21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine landesweite „Willkommensstrategie für schulpflichtige Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Dazu sollen noch im Jahr 2024 neue Standards von Integrations- und Bildungsangeboten in Willkommensklassen an Regelschulen etabliert werden mit denen schnell und unverzüglich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, mit belastbaren Konzepten und zukunftsweisend den Bedarfen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen begegnet wird. Ziel ist, mit definierten Kriterien und mit Blick auf langfristige Wirkungsziele effektiv, effizient und lernend zu arbeiten.
Berlin ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und entwickelt wegweisend und zielführend das Angebot von Willkommensklassen und begleitend für Regelklassen mit einem integrativen, partizipativen und gerechten Anspruch fort. Es bedarf einer Reform des Landeskonzeptes zur Integration von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einer Initiative und einer Finanzierung, die sich ressortübergreifend versteht und die Bezirke einschließt. Dafür sollen insbesondere folgenden Reformen Berücksichtigung finden:
- Willkommensklassen sind auf eine bessere schulgesetzliche Grundlage zu stellen. Diese hat, ausgehend vom Recht auf Bildung, die Anbindung an eine Regelschule, die Aufnahme in eine Willkommensklasse und den Übergang in eine Regelklasse sowie verbindliche Rahmenlehrpläne und Verweildauern zu regeln. Bezüglich § 15 SchulG ist klarzustellen, dass die Angebote Teil des Regelsystems sind und eine Beschulung an separaten Filialstandorten auszuschließen ist. Die Regelung gilt ebenfalls für Schulen in privater Trägerschaft. Gleiche Rahmenbedingungen und Zugänge zu Unterstützungsangeboten ohne administrative Hürden und Unterschiede durch Rechtskreise sind für alle Willkommensschüler*innen zu etablieren.
- Insbesondere sind der Sprachstand und weitere Fachkenntnisse zu erfassen und die Schüler*innen entsprechend ihrer Kenntnisse einer Willkommensklasse zuzuordnen. Dabei sind insbesondere die sogenannten Alphabetisierungsklassen auszubauen. Dadurch können Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Die Muttersprache ist als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
- Entsprechend sind Willkommensklassen mit verbindlichen Curricula auszustatten, die den unterschiedlichen Bedarfen und den altersgemäßen Ansprüchen gerecht werden. Dabei soll vor allem auf Fachunterricht geachtet werden und nicht nur der Sprachunterricht im Fokus liegen. Die Curricula orientieren sich an den Notwendigkeiten des Spracherwerbs unter Berücksichtigung von Sprachstand und weiteren Kenntnissen und der Integration in das Regelschulsystem. Angebote und Formen des sozialen Lernens sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.Lebensweltliche Bezüge und Bildungsangebote mit Zielen der kulturellen und sozialen Teilhabe sind unbedingt einzuarbeiten.
- Multiprofessionelle Teams: Das Zusammenwirken von psychologischer Unterstützung, Sozialarbeit, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultur- und Freizeitpädagogik und Wirtschaft (IHK, HWK und weitere Kammern) – multiprofessionelle Teams – soll genannte Ansprüche umsetzen und insbesondere auch den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ein ganzheitliches Lernumfeld schaffen. In den Schulen mit Willkommensklassen werden Willkommens-/Integrations-Teams verbindlich eingerichtet. Diese sollen fachlich und jahrgangsübergreifend die Bildungsverläufe von migrierten Schülerinnen und Schülern beobachten und Angebote koordinieren, die zu positiven Bildungsverläufen beitragen.
- Qualität in Fachlichkeit und Struktur: Wirkungsziele, Qualitätssicherung und Reflexion sind sicherzustellen. Definierte Wirkungsziele und notwendiges pädagogisches Handeln müssen fortlaufend beobachtet und reflektiert werden. Unbedingt zu beachten ist der Anschluss der multiprofessionellen Teams an Kollegien der jeweiligen Bestandsschulen. Das Personal ist themensensibel zu beraten. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Unterschiedliche Sprachniveaus, insbesondere auch von Einfachlehrkräften, sind flexibel und bedarfsorientiert anzuerkennen. Die Verträge des Personals sind zu entfristen. Fachliche Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams ist aus dem Bestand heraus personell und inhaltlich nicht umsetzbar. Die geforderte Multiprofessionalität erfordert deshalb eine zusätzliche koordinierende Stelle.
