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Antrag 174/I/2022 Keine weitere Planung für den 17. Bauabschnitt der A 100

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder in den Verkehrsausschüssen von Abgeordnetenhaus und Bundestag werden aufgefordert, sich gegen die weitere Planung des Bundesverkehrsministeriums für den 17. Bauabschnitt der A 100 einzusetzen.

 

Dazu gehören:

Auf Landesebene:

  • Rücknahme der Projektanmeldung zum Bedarfsplan des Bundesfernstraßen und
  • Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich aller Vorhalteflächen für den
  • Bauabschnitt der A100 hin zu einer anderen Nutzung der vorgesehenen Flächen (z.B. Wohnungsbau, alternativer Angebote für den Wirtschafts- und Güterverkehr, Sportangebote, Urban Gardening, Clubkultur oder temporären Schulstandort),

 

Auf Bundesebene:

  • Zurückziehen der Ausschreibung für die Planung des 17. Bauabschnittes der A100 seitens der bundeseigenen Autobahn GmbH und
  • Entfernung des 17. Bauabschnitts aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem dazugehörigen Fernstraßenausbaugesetz.

 

Des Weiteren werden sie aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin und der Bund zügig und in enger Abstimmung eine Alternative für die Gestaltung des finalen Autobahnabschlusses am Treptower Park (16. Bauabschnitt) inklusive eines qualifizierten Mobilitätsmanagements entwickeln.

Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

17.05.2022

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.

 

Antrag 187/I/2022  Konsequente Gewässerpolitik in der Region Berlin-Brandenburg

17.05.2022

Berlin ist aufgrund seiner 650 Gewässer reich an wasserabhängigen Lebensräumen. Doch der Zustand dieser Gewässer ist kritisch. Zu hohe Wasserentnahmen schädigen den Zustand der grundwasserabhängigen Schutzgebiete. Mehr als 75% der verschiedenen Amphibien und Algen stehen auf der Roten- oder der Vorwarnliste. Und mehr als ein Drittel der Fische, Muscheln und Wasserkäfer stehen ebenso auf diesen Listen. Biodiversitätsschutz wird nur durch Gewässerschutz erreicht.

 

Aber auch die Menschen in der Stadt sind direkt abhängig von der Qualität der Gewässer, denn Berlin gewinnt sein Trinkwasser ausschließlich auf dem Stadtgebiet. Dabei stammt das Trinkwasser zu rd. 70 % aus Uferfiltraten, also direkt aus Flüssen und Seen, der Rest wird aus dem Grundwasser gefördert.

 

Es muss der nach der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderte – Gute Gewässerzustand- bis 2027 erreicht werden. Berlin ist in der Verantwortung hier dringend und effektiv zu handeln. Die EU- WRRL muss umgesetzt werden, um die Wasser- und Biodiversitätskrise auszubremsen, denn kein Wasserlauf,- See oder das Grundwasser erreichen aktuell die Umweltziele der EU- WRRL.

 

Aber nicht nur die Gewässerqualität ist ein Problem, sondern inzwischen auch die Wasserquantität. Als eine mögliche Auswirkung des Klimawandels und der Bevölkerungszunahme müssen wir uns auf einen Wassermangel einstellen, denn die Region Berlin-Brandenburg wird jetzt schon mit einem Wassermangel konfrontiert, der in Zukunft noch deutlich zunehmen wird.

 

Es müssen Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet und umgesetzt werden, die die Zielsetzungen haben müssen, einerseits die Qualität der Gewässer mit ihren vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt zu sichern und zu erhöhen, wie es die Europäische Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) verbindlich verlangt und andererseits einem drohenden Wassermangel entgegenzuwirken. Dazu bedarf es eines integrativen Konzeptansatzes, der den gerade in Arbeit befindlichen Masterplan Wasser und die Ziele der  Nationalen Wasserstrategie , wo es vorrangig um die langfriste Sicherung der Trinkwasserversorgung geht, mit den Belangen der der Berliner Biodiversitätsstrategie zusammen mit der Charta für das Berliner Stadtgrün und dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm verbindet und damit  weiterentwickelt und mit den Maßnahmenplänen zur Umsetzung  der EU- WRRL verknüpft werden.

 

Grundwasserentnahmen in Berlin sind dahingehend zu prüfen, dass der Grundwasserkörper wieder in seinen Zielzustand angehoben wird. Hierfür müssen Mindestgrundwasserstände definiert und zeitnah erreicht werden (Grundwassersteuerungs-VO).

 

Wasserläufe werden durch verunreinigte Straßenabwässer, die mit Mikroplastik durch Reifenabrieb belastet sind stark verunreinigt. Auch hier muss ein effektiver Schutz für diese Gewässer entwickelt werden.

 

Das Konzept der wassersensiblen Stadt („Schwammstadt“) ist konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen

Strategien des Wassersparens und Mehrfach-/Brauchwassernutzung müssen entwickelt werden, um den Rohwasserverbrauch und die Zweckentfremdung des Trinkwassers zurück zu drängen. Zudem muss die Wasserqualität dadurch verbessert werden, dass die Ursachen der Verunreinigungen durch Schließung der Nährstoffkreise beseitigt werden. Dafür müssen weitere Kläranlagen mindestens mit der 4. Reinigungsstufe ausgerüstet werden. Zudem müssen weitere Stauräume gegen das Überlaufen der Mischwasserkanäle geschaffen werden.

 

All dies ist nur möglich, wenn die breite Öffentlichkeit gut informiert und in das Verfahren einbezogen wird sowie genügend Ressourcen für mehr Personal und investive Mittel sowohl bei der zuständigen Senatsverwaltung als auch bei den Berliner Wasserbetrieben bereitgestellt werden und die regelmäßige Unterhaltung aller Anlagen auskömmlich bemessen wird.

 

Daher wird gefordert:

  • Die unverzügliche Einsetzung einer Enquetekommission im Abgeordnetenhaus „Zukunft Wasser“, die mit der entsprechenden Ebene des Brandenburger Landtags zusammen arbeitet
  • die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 (Strafzahlungen drohen, nachdem der Termin bereits verlängert wurde)
  • Gewässerentwicklungs- und Renaturierungskonzepte für alle Berliner Gewässer einschließlich der zeitlich und finanziell bestimmten Umsetzung
  • Aktualisierung des Berliner Wasserrechts mit Definierung der Grundwassermindeststände
  • Umbau Berlins zur wassersensiblen Stadt („Schwammstadt“) u.a. mit stadtweiten, verbindlichen Abkopplungszielen unter Einbezug aller Akteure und unterlegt mit Flächen, Zuständigkeiten und finanziellen Ressourcen.
  • Personelle Stärkung der Wasser- und Naturschutzbehörden
  • Zusammenarbeit mit der Wassernetzinitiative Berlin und der Blue Community Berlin

 

 

(Antrag an den Landesvorstand, an den Landesparteitag und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin)

Antrag 143/I/2022 Kein Platzverweis für Menschen ohne Obdach - Verdrängung aus dem öffentlichen Raum verhindern

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, eine Erweiterung von §29 des Polizeigesetzes vorzunehmen, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Menschen ohne Obdach Rechnung zu tragen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass weder die bloße Anwesenheit von Menschen ohne Obdach für die Erteilung eines Platzverweises herangezogen wird noch Platzverweise ohne Verweise auf Hilfs- und Unterbringungsangebot ausgesprochen werden.

Antrag 193/I/2022 Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit zur Unterstützung von Obdachlo-sen und Menschen mit Suchtkrankheiten in Berlin

17.05.2022

Die sozialdemokratische Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung Berlins werden aufgefordert, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie den Berliner Bezirken eine Evaluation der aufsuchenden Sozialarbeit vorzunehmen. Hierbei sollen die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüft und mögliche Schwachstellen offengelegt werden.

 

Diese Evaluation soll enthalten:

  • den Dialog mit Sozialträgern zu suchen und gemeinsam mit ihnen Bedarfe der aufsuchenden Sozialarbeit zu prüfen
  • zu untersuchen, wie aufsuchende Sozialarbeit in besonders von Obdachlosigkeit betroffenen Orten, wie dem Kottbusser Tor, dem Görlitzer Park oder dem Bahnhofs Zoo, eingesetzt wird

 

Je nach Bedarf sind weitere Mittel zur Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit zur Verfügung zu stellen und im Gespräch mit den betroffenen Bezirken und den Sozialträgern diese vor Ort umzusetzen. Wir halten weiterhin am Konzept „Housing First“ fest.