Antrag 69/II/2015 Zuckergehalt von Lebensmitteln transparent gestalten - Verbraucher*innen nicht weiter blenden!

Status:
Annahme

Immer mehr Lebensmittelhersteller*innen werben mit zuckerreduzierten, zuckerfreien oder ungesüßten Produkten.

Diese Aussagen verwirren nicht nur, sie können auch gefährlich sein, da immer mehr Konsument*innen unter Lebensmittelunverträglichkeiten oder Diabetes melitus leiden.

 

Die auf Lebensmitteln abgedruckte Nährwerttabelle zeigt einen ungefähren Zuckerinhalt an, doch viel verwirrender sind die Zutatenlisten an sich, da es in den Gesetzen nicht genau geregelt ist, auf welche Art Zucker anzugeben ist.

 

Nach einem Test der Verbraucherzentrale wurden mehr als 70 verschiedene Begriffe, die für Zucker oder andere Süßungsmittel stehen gefunden.

 

So zum Beispiel: Dextrose, Farin, Fruktose, Saccharose, Glukose, Isoglucose, Karamell, Kandis, Laevulose, Maltodextrin, Mannit, Melasse, Sorbit, Xylit um nur einige davon zu nennen.

 

Aus Sicht der Verbraucherzentralen müssten die unterschiedlichen Zuckerdefinitionen in den Gesetzestexten angeglichen werden, um dieses Verwirrspiel zu beenden.

Zudem sollte die Lebensmittelüberwachung Produkte verstärkt auf eine Irreführung durch nährwertbezogene Angaben prüfen und Verstöße konsequent ahnden.“

 

Wir fordern:

 

  • Einen transparenten Umgang mit Zucker und Süßmachern, der die Konsument*innen nicht verwirrt, sondern Informiert.
  • Einheitliche Gesetzestexte, um den Herstellern*innen die Schlupflöcher zu nehmen.
  • Eine bessere Überprüfung der Lebensmittel zur Sicherstellung der angegebenen Zutaten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Angenommen