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Antrag 102/II/2015 Störerhaftung abschaffen, freies WLAN und Internetzugang für Geflüchtete ermöglichen

16.10.2015

In vielen Ländern dieser Welt gibt es frei zugängliche WLAN-Netzwerke: ob in Cafés und Restaurants, dem ÖPNV oder auf öffentlichen Plätzen, ein drahtloser Internetzugang ist vielerorts selbstverständlich und leicht zugänglich.

 

In Deutschland ist die Situation eine andere. Die sogenannte Störerhaftung führt dazu, dass jede*r der*die eine Internetverbindung zur Verfügung stellt, als sogenannter „Accessprovider“ gilt und damit rechtlich dafür verantwortlich ist, was über seinen*ihren Internetzugang geschieht. Werden über einen Internetzugang Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen begangen haftet der*die Zugangsinhaber*in, unabhängig davon, wer die Straftat begangen hat.

Dies ist selbst dann oft der Fall, wenn sich jemand in ein unzureichend geschütztes Netzwerk eingehackt hat. Dabei gilt der derzeitiger Rechtsprechung ein werksseitig voreingestelltes Kennwort nicht als angemessener Schutz.

 

Durch diesen Umstand und eine sehr unterschiedliche Rechtsprechung, aufgrund verschieden auslegbarer Gesetzesformulierungen, herrscht eine große (Rechts-) Unsicherheit bei Menschen die anderen WLAN-Netzwerke zugänglich machen wollen.

 

In Zeiten der Digitalisierung, Sozialen Netzwerken, Arbeit 4.0 und vielem mehr sollten flächendeckende Zugangsmöglichkeiten ins Internet mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit werden und möglichst geringe Zugangshürden für Nutzer*innen, wie für Anbieter*innen aufweisen. In vielen Bereichen sind Internetzugänge notwenige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können, berufliche Aufgaben zu erfüllen oder Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Doch auf für die private Kommunikation ist ein Internetzugang oftmals unerlässlich.

 

Gerade letzteres ist ein wichtiges Anliegen und Grundbedürfnis von geflüchteten Menschen. Für sie sind Internetzugänge, explizit auch in Form von WLAN-Netzwerken, essenziell und teilweise überlebenswichtig. Über das Internet kann nicht nur Kontakt zu Familien, Freund*innen und Bekannten gehalten werden.

Die meisten Flüchtenden sind während und nach ihrer Flucht ganz konkret auf das Internet angewiesen: um Fluchtrouten zu planen, sich über Gefahren und Neuigkeiten auszutauschen oder Überweisungen durchzuführen. Das gilt auch nach der Ankunft in Deutschland in Erstaufnahmelagern, Flüchtlingsheimen oder anderen Unterbringungsformen. So kann ein Teil des Schriftverkehrs mit Behörden über E-Mail erledigt werden, Informationen und Formulare im Bezug auf den Aufenthalt heruntergeladen werden oder Übersetzungen im Internet gemacht werden.

Darüber hinaus ist es auch ihr gutes Recht Kontakte zu halten, mit Familienangehörigen zu sprechen oder aus dem Exil politisch aktiv und vernetzt zu sein.

 

Gerade in Flüchtlingsunterkünften sieht die Versorgungssituation mit WLAN-Netzwerken allerdings aktuell sehr schlecht aus. Bundesweit bieten nicht mal ein Dutzend Unterkünfte WLAN-Netzwerke an. Grund dafür sind in den meisten Fällen nicht fehlender Wille oder mangelnde Ressourcen, sondern eine allgemeine Rechtsunsicherheit über Haftungsfragen aufgrund der Störerhaftung. Diese verhindert in vielen Fällen die Errichtung von dringend benötigten WLAN-Netzwerken.

 

Ob in Flüchtlingsunterkünften oder von privaten oder gewerblichen Anbieter*innen zugängliche gemachten WLAN-Netzwerken: ohne eine vollständige und vorbehaltlose Haftungsfreistellung der WLAN-Anbieter*innen kann es keine lückenlose Versorgung mit freien Internetzugängen geben. Eine Reform der bisherigen Gesetzeslage ist daher dringend notwendig.

 

Die Entwürfe des Wirtschaftsministeriums vom Juni 2015 reichen dabei nicht aus. Es bleiben weiterhin Unklarheiten bestehen, beispielsweise in der Frage, was „zumutbare Maßnahmen“ zur Verhinderung von Verstößen in Netzwerken genau sein sollen.

 

Daher fordern wir:

  • flächendeckenden offenen WLAN-Zugang durch die Abschaffung der Störerhaftung auch für nicht-gewerbliche Betreiber*innen ermöglichen
  • Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber*innen zu schaffen, die ihre Netzzugänge für Dritte öffnen
  • auf Identifikations- oder Dokumentationspflichten für WLAN-Anbieter*innen zu verzichten
  • die Errichtung von WLAN-Netzwerken in Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen und zu fördern.

 

Antrag 101/II/2015 Juristische Aufklärung der Geheimdienstskandale

16.10.2015

Der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas wird aufgefordert von seinem Weisungsrecht gegenüber dem/der Generalbundesanwalt*/Generalbundesanwältin* Gebrauch zu machen, sodass diese*r Ermittlungen gegen Unbekannt aufgrund der durch die Snowden-Enthüllungen und Veröffentlichungen auf Wikileaks bekannt gewordenen Späh-Maßnahmen gegen die Bevölkerung Deutschlands, einschließlich der Bundeskanzlerin, des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Auswärtigen Amtes aufnimmt.

Antrag 87/II/2015 Waffen nieder in der Türkei! Schluss mit dem innertürkischen Waffengang!

