen, sondern Partnerschaftlichkeit zu unterstützen, wird der Anspruch auf Freistellung aufgeteilt: Einer pflegenden Person stehen bis zu 12 Monaten zu. Weitere Monate der Freistellung gibt es nur dann, wenn sich mindestens eine weitere Person daran beteiligt, und zwar zu gleichen Teilen. Die Freistellung kann auf maximal 36 Monate ausgedehnt werden (z.B. 12 Monate eine Person, weitere 24 Monate werden dann zu jeweils 12 Monaten auf die gleiche und eine weitere Person aufgeteilt). Je mehr Menschen sich an Fürsorgeaufgaben beteiligen, desto größer ist die gleichstellungspolitische Wirkung.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Pflege geht uns alle an und so ist es dringend an der Zeit, dass die Sozialdemokratie pflegende Angehörige nicht länger im Stich lässt. Lasst uns den Mut haben für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Absicherung bei der Pflege von Angehörigen!

Antrag 195/II/2019 Visuelle Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern bei politischen Fernsehmagazinen, Presseerklärungen und Ansprachen der Politik

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Vertreter aller Gremien sollen sich dafür einsetzen, dass bei politischen Fernsehmagazinen, Erklärungen der Pressekonferenzen, Ansprachen der Politik und Übertragungen aus den Landesparlamenten bzw. dem Deutschen Bundestag, sowie bei Livestreaming-Übertragungen der SPD-Veranstaltungen Gebärdensprachdolmetscher visuell eingeblendet werden.

 

Wenn keine technische Alternative wie zum Beispiel die Ausstrahlung auf einem anderen Kanal oder per Internet  den Zuschauern zur Verfügung steht.

Antrag 248/II/2019 Warngeräusche für bereits zugelassene Elektrofahrzeuge

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches („Acoustic Vehicle Alerting System“) in alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (einschließlich Hybridfahrzeuge) mit einer Höchstgeschwindigkeit größer als 25km/h gesetzlich festzuschreiben und ggf. durch die Einführung entsprechender Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

 

Lautlose Elektrofahrzeuge stellen eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen, Geräusche erzeugenden Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Kinder, Rollstuhlfahrer, ältere  Menschen, für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, aber auch für jeden anderen Fußgänger besteht ein Sicherheitsrisiko.

Antrag 216/II/2019 Mit strategischer IT-Beschaffung zu digitaler Souveränität

22.09.2019

Die öffentliche Verwaltung setzt bei der Erledigung fast aller ihrer Aufgaben auf Informationstechnologie ein. Dabei ist die Verwaltung so abhängig von großen Hard- und Softwareherstellern sowie IT-Beratungen, dass sie kaum noch Herr ihrer eigenen IT ist. Nach einer aktuellen Studie des IT-Beauftragten der Bundesregierung (08/2019, auf https://cio.bund.de) ist auch die Bundesverwaltung  in allen Schichten des Software-Stacks von wenigen Software-Anbietern stark abhängig. Der Markt ist danach auf wenige Anbieter konzentriert, obwohl auch nach der Studie vergleichbare Alternativen am Markt verfügbar sind. Im Ergebnis werden vor allem eingeschränkte Informationssicherheit und datenschutzrechtliche Unsicherheit als kritisch bewertet, beides Punkte, die die digitale Souveränität des Staates gefährden. Je tiefer proprietäre Schnittstellen und Datenformate bei der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung in die öffentlichen IT-Systeme integriert werden, desto unauflöslicher werden die Abhängigkeiten. Um die digitale Souveränität des Staates auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wiederherzustellen und zu erhalten, muss öffentliche IT strategischer beschafft werden.

1. Digitale Souveränität zum ausdrücklichen Sekundärziel der öffentlichen IT-Beschaffung erklären

IT-Beschaffungen haben die langfristige Handlungsfreiheit der öffentlichen Verwaltung zu maximieren. Dies ist als Vergabekriterium in sämtliche IT-Vergabeverfahren aufzunehmen. Dies bedeutet insbesondere die positive Bewertung niedriger Migrationskosten zu alternativen Dienstleistern und IT-Lösungen durch die Nutzung offener Standards für Datenformate und Schnittstellen sowie die Bereitstellung von Migrationswerkzeugen (Reduzierung sog. Lock-In-Effekte).

