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Antrag 117/II/2019 Qualitätsoffensive für Berliner Schulen!

23.09.2019

Wir leben in einer wachsenden Stadt, damit stehe auch unsere Schulen vor sehr großen Herausforderungen. Für uns als Sozialdemokrat*innen steht fest, dass die Qualität an den Schulen unter der wachsenden Stadt nicht zurückstecken darf.

 

In den letzten Monaten und Jahren wurde bereits viele Anstrengungen unternommen, um die Herausforderungen zu meisten. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder in den Bezirksverordnetenversammlungen, Bezirksämtern, dem Abgeordnetenhaus und des Berliner Senats auf, sich für eine Qualitätsoffensive an den Berliner Schulen einzusetzen. Dabei stehen folgende Maßnahmen im Vordergrund:

 

  • Mit mobilen Erweiterungsbauten und Containerlösungen konnte an vielen Standorten die größte Not gelöst werden. Aus diesen Erfahrungen müssen die zukünftigen Projekte lernen können: Welche Anbieter haben sich etabliert? Bei welchen Schnittstellen gibt es noch Verbesserungspotential? Bestehende Mängel müssen unverzüglich behoben werden und dürfen nicht erst über die nächsten Sanierungspläne abgehandelt werden.
  • Wir begrüßen die zahlreichen Sanierungen an Berliner Schulen, bei der Umsetzung sollen Beeinträchtigungen durch Schmutz und Lärm für Lehrkräfte und Schüler*innen so gering wie möglich gehalten werden. Eine gute Kommunikation zu den Sanierungen und Neubauten mit den Schulleitungen, Elternvertretungen und der Öffentlichkeit ist sehr wichtig. Wir begrüßen die Bemühungen der AG Öffentlichkeit der Berliner Schulbauoffensive und fordern die Etablierung einer zentralen Ansprechperson in jedem Schulamt, die die Schulleitungen regelmäßig informiert und ansprechbar ist.
  • Mit dem kostenlosen Schulessen an Grundschulen hat die SPD einen wichtigen Beitrag zur familienfreundlichen Stadt geleistet. Bei der Umsetzung müssen wir die Schulen und Eltern weiter unterstützen: das formale Antragsverfahren muss abgestellt oder vereinfacht werden, gelungene Umstellungen müssen unter den Schulen ausgetauscht werden, damit sichergestellt wird, dass das kostenlose Mittagessen in ausreichend Zeit eingenommen werden kann und nicht zu Unterrichtsausfall führt. Das kostenlose Mittagessen soll eine finanzielle Entlastung für Berliner Familien sein, dies gilt auch für die Mitarbeiter*innen der Caterer. Es muss sichergestellt werden, dass auch hier trotz des Mehraufwands keine Arbeitnehmerrechte verletzt werden.
  • Mit der Einstellung von Quer- und Seiteneinsteiger*innen ist es gelungen, dass die Anzahl der Lehrer*innen in Berlin trotz des bundesweiten Lehrkräftemangels erneut angestiegen ist. Wir brauchen eine bessere Verteilung dieser Lehrkräfte, damit neue von erfahrenen Kolleg*innen profitieren können. Eine bessere Verteilung muss dazu führen, dass die Schulen in besonders sensiblen Bereichen (Klassenleitung, Lernanfangs-Klassen) grundsätzlich auf vollausgebildete Lehrkräfte zurückgreifen können.
  • Um die Qualität zu verbessern, muss Berlin ein attraktiver Arbeitgeber für Lehrkräfte sein, daher müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden: Entlastung von Verwaltungsaufgaben, Möglichkeiten für Weiterbildung der Lehrkräfte schaffen, Klassenfrequenzen absenken und Personalschlüssel erhöhen, verlässliche Schulreinigung sicherstellen, Gesundheits- und Schwangerschaftsschutz umsetzen.

 

Antrag 118/II/2019 Segregation im Berliner Schulsystem bekämpfen

23.09.2019

Die soziale Segregation im Berliner Schulsystem zeigt sich darin, dass wir zahlreiche Schulen haben, die überwiegend von Kinder aus ärmeren Familien besucht werden, während es an anderen Orten in der Stadt Schulen gibt, die fast ausschließlich von Famlien aus der Mittelschicht aufgesucht werden. Die Ursachen der Segregation sind vielschichtig und dennoch stellen immer mehr Studien einen Zusammenhang zwischen dem Grad der Segregation in Schulen und den Ergebnissen in Leistungsvergleichen fest: je durchmischter die Klasse, desto besser die Leistung, vor allem der benachteiligten Schüler*nnen. Somit leistet die Durchmischung der Berliner Schulen einen Beitrag zu deren Qualität und muss eines der zentralen Ziele der Berliner Bildungspolitik bleiben.

