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Antrag 41/II/2019 Zukunft der Kleingärten in Berlin

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für Folgendes einzusetzen:

Der neue Kleingartenentwicklungsplan des Senats sorgt bei den Berliner Kleingärtnern für große Verunsicherung und erscheint der neuen Ausrichtung der Stadtentwicklung Berlins nicht angemessen.

 

Die Kleingärten waren und sind immer ein Bestandteil des Berliner Stadtgrüns . Das bedeutet, dass sie parallel zur Einwohnerzahl einen Versorgungsbeitrag zu Natur und Erholung in der Stadt leisten sollen.

 

Daher fordern wir :

  1. Ein dauerhaftes Kleingartenentwicklungskonzept, welches die Flächen für Kleingärten im Kontext aller raumbezogenen Planungen ausweist und eine Entscheidung zu den für andere bauliche Zwecke zu verwendenden bisherigen Kleingartenflächen trifft. Hierbei ist auch eine Klärung für die Kleingärten herbei zu führen, auf denen zu DDR-Zeiten Wohngebäude errichtet wurden und für Kolonien, die in ihrer tatsächlichen Nutzung in keiner Weise dem Kleingartenrecht genügen.
  2. Ein dazu gehörendes Kleingartensanierungskonzept mit ausgewiesener Finanzierung welches die Kolonien und Parzellen auf den Stand des Kleingartenrechts bringt : Parzellen zwischen 200 und 400 m², Lauben von 24 plus 6m² und anderes mehr. Es soll wieder eine Entsprechung der stark subventionierten Kleingärten (Pachtpreis nach Gemüseertragsvergleich) zur tatsächlichen Nutzung geben. Die Verbände sollen bei der baulichen Umsetzung der Koloniesanierungen durch Mittel des Landes unterstützt werden.
  3. Die Planung neuer Kleingärten / Gärten zur Versorgung der neuen großen Stadtquartiere unter Einbeziehung anderer Formen des gemeinwohlorientierten, selbstbestimmten Gärtnerns. Hierbei soll der Aspekt des Naturschutzes stärker zur Geltung kommen. Dadurch könnten diese Flächen in die Berechnung von Naturschutzausgleichsmaßnahmen einbezogen werden.
  4. Die Umsetzung von Modellprojekten für neue Anforderungen der Gesellschaft an Kleingärten. Hier könnten in Zusammenarbeit mit Universitäten, Genossenschaften Bauträgern , Vereinen und Aktivgruppen neue Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns in der Stadt beispielhaft entwickelt werden. Zielstellung könnte eine IBA zu Gärten und Wohnen in der nachhaltigen Stadt sein.

 

Antrag 253/II/2019 Parkverbot an Bordsteinabsenkungen besser kennzeichnen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für die Zustimmung durch die oberste Landesbehörde zur Abweichung von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Abschnitt „Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Punkt 2“, einzusetzen und zwar dahingehend, dass im Land Berlin vor baulichen Borsteinabsenkungen wahrnehmbare Orientierungshilfen in Form von Bodenmarkierungen (z. B. Zeichen 299) und/oder Verkehrsbeschilderungen am Straßenrand angebracht werden können, die dem parkplatzsuchenden Autofahrer signalisieren, dass hier das Parken laut StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 unzulässig ist.

Antrag 67/II/2019 Dem Rückzug von Post und Banken aus den Kiezen entgegenwirken

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Banken, Sparkassen und der Post in Berlin alternative Formen der Nahversorgung zu entwickeln, die dem Rückzug von Post und Banken aus den Kiezen entgegenwirken bzw. neue Wege entstehen lassen, um eine wohnortnahe Versorgung in Berlin sicherzustellen.

Antrag 272/I/2019 Rechte Gewalt in Neukölln bekämpfen

31.03.2019

 

  • Der Landesparteitag begrüßt die Entscheidung des Innensenats, für die Ermittlungen zu den anhalten rechten Anschlägen in Neukölln die Übernahme durch den Generalbundesanwalt prüfen zu lassen.
  • Der Landesparteitag begrüßt ebenfalls die geplante Einrichtung eines „Gemeinsamen Informations- und Bewertungszentrum Rechtsextremismus“, in dem die Berliner Polizei und der Berliner Verfassungsschutz gemeinsam Informationen und Lagebilder zusammentragen können, um den Terror der extremen Rechten besser verhindern und aufklären zu können.
  • Der Landesparteitag fordert die Sicherheitsbehörden dazu auf, den Polizeischutz für die Betroffenen rechter Gewalt aufrecht zu erhalten
  • Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, nach Einführung des Amtes eines oder einer Polizeibeauftragten dafür Sorge zu tragen, dass das Amt so ausgestattet wird, dass Untersuchungen von vermuteten Missständen in den Sicherheitsbehörden unabhängig und umfassend geführt werden können.
  • Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, eine/n Sonderermittler*in zu rechter Gewalt in Berlin nach Abschluss der Ermittlungen einzusetzen. Neben der anhaltenden Anschlagsserie auf linke und andere zivilgesellschaftliche Akteure in Neukölln soll sich der/die Sonderermittler*in u.a. auch mit dem unaufgeklärten Mord an Burak Bektas befassen.

 

Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken

9.03.2019

    Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.

     

    Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.

     

    Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:

    A. Handlungsebene Bund und Länder

    1. Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
    2. Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
    3. Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
    4. Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
    5. Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
    6. Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
    7. Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
    8. Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
    9. Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
    10.  Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
    11.  Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
    12. Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
    13. Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
    14. Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
    15. Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
    16. Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
    17. Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
    18. Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
    19. Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
    20. Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
    21. Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
    22. Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
    23. Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.

     

    B. Handlungsebene Land Berlin

    1. Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
    2. Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
    3. Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
    4. Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
    5. Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
    6. Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
    7. Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
    8. Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
    9. Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
    10. Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
    11. Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.