Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bezirksämter, des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Installation von Trinkbrunnen an geeigneten Stellen vor Berlins Bahnhöfen einzusetzen. Prioritär soll mit den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Südkreuz, Ostbahnhof und Gesundbrunnen begonnen werden. Die Trinkbrunnen sollen so gestaltet sein, dass sie zum Auffüllen von handelsüblichen Trinkflaschen geeignet sind.
Archive
Antrag 231/I/2024 „Staatsoper für ALLE” - Klassische Musik auch in die Außenbezirke bringen
21.04.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich einzusetzen, dass die Berliner Opernhäuser, die Philharmonie und andere Orchester auch in den Berliner Außenbezirken auf öffentlichen Plätzen klassische Musik kostenfrei anbieten.
Antrag 171/I/2024 Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in Berlin stärken
21.04.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und in der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr technisch und personell (u.a. durch Steigerung der Ausbildungszahlen) besser aufzustellen.
Antrag 15/I/2024 Kostenlose Menstruationsartikel auf den Toiletten der SPD-Berlin Büros
21.04.2024Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, in allen zwölf Kreisbüros und dem Kurt-Schumacher-Haus ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus werden die Berliner Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, in Ihren Bürgerbüros ebenfalls ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Antrag 317/II/2023 Keine Benachteiligung von schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen
24.09.2023Die SPD und die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sind aufgefordert, den am Wochenende bekannt gewordenen Änderungswünschen der CDU-Fraktion am Berliner Mobilitätsgesetz nicht zu entsprechen.
Bei der Stadtentwicklungsplanung müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes nach wie vor besonders berücksichtigt werden. Bleiben muss u.a.
- die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind,
- die Förderung von Spielstraßen als Instrument der Verkehrsberuhigung,
- die Vorrangstellung des Fußverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Die von der CDU erneut aufgemachte Flächenkonkurrenz zu Gunsten des Individualverkehrs (= Autos) führt zur Benachteiligung der im Straßenverkehr vulnerablen Menschen – Kinder, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen, etc. – und zur Nicht-Umsetzung der Projekte \“Queren in einem Zug\“ bzw. \“verlängerte Grünphasen für den Fußverkehr\“.
Die bekannt gewordenen neuen Mobilitätsbelange betreffen Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Sicherheitsverlangen extrem stark. Zur Vermeidung von Exklusion sind weiterhin zu gewährleisten:
- eine grundsätzliche bauliche Trennung von Geh- und Radwegen (ein seit Jahrzehnten in Berlin geltendes Schutzprinzip – vgl. § 50 Abs. 13 MobG BE; AV Geh- und Radwege, A.III),
- sollten gemeinsame Geh- und Radwege nach einer Prüfung unvermeidbar sein, müssen diese weiterhin über eine Breite von mindestens 3,20 m bzw. im Zweirichtungsverkehr von vorzugsweise mindestens 4,00 m verfügen – 2,5 m reichen keinesfalls aus,
- eine allein dem Fußverkehr vorbehaltene Gehwegbreite von mindestens 1,80 m, damit Nutzer*innen radgebundener Hilfsmittel einander begegnen und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden können.
