Archive

Antrag 168/II/2022 Vereinfachung von Strafanzeigen über die Berliner „Internetwache“

9.10.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin sowie die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei der Erstattung von Strafanzeigen über die Internetwache der Berliner Polizei zugleich auch Dokumente hochgeladen werden können.

 

Antrag 74/II/2022 Ein kostenloses Schüler*innenticket auch für den 2. Bildungsweg

9.10.2022

Auch Einrichtungen des zweiten Bildungswegs sind Schulen im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 6 des Berliner Schulgesetzes. Entsprechend handelt es sich auch um Schüler*innen.

 

Trotz dessen sind diese nach § §4 der Ausführungsvorschriften über Schülerausweise des Landes Berlin nicht berechtigt, einen Schülerausweis 1, sondern ausschließlich einen Schülerausweis 2 zu erhalten. Mit diesem ist ein Erwerb des Schüler*innentickets jedoch nicht möglich.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus sind daher aufgefordert die Rechtslage dahingehend anzupassen, dass auch Schüler*innen des 2. Bildungswegs ein kostenloses Schüler*innenticket erwerben können.

Antrag 51/II/2022 Das Handwerk bereits in der Schule fördern

9.10.2022

Wir fordern daher als SPD den Senat bzw. die Senator*innen für Bildung, für Arbeit und für Wirtschaft auf, durch spezielle Bildungsangebote bzw. Schulstunden im mittleren Schulsystem handwerkliche Talente zu fördern, speziell in den Bereichen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung und Mechatronik. Die Einpassung dieser Angebote in den Lehrplan und die Stundentafeln obliegt entsprechenden Fachleuten aus Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft. Außerdem sind an dafür geeigneten Schulen Räume mit den notwendigen Werkzeugen und Maschinen auszustatten.

 

Auch in der Grundschule kann das Kennenlernen des „Handwerks“ in den Ganztags- und Schulbetrieb eingebettet werden.

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 153/II/2022 Kein Rückbau barrierefreier Sportanlagen

9.10.2022

Im Berliner Koalitionsvertrag von 2021 heißt es:

 

„Berlin ist die Hauptstadt des Sports… Ziel ist es, das gemeinschaftliche Sporttreiben für alle zu unterstützen: Breitensport, sowohl im Verein als auch individuell organisiert, im Gesundheits-, Behinderten-, Freizeit-, Schul-, Hochschul- und Leistungssport. Teilhabe, Inklusion und Integration werden wir gewährleisten… Wir verfolgen das Ziel, die Berliner Sportanlagen und Bäder sukzessive inklusiv, barrierefrei und multifunktional zu entwickeln… Die Special Olympics 2023 in Berlin nutzen wir, um dem inklusiven Sport unter Beteiligung der Verbände in unserer Stadt einen nachhaltigen Entwicklungsschub zu geben, gemeinsam Strukturen zu etablieren und noch mehr Berliner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen für das gemeinsame Sporttreiben zu begeistern.“

 

Trotz aller Bemühungen ist Berlin noch weit entfernt davon, diese Ziele zu erreichen. Der Ausbau des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark reicht längst nicht aus. Es gibt in allen Bezirken noch immer zu wenige barrierefreie Sportanlagen, sowohl für die Vereine, aber auch für den Schulsport und für individuellen Sport in der Freizeit. Umso mehr ist jeder barrierefreie Neu-, Aus- bzw. Umbau ein Gewinn für die Stadt. Deshalb heißt es auch im Sportstättenförderungsgesetz (Fassung vom 5. Juli 2021): „§1 (4) Die besonderen Bedürfnisse behinderter, jüngerer und älterer Menschen …  sollen berücksichtigt werden.“ Sportanlagen im Sinne des Gesetzes sind nach § 2, Abs. 2.4 ausdrücklich auch Wassersportanlagen.

 

Wir fordern daher:

  • Die Verpflichtung zum Stopp des Rückbaus von barrierefreien – ganzen oder teilweisen – Sportanlagen muss im Sportstättenförderungsgesetz und in der Berliner Bauordnung verankert werden.
  • Der Stopp zum Rückbau soll sowohl für aus privaten bzw. öffentlichen Geldern finanzierte barrierefreie Umbauten gelten.

 

Barrierefreiheit führt zu Teilhabe und Partizipation aller. Wir brauchen einen Mentalitätswandel: Barrierefreiheit bzw. die Teilhabe und Partizipation aller muss bei Zielkonflikten immer als Wert auf Augenhöhe betrachtet werden. Barrierefreie Sportstätten sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.