16.10.2015

Die Regierung unter Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat den Friedensprozess mit dem kurdischen Teil seiner Bevölkerung und der PKK beendet und ihr erneut den Kampf erklärt. Mittlerweile geht sie soweit neben Luftschlägen eine Bodeninvasion in die kurdischen Gebiete des Nordirak zu starten. Diese Schritte können nur mit innenpolitischen Erwägungen seitens des Staatspräsidenten, seines Ministerpräsidenten und der regierenden AKP erklärt werden. Sie wollen sich für die jetzt anstehenden Neuwahlen, die Stimmen der Nationalisten zur erneuten absoluten Mehrheit in der großen Volksversammlung sichern.

 

Dieser zynische und gefährliche Plan verlangt unsere entschiedene Ablehnung und unseren entschiedenen Einsatz, die Waffen von Türkinnen und Türken gegen Kurdinnen und Kurden zum Schweigen zu bringen. Die europäische Union, deren Mitglied die türkische Republik nach wie vor werden will und vor allem die NATO, in der die Türkei schon Mitglied ist, sollten ein besonderes Interesse haben ihren Einfluss geltend zu machen.

 

Ein zentraler Punkt in den Beitrittsverhandlungen mit der türkischen Republik, ist immer die Frage der Anerkennung und der Schutz der Minderheitenrechte in der Türkei gewesen. Das Beharren auf diese, für den europäischen Wertekanon essentiellen Garantie, hat zu zahlreichen positiven Reformen und ersten Schritten beider Seiten aufeinander zu geführt. Wenn die Europäische Union sich auf die Fahnen schreibt, mit dem Durchsetzen unserer Werte von Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Menschenrechten, positives in ihrem Einflussgebiet innerhalb und außerhalb der Union zu bewirken, darf sie dies nicht aufs Spiel setzen, wenn sich die Türkei vermeintlich auch dem Kampf gegen den so genannten IS verschrieben hat.

 

Der innertürkische Konflikt schwächt einen der wenigen und unbeugsamen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den so genannten „Islamischen Staat“. Die PKK, die ihre Kräfte für diesen Kampf im Norden des Irak konzentriert, ist dadurch nicht nur gezwungen ihre Kräfte auf zwei „Fronten“ aufzuteilen, sondern wird gleichzeitig durch die Luftschläge der türkischen Luftwaffe empfindlich in ihrem Vorhaben im Nordirak geschwächt. Da uns allen aber an einem Erfolg im Kampf gegen den so genannten IS liegt, kann die  vornehmliche Strategie von EU und NATO daher nur lauten, die Waffen innerhalb der Türkei und die Luftschläge gegen Stellungen der PKK zum Schweigen zu bringen. Es liegt auch an den beiden Institutionen ihren Einfluss geltend zu machen und die beiden im Konflikt beteiligten Parteien zur erneuten Waffenruhe zu bewegen. Nur wenn die PKK und die türkische Regierung ihre gegeneinander erhobenen Waffen nieder legen, hat die Welt wieder entschlossene Gegnerinnen und Gegner des so genannten „Islamischen Staats“.

Antrag 85/II/2015 Zwangsheirat umfassend bekämpfen!

16.10.2015

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die von der SPD entsendeten Mitglieder im Senat, die SPD-Mitglieder des deutschen Bundestages und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass in den Integrationskursen die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden müssen.

 

Der Anregung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu folgen und sich für eine Änderung des § 37 Absatz 2 a Satz 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthalterlaubnis für aus der Bundesrepublik ausgereiste Personen wenn diese rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe genötigt und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden) einzusetzen. Danach wird die dortige Kann-Bestimmung durch eine Soll-Bestimmung ersetzt werden.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus und Senat werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass an den öffentlichen und privaten Schulen in Berlin die Themenfelder Zwangsverheiratung, geschlechtliche Selbstbestimmung und häusliche Gewalt einschließlich der entsprechenden Hilfsangebote behandelt werden.

Antrag 79/II/2015 Deutsche Staatsangehörigkeit für alle, die in Deutschland geboren werden

16.10.2015

Wir fordern die SPD auf, sich dafür einzusetzen, dass Menschen, die in Deutschland geboren sind, auch direkt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, sofern sie oder deren Erziehungsberechtigten das wollen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind Rechte und Schutz der Personen verbunden, die für viele eine wichtige Bedeutung haben. Auch ist es für viele Migrant*innen ein wichtiger symbolischer Schritt.

Bisher gibt es zwei Möglichkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt zu erwerben: Zum einen das Abstammungsprinzip, nach dem ein Elternteil bereits selbst Deutsche*r sein muss, zum anderen das Geburtsortsprinzip, nach dem der Geburtsort Deutschland sein muss, wobei die Eltern bereits seit mindestens 8 Jahren in Deutschland leben müssen. Darüber hinaus muss es für alle Menschen möglich sein, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Unabhängig von dieser Regelung bleibt unsere Forderung nach einer progressiven und umfassenden Einwanderungsreform bestehen.

 

Viele Politiker*innen betonen immer wieder, dass Deutschland die Einwanderung von gerade jungen Menschen braucht und dass Familien zu schützen und zu fördern seien. Gleichzeitig machen sie ihnen aber mit solchen Regelungen das Leben schwer, geben ihnen das Gefühl unwillkommen zu sein und erschweren ihnen die Familiengründung.

 

Wir halten weiterhin an unserer Idealvorstellung einer Welt ohne Grenzen fest, in der die Herkunft oder Staatsangehörigkeit eines Menschen keinerlei Rolle mehr spielt.

 

Solange wir dies aber noch nicht erreicht haben, fordern wir jetzt eine Erleichterung für die Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben wollen.