 

Im vergangenen Jahrzehnt haben wir mit der Schulstrukturreform einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu mehr Durchmischung getan, die zeitgleiche Reform der Mittelzuweisung (Personal für Sprachförderung, Bonusprogramm, Zulage für Lehrkräfte) ist ebenfalls ein wichtiger Baustein gewesen. Wir müssen auf dieser Grundlage weiter aufbauen und nächste Schritte im Sinne einer verstärkten Durchmischung an Berliner Schulen gehen.

In diesem Sinne werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats aufgefordert, folgende Maßnahmen noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen:

 

1. Stärkung der gymnasialen Oberstufen im Verbund

Die Schulstrukturreform der Nullerjahre und die damit einhergehende Abschaffung der Hauptschulen war ein entscheidender Baustein für mehr Durchmischung in unseren Schulen. Das Versprechen der Gleichwertigkeit der beiden Säulen der Berliner Bildungslandschaft ist jedoch (noch) nicht zu Ende eingelöst. Insbesondere sind die Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS) ohne eigene Oberstufe in den Fokus zu rücken. Wir müssen anerkennen: ISS und GemS mit eigener Oberstufe werden den entsprechenden Schulformen ohne eigener Oberstufe bevorzugt. Noch in dieser Legislatur soll daher schulgesetzlich und konzeptionell erreicht werden, dass jede weiterführende Schule selbst und nicht nur durch Kooperation mit Oberstufenzentren (OSZ) zu allen Abschlüssen führt. Dies kann sie entweder in Form einer eigenen Oberstufe, im Verbund mit weiteren ISS/GemS oder im Verbund mit einem OSZ machen. Die bisherige rein kooperative Form der Zusammenarbeit zwischen OSZ und ISS hat sich im Kampf gegen Segregation an Schulen als hinderlich erwiesen und ist daher abzulehnen.
Der Ausbau der Verbundoberstufen, gerade in Regionen in schwieriger Lage muss, strategisch von den Schulaufsichten begleitet werden. Dazu gehört auch die Klärung des bezirklichen Konfliktes zwischen der Schaffung von Schulplätzen im allgemeinbildenden Bereich auf der einen Seite und Schaffung der Oberstufenplätze auf der anderen Seite.

 

2. Gleichlaufende Förderung innerhalb der GemS/ ISS-Säule

Sozialdemokratische Politik darf die Gemeinschaftsschulen und Integrierte Sekundarschulen nicht gegeneinander ausspielen. Beide verfolgen ein gemeinsames Ziel. Unser politisches Ziel für die Zukunft bleibt die Gemeinschaftsschule. Jedoch gilt es die bestehenden GemS und ISS im Gleichschritt weiterzuentwickeln und sie zu einer gemeinsamen, starken dem Gymnasium gleichgestellten Säule zu entwickeln. Anknüpfend an den Beschluss 106/I/2019 soll die Stärkung der gemeinsamen ISS/GemS-Säule in dieser Legislatur folgende Punkte beinhalten:

 

  • GemS werden bei Neugründungen von Schulen besonders berücksichtigt,
  • freiwillige Fusionen von Grundschulen und ISS zu Gemeinschaftsschulen werden von Schulaufsichten positiv begleitet,
  • diejenigen GemS und ISS, die sich besonders der Inklusion widmen, bekomen entsprechende personelle Unterstützung,
  • der Zugang zu GemS und ISS wird jeweils kritisch betrachtet und ggf. im Sinne einer höheren Durchlässigkeit reformiert.

 

3. Neue Sozialindizes müssen her

Das sozialdemokratische Leitprinzip „Beste Schulen in schwieriger Lage“ heißt in derPraxis, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Schulen sich an der sozialen Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler orientiert. Innerhalb der letzten zehn Jahre haben wir immer wieder nach diesem Ansatz agiert: sei es die personelle Auststattung, die Schulen in schwieriger Lage erheblich mehr Personal zumisst, das Bonusprogramm, das den Schulen mehr Geld zur freien Verfügung gewährt oder die finanzielle Zulage für Lehrkräfte, die an Schulen in schwieriger Lage arbeiten – immer bildet der Sozialindikator die Grundlage für die besondere Mittelzuweisung.
Auch zukünftig soll sich die sozialdemokratische Bildungspolitik an diesen Kriterien orientieren. Der aktuelle Sozialindikator LmB (der die Anzahl der bisher lernmittelbefreiten SchülerInnen widergibt) wird jedoch wegen der eingeführten Lernmittelfreiheit generell wegfallen. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einen stabilen, möglichst fehlerresistenten Faktor zu etablieren. Das alleinige Erfassen der Berlinpass-Inhaber reicht dabei nicht. Insbesondere soll bei der Einführung des Indikators darauf geachtet werden, dass sich der Aufwand für die Schulen im Rahmen hält und dass auch das Spektrum der Kriterien über den reinen Transferleistungsempfängerkreis hinaus geweitet wird. Als Vorbild kann dabei der Hamburger Sozialindex dienen.

 

4. Schulentwicklung an Schulen in schwieriger Lage

Die datenorientierte Schul- und Unterrichtsentwicklung ist das Kernstück des aktuellen Qualitätspakets der Senatsverwaltung für Bildung. Das Ziel ist es dabei, alle Berliner Schulen darin zu stärken, kritisch auf die eigenen Ergebnisse zu schauen und sich auf dieser Grundlage konkrete, messbare Ziele für Schul- und Unterrichtsentwicklung zu stecken. Schulen in schwieriger Lage werden jedoch mehr brauchen als nur das Indikatorenmodell. Sie brauchen zeitliche Ressourcen für ihre Lehrkräfte, professionelle Begleitung und ein ausreichendes Budget, mit denen die Schulen selbst zu ihrer jeweiligen Situation passende zusätzliche Angebote schaffen. Nur dann können sie auch die tatsächlichen Motoren der Schulentwicklung in Berlin werden, die sie laut dem Leitspruch „Beste Schulen in schwieriger Lage“ sein sollen. Die Voraussetzungen für die besondere Stärkung der Schulen in schwieriger Lage sind bereits mit dem Haushalt 20/21 bereitzustellen.

 

5. Auch für Privatschulen gilt das Sonderungsverbot

Unser Grundgesetz ist eindeutig: keine – auch keine Privatschule – hat das Recht Kinder aufgrund des Geldbeutels der Eltern abzulehnen. Die Landesregelungen zu Privatschulen – sowohl im Schulgesetz als auch die Durchführungsverordnung – bilden dieses Ziel jedoch nicht adäquat ab. Im Sinne des LPT-Beschlusses 86/I/2018 gilt es daher, noch in dieser Legislaturperiode eine verbindliche Schulgeldtabelle für Privatschulen einzuführen, die sicherstellt, dass das Schulgeld vom Einkommen der Eltern abhängt und für Familien ohne Einkommen kein Schulgeld verlangt wird. Damit stellen wir sicher, dass auch Privatschulen für alle Familien zugänglich sind. Das Finanzierungsmodell soll zudem im Rahmen der bisher zur Verfügung stehenden Zuschüsse eine höhere Zuweisung an Privatschulen ermöglichen, die verstärkt inklusiv arbeiten und Schüler*innen aus sozial benachteiligten Familien aufnehmen.

Antrag 116/II/2019 Schulausstattung: Leitungsgebundene Wasserspender

23.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der BVV’en sowie der Bezirksämter sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und des Abgeordnetenhauses auf, alle Grund- und weiterführenden Schulen Berlins noch in dieser Legislaturperiode finanziell dabei zu unterstützen, leitungsgebundene Wasserspender für alle Schüler*innen sowie das Schulpersonal aufstellen zu können.

Antrag 272/II/2019 Konsequente Klimapolitik für Berlin!

23.09.2019

Klimanotstand für Berlin ausrufen!

