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Antrag 19/I/2017 Das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft stärken!

20.04.2017

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Vorteile aufklären! Gründung von Betriebsräten erleichtern!

 

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe und Berufsschulen zu schaffen, die Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, regelmäßig die Möglichkeit gibt, die Belegschaft, bzw. die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, über ihre Arbeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements aufzuklären.

 

Daher fordern wir:

  1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, sofern in seinem Betrieb die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, dieser aber noch nicht besteht, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen, auf der er über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird. Nach der Mitarbeiterversammlung ist eine geheime Wahl in Abwesenheit des Arbeitgebers zur Anberaumung einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes durchzuführen. Für die Auszählung ist ein Versammlungsleiter unter den Anwesenden zu wählen. Vertreterinnen oder Vertreter einer im Betrieb vertretenden Gewerkschaft können an dieser Mitarbeiterversammlung teilnehmen und die Versammlungsleitung übernehmen.
  2. Das vereinfachte Wahlverfahren wird bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten ohne Zustimmung des Arbeitgebers analog zum vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe ermöglicht. Die Option auf vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben ab 200 MA soll es ebenfalls geben.

 

Immer weniger Betriebe ermöglichen es Arbeitnehmer*innen ihre Interessenvertretung gegenüber Arbeitgeber*innen wahrzunehmen, das liegt auch an systematischen Methoden auf Seite der Arbeitgeber*innen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Wir Sozialdemokrat*innen wissen um die allseitigen Vorteile einer starken Sozialpartnerschaft, aber auch um die Wichtigkeit dieser für den Schutz abhängig Beschäftigter.

 

Um das zu erreichen, wollen wir analog § 17 Abs. 3 Satz 1 Personalvertretungsgesetz eine jährliche Informationsveranstaltung für Betriebe ohne Betriebsräte verpflichtend machen. Oft scheitert es bereits am Wissen der Beschäftigten um ihre Rechte und an der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine Betriebsratsgründung.

 

Um die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern, ist es sinnvoll, das vereinfachte und verkürzte Wahlverfahren aus der Betriebsverfassung auch für mittelgroße Betriebe zu ermöglichen.

 

Sinkende Mitgliederzahlen in Gewerkschaften (mit Ausnahme der IG Metall) sind betrüblich, nicht nur für die Gewerkschaften selbst oder für uns Sozialist*innen, sondern auch für die Stärke von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland insgesamt.

 

Klar ist, je stärker eine Gewerkschaft und je organisierter die Belegschaft, desto einfacher sind beispielsweise Tarifverhandlungen und desto arbeitnehmerfreundlicher der Betrieb in dem die Kolleginnen und Kollegen organisiert sind. Dabei liegt mangelnde Organisation häufig nicht am Unwillen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, oder an der Schwäche der Gewerkschaft insgesamt, häufig liegt fehlende Organisation an mangelnden Informationen der Belegschaft über gewerkschaftliche Arbeit und deren Vorteile.

 

Gerade in vielen Dienstleistungsunternehmen aber auch und vor allem in der sich schnell entwickelnden Start-Up Szene ist dies ein Problem und resultiert in geringen oder nicht vorhandenen Organisationsgraden in den Betrieben. Wenn wir für Auszubildende an den Berufsschulen und für die gesamte Belegschaft in den Betrieben, eine kollektive Informationsveranstaltung schaffen, in der Gewerkschaften ihre Arbeit, aber auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich machen kann, wird die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften aber auch die Organisation in einer Vielzahl von Betrieben sich spürbar positiv entwickeln.

Antrag 22/I/2017 Traditionsschifffahrt erhalten

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe mit der Zielstellung des Erhalts der bestehenden Traditionsschiffflotte und Berücksichtigung des ehrenamtlichen Betriebs dieser Schiffe unter Einbeziehung der Dachverbände und in Orientierung auf die Neuregelung in der Europäischen Union zu überarbeiten.

Antrag 36/I/2017 Immobilienspekulation bekämpfen

20.04.2017

Immobilienspekulation wirksam bekämpfen:
Share Deals besteuern und das kommunale Vorkaufsrecht stärken

 

Die SPD in Bund und Ländern setzt sich für eine umfassende Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) mit dem Ziel ein, die steuerfreie Übertragung von Grundstücken im Rahmen von anteiligen Unternehmenskäufen (Share Deals) – soweit wie verfassungsrechtlich möglich – einzuschränken. Es sollte dasjenige Reformmodell gewählt werden, das die Steuerausfälle durch Share Deals minimiert und so die Steuereinnahmen der Länder maximiert.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Aufkommensmaximierung ist die Einführung einer stufenweisen quotalen Besteuerung ab einem Anteilserwerb von 50% bevorzugt zu prüfen. Bei Gesellschaften, deren Betriebsvermögen überwiegend, bspw. zu über 90%, aus Grundstücken besteht (Wohnungsunternehmen), ist eine Absenkung der Quote auf 25% in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich sind Umgehungstatbestände zu minimieren. So kann die bisherige 95%-Grenze durch gesellschaftsrechtlich oder persönlich verbundene Erwerber umgangen werden. Die Fünfjahresfrist bei Personengesellschaften ist deutlich zu kurz und muss verlängert werden.

 

Das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu stärken. Insbesondere ist das BauGB dahingehend zu ändern, dass sich das Vorkaufsrecht auch auf alle steuerpflichtigen Share Deals erstreckt.

Antrag 37/I/2017 Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm wird aufgenommen:

 

Die SPD fordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um auch über das Jahr 2019 hinaus den Sozialen Wohnungsbau durch den Bund finanziell zu unterstützen.

 

 

Antrag 43/I/2017 Kooperationsverbot aufheben – Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb bundesweit ausbauen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.

 

Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf

  • den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
  • auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung

 

legen.

 

Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:

  • die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
  • den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
  • den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
  • die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
  • eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.

 

Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.

 

Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch

Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.

 

Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:

  • die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
  • Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
  • die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
  • Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .

 

Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.

 

Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.

 

Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.

 

Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.

 

Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.