 

2. Klare Aufgabenverteilung und Strukturen für die strategische IT-Beschaffung schaffen

Die für IT-Steuerung zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung werden mit Mandat und Ressourcen für eine strategische IT-Beschaffung ausgestattet und werden somit zu „Kompetenzzentren für strategische Beschaffung“. Klar definierte Aufgabe dieser Stellen muss unter anderem sein, die langfristige strategische Relevanz jedes IT-Beschaffungsvorgangs zu bewerten. Die IT-Vergabestellen einzelner Behörden sind als Serviceeinheiten hierfür nicht ausreichend ausgestattet und können entsprechendes Know-How nicht aufauen. Die einzurichtenden Kompetenzzentren für strategische Beschaffung informieren, setzen Standards zur Vorbereitung und Umsetzung von strategischen Beschaffungsprojekten, entwickeln neue Lösungen und stärken die Akteure mit dem Aufbau eines Expertennetzwerks. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere das Betreiben einer Plattform mit Informationen und Praxishilfen zum Thema Strategische Beschaffung, die Entwicklung von Standards wie Leitfäden, Musterverträgen und Berechnungshilfen zur Vorbereitung und Umsetzung von entsprechenden Beschaffungsvorhaben und die Vernetzung regionaler Akteure.

 

3. Anbietervielfalt und Softwareökosysteme pflegen

Die staatliche IT-Beschaffung muss aktiv die Anbietervielfalt in staatlich relevanten Software-Bereichen pflegen. Hierzu sind beispielsweise innovative Vergabeinstrumente wie Innovationspartnerschaften und die vorkommerzielle Auftragsvergabe geeignet. Dies fördert einerseits den IT-Mittelstand und andererseits die digitale Souveränität durch Alternativanbieter. Ein weiteres Mittel des Vergaberechts das dazu stärker genutztz werden soll, ist die Aufteilung von größeren Aufträgen in Mengenlose. Bund und Länder müssen künftig auf die an vielen Stellen bereits bestehenden bestehende Open-Source Software-Lösungen mit umfangreicher Funktionalität zurückgreifen und den eigenen Entwicklungsaufwand dadurch begrenzen. Der Aufbau von Kompetenzen für die Wartung und Anpassung von Software, für die Interaktion mit OSS-Communities oder für die Steuerung externer Dienstleister ist aber auch bei der Nutzung bestehender Lösungen notwendig. Es muss entsprechendes Wissen zB durch Schulungen für strategische Beschaffung bei den Mitarbeiter*innen geschaffen werden. Die SPD unterstützt auch in diesem Zusammenhang die Inititative „Public Money Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen  grundsätzlich unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

 

4. Hard- und Softwaresysteme modular gestalten

Die IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung sind vorzugsweise modular zu gestalten, so dass nach dem Baukastenprinzip Funktionen ergänzt, repariert oder ausgetauscht werden können. Durch die Nutzung offenen Quellcodes und offener Schnittstellen können diese Bausteine auch durch unterschiedliche Anbieter hergestellt werden, was Handlungsfreiheit des Staates erhöht. Die freie Verfügbakeit des Quellcodes kann auch dazu führen, dass andere Verwaltungen oder Unternehmen Module ergänzen oder erweitern, die dann bei Bedarf wiederum auch von der ursprüngich erstellenden Verwaltung genutzt werden kann.

 

5. In Freie Software für die öffentliche Verwaltung investieren

Die öffentliche Hand beschafft und entwickelt bevorzugt Freie Software. Freie Software sichert digitale Souveränität,da sie die Gefahr von Lock-In-Effekten senkt und gute Voraussetzungen für modulare Softwarearchitekturen bietet.

 

6. Fairen und nachhaltiger Handel bei IT-Beschaffung fördern

„Think global, act local“ – es hat globale Auswirkungen, welche IT beschafft wird. Künftig sollen daher bei öffentlichen IT-Beschaffungen Arbeits- und Umweltbedingungen in der Produktion noch stärker Gewichtung bei der Vergabeentscheidung finden, um die Arbeitsbedingungen der Menschen, die sie herstellen zu verbessern, umweltverträgliche Materialien zu verwenden und Energieverbräuchezu senken. Hierzu sollten gute Praktiken der nachhaltigen Beschaffung in einzelnen Bundesländern und Kommunen ermittelt, zur Nachahmung empfohlen sowie in der Bundesverwaltung repliziert werden.

Antrag 218/II/2019 Netzausbau im Mobilfunk stärken

22.09.2019

Egal ob im ländlichen Bereich oder in der Stadt – Handygespräche brechen ab, mobiles Internet fehlt oft flächendeckend. Der private Mobilfunkmarkt hat in vielen Bereichen beim Netzaufbau versagt. Aufgrund des lückenhaften Netzausbaus für Mobilfunknetze fordern wir eine hohe Priorität und Beschleunigung des Ausbaus der 4G/5G- Netze.

 

1. Zustand der Netzabdeckung ermitteln

Wo wirklich Funklöcher bestehen, ist derzeit nicht mit eindeutig zu ermitteln. Deshalb soll mit den folgenden Maßnahmen die Datenlage verbessert werden:

1a) Mobilfunkanbieter dazu veranlassen, ihr Netzabdeckungskarten zusammenzuführen bzw. in einem zusammenführbaren Format bereitzustellen. So kann die infrastrukturelle Anbieterseite dargestellt werden.

1b) Komplementäre eigene Messungen der Bundesnetzagentur zur Netzabdeckung und Dartstellung im Breitbandatlas.

1c) Datennutzungsvereinbarungen zwischen Bundesnetzagentur und bedeutenden Diensteanbietern wie Google oder Facebook, Cloudanbietern wie Amazon und Content Delivery Networks wie Akamai zu Netzverfügbarkeit und Datendurchsatzraten je Ort, um die Nutzer:innenerfahrung systematisch und automatisiert zu erfassen.

1d) Es wird ein transparentes und regelmäßiges Monitoring eingeführt zu Netzausbau, das bei Nichteinhaltung der Ausbauvorhaben unmittelbare Rückmeldung an zuständige Stellen gibt.

 

2. Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur fördern

Die gemeinsame Nutzung von Mobilfunkmästen durch mehrere Mobilfunkanbieter ist durch geeignete Maßnahmen zu erzielen, z.B. durch Einführung von nationalem Roaming auch für 4G und entsprechender Vergütung des Betreibers durch die den Mast nutzenden Betreiberunternehmen.

3. Ausbau der Mobilfunknetze
Der Ausbau der Mobilfunknetze muss eine hohe Priorität erhalten und der Ausbau der 4G/5G- Netze beschleunigt werden. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Netze dort ausbauen, wo dauerhaft relevante Nachfrage besteht. Die Nachfrage soll auch durch Förderprogramme gestärkt werden, die Unternehmen in unterversorgten Regionen den Internetanschluss via 4G/5G-Mobilfunkzu vergünstigen. In Bereichen, in denen der Mobilfunkmarkt weiterhin versagt, muss ein staatliches Infrastrukturausbau-Programm gestartet werden.

 

4. Verbindungstechnologien zusammen denken
4a) Förderung des Glasfaserausbaus in Regionen mit schlechter Mobilfunkversorgung, insbesondere als Vorleistung zur Erschliessung neuer Mobilfunkstandorte durch Mobilfunkanbieter und als Grundlage alternativer Internetzugänge (WLAN, neue drahtlose Verfahren beispielsweise im 26-GHz-Band), indem ein Programm zum Anschluss öffentlicher Einrichtungen wie Rathäusern, Schulen oder Gesundheitseinrichtungen aufgelegt wird.

4b) Die Mobilfunkanbieter sollen dazu veranlasst werden, Technologien wie „Voice over LTE“ und „WLAN Call“ generell zu gestatten, um die Netze zu entlasten und für die Bürger:innen eine nahtlose Mobilfunkerfahrung zu ermöglichen.

4c) Förderung – auch finanzielle – öffentlicher WLAN-Hotspots und Freifunk-Initiativen, um die Mobilfunkzellen in ländlichen Gemeinden zu entlasten.

 

5. Zukünftige Frequenznutzung flexibilisieren
Weiter steigender Frequenzbedarf kann auch durch räumlich und/oder zeitlich begrenzte Vergabe von Frequenzbereichen entsprechend dem Bedarf einzelner Mobilfunkanbieter gedeckt werden. Die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkprovider sollen sich auf die dafür notwendigen komplexen Netzmanagement-Prozesse vorbereiten, wobei eine Lösung für das dicht besiedelte Europa zum weltweiten Vorbild werden kann.