Eine engagierte und progressive Klimapolitik ist zutiefst solidarisch und sozialdemokratisch. Von den Auswirkungen des menschgemachten Klimawandels werden wir als Gesellschaft gesamt betroffen sein. Wir brauchen daher auch gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze.
Wir fordern daher, dass die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sich dafür einsetzen sollen, den Klimanotstand auszurufen und damit die Klimakrise und ihre Folgen als Probleme von höchster Priorität anzuerkennen.
Dadurch soll bei allen Entscheidungen des Abgeordnetenhauses und des Senats die Auswirkungen auf das Klima bedacht und Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken und die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Politische Entscheidungen sollen demnach die Ergebnisse des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) berücksichtigen. Die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sind in jedem Beschluss mitaufzuführen, bei negativen Auswirkungen muss zwingende Erforderlichkeit des Beschlusses begründet werden.
In dem Zusammenhang sollte Berlin seine Bedeutung als Wissenschaftsstandort noch weiter ausbauen und mehr Lehrstühle einrichten, die Klimaschutz als zentrales Forschungsgebiet haben und sich mit der Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft beschäftigen.

Antrag 43/II/2019 Ein Kleingartensicherungsgesetz für Berlin - Kleingartenanlagen in Berlin dauerhaft schützen!

23.09.2019

Die Berliner SPD spricht sich dafür aus, die Kleingärten in Berlin dauerhaft zu schützen. Dazu will die SPD ein Kleingartensicherungsgesetz für Berlin schaffen, um dieses Ziel zu erreichen.

 

Die kürzlich erfolgte Verlängerung der Bestandsgarantie bis 2030 reicht nicht aus, um die Kleingärten dauerhaft zu erhalten und den Pächterinnen und Pächtern langfristige Sicherheit zu geben. Statt eines zeitlichen Aufschubs ist eine Grundsatzentscheidung für das Kleingartenwesen insgesamt notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir als SPD-Landesparteitag unsere Senatsmitglieder und unsere Abgeordnetenhausfraktion dazu auf, ein Berliner Kleingartensicherungsgesetz auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, das Berliner Kleingartensicherungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode bis 2021 in Kraft zu setzen.

 

Mit dem Berliner Kleingartensicherungsgesetz bringen wir als Sozialdemokratie zum Ausdruck, dass unsere Kleingärten wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Großstadt sind. Wohnungsbau und Kleingartenwesen sind keine Gegensätze, sondern beides ist neben- und miteinander möglich und notwendig. Durch das Berliner Kleingartensicherungsgesetz schützen wir die Kleingartenanlagen vor Bodenspekulation.

 

Mit dem Berliner Kleingartensicherungsgesetz sichern wir die landeseigenen Kleingartenanlagen. Darüber hinaus wollen wir perspektivisch alle Kleingartenflächen in Berlin – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen – dauerhaft sichern.

 

Gegenstand des Berliner Kleingartensicherungsgesetzes sind folgende Regelungen (Eckpunkte):

  • Die Berliner Kleingartenfläche umfasst eine Fläche von 000 Hektar, darunter 2.260 Hektar in Landesbesitz. Dieser Bestand darf flächenmäßig nicht unterschritten werden. In der Hauptsache schützt das Kleingartensicherungsgesetz die Gesamtfläche der Kleingartenanlagen in Berlin. Wenn sich die Gesamtfläche erhöht, unterliegt auch der Flächenzuwachs dem Geltungsbereich des Berliner Kleingartensicherungsgesetzes und kann ihm nicht mehr genommen werden.
  • Im Berliner Kleingartensicherungsgesetz verankern wir das Leitbild, dass Kleingärten etwas Innerstädtisches sind. Das heißt, dass Kleingartenflächen in die Großstadt gehören und mit dem ÖPNV erreichbar sind.
  • Im Berliner Kleingartensicherungsgesetz sind alle Kleingartenflächen baurechtlich als nicht für Wohnungs- und Gewerbezwecke geeignet zu definieren; sich daraus gegebenenfalls ergebende Entschädigungsansprüche privater Grundeigentümer sind rechtlich geregelt.
  • Ziel ist es, die bestehenden Kleingartenanlagen und Parzellen zu schützen. Wo dies in begründeten Einzelfällen mit Blick auf die kommunale Infrastruktur (Kita, Schule, Verkehrswege) nicht möglich ist, weil die Stadt wächst und wir sie entwickeln wollen, muss das Abgeordnetenhaus dieser Maßnahme vorher zustimmen (vgl. Sportförderungsgesetz), und der Senat ist verpflichtet, quantitativ, qualitativ und ortsnah gleichwertigen Ersatz zu schaffen.
  • Bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere durch das Land und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie bei der Schaffung von Wohnraum durch Private sind bestehende Kleingartenanlagen zu erhalten oder im gleichen Flächenumfang neue zu schaffen. Sind landeseigene Anlagen betroffen, muss das Abgeordnetenhaus vorher zustimmen.
  • Es ist zu prüfen, alle Kleingartenflächen in ein „Sondervermögen Kleingartenanlagen Berlin“ bzw. in das Fachvermögen der zuständigen Senatsverwaltung zu übertragen. In Erwägung zu ziehen ist ein Hauptpachtvertrag zwischen dem Land, den Bezirksverbänden der Gartenfreunde und dem Landeskleingartenverband.
  • Das Berliner Kleingartensicherungsgesetz verpflichtet das Land, sich mit den Bezirksverbänden und dem Landeskleingartenverband auf einen Landeskleingartenvertrag verständigen, der die gemeinschaftliche Umsetzung des Berliner Kleingartensicherungsgesetzes beinhaltet und die Ziele konkretisiert. Der Landeskleingartenvertrag ist in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zehn Jahre, zu ergänzen und ggf. zu erneuern, wobei der alte Vertrag so lange fortgilt, bis die Neufassung in Kraft tritt.
  • Dem Berliner Kleingartensicherungsgesetz liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass die gegenwärtige Kleingartenstruktur in Berlin nicht in allen Fällen dem Bundeskleingartengesetz gerecht wird. Das Gesetz soll dazu dienen, auf dem Gebiet des Landes Berlin in vertretbarer Zeit einen Zustand herbeizuführen, der dem Bundeskleingartengesetz gerecht wird und zeigt die nötigen Verfahrensschritte auf, die das Land, die Bezirksverbände und der Landeskleingartenverband in dem gemeinsam zu schließenden Landeskleingartenvertrag konkretisieren.
  • Der Landeskleingartenverband erhält ein gesetzliches Anhörungsrecht (Anhörungspflicht) und wird durch das Berliner Kleingartensicherungsgesetz verbandsklagefähig.
  • Die Bezirksverbände und der Landeskleingartenverband tragen dafür Sorge, Parzellen, die nach dem Bundeskleingartengesetz in Größe und Bebauung nicht zulässig sind, bei Pächter/innen-Wechsel zurückzubauen. Um die Bezirksverbände und den Landeskleingartenverband bei der Umsetzung zu unterstützen, stellt das Land zweckgebundene Mittel zur Verfügung und unterstützt das Kleingartenwesen dabei, die oft veraltete Infrastruktur der Anlagen zu erneuern. Auf gemeinsame (Pilot-)Projekte sollen sich die Beteiligten im Landeskleingartenvertrag verständigen. Das Berliner Kleingartensicherungsgesetz schafft dafür den für landeseigene und private Flächen nötigen Rechtsrahmen.
  • Es ist sicherzustellen, dass die Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Das Berliner Kleingartensicherungsgesetz verpflichtet den Senat, auch private Flächen unter den Schirm des Berliner Kleingartensicherungsgesetzes zu ziehen. Insbesondere mit Planwerken wie dem Kleingartenentwicklungsplan, dem Flächennutzungsplan sowie mit Hilfe von Bebauungsplänen, aber auch mit den Mitteln der Rekommunalisierung, etwa der Ausübung von Vorkaufsrechten, und durch gegenseitige Verträge, etwa im Wege der kooperativen Baulandentwicklung.

 

Das Berliner Kleingartensicherungsgesetz ist in einem partizipativen Verfahren gemeinsam mit den im Land Berlin bestehenden Kleingartenorganisationen zu erarbeiten.

 

Bei der Erarbeitung des Berliner Kleingartensicherungsgesetzes macht sich das Land Berlin die in Hamburg gesammelten Erfahrungen zunutze, wo bereits seit 1967 ein ähnliches Kooperationsmodell zwischen Stadt und Kleingartenwesen betrieben wird (Stichwort: „Zehntausendervertrag“), wie es mit dem Berliner Kleingartensicherungsgesetz für Berlin nun auch verwirklicht wird.

 

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem folgenden Ziel zu starten:

  • Bei Baumaßnahmen, die auf Grund der baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen, soll der Ausgleich auch dadurch erfolgen können, dass Kleingartenflächen neu ausgewiesen oder bestehende Anlagen qualitativ erhöht werden. Darüber hinaus wird der Senat dazu aufgefordert, auch alle landesgesetzlichen Instrumente zu nutzen, um dieses Ziel für Berlin zu erreichen.