Antrag 122/I/2022 gerichtsfeste Dokumentation bei Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einzusetzen, dass bei der Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in Krankenhäusern eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen entsprechend den Leitlinien der WHO unter Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen in allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern sichergestellt,

 

  • die sofortige psychosoziale Betreuung der Opfer gewährleistet wird und
  • die Gewaltschutzambulanz der Charité täglich 24h erreichbar ist.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einzusetzen, dass bei der Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in Krankenhäusern eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen entsprechend den Leitlinien der WHO unter Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen in allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern sichergestellt,

  • die sofortige psychosoziale Betreuung der Opfer gewährleistet wird und
  • die Gewaltschutzambulanz der Charité täglich 24h erreichbar ist.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: