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Antrag 56/II/2017 Ruf die Hebamme an! Wie denn? Wir ham keene mehr!

14.10.2017

In diesem Jahr hat der Berliner Senat einen runden Tisch einberufen, um der Situation rund um die Hebammen herr/frau zu werden. Das reicht uns nicht. Wir müssen bei diesem Thema endlich handeln.

 

Deshalb fordern wir:

  • einen Haftpflichtfond, wie vom Deutschen Hebammenverband gefordert, der für Schäden aufkommt, die über einer bestimmten Deckungssumme liegen
  • mehr Ausbildungsplätze und bessere Bedingungen für Hebammen/Entbindungspfleger
  • mehr gut bezahlte Arbeitsplätze und bessere Arbeitsbedingungen für Hebammen/Entbindungspflegerinnen in den Krankenhäusern
  • den Ausbau von dualen Studiengängen für Hebammen
  • die Ermöglichung der 1:1-Betreuung bei jeder Geburt
  • die Einführung von Hebammen-Kreißsälen

 

Antrag 61/II/2017 Zwangspoolung abschaffen – Selbstbestimmung garantieren!

14.10.2017

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz, das am 23. Dezember 2016 im Bundestag beschlossen wurde und am 25. Juli 2017 in Kraft getreten ist, verspricht Menschen mit Behinderung eine vermeintlich selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

 

Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Verbesserung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland längst überfällig.

 

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in der jetzigen, beschlossenen Form aber unzulänglich beziehungsweise fehlerhaft. Das Bundesteilhabegesetz sieht als Eingliederungshilfen Maßnahmen vor, die dem Artikel 19 der UN-Behindertenkonvention widersprechen. Gegen das dort formulierte Menschenrecht auf „selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ sprechen das sogenannte „Poolen von Leistungen“ und die damit verbundene Bevormundung durch Behörden.

 

Leistungen zur Eingliederung werden nicht mehr individuell, sondern für mehrere Betroffene gemeinsam bewilligt, wenn die gemeinsame Leistung laut §116 des BTHG „für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und mit Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen.“ Hier droht eine Abhängigkeit von den Behörden und den Leistungsträger*innen, die zur „Zwangspoolung“ führen kann. Individuelle Transporte zu Freizeitaktivitäten werden nicht mehr möglich, Assistenzen müssen geteilt werden oder ein Leben in einer Wohngemeinschaft wird zwangsweise vorgeschrieben. Wollen beispielsweise mehrere Menschen aus einer Region unabhängig voneinander in eine größere Stadt gebracht werden, so werden diese nun gebündelt an einem Termin transportiert, um Kosten zu sparen. Auf die individuellen Termine und Bedürfnisse der Einzelnen* wird dabei keine Rücksicht genommen.  Die „Zwangspoolung“ widerspricht daher dem Recht auf Selbstbestimmung.

 

Grundsätzlich sind die Hilfsleistungen nur vermeintlich den individuellen Ansprüchen der Betroffenen angepasst. Im Bundesteilhabegesetz formuliert §104 II allerdings explizit, dass den Wünschen der Leistungsberechtigten nur dann zu entsprechend sind, wenn sie als angemessen bewertet werden. Die Angemessenheit richtet sich aber nur nach den Kosten. Werden die Kosten für eine gewünschte Leistung als „unverhältnismäßig“ angesehen, müssen sich die Betroffenen mit „vergleichbaren Leistungen“ zufrieden geben. Was eine solche vergleichbare Leistung ist, beschließen die Leistungserbringer*innen. Leistungserbringer*innen sind Einrichtungen oder Dienstleister*innen, die von den verschiedenen Leistungsträger*innenschaften (Krankenkasse, Sozialamt, etc.) mit gewissen Eingliederungshilfen beauftragt wurden. Hierin äußert sich ein zugrundeliegender Sparzwang, der den individuellen Ansprüchen der Betroffenen übergeordnet ist.

