Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Schutzberechtigte nach Artikel 16 a Grundgesetz mit Blick auf den Familiennachzug wiederherzustellen.
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Antrag 60/I/2017 Einwanderungsgesetz – Überarbeitung notwendig
20.04.2017Ein Einwanderungsgesetz ist für unsere Einwanderungsgesellschaft mehr als überfällig. Es zeigt, dass die Realität, eine Einwanderungsgesellschaft zu sein, in das Bewusstsein unseres Landes dringt. Wir begrüßen die Initiative der SPD Bundestagsfraktion und sind der Überzeugung, dass dieses Gesetz auch eine wichtige symbolische Kraft für ein weltoffenes Land entfalten kann. Von Kanada lernen bedeutet für aber auch: es ist die Lebensqualität die das Leben in Deutschland le-benswert macht, kein Regelungskonvolut. Es sind die Errungenschaften bei den ArbeitnehmerInnenrechten, eine moderne Gleichstellungs- Sozial- und Familienpolitik, die das Leben in Deutsch-land attraktiv machen.
Der aktuelle Entwurf bedarf wichtiger Ergänzungen und Änderungen, damit eine sozialdemokratische Handschrift erkennbar wird, die über die reine ökonomische Betrachtung von Menschen hin-ausgeht. Denn hohe Zustimmungswerte für einen „marktförmigen Extremismus“ zeigen, dass die Strategie mit ökonomischen Argumentationen rassistischen Auswüchsen zu entgegen, wenig gebracht hat. Weder die Debatten um mangelnde Fachkräfte, noch Diskussionen, was uns Einwanderung einseitig monetär betrachtet einbringt, sind der richtige Weg. Stattdessen fordern wir ein ganzheitliches Konzept, welches unser Einwanderungsrecht nach humanen Gesichtspunkten ebenso einbezieht wie die Konsequenzen der Abwanderung für die Herkunftsländer.
Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten auf, ihren Entwurf nach Berücksichtigung folgender Aspekte zu überarbeiten:
Humanitären Aspekt einbauen
Es ist richtig, dass das Asylrecht vom Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes unberührt bleibt. Jenseits eines humankapitalorientierten Punktesystems muss ein Einwanderungsgesetz einen weiteren Weg zum legalen Zuzug ermöglichen. Wir fordern daher die Eröffnung eines Korridors neben dem Punktesystem.
Ordnung und Transparenz in das Dickicht der Aufenthaltstitel bringen
Das undurchschaubare Dickicht an Aufenthaltstiteln sorgt für viel Intransparenz und Verwirrung. Diese gehören in einem Einwanderungsgesetz geordnet und zusammengefasst. Deshalb kann der aktuelle Entwurf nur ein Teil eines Einwanderungsgesetzes sein.
Spurwechsel – ein wichtiger Aspekt eines Einwanderungsgesetzes
Aktuell ist es nicht möglich, bei Feststellung, dass ein Einwanderer ohne Erfolg für sein Asylgesuch als Fachkraft bessere Chancen auf einen Aufenthaltsstatus in Deutschland hätte, in den Aufenthaltstitel für Fachkräfte wechseln. Wir wollen eine Lösung für solche Fälle und fordern daher den Spurwechsel in ein Einwanderungsgesetz einzufügen.
Willkommenskultur gehört dazu
Die Sozialdemokratie darf nicht im Ansatz die Argumentation der Rechtspopulisten aufgreifen, die die Angst vor einer vermeintlichen Einwanderung in die Sozialsysteme zu wecken versuchen. Wenn ein Mensch in unser Land geholt wird, dann muss er schnell die Möglichkeit erhalten, hier auch Wurzeln schlagen zu können. Sowohl beim Familiennachzug, als auch beim Anspruch von Sozialleistungen muss der Entwurf deutlich nachgebessert werden. Wer kommt, muss ohne Wenn und Aber willkommen sein. Dazu gehört auch die Aufenthaltsdauer, die für den Erwerb der Staatsangehörigkeit notwendig ist, auf beispielsweise drei Jahre zu verkürzen. Ansonsten wird ein Wettstreit um die klügsten Köpfe der Welt wie die bisherige „Blue Card“ zum Rohrkrepierer.
