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Antrag 46/I/2016 Der Integration eine echte Chance geben: Gesetz zur erleichterten Ausweisung entschärfen

1.04.2016

Wir fordern die SPD Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gegen Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz einzusetzen. Gleichzeitig lehnen wir die von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachten Maßnahmen entschieden ab!

 

Das von der Bundesregierung – unter federführender Leitung der SPD – beschlossene „Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ in seiner vorliegenden Form kann so nicht akzeptiert werden. Wir sind überzeugt, dass durch dieses Gesetz nicht nur das individuelle Grundrecht auf Asyl weiter eingeengt bzw. weiter ausgehöhlt, sondern zudem rechtspopulistischen Forderungen nachgekommen wird. Vor allem aber bedient diese reaktionäre Politik rassistische Parolen und hetzerische Forderungen im Stile „Abschiebung krimineller Ausländer“ und macht sich schlussendlich zum Sprachrohr rechtspopulistischen Gedankengutes. Die Bundesregierung geht mit der Verschärfung des Gesetzes auf Stimmenfang am rechten Rand und betreibt populistische Symbolpolitik auf dem Rücken Schutzsuchender. So etwas können und wollen wir nicht akzeptieren!

 

Nein zur Doppelbestrafung! 

Schon die Grundintention des Gesetzes zeigt die ganze Ungerechtigkeit auf: nämlich, dass wenn Migrant*innen rechtskräftig zu einer Freiheits-oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, ab sofort ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ gelten soll – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ bezieht sich in dem von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maiziére vorgelegten Gesetz ausdrücklich auf Migrant*innen, ergo fallen unter diese Kategorie auch langjährig hier lebende Menschen. Eine Bewährungsstrafe würde künftig die Ausweisung aus Deutschland bedeuten. So kann, wer mehrere Diebstähle begangen habe oder sich gegen seine Verhaftung wehre, mit sofortiger Wirkung seinen Anspruch auf ein Leben in Deutschland verlieren. Dass jemand straffällig wird, ist aber kein Beweis dafür, dass die Integration nicht erfolgreich war. Die zusätzliche Ausweisung stellt somit eine Art „zweite Bestrafung“ für Migrant*innen dar. Eine verschärfte, auf Grundlage der Herkunft einer Person vollzogene Bestrafung darf es nicht geben! Eine diskriminierende und rassistische Doppelbestrafung ist weder sozial, noch gerecht oder demokratisch vertretbar!

 

Keine Stärkung rechtspopulistischer Ressentiments gegenüber Geflüchteten und Asylsuchenden

Die Diskussion um „straffällige Ausländer“ bzw. deren „kriminelle Einstellung“ konstruiert ein bestimmt pauschalisierendes Bild von Geflüchteten, die bei uns Schutz vor Verfolgung, Krieg und Tod suchen. Durch die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes wird nicht zuletzt suggeriert, dass mitunter eine Vielzahl von Asylsuchenden potentiell kriminell bzw. gefährlich seien. Dass dabei lediglich Vorurteile und Ressentiments bedient werden zeugt von einer Symbolpolitik, die in ihrem Kern nicht an strafrechtlicher Aufklärung, sondern Abschreckung interessiert zu sein scheint. Dieser politische Aktionismus dient nur dem Schein zur Wiederherstellung der „öffentlichen Sicherheit“ zu Lasten der Leidtragenden, nämlich der Schutzbedürftigen. Hier müssen wir uns entschieden dagegenstellen! Es darf kein Extrarecht in Abhängigkeit der Herkunft einer Person geben! Gleiches Recht für alle Menschen!

 

Keine Überreaktion der Politik

Durch die geplanten Änderungen wird sich die Zahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen immens erhöhen. Gleichzeitig stellt für viele Menschen die Abschiebung aus Deutschland eine immens lebensbedrohliche Situation dar, werden sie genau in die Länder zurückgeschickt, die aus Furcht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Tod verlassen hatten. Die Bundesregierung hat aber grundlegend eine Pflicht, für die Unversehrtheit der körperlichen Integrität der hier lebenden Menschen zu sorgen und dies zu garantieren. Das Menschenrecht liegt nicht im Ermessen der Herkunft eines Menschen, sondern gilt stellvertretend für alle Menschen. Wir müssen verhindern, dass es zu erneuten Verschärfungen des Ausweisungsrechtes kommt und die Menschen gegeneinander ausgespielt werden!

Antrag 41/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

1.04.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahme­richtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.

 

(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.

 

(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Antrag 16/I/2016 Entgeltfortzahlung nach faktischen Arbeitsbedingungen richten

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu erwirken. Ziel der Änderung ist, dass künftig bei der Bemessung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt mit einberechnet wird.