 

Das Bundesteilhabegesetz soll deswegen korrigiert und zu einem Gesetz der wirklichen Teilhabe und der tatsächlichen Selbstbestimmung gemacht werden. Nur ohne zwanghafte Auflagen, die die Betroffenen letztlich pauschalisieren und individuelle Bedürfnisse missachten, und ohne Bevormundung durch Ämter und Leistungsträger*innenschaften kann das Gesetz die Selbstbestimmung garantieren.

 

Deswegen fordern wir:

  • Die Eingliederungshilfen sollen individuell genehmigt werden, um eine tatsächliche (soziale) Teilhabe eines jeden Individuums nach den individuellen Ansprüchen und Vorlieben zu ermöglichen. Das bedeutet gleichzeitig ein Verzicht auf „Zwangspoolung“
  • Die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen sollen an erster Stelle stehen und sie sollen nicht aufgrund von Kosten zurückgestellt werden dürfen. Der Sparzwang darf die Lebensqualität der Betroffenen keinesfalls einschränken und muss deswegen aufhören. Eine transparente Beurteilung der Leistungen anhand von Kriterien, die gemeinsam mit den Betroffenen erstellt werden, halten wir für maßgeblich, um das Recht auf Selbstbestimmung und eine gleichwertige Lebensqualität wirklich erreichen zu können.
  • Die nach dem (korrigierten) Bundesteilhabegesetz festgelegten Rechte auf Leistungen müssen transparent und übersichtlich gemacht werden. Allen Betroffenen muss eindeutig klar werden können, wem welche Leistungen zustehen und wie sie sie beziehen können. Damit kann der Willkür oder Fehlern der Ämter vorgebeugt werden.

 

Antrag 84/II/2017 Darstellenden Künstlern den Zugang zu ALG I erleichtern

14.10.2017

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass darstellenden Künstlern der Zugang zu ALG I erleichtert wird.

Antrag 87/II/2017 Act smart – get safe: Gerätehersteller*innen verpflichten, Konsumenten schützen!

14.10.2017

Immer mehr Geräte verfügen über eine Internetanbindung, egal ob PCs, Smartphones, Tablets, Wearables, Smart-TVs oder smarte Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke. Wenn alles mit jedem kommuniziert, kommt dem Aspekt der Geräte-Sicherheit eine besondere Rolle zu. Während bei Computern regelmäßige Sicherheitsupdates bei den gängigen Betriebssystemen (Windows, MacOS, Linux) mittlerweile die Regel sind, stellt sich die Situation bei den anderen internetfähigen Geräten, insbesondere bei Smartphones, problematischer dar. So laufen Medienberichten zufolge beispielsweise 90% aller Android-Geräte mit veralteter Software. Die Ursache liegt dabei in erster Linie nicht bei den User*innen, denn viele Hersteller*innen bieten notwendige Sicherheitsupdates entweder gar nicht, nur in unregelmäßigen Abständen oder nur für ihre aktuellsten Geräte an.

 

Leidtragende sind die Nutzer*innen, denn die von ihnen verwendeten Geräte können auf unterschiedlichste Art und Weise angegriffen werden. Da auf Mobilgeräten vielerlei persönliche Daten zusammenlaufen (E-Mail, Banking, Social Media, Fotos), sind die Auswirkungen möglicher Attacken enorm. Mittlerweile sind immer mehr klassische Haushaltsgegenstände mit dem Internet verbunden. Auch Angriffe auf Smart-Home Technologien oder die Bordccomputer in modernen Autos sind mit enormen Risiken verbunden. Schon alleine, weil auch hier zahlreiche persönliche Daten gespeichert und verwertet werden.

 

Dieses Risiko ist minimierbar! Hierzu müssen die Hersteller*innen Sicherheitsupdates kontinuierlich bereitstellen. Am Beispiel des Android-Betriebssystems lässt sich feststellen, dass Google notwendige Updates aktuell freiwillig bereitstellt, diese jedoch nur von wenigen Hersteller*innen an die Nutzer*innen weitergegeben werden.

