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Antrag 17/I/2017 Lohnraub verhindern; unbezahlte Überstunden verbieten

20.04.2017

Besonders junge Arbeitnehmer*innen leiden darunter, dass ihnen in ihren Arbeitsverträgen unfaire Arbeitszeitregelungen aufgezwungen werden. Arbeitnehmer*innen leiden unter lagen Arbeitszeiten, die durch ihre Arbeitgeber*innen nicht kompensiert werden. Konkret befindet sich in vielen Arbeitsverträgen vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (sinngemäß) folgender Absatz:
„Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, darüber hinaus sind bis zu 20 Stunden pro  Monat mit dem Gehalt abgegolten.“
Diese Regelungen sind für Arbeitnehmer*innen schlecht da:

  1. Arbeitnehmer*innen kaum eine Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren
  2. Arbeitsplätze vernichtet werden
  3. Arbeitnehmer*innen müssen so noch mehr unbezahlte Mehrarbeit leisten. Besonders wenn Arbeitnehmer*innen, für ihren Job häufig Reisen (müssen) kann dies absurde Ausmaße annehmen (um 50 Euro zu sparen werden 3 Stunden Umweg in Kauf genommen).

 

Aus diesem Grund möge die gesetzliche Grundlage Arbeitgeber*innen müssen zur Auszahlung (auch in Form von Freizeitausgleich) jeder Überstunde verpflichtet werden. Grundsätzlich streben wir eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit an.

Antrag 23/I/2017 Transparenz des Lobbyismus in der Politik fördern

20.04.2017

 

Ursprüngliche Überschrift:

Thesen zu Transparenz und Lobbyismus in der Politik

 

Um Lobbyismus in der Politik transparent zu gestalten, fordern wir die folgenden Punkte.

  1. In Deutschland wird ein verpflichtendes Lobbyregister nach amerikanischem Vorbild geschaffen. Dieses gibt Auskunft, welche Personen mit welchem Budget die Interessensvertretung für ein Unternehmen, einen Verband oder eine andere Organisation, gegenüber dem Parlament und staatlichen Organisationen übernehmen.
  2. Mitglieder des Deutschen Bundestages werden dazu verpflichtet, bereits den Besitz von mehr als 5 Prozent der Stimmrechte bei Kapital- oder Personengesellschaften anzuzeigen.
  3. Nebeneinkünfte der Stufe 10 (über 250.000 EUR) müssen von Abgeordneten nach Art und Höhe genau angegeben und veröffentlicht werden. Zudem muss immer die*der tatsächliche Auftraggeber*in genannt werden. Berufsgeheimnisträger sind davon ausgenommen.
  4. Abgeordnete werden nicht verpflichtend dazu angehalten, ein Lobbytagebuch zu führen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hier können Sie alle relevanten Kontakte mit Lobbyist*innen eintragen und der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren.
  5. Der Straftatbestand Abgeordnetenbestechung (Strafgesetzbuch §108e) muss verschärft werden. Zudem muss der Begriff „ungerechtfertigter Vorteil“ genau ausdefiniert werden.
  6. Für Parteispenden ab 2.000 € müssen die Spender*innen namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt werden. Ab einem Spendevolumen von 10.000€ müssen die Spenden unmittelbar veröffentlicht werden.
  7. Der legislative Fußabdruck wird eingeführt. Bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen muss dokumentiert werden, wann wer zu welchem Zweck involviert wurde.
  8. Wir wollen prüfen lassen, inwieweit zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Klagebefugnis eingeräumt werden könnte, damit sie auch Verletzungen von Rechten der Allgemeinheit im Zusammenhang mit unzulässiger Einflussnahme auf Parlamentarier*innen effektiv auf dem Rechtsweg geltend machen können.
  9. Der Bundestag wählt eine*n eigene*n Transparenzbeauftrage*n, die*der diese Regeln überwacht.

 

 

Antrag 53/I/2017 Europäisches Parlament - mehr parlamentarische Demokratie für Europa

20.04.2017

Die SPD im Bund und in Europa setzt sich für eine Stärkung der europäischen Demokratie durch folgende Maßnahmen ein:

 

–        Initiativrecht des Europäischen Parlaments: das Parlament kann analog zur Europäischen Kommission Gesetzesinitiativen einbringen. Hierfür ist ein zuvor festzulegendes Quorum der Abgeordneten, bspw. 5 %, vonnöten.

–        Stärkung der Wahl- und Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission: die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestätigen die Mitglieder der Kommission in Einzelwahl, dürfen neben dem Recht auf Auskunft über legislative Tätigkeiten der Kommission die Mitglieder der Kommission vorladen, sie rügen sowie ihnen mit qualifizierter Mehrheit das Vertrauen entziehen.

–        Änderung der EU-Verträge mit dem Ziel, dass keine EU-rechtliche Regelung mit Gesetzeskraft ohne Zustimmung durch das Europäische Parlament zustande kommt.

 

Antrag 65/I/2017 Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Berlin leistet Widerstand gegen lebensbedrohliche Abschiebepläne

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen:

  • Dass Berlin alle humanitären Möglichkeiten nutzt, um von Abschiebung bedrohte Afghan*innen vor der Abschiebung in Berlin zu schützen.
  • Dass Berlin im Bundesrat darauf hinwirkt, eine Neubewertung der Lage in Afghanistan vorzunehmen und einen bundesweiten Abschiebestopp zu erlassen

 

Antrag 68/I/2017 Kartellstrafen künftig für Verbraucherschutz nutzen

20.04.2017

In das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 werden folgende Sätze aufgenommen: ‚Künftig wird ein angemessener Teil der Kartellstrafen für den Verbraucherschutz, insbesondere zur Finanzierung der erfolgreichen Arbeit der bestehenden und weiterer Marktwächter, verwendet. Der § 82 a Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird entsprechend ergänzt.