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Antrag 69/II/2015 Zuckergehalt von Lebensmitteln transparent gestalten - Verbraucher*innen nicht weiter blenden!

16.10.2015

Immer mehr Lebensmittelhersteller*innen werben mit zuckerreduzierten, zuckerfreien oder ungesüßten Produkten.

Diese Aussagen verwirren nicht nur, sie können auch gefährlich sein, da immer mehr Konsument*innen unter Lebensmittelunverträglichkeiten oder Diabetes melitus leiden.

 

Die auf Lebensmitteln abgedruckte Nährwerttabelle zeigt einen ungefähren Zuckerinhalt an, doch viel verwirrender sind die Zutatenlisten an sich, da es in den Gesetzen nicht genau geregelt ist, auf welche Art Zucker anzugeben ist.

 

Nach einem Test der Verbraucherzentrale wurden mehr als 70 verschiedene Begriffe, die für Zucker oder andere Süßungsmittel stehen gefunden.

 

So zum Beispiel: Dextrose, Farin, Fruktose, Saccharose, Glukose, Isoglucose, Karamell, Kandis, Laevulose, Maltodextrin, Mannit, Melasse, Sorbit, Xylit um nur einige davon zu nennen.

 

Aus Sicht der Verbraucherzentralen müssten die unterschiedlichen Zuckerdefinitionen in den Gesetzestexten angeglichen werden, um dieses Verwirrspiel zu beenden.

Zudem sollte die Lebensmittelüberwachung Produkte verstärkt auf eine Irreführung durch nährwertbezogene Angaben prüfen und Verstöße konsequent ahnden.“

 

Wir fordern:

 

  • Einen transparenten Umgang mit Zucker und Süßmachern, der die Konsument*innen nicht verwirrt, sondern Informiert.
  • Einheitliche Gesetzestexte, um den Herstellern*innen die Schlupflöcher zu nehmen.
  • Eine bessere Überprüfung der Lebensmittel zur Sicherstellung der angegebenen Zutaten.

 

Antrag 46/II/2015 Europäische Roma – Projekte in den Herkunftsländern

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sozialdemokratischen Mitglieder der deutschen Bundesregierung, die sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments werden aufgefordert, auf den ihnen zur Verfügung stehenden Ebenen dafür Sorge zu tragen, dass

 

  • eine Zusammenstellung der in den Mitgliedsländern der EU existierenden Roma-Programme veröffentlicht wird unter Angabe der Anzahl der jeweils dort lebenden Roma,
  • eine Auflistung der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und deren Abrufung durch nationale Organe,
  • eine Zusammenstellung der in assoziierten europäischen Ländern lebenden Roma, der nationalen Programme, der abrufbaren EU-Mittel und der abgerufenen Gelder,
  • Möglichkeiten aufgezeigt werden und ggfs verhandelt werden können, um in den jeweiligen Heimatländern unbürokratisch, effizient und nichtkorruptionsanfällig von Drittländern Hilfsprogramme durchgeführt werden können.

 

 

Antrag 43/II/2015 Europa aktiv leben – gegen nationales Geklüngel – für eine wahrhaft europäische Bewegung

16.10.2015

Die SPD ist Teil der internationalistischen Bewegung der Sozialdemokratie. Als solche stehen beide für die europäische Idee in ihrer sozialdemokratischen Ausführung ein und leben sie vor. In diesem Sinne ist europäisches Denken ebenso Grundlage unserer Arbeit wie antifaschistische und feministische Positionen.

 

Die SPD wird hiermit dazu aufgerufen, jegliche nationalchauvinistische Tendenzen zu unterbinden und aktiv an der Entwicklung einer europäischen Partei mit einer starken internationalen Basis mitzuarbeiten. In diesem Sinne fordern wir die SPD dazu auf den europäischen Charakter der Sozialdemokratie in ihrer Arbeit herauszustellen und sich für Reformen innerhalb der PES einzusetzen:

 

  • Bei offiziellen Veranstaltungen und an Liegenschaften der Partei wird neben der SPD-Flagge auch die PES-Flagge gleichberechtigt verwendet.
  • Zukünftige Europawahlkämpfe werden als PES-Wahlkämpfe geführt und Wahlkampfauftritte und –publikationen entsprechend geplant und designet.
  • Auf Homepage und anderen Veröffentlichungen wird das PES-Logo dem SPD-Logo neben geordnet verwendet.
  • Informationen über Aktionen der europäischen Mutterorganisationen und in anderen Ländern werden zeitnah an alle Mitglieder versendet, um möglichst vielen die Teilnahme zu ermöglichen.
  • Parteistrukturen vor Ort wird nahe gelegt, sich auch als PES City Groups zu registrieren und Genoss*innen anderer Organisationen einzubinden. Die soll nach Möglichkeit grenzübergreifend geschehen.
  • SPD-Mitgliedern wird nahegelegt, sich auch als PES Activists zu registrieren. Die Einführung eines echten europäischen Parteienstatuts wird vorangetrieben.
  • Die Einführung der Direktmitgliedschaft in einer daraufhin entstehenden echten Partei wird zusätzlich und alternativ zur Mitgliedschaft in nationalen Parteien möglich.
  • Die Wandlung der PES-Kongresse und –konferenzen von Wahlveranstaltungen zu inhaltlichen Parteitagen mit Diskussionen und offenen Abstimmungen wird durchgesetzt.
  • Koordinator*innen der PES City Groups und/oder der PES Activists treffen sich in regelmäßigen Abständen, um ihre Arbeit über Grenzen hinweg zu koordinieren.