Antrag 61/I/2017 Für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik in der EU
20.04.2017Sichere und legale Zugangswege in die EU schaffen
Wir fordern sichere und legale Einreisewege in die EU zu schaffen, etwa durch humanitäre Visa sowie geregelte, zügige und transparente Einreiseverfahren für alle Formen und Stationen der unfreiwilligen Migrationsbewegung. Anträge zu einem Asylverfahren sollen einem jeden flüchtenden Menschen entlang seiner Fluchtroute ermöglicht werden, unabhängig davon, ob er bzw. sie sich innerhalb oder außerhalb des EU-Raumes befindet. Dabei sollte auch die Möglichkeit eingerichtet werden, beispielsweise in Botschaften oder in den Zentren des UNHCR Asylanträge zu stellen.
Die Situation in den Hot Spots verbessern
- Wir wenden uns im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulement-Gebot) gegen Forderungen nach einer Rückschiebung der im Mittelmeer aufgegriffenen Geflüchteten in Auffanglager außerhalb der EU.
- Wir fordern eine Verbesserung der humanitären Situation in den bestehenden Hot-Spots im Sinne einer menschenwürdigen Unterbringung und medizinischen Versorgung und die Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse. Gleichzeitig fordern wir die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei der Bearbeitung von Asylanträgen.
- In der Bearbeitung der Asylanträge sind kompetente Fachkräfte vor Ort einzubeziehen. Für die Ausbildung und Einstellung örtlicher Fachkräfte hat die EU mit entsprechenden Ressourcen zu sorgen.
Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit anerkanntem Status
Wir fordern, allen Geflüchteten mit einem anerkannten Schutzstatus (anerkannte Asylberechtigte, Geflüchtete mit Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Geflüchtete mit subsidiärem Schutz) das Recht auf Familiennachzug zu gewähren.
Für eine faire Verantwortungsverteilung in Europa
- Wir fordern, den von der EU beschlossenen Umverteilungsmechanismus zwischen den EU-Staaten faktisch umzusetzen.
- Wir fordern zudem die Einrichtung eines EU-Fonds bei der EU, bei dem sich EU-Staaten bewerben können, die zusätzlich Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus aus Griechenland und Italien aufnehmen wollen. Auf diese Weise können diese Staaten auch der Erfüllung der Zusage von 2015 zur Aufnahme von 160.000 Flüchtigen aus Griechenland und Italien näherkommen.
- Dieser Fonds sollte aber auch für Kommunen innerhalb der gesamten EU geöffnet werden, die bereit sind, in Eigeninitiative und oft auch im Widerspruch zur jeweiligen nationalen Flüchtlingspolitik, geflüchteten Menschen in ihren Mauern Zuflucht zu bieten. Gemeinden, die bereit sind, freiwillig Flüchtlinge aufzunehmen und zu integrieren, sollen nicht nur die entstehenden Kosten erstattet bekommen, sondern darüber hinaus auch Mittel erhalten, die sie für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur vor Ort (Schulen, Verwaltung, Gewerbeförderung) verwenden können. Schließlich übernehmen die Kommunen ohnehin die Hauptaufgabe der Integration. Durch ein positives Anreizsystem werden ihnen damit zugleich neue Handlungsspielräume eröffnet.
- Hierfür sollte eine europäische Finanzierungsbasis geschaffen werden. Die Gelder aus diesem Fonds können auch aus nicht abgerufenen Geldern in EU-Etats gespeist werden, ggf. auch aus Anleihen.
- Die Formalien und Abläufe zu Beantragung und zum Abrufen sollten idealerweise unkomplizierter sein, als es die Modalitäten bei bisher bestehenden Programmen vorsehen. Es sollte den Kommunen zudem ermöglicht werden, eigene integrierte Vorschläge für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu machen, um nicht gezwungen zu sein, Anträge aufsplitten zu müssen. Die Evaluation dieser Maßnahmen soll über einen Governance-Trialog-Ansatz erfolgen, in dem neben den Kommunen auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs, Kirchen etc.) vor Ort eingebunden sind.
- Diese Methode der Einbindung der Kommunen und der unmittelbaren Mittelabrufung für beides, Unterbringungen von Geflüchteten und weitere Investitionen vor Ort, kann im Effekt sowohl Europa näher zu den Menschen bringen als auch den menschenrechtsorientierten Zusammenhalt der EU stärken.
- Diese Initiative kann den EU-Staaten zudem helfen, ihre Zusagen vom September 2015 einzuhalten. Durch das Engagement von Kommunen, die im eigenen Interesse Flüchtlinge aufnehmen wollen, soll eine neue positive Dynamik „von unten“ ausgelöst werden.