- In diesen multiprofessionellen Teams, die unmittelbar und operativ mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, sollen neben entsprechend aus- und fortgebildeten Lehrkräften ebenfalls Fachkräfte von Bildungsdienstleistern, sozialen und psychologischen Diensten, aus- und fortgebildetes Personal aus Herkunftsländern und wissenschaftlicher Begleitung zusammenwirken. Eine „Patchwork-Struktur“ der Unterstützung ist dabei unbedingt zu verhindern, es gilt das Prinzip der „Unterstützung und Begleitung aus einer Hand“. Es gilt Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, auch außerschulische Räume, zum Beispiel Räume von Bildungsdienstleistern, in Planungen einzubeziehen.
- Elternarbeit ist ein verbindlicher Bestandteil des Angebotes. Willkommensschüler*innen und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.
Eine erste Umsetzung soll mit dem Schuljahresbeginn 24/25 und mit dem Schwerpunkt an den Großunterkünften beginnen. Auch für diese ist eine Beschulung an gemeinsamen Standorten mit Regelklassen zu etablieren. Zeitnah ist eine flächendeckende Übertragung zu prüfen. Es bedarf hier einer Initiative, Finanzierung und Problemlösungsstrategie, die sich ressortübergreifend versteht.
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21.04.2024
Berlin, als weltoffene und vielfältige Metropole, sollte einen weiteren Feiertag einführen, nämlich den „Tag der Migration und Vielfalt“, der allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen soll. Berlin hat derzeit 10 Feiertage im Jahr, im Vergleich zu Bayern (12), Baden-Württemberg (12), Saarland (12), Rheinland-Pfalz (11), Sachsen (11) und Brandenburg (11).
Die Einführung eines zusätzlichen Feiertags bietet die Gelegenheit für Familien, gemeinsam zu feiern und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig kann dies einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tag als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird, um die Berlinerinnen und Berliner in die Lage zu versetzen, diesen Tag gebührend zu begehen.
Die Vielfalt Berlins wird durch die Einführung des Tags der Migranten als Feiertag gewürdigt. Dieser zusätzliche Feiertag bietet nicht nur die Möglichkeit zur kulturellen Integration, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und trägt dazu bei, dass Berlin mit anderen Bundesländern in Bezug auf die Anzahl der Feiertage gleichzieht.
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21.04.2024
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für die Förderung und Stärkung der Nachtzugangebote als klimafreundliche Alternative zum Fliegen durch folgende sieben Initiativen einzusetzen:
- Die Nutzung von Nachtzügen für Berliner Dienst- und Geschäftsreisen als Alterative zum Fliegen ist zu fördern. Die Anreisezeit von Verwaltungsmitarbeiter*innen ist als Dienstreisezeit anzuerkennen. Die Buchungen von Schlafwagenabteilen sind zu erstatten. Innerhalb des europäischen Angebotsradius der Nacht- und ICE-Züge sind Jugend- und Schulkassenreisen mit der Bahn einschließlich der Nutzung von Liegewagen zu fördern. Flüge werden nicht bezuschusst.
- Zur Erweiterung und Unterstützung des Angebots von Nachtzügen ist seitens des Senats an einem Runden Tisch mit interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (u. a. ÖBB, SJ, TRENITALIA und PKP-Intercity sowie privater Unternehmen), den touristischen Akteur*innen der Hauptstadtregion, dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg und der IHK ein entsprechendes Netzwerk zu etablieren. In das Netzwerk sind (ggf. unterstützt durch ein EU-INTERREG–Projekt) interessierte europäische Quell- und Zielregionen des Flugverkehrs von und zum BER sowie die EU-Kommission einbeziehen.
