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Antrag 66/I/2017 Gerechtes Steuersystem

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm wird aufgenommen:

Die SPD setzt sich für ein gerechteres Steuersystem ein. Vermögende und Bezieherinnen und Bezieher sehr hoher Einkommen sollen einen stärkeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Möglich ist dies durch die Anhebung des Spitzen‐ und Reichensteuersatzes bei Beibehaltung des Solidaritätszuschlags, die Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem individuellen Steuersatz und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

 

Steuergerechtigkeit wird auch durch eine höhere Besteuerung von großen Erbschaften und eine Wiedererhebung der Vermögensteuer gestärkt, die progressiv ausgestaltet werden sollte. Steuerhinterziehung, -gestaltung und -verlagerung müssen entschiedener bekämpft und so der Steuervollzug gestärkt werden. So können insbesondere die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen spürbar entlastet werden; dem Staat stehen aber weiterhin ausreichende und stabile Einnahmen für dringend benötigte Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur, Rente, Gesundheit und innere Sicherheit zur Verfügung.

 

Wir fordern eine Reform des Steuersystems. Starke Schultern sollen wieder mehr tragen als schwächere.

 

Eine solche Reform muss aus unserer Sicht insbesondere umfassen:

–        Eine Reform des Einkommensteuertarifs, mit der kleine und mittlere Einkommen spürbar entlastet werden, gleichzeitig sehr hohe Einkommen einem höheren Spitzensteuersatz als bisher unterliegen. Dabei soll der Spitzensteuersatz erst bei einem deutlich höheren Einkommen greifen, so dass es zukünftig bei der Einkommensteuer wieder gerechter zugeht.

–        Der Solidaritätszuschlag ist beizubehalten, denn er hat durch die Befreiung kleiner Einkommen, die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und die Besteuerung der Gewinne und Kapitalerträge eine starke Umverteilungswirkung und ist deshalb besonders gerecht.

–        Wir wollen eine Erbschaftsteuer, die ihren Namen auch verdient: Große Vermögen resultieren in vielen Fällen aus Erbschaften und Schenkungen. Schätzungen des DIW zufolge werden jedes Jahr in Deutschland Vermögen in Höhe von 200 bis 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Dagegen beträgt das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nur ca. 6 Milliarden Euro jährlich. Eine Reform der Erbschaftsteuer sollte zu einer spürbaren Belastung von Erben großer Vermögen führen, die bisher – unter anderem auf Grund der Privilegierung des Betriebsvermögens – effektiv kaum besteuert wurden. Begünstigungen für große Betriebsvermögen darf es nur noch im Ausnahmefall geben. Um die berechtigten Interessen von Unternehmenserben zu berücksichtigen, sollten großzügige Stundungsregelungen eingeführt werden. So werden keine Existenzen und Betriebe durch die Steuer gefährdet. Das Aufkommen kann so langfristig mehr als verdoppelt werden.

–        Wir fordern die verfassungsfeste Wiedererhebung der Vermögensteuer mit einem Freibetrag von 1 Mio. Euro pro Person. Bei Kapitalgesellschaften ist das Betriebsvermögen nach dem bewährten Halbvermögensprinzip einzubeziehen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden (bei der Kapitalgesellschaft und dem Eigentümer wird die zu entrichtende Vermögensteuer jeweils nur zur Hälfte angesetzt). Für Privatpersonen sollte die Steuer progressiv – beginnend mit einem Satz von 1% – ausgestaltet werden, so dass Multimillionäre und Milliardäre einen deutlich höheren Steuersatz zahlen.

–        Um die massive Begünstigung von Kapitaleinkünften gegenüber Arbeitseinkommen zu beenden, sollen Kapitalerträge zukünftig anstelle der Besteuerung über eine abgeltende Kapitalertragssteuer mit dem individuellen Steuersatz der/des Steuerpflichtigen besteuert werden. Durch den auf internationaler Ebene vereinbarten Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen den Finanzbehörden einer Vielzahl von Staaten ist die ursprünglich zutreffende Begründung für die Abgeltungsteuer weggefallen und eine zutreffende Besteuerung der Kapitalerträge kann sichergestellt werden.

–        Zu einem gerechteren Steuersystem gehört ein deutlich höherer Beitrag des Finanzsektors zu den Steuereinnahmen. Wir fordern daher die Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Dadurch würden zusätzliche Einnahmen generiert und die Verursacher der Finanzkrise an den Kosten beteiligt. Eine Finanztransaktionsteuer könnte darüber hinaus eine positive Lenkungswirkung entfalten, weil schädliche Instrumente wie zum Beispiel der Hochfrequenzhandel verteuert und damit unattraktiver würden. Auf europäischer Ebene braucht es hier Fortschritte, die die Einführung der Steuer ermöglichen.