 

(LPT II/2015: Überwiesen an FA II – EU-Angelegenheiten)

Antrag 34/I/2015 Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit einschränken

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, in Umsetzung des  Koalitionsvertrages geeignete Maßnahmen und gesetzliche Regelungen zu treffen, die den Umgang  mit Werkverträgen und LeiharbeitnehmerInnen neu regeln.

 

Mit der Neuregelung soll erreicht werden, dass die missbräuchliche Nutzung von  Scheinwerkverträgen und Scheindienstverträgen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung und zur  Scheinselbständigkeit durch gesetzliche Regelungen besser verhindert werden können. Der  Missbrauch legaler Leiharbeit zur bloßen Lohnsenkung soll verhindert werden. Werkverträge und  Leiharbeit sollen nur noch in einem engen, sachorientierten Rahmen angewandt werden.

 

Hierzu sollen sich die Abgeordneten des Bundestages an einer Studie des Ministeriums für Arbeit,  Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Missbrauch von  Werkverträgen und Leiharbeit verhindern“ orientieren. In Anlehnung an die Studie fordern wir:

  • LeiharbeitnehmerInnen nur noch auf Arbeitsstellen eingesetzt werden, an denen von vornherein nur ein vorübergehender Bedarf beim Entleiher besteht,
  • die Beweislast, dass eine Arbeitsstelle vorübergehenden Charakter hat, ab 6 Monaten Dauer der Überlassung auf den Entleiher übergeht,
  • ab 12 Monaten geplanter Dauer vom Entleiher nachgewiesen werden muss, dass die Arbeitsstelle nicht mit einer regulär befristeten Beschäftigung zu besetzen war,
  • LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich nach dem (Haus-)Tarifvertrag eines vergleichbaren, unbefristet beim Entleiher neu eingestellten Arbeitnehmers bezahlt werden, sofern ihre  Anstellung bei dem Leiharbeitgeber befristet ausschließlich für die konkrete Entleihung  erfolgte,
  • LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich ab 9 Monaten Überlassungszeit das gleiche Stundenentgelt erhalten, das dem vergleichbarer ArbeitnehmerInnen des Entleihers  entspricht,
  • der Nachweis, ob jemand im Rahmen eines Dienst-, Werk- oder Leiharbeitsverhältnisses tätig ist, ausschließlich anhand der real im Betrieb gelebten Abläufe erfolgt,
  • der Entleiher selbstschuldnerisch für die Arbeitsentgelte der bei ihm beschäftigten LeiharbeitnehmerInnen haftet,
  • bei Verstoß gegen die Vorschriften werden LeiharbeitnehmerInnen rückwirkend in eine reguläre Stelle beim Entleiher überführt, die auf die ursprünglich tatsächlich vorgesehene Entleihdauer befristet ist,
    • Vergütungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen die branchenüblichen Löhne und gesetzliche Mindestlöhne von vergleichbaren Arbeitnehmern nicht unterschreiten dürfen,
    • Arbeitgeber gegenüber den Betriebs- und Personalräten bzgl. solchen Personen jederzeit auskunftspflichtig sind, die gegenwärtig und zukünftig in die Betriebsorganisation eingebunden  sind, aber in keinem direkten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.
    • Betriebs- und Personalräte sind für Leiharbeiter zuständig.

 

Die beiden wichtigsten Instrumente sind hier die Beweislastumkehr und der verpflichtend  vorübergehende Charakter der Arbeitsstelle. Zukünftig sollen sich im Rahmen eines Werkvertrages  beschäftigte Personen in ein reguläres Arbeitsverhältnis einklagen können, wenn der  Leistungsempfänger den Werkvertragscharakter anhand der realen Arbeitsabläufe im Unternehmen  nicht nachweisen kann. Leiharbeitsverhältnisse dürfen nur geschlossen werden, wenn von  vornherein beweisbar dargelegt werden kann, dass die Stellen nur vorübergehend notwendig sind.  Damit soll Leiharbeit zukünftig nur noch den Zweck erfüllen, für die sie ursprünglich gedacht war: als  sozial abgesichertes Flexibilisierungsinstrument.

Antrag 125/I/2015 Höhere finanzielle Förderung von Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche im Rahmen des „Bildungspakets“

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags mögen sich für eine finanzielle Erhöhung, mindestens aber eine Verdopplung des Beitrages zur Förderung der Teilnahme an Sport, Musik, Kultur etc. im Rahmen des „Bildungspaketes“ für bedürftige Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bzw. Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einsetzen.

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Auch die Mitglieder des sozialdemokratisch geführten Berliner Senats sind dazu aufgefordert zu eruieren, wie sie dies durch einen Eigenanteil kofinanzieren können.