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Antrag 29/II/2022 Prekäre migrantische Arbeit in Berlin konsequent bekämpfen – befristete Arbeitserlaubnisse von befristeten Arbeitsverträgen entkoppeln II

10.10.2022

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats wird aufgefordert, eine Analyse des Zusammenhangs von prekären Beschäftigungsverhältnissen auf dem Berliner Arbeitsmarkt und der Praxis der Vergabe von Aufenthaltstiteln in Auftrag zu geben.

Antrag 115/II/2022 Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit des Tubman.Network dauerhaft sichern

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Nutzungsvertrag mit der Geflüchteten-Initiative Tubman.Network über die Nutzung der landeseigenen Adlerhalle auf dem Gelände des Dragoner-Areals ab sofort für mindestens zwei Jahre aushandelt und das Konzept der geplanten Sanierungsarbeiten gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort überarbeitet.

 

Dabei soll das Sanierungskonzept berücksichtigen, dass in der Adlerhalle die (Teil-)Beheizung und sanitäre Infrastruktur prioritär hergestellt und die Aktivitäten des Tubman Network in den Wintermonaten 2022/ 2023, oder wenn zwingend erforderlich für die Sanierungsarbeiten an einem temporären anderen Ort, fortgesetzt werden können.

 

Sollten der Unterbringung auf dem Dragoner-Areal dringende Gründe entgegenstehen (z.B. hohe Sanierungskosten, andere nicht vereinbare Nutzungszwecke), mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dafür einsetzen, dass aus den 5.000 landeseigenen Immobilien unverzüglich ein alternativer Standort identifiziert und dem Tubman.Network mindestens für ein Jahr zur Verfügung gestellt wird.

 

Ferner sollen Mittel für Miete und Sanierung aus dem Berliner Haushalt bereitgestellt werden, um die ehrenamtliche und dezentrale Geflüchtetenarbeit mit ihren zielgerichteten Angeboten dauerhaft zu sichern.

Antrag 163/II/2022 Mehr Polizei bedeutet nicht mehr Sicherheit – Keine Polizeiwache am Kotti!

10.10.2022

Das Kottbusser Tor ist Begegnungsort für viele Menschen der Berliner Stadtgesellschaft. Immer wieder ist das Kottbusser Tor ein polarisierendes Diskussionsthema. Sei in der mietenpolitischen Debatte über das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ), den Umgang mit Drogenkonsument*innen und Obdach- und Wohnungslosigkeit oder das Vorgehen der Berliner Polizei an einem durch sie selbst definierten „kriminalitätsbelasteten Ort“. Dass nun gerade am Kotti die Polizeipräsenz verstärkt werden soll, hat System: Als kriminalitätsbelastete Orte werden meistens solche Orte definiert, an denen viele Black, Indigenous, and People of Color (BIPoCs) leben und arbeiten. Dass hier bisher verdachtsunabhängige Polizeimaßnahmen erlaubt sind, führt dazu, dass überproportional viele BIPoCs von diesen Maßnahmen betroffen sind. Auch durch diesen Teufelskreis werden Narrative von kriminellen „Ausländern“ seit Jahrzehnten in der öffentlichen Debatte befeuert. In diese Diskussion kommt nun der Vorstoß der Senatsverwaltung für Inneres, im ersten Stock des Neuen Kreuzberger Zentrum eine Polizeiwache zu errichten. Als Vorbild dient die Polizeiwache am Alexanderplatz, die aktuell wegen Rassismusvorwürfen und Beschuldigung der Körperverletzung im Amt in der Kritik steht. Wir Jusos sehen uns daher in unserer Position bestärkt, dass mehr Polizeipräsenz nicht zu mehr Sicherheit führt. Eine höhere Polizeipräsenz verstärkt vorherrschende Machtstrukturen und führt zu stärkerer Ausgrenzung marginalisierter Gruppen. Gleichzeitig fühlen sich BIPoC durch vermehrte Polizeipräsenz oft alles andere als sicher, da für diese Communitys die Gefahr steigt, Racial Profiling ausgesetzt zu sein und Polizeigewalt zu erleben. Wenn überhaupt, steigt das subjektive Sicherheitsgefühl durch die Anwesenheit der Polizei somit nur für weiße Menschen. Wir Jusos stehen für einen inklusiven Sicherheitsbegriff, der die soziale Sicherheit in den Blick nimmt und sich auch an den Bedürfnissen marginalisierter Gruppen wie FINTA, BIPoC und Menschen mit Behinderungen orientiert. Während die Polizeiwache am Kottbusser Tor insgesamt von einigen Anwohner*innen und örtlichen Gastronom*innen gefordert wird und sich auch im Bezirk und im Land die Fraktionen der Grünen, Linken und SPD für eine Wache am Kottbusser Tor ausgesprochen haben, ist der nun festgelegte Standort mehr als problematisch. Die Polizeiwache soll im ersten Stock des NKZ durch eine Glasfassade Überblick über das gesamte Kottbusser Tor haben. Dabei ist die Wache weder barrierefrei zugänglich noch räumlich ausreichend dimensioniert für eine dauerhafte Besetzung. Dennoch wurde der Mietvertrag ohne eine vorherige gesamtgesellschaftliche oder innerparteiliche Debatte ein paar Tage vor dem Landesparteitag der SPD Berlin unterschrieben. Dieses Vorgehen trägt nicht zur allgemeinen Akzeptanz der Maßnahme bei.

 

Abgesehen von den grundsätzlichen Argumenten gegen die Wache haben sich sowohl einige der Anwohner*innen und Gastronomiebetreiber*innen, als auch die SPD-Fraktion der BVV Friedrichshain-Kreuzberg deutlich gegen den gewählten Standort positioniert. Aus Kreisen der Senatsverwaltung für Inneres heißt es, es wären mehrere mögliche Standorte geprüft worden und der nun gewählte Platz sei die bestmögliche Lösung. Eine transparente Liste der geprüften Standorte und der zugrundeliegenden Auswahlkriterien existiert jedoch nicht. Die Polizeiwache ist Teil eines Gesamtkonzepts für das Kottbusser Tor, das neben der Polizeipräsenz eine stärkere Unterstützung der sozialen Projekte vor Ort und ein Konzept für mehr Sauberkeit vorsieht. Diese sind in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Soziales und dem Straßen- und Grünflächenamt. Nach der Vorstellung des Plans für die Polizeiwache halten sich die anderen Ressorts leider sehr zurück mit der Umsetzung ihrer Verantwortlichkeiten. Ursprünglich waren Finanzmittel von 250.000 Euro für den Neubau der Wache vorgesehen, inzwischen belaufen sich die Kosten auf 3,75 Millionen. Dieses Geld wäre aus unserer Sicht mit Investitionen in soziale Projekte, eine bessere Ausstattung der Drogenkonsumräume und mehr Sauberkeit der Straßen- und Grünflächen sinnvoller angelegt.

 

Wir fordern daher von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie den sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Senats:

  • Den Stopp der Planungen und Baumaßnahmen der Polizeiwache am Kottbusser Tor
  • Eine stärkere Finanzierung und Bereitstellung von mehr Drogenkonsumräumen
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit Streetworker*innen und Suchtberater*innen
  • Offenlegung der Liste der geprüften Standorte für die geplante Polizeiwache am Kottbusser Tor
  • Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Racial-Profiling-Verbotes
  • Einwirken auf die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zur Umsetzung ihres Sauberkeits- und Grünflächenkonzepts, sowie auf das Straßen- und Grünflächenamt für das Kottbusser Tor
  • Einwirken auf die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Umsetzung des Sozialkonzepts für das Kottbusser Tor

 

Antrag 69/II/2022 Selbstbestimmtes Studium ermöglichen! – Freiversuchsregelung beibehalten

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Studierende vor enorme Herausforderungen gestellt: Der Campus als Lern- und Begegnungsort fiel weg, soziale Kontakte zu Kommiliton*innen waren nur noch mittels Videokonferenzen möglich und digitale Lehre ist für viele Dozierende auch nach einigen Jahren noch ein Fremdwort. Zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten wurden vereinzelt Regelungen geschaffen, um die Studienbedingungen während der Pandemie zugunsten der Studierenden abzumildern. So regelt §126b des Berliner Hochschulgesetzes, dass nicht bestandene Prüfungen aufgrund der besonderen Umstände lediglich als „nicht unternommen“ zählen und daher nicht auf die drei regulären Prüfungsversuche angerechnet werden. Ebenso werden Fristen für Hausarbeiten und zum Rücktritt von Prüfungen angemessen verlängert. Diese Regelungen wurden im Juli 2022 erneut für Prüfungen im Sommersemester 2022 verlängert.

 

Wir fordern, dass diese Maßnahmen auch mindestens für das Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 verlängert werden. Denn zum Einen ist die Pandemie noch lange nicht vorbei: Gerade mehren sich im Gegenteil sogar die Warnungen vor einer verstärkten Ausbreitung des Corona-Virus im Winter. Hinzu kommen die schon jetzt eingeführten Energiesparmaßnahmen der Hochschulen wie bspw. gesenkte Raumtemperaturen und die Aussicht auf mögliche Hochschulschließungen im Wintersemester. Zudem sind die Nachwirkungen der bislang absolvierten Pandemiesemester noch enorm spürbar: Die psychischen Beratungsangebote werden seit der Pandemie von Studierenden deutlich stärker nachgefragt und viele Studierende haben durch die ungleichen Lernbedingungen unterschiedliche Lernstände.

 

Zu einem selbstbestimmten Studium gehört für uns auch, dass Anwesenheitspflichten weiterhin der Vergangenheit angehören, die Regelstudienzeit abgeschafft wird und Zwangsexmatrikulationen ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der typischerweise hohen psychischen Belastung für Studierende vor Prüfungen ist eine Freiversuchsregelung jetzt der unerlässliche nächste Schritt. Auch die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Selbstbestimmung der Studierenden und Lehrenden durch eine Verringerung der Prüfungslast zu stärken. Jetzt ist die Zeit gekommen, um zu zeigen, dass dies nicht nur leere Worthülsen sind! Klar ist für uns auch: Um ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen, dass die individuellen Lebensrealitäten der Studierenden anerkennt und Raum zur persönlichen, kreativen und intellektuellen Entfaltung lässt, setzen wir uns dafür ein, diese Maßnahmen auch nach dem Ende der Corona-Pandemie, jedoch mindestens bis zum Ende der Aus- und Nachwirkungen von pandemiebedingten Einschränkungen von universitärem Alltag und Lehre, zu erhalten.

Antrag 49/II/2022 Let’s get digital! - Ein echter Digitalisierungsschub für Hochschulen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Hochschulen nachhaltig verändert. Denn bis März 2020 war Digitalisierung an Hochschulen quasi ein Fremdwort und die Initiativen seitens der Lehrenden, diesen Zustand zu verändern, überschaubar. Die zwangsläufige Umstellung auf Online-Vorlesungen und Seminare hat dies notdürftig und kurzfristig beschleunigt, doch Zoom-Konferenzen alleine sind noch lange keine digitalisierte Hochschule. Folgende Maßnahmen erachten wir für notwendig, um Hochschulen endlich einen Digitalisierungsschub zu verpassen:

 

Hyflex-Lehre zum Standard machen!

Im 21. Jahrhundert muss ein Studium flexibel, zeit- und ortsunabhängig absolvierbar sein. Starre Anwesenheitspflichten, Präsenzzeiten und ausschließlich analoge Lehrmaterialien stehen unserer Vision eines selbstbestimmten Studiums im Wege. Daher fordern wir eine Standardisierung von Hyflex-Lehre! Unter Hyflex-Lehre versteht man die Verbindung von synchronen und asynchronen Elementen, bspw. durch Vorlesungen, die in Präsenz und online übertragen werden und auch im Nachhinein abrufbar sind. Für Grundlagenveranstaltungen mit Inhalten, die sich nur geringfügig von den Vorjahren unterscheiden, ist es längst überfällig, dass diese auch als abgespeicherter Vorlesungspodcast abrufbar sind. Durch die höhere Flexibilität würden Studierenden viele Türen geöffnet: Mehr Zeit für soziales Engagement und der Pflege von Freund*innenschaften und gleichzeitig mehr Selbstbestimmung beim eigenen Studium. Viel zu lange schon halten Professor*innen und Dozierende an altmodischer Präsenzlehre fest – oftmals mit dem Argument, dass dies “in den letzten Jahren ja auch funktioniert habe” und “die Lehre frei sei”. Mittlerweile mehren sich jedoch auch unter Hochschullehrenden die Forderungen, endlich die Komfortzone zugunsten einer studierendenfreundlichen Lehre zu verlassen. Im Jahr 2022 ist ein flächendeckendes Umdenken hin zu Hyflex-Lehre unerlässlich. Daher fordern wir konkret:

 

  • Hyflex-Lehre muss der Standard in der Lehre werden! Die Einführung von Hyflex-Lehre ist allerdings auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden verbunden. Wir fordern daher auch die Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden für Dozierende und mehr Dauerstellen für die Lehre
  • Flächendeckender Ausbau der Raumausstattung zur Ermöglichung von Vorlesungsübertragungen und Aufzeichnungen
  • Einrichtung eines Schulungsprogramms für Hochschuldozierende zum Umgang mit digitalen Tools

 

Verwaltungsprozess digitalisieren!

Digitalisierte Prozesse bieten Hochschulen enorme Chancen, interne Abläufe im Finanz-, Raum- und Studierendenmanagement effizienter zu gestalten. Lange Schlangen vor Prüfungs- und Immatrikulationsämtern müssen endlich der Vergangenheit angehören und auch die Krankmeldungen bei Prüfungen muss vereinfacht werden. Wir fordern die Digitalisierung der gesamten Studienorganisation in einem übersichtlichen, berlinweit einheitlichen Online-Portal. Verwaltungsangestellte und insbesondere Personal in den Prüfungsbüros muss entsprechend geschult werden, sodass auch Sprechstunden online zugänglich sind

 

Eduroam flächendeckend und schnell!

Jede*r Studierende kennt es: Man steht mitten auf dem Campus, sitzt in der Bibliothek oder in der Mensa und die Internetverbindung versagt. Ein flächendeckend funktionierendes WLAN ist elementare Grundvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums. Daher fordern wir, endlich auf allen Hochschulflächen und in allen Hochschulgebäuden eine zuverlässige Eduroam-Verbindung zu etablieren! Ebenso müssen mehr ständige Arbeitsplätze mit schneller Internetverbindung und leistungsstarken Computern geschaffen werden.

 

Lizenzen für digitale Lehrmaterialien verlängern!

Während der ersten Pandemiesemester haben sich viele Lerngruppen in den digitalen Raum verlegt. Dafür hatten die Hochschulen Lizenzen für Video-Conferencing Systeme gekauft, durch die Hochschulangehörige eigenständig Videokonferenzen aufsetzen konnten. Diese Lizenzen müssen verlängert werden! Online-Meetings werden auch weiterhin Bestandteil des Alltags bleiben und dürfen nicht zum Privileg materiell besser situierter Studierender werden. Dabei sind datensparsame sowie open source Angebote zu bevorzugen.

 

Ebenso wurden zu Beginn der Pandemie Lizenzen für Online-Bibliotheken und weitere Portale gekauft, um den nicht länger möglichen Gang in die Hochschulgebäude zu kompensieren. So konnten viele Studierende bspw. ihre Lehrbücher online abrufen und wissenschaftliche Zeitschriften ohne Hochschulbesuch durcharbeiten. Für uns ist klar: Alle studienrelevanten Lehrmaterialien müssen auch weiterhin online verfügbar bleiben! Freier Zugang zu Forschungsergebnissen! Ebenso müssen die Hochschulen ihre Forschenden bei der Open-Access Publikation und der Erstellung von Open-Educational Ressources unterstützen. Wir fordern den Ausbau und die Förderung von open-access Zugängen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen! Alle Forschungsergebnisse müssen schnell und einfach online auffindbar sein.

 

Digitalpauschale im BAföG verankern!

Wir begrüßen, dass durch die jüngste BAföG-Reform eine digitale Antragstellung vereinfacht wird. Das BAföG selbst lässt jedoch notwendige Kosten für digitale Infrastruktur bislang vollkommen außer Acht. Ein Studium ohne Laptop oder Tablet, ohne Softwarelizenzen sowie ohne Internetverbindung ist allerdings ein erheblicher Nachteil und heutzutage vollkommen undenkbar. Wir sind der Überzeugung, dass alle Studierenden Zugang zu einer Digitalausstattung haben müssen! Daher fordern wir wie unsere Bündnispartner*innen eine Digitalpauschale in Höhe von mindestens 500 Euro pro Jahr, integriert in das BAföG! Weiterhin halten wir unserer Forderung für ein Bafög für Alle fest, sodass möglichst schnell alle Studierenden von der Digitalpauschale profitieren können.