Zu diesem Zweck muss das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. So werden auch Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsentgelt variiert bei der Entgeltfortzahlung nicht benachteiligt.

 

Auch bei variierenden Arbeitsentgelten in einem Arbeitsverhältnis muss mindestens das durchschnittliche Entgelt des letzten  Jahres maßgeblich für die Entgeltfortzahlung sein. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Entgeltfortzahlung sich nach den faktischen Arbeitsbedingungen und nicht nach der festgeschriebenen Arbeitszeit des Vertrags richtet.

Grundsätzlich wollen wir uns dafür einsetzen, strukturelle und dauerhaft zu leistende Überstunden zu verhindern. Eine klare Begrenzung der Arbeitszeit ist für uns wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmer*innenschutzes.

Antrag 11/I/2016 Würdigung der historischen Arbeit der Schwusos

1.04.2016

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands wird gebeten, ein Projekt zur historischen Bedeutung und Würdigung der Leistungen der Schwusos aufzusetzen. Hiermit soll die historische Kommission der SPD in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand der Schwusos befasst werden. Auch das Verhältnis und der Umgang der Partei mit queerpolitischen Themen in der Vergangenheit insgesamt soll Gegenstand der Betrachtung sein.

 

Als Arbeitsgrundlagen sollen unter anderem herangezogen werden:

  • die in den Archiven der SPD und der FES vorhandenen Materialien
  • die bei den Berliner QueerSozis/Schwusos vorhandene Arbeitsmaterialien
  • die Materialien der von den Schwusos NRW organisierten Wanderausstellung zum § 175 StGB
  • relevante Dissertationen und Diplomarbeiten (z. B. Wilfried Eissler [Arbeiterparteien und Homosexuellenfrage])

 

 

Antrag 103/II/2015 SPD Strategie gegen die „neue Rechte“

16.10.2015

Die SPD ist gefordert, sich der politischen Auseinandersetzung mit allen Dimensionen von rechtsextremen und menschenfeindlichen Einstellungen in unserer Gesellschaft zu stellen und politische Antworten zu finden. Der Parteivorstand wird aufgefordert, den Gliederungen einen Argumentationsleitfaden und weiteres Informationsmaterial für die Arbeit vor Ort zur Verfügung zu stellen.

 

  • Der Parteivorstand muss einen Diskussionsprozess in den Parteigliederungen in Gang setzen, mit dem Ziel, die Entstehungsgründe der rechtspopulistischen Bewegung und Motive der Organisatoren und Anhängerschaft zu analysieren, eine politische Strategie gegen diese Bewegung zu formulieren und in praktische Politik um zu setzen.
  • Zu den rechtspopulistischen Bewegungen ist auch die AfD zu rechnen als mögliches politisches Auffangbecken national-konservativer Strömungen.
  • Aus dieser Diskussion muss der Parteivorstand eine geeignete politische Argumentationslinie entwickeln und in der Mitgliedschaft verankern. Dabei ist es bedeutsam, die Motivlagen der Anhängerschaft zu differenzieren, Gründe sozialer Ungerechtigkeiten auf zu spüren, Sorgen ernst zu nehmen und geeignete Antworten der Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik zu finden.
  • Die sozialdemokratischen Bundesminister sowie die Landesregierungen mit SPD-Beteiligung werden aufgefordert, politische Bildung in den Schulen und in der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung intensiv zu stärken.
  • Der Parteivorstand wird aufgefordert, gemeinsam mit den Parteigliederungen als zivilgesellschaftliche Akteure Kriterien und Handlungskonzepte für breite demokratische Bündnisse gegen jede Form von Ausgrenzung, Rassismus, Fremdenhass und Nationalismus zu entwickeln, um somit in der Öffentlichkeit als die zivilgesellschaftliche Kraft gegen diese Tendenzen wahrgenommen zu werden.
  • Zugleich wird Parteivorstand aufgefordert, einen Diskurs mit den islamischen Gemeinden in Deutschland auf zu nehmen, die eine Trennung von religiöser Betätigung und demokratischer Willensbildung und Politikentfaltung im Sinne der Aufklärung erreicht und einer Radikalisierung islamistischer Gruppen vorbeugt. Dies gilt ebenso für reaktionäre Tendenzen in allen anderen Religionen.
  • Des Weiteren muss der Parteivorstand Konzepte für Parteigliederungen und Handlungskonzepte für Bund, Länder und Kommunen entwickeln, die antifaschistische Erinnerungskultur in Deutschland zu stärken – zum einen durch entsprechendes Gedenken in der Sozialdemokraties seitens der staatlichen Ebenen und zum anderen durch höhere Mittel für (binnen)demokratische Verbände, insbesondere für die Kinder- und Jugendverbände.