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Antrag 64/II/2019 Altglassammlung

22.09.2019

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bewährte haushaltsnahe Altglassammlung in Berlin erhalten bleibt.

 

Die Altglassammlung ist nicht nur ein Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten „ZeroWaste“-Strategie Berlins und dem Ressourcenschutz. Vor allem ist sie allem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Beim Wiedereinsatz von einer Tonne Altglas können gegenüber Glas aus neuen Rohstoffen fast 500 kg CO2 eingespart werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie pro Tonne getrennt gesammeltem Bioabfall erreicht werden.

 

Die Systembetreiber der Verpackungssammlung (Duales System und andere) ziehen sich zur Zeit weiter aus der haushaltsnahen Altglassammlung mit Hoftonnen zurück. Die zuständige Senatsverwaltung hat mit den Systembetreibern 2018 vereinbart (Abstimmungerklärung), rund 30.000 Altglastonnen von den Berliner Höfen – auf freiwilliger Basis – einziehen zu lassen und durch neue Depotcontainer zu ersetzen.

 

In einem mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Anschreiben an tausende Berliner Hauseigentümer und Hausverwaltungen wird der Abzug der Hoftonnen zum Ende diesen Jahres angekündigt ohne auf die Freiwilligkeit dieser Maßnahme hinzuweisen. Nach 1 einem in 2014 vorangegangenen „Pilotversuch“ zum Abzug von Hoftonnen in MarzahnHellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick ging die dort gesammelte Altglasmenge um mehr als 20% zurück.

 

Falls sich die getrennt erfassten Altglasmengen in Berlin im Zuge der Behälterumstellung ab 2020 weiter verringern, ist zu prüfen, ob das Land Berlin parallel zu den Systembetreibern der Verpackungssammlung eine eigene kommunale Altglassammlung anbieten kann.

 

Die Genehmigung von neuen Standorten für Altglascontainer im öffentlichen Straßenland, auf die sich die Systembetreiber der Verpackungssammlung für die zukünftige Altglassammlung vor allem aus Kostengründen zurückziehen wollen, soll von den zuständigen Bezirksämtern sehr kritisch geprüft werden.

Antrag 46/II/2019 Think Big, think social, think outside the box: Neue Wege gegen die Berliner Wohnungskrise

22.09.2019

Wir fordern:

 

  • Die Planung neuer Stadtquartiere muss in Berlin zügig vorangetrieben werden. Ein großes Angebot von bezahlbaren Wohnungen, ein ausgewogener sozialer Mix und der Einbezug klimawissenschaftlicher und gesundheitswissenschaftlicher Forschungsergebnisse sollen hierfür die Maßstäbe sein.
  • Den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen soll der Zugang zu Bauflächen erleichtert werden. Hierfür müssen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen weiter verbessert werden. Gleichzeitig müssen Kriterien entwickelt werden, die die Gemeinwohlorientierung festlegen.
  • Wir unterstützen eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes
  • Wir unterstützen ein neues, öffentlich gebautes Stadtquartier auf dem Gebiet der sogenannten „Bürgerstadt Buch“
  • Wir fordern die Gründung einer Berliner Immobilien Entwicklungsagentur. Unter Beteiligung von Land Berlin, IBB und Bezirken soll diese Flächen für den Neubau neuer Stadtquartiere identifizieren und erwerben. Die Agentur soll neue Stadtquartiere planen und entwickeln und Grundstücke den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften unter Auflagen in Erbbaurecht zur Verfügung stellen.
  • Neue Stadtquartiere müssen so geplant werden, dass die Gebäude sich gegenseitig verschatten. Ebenso müssen die Fassaden und Dächer begrünt werden.
  • Wir fordern außerdem den Einsatz für eine Verbesserung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für bezahlbares Wohnen in der EU und einen verstärkten Austausch der Landesverwaltungen mit anderen Großstädten bei der Konzeption und der Weiterentwicklung der Kriterien neuer Bauprojekte.
  • Für alle größeren Neubauprojekte muss verpflichtend ein Konzept zum nachbarschaftlichen Zusammenwachsen vorhanden sein, das zum Beispiel Methoden wie das Quartiersmanagement beinhaltet
  • Innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften muss die Anpassung des Wohnraums an die Lebenssituation leichter und besser werden. Wir fordern den Ausbau von Tauschbörsen und anderen Instrumenten
  • Wir kämpfen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Daher fordern wir ein Konzept gegen Diskriminierung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften
  • Die Berliner Verwaltung muss auf allen Ebenen so personell ausgestattet werden, dass sie Leerstand bekämpfen, aber auch neue Flächen für den Wohnungsbau identifizieren kann.

 

 

Antrag 76/II/2019 Zweispurige Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee einrichten

22.09.2019

Hiermit fordern wir die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass auf der gesamten Strecke zwischen Strausberger Platz bis Rosenfelder Straße, die Straße um eine Spur von drei auf zwei Spuren reduziert wird (stadtein- sowie stadtauswärts) und dafür einen Radschnellweg eingerichtet wird sowie die zwei verbleibenden Kraftfahrzeugspuren verbreitert werden.

Antrag 104/II/2019 Vorschulische Bildung stärken!

22.09.2019

Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen um eine Einstiegsphase für Vorschulkinder an ihren jeweiligen Einzugsgrundschulen zu ermöglichen!

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass jede Grundschule auf Grundlage eines vorschulischen Konzeptes die Möglichkeit bekommen soll, ab ca. 3 Monate vor Schuljahresende ihre angemeldeten Lernanfängerinnen und Lernanfänger in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kitas für einen Tag die Woche in ihren Schulen empfangen zu können.

Antrag 62/II/2019 Sofortige Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise

22.09.2019

Die SPD möge sich für eine sofortige Heraufsetzung der Gebühr für Bewohnerparkausweise und eine Ausweitung auf das gesamte Innenstadtgebiet von Berlin einsetzen.

 

  • Die Gebühr für Bewohnerparkausweise soll ab 2020 an den gesetzlichen Höchstwert von 30,70 € pro Jahr (Anlage zu § 1 GebOSt) angepasst werden.
  • Es soll weiterhin eine pragmatische Regelung für Gewerbetreibende, die in mehreren Zonen tätigen sind, angeboten werden.