Antrag 63/I/2017 Staaten in die Pflicht nehmen
20.04.2017Intern Vertriebene* oder Binnengeflüchtete* sind Personen, die gezwungen sind ihre Heimat zu verlassen, aber innerhalb der Grenzen des Staates bleiben. Interne Vertreibung ist konkrete Folge von bewaffneten Konflikten, Verfolgung, Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen und inzwischen auch Reaktion auf große Entwicklungsprojekte. Im Jahre 2014 sind laut dem Internal Displacement Monitoring Centre weltweit 38 Millionen Menschen dazu gezwungen worden, ihre Heimat wegen bewaffneter Konflikte und generalisierter Gewalt zu verlassen.
Die Auswirkungen dieser internen Vertreibung können verheerend sein. Während der Zwang zur Umsiedlung bereits oftmals die Menschrechte der Betroffenen verletzt, sind auch die Beeinträchtigungen, die logisch folgend entstehen, und die langzeitigen Aussichten nicht zu vernachlässigen. Der einer Vertreibung folgende Verlust des Hauses, der Lebensgrundlage, der Verlust von Angehörigen und sozialer Verbindungen, konstituiert eine nicht hinnehmbare Einschränkung elementarer Grundrechte. In Betrachtung langzeitiger Auswirkungen wird die furchtbare Ausmaß für das Leben intern Vertriebener* deutlich.
Während es den Menschen zunächst an Grundbedürfnissen wie Schutz, Nahrung und Wasser fehlt, verschärft sich die Situation durch einen versperrten Zugang zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung und Arbeit. Je länger die Vertreibung anhält, desto wahrscheinlicher zerfällt das Verständnis für bekannte Familien- und Sozialstrukturen, so dass einzelne Binnenvertriebene* abhängig von Hilfe von außen und anfällig für wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung sind. Diese Abhängigkeit verringert wiederum die Chance auf eine dauerhafte Lösung, gar einer nachhaltigen Wiedereinbindung in die Gesellschaft. Somit können bereits kurzzeitige, bewaffnete Ausschreitungen zur Destabilisierung vieler Leben und ganzer Regionen für Generationen führen.
Es gilt, den Rechtsstatus von Binnengeflüchteten* zu sichern. Dieser bildet einen unabdingbaren Aspekt, um Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit zu festigen. Deshalb, in Verwirklichung der Geltung von Menschenrechten für jede*n, gilt es für uns, Binnengeflüchtete* zu fördern. Dafür sollte u.a. die Definition für Binnengeflüchtete* aus den Leitlinien des UN-Sonderbeauftragten für die Rechte von Binnengeflüchteten* endlich international anerkannt und verbindlich werden:
„Binnenvertriebene sind Personen oder Personengruppen, die gezwungen oder genötigt wurden, aus ihren Heimstätten oder dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu fliehen oder diese zu verlassen, insbesondere in Folge oder zur Vermeidung der Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts, von Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben.“
In Erinnerung an die Pflicht staatlicher Behörden, Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen, indem Maßnahmen ergriffen werden, die ihre vereinfachte Ausübung ermöglichen, soll allen Beteiligten bewusst sein, dass der Schutz und die Unterstützung von Binnengeflüchteten* auf eben dieser Verpflichtung – Menschenrechte zu respektieren – beruht. Die international geltende Souveränität eines Staates beinhaltet somit nicht nur das Recht, eigene Angelegenheit zu leiten, sondern auch die primäre Pflicht und Verantwortung, Schutz und Unterstützung ohne Diskriminierung – einschließlich der Binnenvertriebenen* – zu gewährleisten.
Damit intern Vertriebene* ihrer Menschenrechte nicht beraubt werden, sind Staaten im Einklang mit internationalem humanitären Recht dazu verpflichtet, besondere Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für die Binnenvertriebenen* vorzusehen und eine Gleichbehandlung mit nicht intern Vertriebenen* sicherzustellen.
Für uns ist klar:
- die Missachtung der verheerenden Situation von Binnengeflüchteten* ist nicht zu akzeptieren.
- jede erdenkliche Möglichkeit muss genutzt werden, um auf die gravierenden Missstände im Umgang mit Binnengeflüchteten* aufmerksam zu machen und deren Situation zu verbessern.
- wir wollen die Kooperation mit allen Institutionen und Gruppierungen suchen, die sich für die Stärkung der Recht von Binnengeflüchteten* einsetzen und zum Dialog einladen.
Wir fordern daher die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Initiative zu ergreifen
- um den Status und Schutz von Binnengeflüchteten* völkerrechtlich klar zu regeln.
