21.08.2023
Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert
- gemeinsam mit freien Trägern eine Beratungs-, Betreuungs- und Anlaufstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind;
- die Programme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren;
- im Haushaltsplan Mittel einzustellen, auf die freie Träger zurückgreifen können um aktuelle Informationen über bereits vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen;
- auf den Plattformen des Landes Berlin in niedrigschwelliger Weise auf die Angebote hinzuweisen.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden dazu aufgefordert, sich für die Einführung eines für Studierende und Auszubildende subventioniertes 19-EUR-Deutschlandticket einzusetzen. Eine Fahrradmitnahme für den Tarifbereich ABC ist zu gewährleisten.
Die Einführung des Tickets soll zum Wintersemester 2023 angestrebt werden, spätestens aber zum Beginn des Sommersemester 2024 erfolgen.
Über diese kurzfristige und als Zwischenlösung gedachte „Berliner Lösung“ hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages dazu auf, sich für ein bundesweites gültiges Studierenden- und Auszubildenen-Ticket auf Sozialticket-Niveau einzusetzen.
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21.08.2023
Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn
- der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes
oder
privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
- das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und
- das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushalts und seiner Investitionsplanung darstellt.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, für die Umsetzung der Berliner Jugendstrategie einzutreten. Dabei wird es im ersten Schritt darum gehen, das entsprechende Gremium zu schaffen und zum effektiven Arbeiten zu bringen. Dabei muss auch das Begleitgremium aus Vertretungen der jungen Generation zusammengesetzt und konstituiert werden.
Im Rahmen der Berliner Jugendstrategie sollen für die junge Generation zentrale jugendpolitische Vorhaben diskutiert, bearbeitet und vorangebracht werden – immer mit dem Ziel, mehr Mitbestimmung für junge Menschen zu erreichen und so mehr Generationengerechtigkeit zu schaffen.
Hierbei werden unter anderem die Forderungen aus der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ Berücksichtigung finden müssen:
- Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
- Einführung eines Jugendchecks
- Politische Bildungszeit für Schüler*innen
- Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung und im Bezirksverwaltungsgesetz
- Einbeziehung der Kinder- und Jugendparlamente oder anderer bezirklichen Beteiligungsstrukturen in alle politischen Fragestellungen auf Bezirksebene, bspw. als beratende Stimme für die BVVen
- Personelle Stärkung der zuständigen Verwaltung im Bereich politische Bildung junger Menschen
- Erarbeitung eines Kinder- und Jugendberichtes zur Lebenssituation junger Menschen
- Stärkung der bestehenden Strukturen zur Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung/politischer Bildung auf Landesebene, insbesondere die Berliner Jugendverbände, unsere Jugendbildungsstätten und den Jugend-Demokratiefonds
- Einführung eines Verbandsklagerechtes zur Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs
- Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen
- Förderung einer demokratischen Unterrichtskultur, Initiativen zur Schaffung eines Kulturwandels innerhalb der Schule (z. B. durch Öffnung der Schule in den Sozialraum)
Wir teilen die formulierte Vision der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“: „Alle jungen Berliner*innen entscheiden und gestalten das gesellschaftliche sowie politische Geschehen der Stadt gleichberechtigt mit.“
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
- Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
- Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
- Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
- Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
- Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
- Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
- Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.
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