 

Da nicht zu erwarten ist, dass sich diese Situation ohne Eingreifen der Politik verbessern wird, muss der Gesetzgeber zum Wohle der Verbraucher*innen tätig werden und die kontinuierliche Versorgung mit Sicherheitsupdates gegenüber den Hersteller*innen durchsetzen. Die Hersteller*innen müssen verpflichtet werden, regelmäßige Sicherheitsupdates der auf den Geräten installierten Software durchzuführen. Insbesondere muss die Haftung im Schadensfall bei den Hersteller*innen und nicht bei den Nutzer*innen liegen.

 

Aufgrund der Schnelllebigkeit der heutigen Technologie sind Updates über einen unbegrenzten Zeitraum jedoch nicht sinnvoll umzusetzen. Deshalb müssen für die verschiedenen Gerätegattungen jeweils verbindliche Zeiträume durch den Gesetzgeber festgelegt werden, in denen eine kontinuierliche Versorgung mit Softwareupdates durch die Hersteller*innen sichergestellt sein muss.

 

Grundlage für die Festlegung einer Mindestunterstützung mit Sicherheitsupdates könnte die jeweilige durchschnittliche Nutzungsdauer der Geräte sein. So wird ein Smartphone im Schnitt 2,5-3 Jahre verwendet. Kühlschränke jedoch werden in der Regel 7 Jahre verwendet und sollen durch die Hersteller*innen über einen entsprechenden Mindestzeitraum ab Kauf aktualisiert werden, sofern sie internetfähig sind. Die Versorgung mit Sicherheitsupdates soll dabei das zweieinhalbfache der jeweiligen durchschnittlichen Nutzungsdauer der Geräte, wie sie das Bundesfinanzministerium angibt, ab Kauf keinesfalls unterschreiten. Um eine langfristige Weiterverwendung der Geräte sicherzustellen, soll im Falle keiner weiterer Updates durch den Hersteller – auch nach der Mindestunterstützung von Sicherheitsupdates – dieser dazu verpflichtet sein, den Quellcode für nicht-kommerzielle Zwecke bereitzustellen, so dass eine Weiterentwicklung durch die Öffentlichkeit und von Privatpersonen möglich ist.

 

Darüber hinaus sollen Hersteller*innen verpflichtet werden, ihre Unterstützung mit Sicherheitsupdates transparent vor Kauf darzulegen, beispielsweise durch eine Kennzeichnungspflicht nach dem Vorbild der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung.

 

Es ist sicherzustellen, dass nur Geräte in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderungen erfüllen. Halten die Hersteller*innen ihre Verpflichtungen nach Kauf nicht ein, sollen sie wirksam in Regress genommen werden können. Hierfür sind entsprechende Regelungen mit empfindlichen Strafen auf europäischer Ebene zu schaffen.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, entsprechend tätig zu werden.

Antrag 27/I/2016 Einführung des „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landtage sind aufgefordert, auf die  Entwicklung  eines „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland hinzuwirken.

 

Das „Modell Bundestag“ dient der politischen Bildung der Schüler*innen und soll an allen weiterführenden Schulen als Arbeitsgemeinschaft für interessierte Schüler*innen eingeführt werden. Ansprechpartner werden bei der Bundeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Benötigte Materialien stellen die Parteien in Zusammenarbeit mit ihren Jugendorganisationen zur Verfügung. Hierzu gehören auch das Grundsatzprogramm und das Wahlprogramm zur aktuellen Legislaturperiode.

 

Das „Modell Bundestag“ wird an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Schüler*innen beschäftigen sich hier mit den Programmen der Parteien und bilden, analog zum Bundestag, Fraktionen und Koalitionen. Ziel ist es, das Verständnis für die politische Arbeit in Deutschland sowie die unterschiedlichen Positionen der Parteien unter den Schüler*innen zu erhöhen.

 

Bundestagswahlkämpfe werden in den Arbeitsgemeinschaften begleitet. Es werden die Grundsatz- und Wahlprogramme aller zur Wahl zugelassenen Parteien besprochen.

 

Zusätzlich werden regionale und bundesweite Konferenzen durchgeführt. Zu den regionalen Konferenzen können Schulen einzelne Schüler oder Gruppen anmelden. Die bundesweite Konferenz wird gebildet aus Delegationen der regionalen Konferenzen gebildet.