- eine internationale Konvention sowie eine internationale Organisation zum Schutz intern Vertriebener* auszuarbeiten bzw. zu errichten. Alle Beteiligten werden dazu aufgerufen, keine Maßnahme zu unterlassen, die der Konvention und dem Mandat der Organisation international rechtliche Bindung verschafft.
Weiterhin fordern wir, dass die Situation der Binnengeflüchteten* innerhalb der SPD in geeigneten Formaten diskutiert und in die gesellschaftliche Debatte getragen wird.
Antrag 64/I/2017 Dublin IV ablehnen!
20.04.2017Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Neufassung der sogenannten Dublin Verordnung vorgelegt, die wir in grundsätzlichen Punkten ablehnen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im europäischen Parlament und im Bundestag, sowie die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder auf, die Vorschläge abzulehnen und Reformschritte vorzulegen, die ein solidarisches, faires und einheitliches Aufnahmesystem in Europa begründen. U. a. folgende Aspekte der Reformvorschläge lehnen wir aufs Schärfste ab:
Keine Zulässigkeits- und Beschleunigte Verfahren
In Anlehnung an die EU-Türkei-Vereinbarung soll bei jedem Asylantrag als erster Schritt geprüft werden, ob der Asylantrag zulässig ist. War der Asylsuchende vorher in einem „ersten Asylstaat“ (ein Land, wo die Person schon einen Schutzstatus zugesprochen bekommen hat) oder in einem „sicheren Drittstaat“ dann soll der Asylantrag als unzulässig erklärt werden. Kommt die Person aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ dann soll auch in einem beschleunigten Verfahren der Antrag abgelehnt werden. Auf europäischer Ebene sollen „sichere Dritt- und Herkunftsstaaten“ festgelegt werden. Wir lehnen die Idee der „sicheren Herkunftsstaaten“ wie schon auf Bundesebene auch auf europäischer Ebene und die Zulässigkeitsverfahren ab.
Ermessenklausel und Fristen für Wiederaufnahmegesuch und Überstellung erhalten
Mithilfe der Ermessenklausel hat Deutschland 2015 die Dublin-Verfahren bezüglich syrischer Flüchtlinge ausgesetzt und aus humanitären Gründen die Zuständigkeit für diese übernommen. Mit Dublin IV soll dies nicht mehr möglich sein. Auch sollen die Fristen entfallen, nach denen ein Wiederaufnahmegesuch an den Ersteinreisestaat gestellt oder eine Überstellung durchgeführt werden muss. Somit wird den Staaten an den EU-Außengrenzen die permanente Verantwortung übertragen. Beide Änderungen lehnen wir ab.
Korrekturmechanismus für Zuweisung von Asylsuchenden kein Ansatz für solidarische Verteilung
Der Vorschlag zur Verteilung von Asylsuchenden zur Entlastung der Staaten an den EU-Außengrenzen ist unzureichend und am Ende wahrscheinlich kaum wirksam. Die Korrektur beschränkt sich zum einen nicht auf den Großteil der Anträge – die, die wahrscheinlich als unzulässig erklärt werden, sind nicht beinhaltet. Eine Verteilung wird darüber hinaus erst ab einer Überschreitung der Zielgröße von über 150%, für die der jeweilige Staat laut Quotenverteilung (nach Bevölkerungsgröße und Gesamt-BIP) zuständig wäre, gestartet. Die Verbindlichkeit an der Verteilung ist weiterhin dürftig geregelt und Ausstiegsmöglichkeit durch einen „Solidarbeitrag“ wird sicher ohne Wirkung bleiben. Wir wollen eine tatsächliche solidarische Verteilung, die auch den Bedürfnissen der Geflüchteten gerecht wird und diese berücksichtigt. Ein „Weiter so“ des nationalen Egoismus lehnen wir ab.
Sanktionierung von Sekundärmigration gehört gestrichen
Asylsuchenden sollen im Falle, dass sie ihren Antrag nicht im Ersteinreise-Land gestellt haben durch beschleunigte Verfahren, die zu massiven Nachteilen führen werden, bestraft werden. Wenn Asylsuchen nicht im zuständigen Land bleiben, soll auch noch der Verlust aller „materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme“ entfallen. Leistungsbegrenzung auf Basisleistungen für Geflüchtete dürfen nicht gegen bestehende Rechtsgrundlagen verstoßen. Diese harte Drangsalierung von Geflüchteten gehört gestrichen.