–        Die Steuerverwaltungen der Länder brauchen mehr Personal und eine bessere Zusammenarbeit untereinander. Der internationale Informationsaustausch muss weiter verbessert werden. Dadurch können die Steuergesetze wirksamer als bisher vollzogen werden. Steuersparmodelle müssen offengelegt und länderbezogene Berichterstattung zu Gewinnen und gezahlten Steuern eingeführt werden. Deutschland muss innerhalb der OECD, der EU und in der G7/G20 noch entschiedener für die Trockenlegung von Steueroasen in und außerhalb der EU eintreten.

–        Der zunehmende Wandel der Industrie und der Arbeitswelt mit einer Ausweitung der Automatisierung und einem exponentiellen Wachstum der technischen Möglichkeiten stellt viele Grundlagen des modernen Sozialstaats fundamental in Frage. Wir wollen, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Steuersystem mit diesem Wandel Schritt hält und ob neue Anknüpfungspunkte für die Besteuerung erforderlich sind. Bereits vorliegende Ideen wie sogenannte Roboter‐Steuern sollten in diese Prüfung einbezogen werden.

 

Antrag 68/I/2017 Kartellstrafen künftig für Verbraucherschutz nutzen

20.04.2017

In das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 werden folgende Sätze aufgenommen: ‚Künftig wird ein angemessener Teil der Kartellstrafen für den Verbraucherschutz, insbesondere zur Finanzierung der erfolgreichen Arbeit der bestehenden und weiterer Marktwächter, verwendet. Der § 82 a Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird entsprechend ergänzt.

 

Antrag 72/I/2017 Der Weg in die Bürgerversicherung - pragmatisch und praxistauglich

20.04.2017

Seit 2004 verfolgt die SPD das Ziel einer Bürgerversicherung. 2005 haben wir als SPD erstmals im Wahlkampf diesen umfassenden Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. In unserer Grundsatzentscheidung zur Bürgerversicherung für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung haben wir uns deutlich von dem Beschluss der CDU zur Kopfpauschale abgehoben. Und wir haben dafür sehr viel Zuspruch bekommen. Nicht nur andere Parteien, auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsträger und Sozialverbände wollen die Bürgerversicherung. Unsere Forderungen nach solidarischer Finanzierung und gerechter Kostenteilung im Gesundheitswesen haben überzeugt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will eine Bürgerversicherung. Sie ist Garantie der Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt.

 

Zentrale Vorgaben für die Finanzierung der Bürgerversicherung sind dabei für uns:

Alle zahlen ein, also auch Beamt_innen und Selbstständige und von jedem Einkommen, also auch von Kapitaleinkommen werden Beiträge bezahlt. Die Umsetzung einer Bürgerversicherung in einem Schritt ist unrealistisch.

 

Zur pragmatischen und praxistauglichen Umsetzung der Bürgerversicherung schlagen wir fünf Elemente vor, die auch unabhängig voneinander wirken:

  • Die Krankenversicherung wird wieder paritätisch finanziert. Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer_innen entfällt.
  • Alle Einkommensarten werden beitragspflichtig. Hierzu wird eine zweite Säule der Beitragsbemessung eingezogen. Die Beitragsbemessung für die zweite Säule erfolgt über die Finanzämter. Die Einnahmen werden für z.B. Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur und Präventionsmaßnahmen verwendet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Rentenversicherung erhöht, um mit den zusätzlichen Einnahmen wieder Leistungen wie Hörgeräte, Sehhilfen und Zahnersatz finanzieren zu können.
  • Die Unterschiede bei der ärztlichen Vergütung von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten werden aufgehoben, um u.a. die bedarfsgerechte Verteilung von Vertragsärzten zu erleichtern.
  • Auch Beamte und Beamtinnen müssen ihre Krankenversicherung wählen können.

 

Für uns ist klar: Kann und will die SPD nach der Bundestagswahl 2017 in eine Regierungskoalition, muss der Weg in eine Bürgerversicherung vertraglich vereinbart sein.

 

 

Antrag 74/I/2017 Wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung sicherstellen

20.04.2017

Die SPD möge sich in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 für eine bessere und wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung aussprechen, insbesondere im Bereich der Hebammen. Neben dem Einsatz für eine bessere Gesundheitsversorgung soll sich die SPD für die Einführung einer bundesweiten Statistik zur flächendeckenden Versorgung von Hebammen in Deutschland (aufgeschlüsselt nach den  jeweiligen Stadt- und Ortsteilen) einsetzen.

 

 

Antrag 77/I/2017 Übernahme des halben Krankenversicherungsbeitrages für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

20.04.2017

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Dienstherr – bis zur Einführung der Bürgerversicherung – bei Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, 50% des Beitrages übernimmt.

 

Ziel ist es, die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten zu erhöhen, indem sie dann wie bei Tarifbeschäftigten, die freiwillig gesetzlich versichert sind, die Hälfte des Beitrages durch den Arbeitgeber getragen wird.

 

Bisher werden die Kosten durch die Beamtinnen und Beamten zu 100 Prozent getragen, da Beihilfe nur bei der privaten Krankenversicherung gewährt wird.