Die SPD fordert ihre Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter*innen in der BVV Pankow auf, sich dafür einzusetzen, dass ein*e Einsamkeitsbeauftragte(r) für Berlin in der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung im Bereich unterhalb des/der Staatssekretärs(in) eingesetzt wird. Die/der Beauftragte koordiniert und gestaltet eine gesamtstädtische Strategie gegen Einsamkeit und arbeitet mit allen relevanten Akteuren (Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen, Migrant*innenselbstorganisatoren, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Akteure) nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zusammen. Er/Sie baut ein Netzwerk auf, dabei werden Synergieeffekte durch die Nutzung schon vorhandener praktischer Erfahrungen und das Andocken an dafür geeignete vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote. Sie/Er arbeitet Resort übergreifend und hat dafür die nötige Kompetenz und Zuständigkeit. Für den/die Beauftragte(n) und die Maßnahmen, deren Umsetzung mit Kosten verbunden sind, werden die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt.
Archive
Antrag 115/I/2024 Sofortiger Abschiebestopp aus Deutschland für Jesid*innen in den Irak
21.04.2024Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für ein sofortiges Abschiebeverbot für Jesid*innen in den Irak einzusetzen.
Antrag 129/I/2024 Jährlichen Bericht über das Anlagevermögen Berlins mit Schwerpunkt öffentliche Infrastruktur vorlegen
21.04.2024Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin wie z.B. in Hamburg ein jährlicher Bericht über das Anlagevermögen mit Schwerpunkt auf der öffentlichen Infrastruktur im Eigentum von Berlin vorgelegt wird. Dieser sollte für eine breite Öffentlichkeit, zugänglich auf einer digitalen Plattform, aufgearbeitet werden.
Antrag 117/I/2024 Unterbringung von Geflüchteten besser und gleichmäßiger gestalten
21.04.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass künftig:
- die Unterbringung der Geflüchteten sowohl innerhalb der Bezirke über die einzelnen Bezirksregionen als auch zwischen den Bezirken gleichmäßiger im Verhältnis zu ihren vorhandenen Flächen und ihrer Einwohnerzahl geplant wird und die Strukturen zur Begleitung der Menschen entsprechend ausgebaut werden
- die Bezirke mit ausreichenden zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden, um den sich aus dem Senatsbeschluss vom 26.03.2024 über die Standorte für das Wohncontainerprogramm 2.0 ergebenden zusätzlichen Aufgaben im Bereich Integration vollumfänglich nachkommen zu können.
Dafür soll der Integrationsfonds in den Haushaltsplanentwürfen für die kommenden Jahre dauerhaft in ausreichender Höhe, d.h. mindestens auf dem Niveau des Jahres 2024 plus eines angemessenen Betrags für die zusätzlich pro Bezirk zu integrierenden Geflüchteten, ausgestattet werden.
Bei der Standortfrage ist besonders die für eine gute Integration der geflüchteten Menschen und die Akzeptanz von Flüchtlingsunterkünften notwendige zusätzliche Infrastruktur vor Ort (Kita, Schule, Jugendhilfe und soziale Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, gesundheitliche Versorgung, intakte Spielplätze und Jugendorte) als wesentliches Entscheidungsmerkmal zu Grunde zu legen und zu stärken.
Antrag 35/I/2024 Berlin braucht 250.000 neue Wohnungen bis 2040 – frühzeitig Bauland mobilisieren.
21.04.2024Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alles dafür zu tun, dass der bis 2040 erforderliche Wohnungsbau in Berlin durch die rechtzeitige Mobilisierung von Baulandreserven ermöglicht und intensiviert wird. Berlin muss Baupotentiale für 250.000 Wohnungen bis 2040 sicherstellen und mobilisieren. Dazu sind unverzüglich vorbereitende Untersuchungen gem. Städtebaurecht für große Flächen am Stadtrand in Pankow und Lichtenberg einzuleiten, um Potentiale zu identifizieren und Bodenspekulation durch bodenrechtliche Instrumente des Besonderen Städtebaurechts frühzeitig vorzubeugen. Entsprechende Senatsbeschlüsse sollen noch in 2024 getroffen werden.
