Antrag 305/II/2021 Paritätsgesetz

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert die Vereinbarung im Koalitionsvertrag „Das Ziel der Einführung eines verfassungsgemäßen Paritäts-Gesetzes werden wir weiterverfolgen“ wie folgt für sich als Fraktion zu konkretisieren:

 Bis Juni 2023 wird ein verhandelbarer Entwurf zwischen den Koalitionsfraktionen für ein Paritätsgesetz vorgelegt, welcher von Expert*innen außerhalb des Hauses – im Rahmen einer Rechtsprüfung – als verfassungsgemäß eingestuft wird.

 Ergänzend werden folgende Schritte auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Parität der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus empfohlen:

  1. Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 den bereits bestehenden Entwurf für ein Paritätsgesetz, aus der vergangenen Legislatur – mit der dazu erfolgten Rechtsprüfung – den Mitgliedern der SPD Berlin offenzulegen.
  2. Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung und Debatte von Jurist*innen innerhalb und außerhalb des Berliner Abgeordnetenhauses – u.a. mit Prof. Silke Laskowski – zum Parität-Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der vergangenen Legislatur, als auch zu alternativen Entwürfen, umzusetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert die Vereinbarung im
Koalitionsvertrag „Das Ziel der Einführung eines verfassungsgemäßen Paritäts-Gesetzes 
 werden wir weiterverfolgen“ wie folgt für sich als Fraktion zu konkretisieren:

 Bis Juni 2023 wird ein verhandelbarer Entwurf zwischen den Koalitionsfraktionen für ein
 Paritätsgesetz vorgelegt, welcher von Expert*innen außerhalb des Hauses – im Rahmen einer
 Rechtsprüfung – als verfassungsgemäß eingestuft wird.

 Ergänzend werden folgende Schritte auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Parität der
 SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus empfohlen:

  1. Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 die bereits bestehenden Entwurfsbestandteile und Überlegungen für ein Paritätsgesetz, aus der vergangenen Legislatur – mit der dazu erfolgten Rechtsprüfung – den Mitgliedern der SPD Berlin offenzulegen.
  2. Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung und Debatte von Jurist*innen innerhalb und außerhalb des Berliner Abgeordnetenhauses zum Parität-Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der vergangenen Legislatur, als auch zu alternativen Entwürfen, umzusetzen.
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert die Vereinbarung im
Koalitionsvertrag „Das Ziel der Einführung eines verfassungsgemäßen Paritäts-Gesetzes 
 werden wir weiterverfolgen“ wie folgt für sich als Fraktion zu konkretisieren:

 Bis Juni 2023 wird ein verhandelbarer Entwurf zwischen den Koalitionsfraktionen für ein
 Paritätsgesetz vorgelegt, welcher von Expert*innen außerhalb des Hauses – im Rahmen einer
 Rechtsprüfung – als verfassungsgemäß eingestuft wird.

 Ergänzend werden folgende Schritte auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Parität der
 SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus empfohlen:

  1. Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 die bereits bestehenden Entwurfsbestandteile und Überlegungen für ein Paritätsgesetz, aus der vergangenen Legislatur – mit der dazu erfolgten Rechtsprüfung – den Mitgliedern der SPD Berlin offenzulegen.
  2. Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung und Debatte von Jurist*innen innerhalb und außerhalb des Berliner Abgeordnetenhauses zum Parität-Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der vergangenen Legislatur, als auch zu alternativen Entwürfen, umzusetzen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: