Antrag 125/I/2015 Höhere finanzielle Förderung von Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche im Rahmen des „Bildungspakets“

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags mögen sich für eine finanzielle Erhöhung, mindestens aber eine Verdopplung des Beitrages zur Förderung der Teilnahme an Sport, Musik, Kultur etc. im Rahmen des „Bildungspaketes“ für bedürftige Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bzw. Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einsetzen.

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Auch die Mitglieder des sozialdemokratisch geführten Berliner Senats sind dazu aufgefordert zu eruieren, wie sie dies durch einen Eigenanteil kofinanzieren können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Höhere finanzielle Förderung von Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche im Rahmen des „Bildungspakets“

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags mögen sich für eine finanzielle Erhöhung, mindestens aber eine Verdopplung des Beitrages zur Förderung der Teilnahme an Sport, Musik, Kultur etc. im Rahmen des „Bildungspaketes“ für bedürftige Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bzw. Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einsetzen.

Stellungnahme(n):
  Beschluss des ordentlichen Bundesparteitages 2017: Überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion     Erneute Vorlage LPT III/2016     Stellungnahme der Landesgruppe im Rahmen der Erledigungsbroschüre 2016 Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung dazu, Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Jedem Einzelnen soll unabhängig von seiner sozialen Lage und ethnischen Herkunft die gleiche kulturelle Teilhabe in allen Lebensphasen ermöglicht werden. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe. Dies umfasst auch Freizeitaktivitäten wie Musik, Sport und Kultur in Vereinen und Gruppen. Das „Bildungspaket“, das im Zuständigkeitsbereich von Arbeits- & Sozialministerin Andrea Nahles liegt, sieht hierfür einen monatlichen Beitrag von bis zu 10 Euro vor. Dieser Teilhabebeitrag kann im gesamten Bewilligungszeitraum, auch rückwirkend ab dessen Beginn, angespart werden (z.B. für Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder für Freizeiten). Darüber hinaus gibt es in vielen Sportvereinen, Musikschule und ähnlichem vergünstigte Angebote für die Menschen, die darauf angewiesen sind. In Einzelfällen kann es jedoch der Fall sein, dass Freizeitaktivitäten nicht kostendeckend finanzierbar sind. Die SPD-Fraktion spricht sicher daher für eine Annahme des Antrags aus, unter der Bedingung der Streichung der Wortes: „(…) mindestens aber eine Verdopplung des Beitrages (…)“.