- Das unübersichtliche Gesamtangebot an Nachtzügen – teilweise über die DB nicht buchbar – ist mit Hilfe des Runden Tisches in der Hauptstadtregion mit Hinweisen und Links zu den Buchungsmöglichkeiten zu kommunizieren. Umgekehrt soll die Tourismusagentur Berlin in ihrem Portal VisitBerlin über die Nachtzugverbindungen informieren, mit denen man klimafreundlich nach Berlin reisen kann.
- Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie im Auftrag des Senats „Machbarkeitsuntersuchung: Berlin als Drehkreuz eines europäischen Nachtzugnetzes“ vom 20. Mai 2022 sind auch Relationen in die Netzwerkarbeit einzubeziehen die erst nach dem Ausbau des Transeuropäischen Netzes (Brennerbasis-Tunnel, Fehmarnbelt-Tunnel, Rail Baltica) 2030 oder 2040 mit Nachtzügen in attraktiven Zeiten erreicht werden können, und wo im Flugverkehr schon heute eine hohe Nachfrage zu beobachten ist (Oslo, Baltikum, Adriaraum, Lyon/Mittelmeerraum).
- Auf Grundlage der Potenzialanalyse der Studie sind im Berliner Flächennutzungsplan Flächen für die Wartung und das Abstellen von Nachtzügen eines zukünftigen Drehkreuzes zu sichern.
- Nach dem Vorbild von Prag ist eine Anschubfinanzierung für neue Angebote von Nachtzügen aus Mitteln für den Klimaschutz (z. B. aus dem Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation) zu prüfen.
- Der Senat setzt sich in den Bund-Länder-Gremien (z .B. der Verkehrsministerkonferenz) für eine Senkung der überhöhten deutschen Trassenpreise ein. Solange die Wettbewerbsverzerrungen zum Flugverkehr (Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer) bestehen, sind als Klimaschutzmaßnahme Nachtzüge von Trassenpreisen zu befreien.
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21.04.2024
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verbraucher, Klimaschutz und Umwelt dafür einzusetzen, dass ab 1. Januar 2025 für emissionsfreie Personenbeförderung eine Genehmigung für ein Kraftfahrzeug, das von dem Unternehmen erstmals im Taxen-, Mietwagen- oder gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden soll, nur erteilt werden darf, wenn es weder ganz oder teilweise mit fossilen Brennstoffen angetrieben wird.
Einzelausnahmegenehmigungen bleiben davon unberührt.
Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für die der Personenbeförderung dienenden Kraftfahrzeuge ist parallel entsprechend dem Beschluss (Antrag 223/I/2020) des Landesparteitages der SPD Berlin vom 31. Oktober 2020 zu beschleunigen.
Dies erfolgt unter Beteiligung der Interessenverbände der Personenbeförderung und des Klimaschutzes.
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21.04.2024
Das Land Berlin verpflichtete sich 2021 in seinem neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) dazu, bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Wir begrüßen daher die auf Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.1.2024 erfolgte öffentliche Anhörung zum Thema „Umsetzung der Normenkontrollprüfung des Landesgleichberechtigungsgesetzes § 8“.
Schon einmal – in den Jahren 2013/2014 – beauftragte das Land Berlin die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention damit, das Berliner Landesrecht im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK zu überprüfen und entsprechende Schritte vorzuschlagen. Und was ist in den darauffolgenden 10 Jahren geschehen? Noch immer findet Im Land Berlin keine Überprüfung von bestehendem oder künftigem Recht statt, die den Anforderungen von § 8 Absatz 4 LGBG und Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK genügt.
Auch im Land Berlin sollte für die Überprüfung von bestehendem sowie künftigem Recht die Verwendung eines Normenprüfrasters verpflichtend vorgeschrieben sein. Zentrale Fragen sind, wie diese Normenprüfung ausgestaltet werden soll und wie dafür gesorgt wird, dass eine solche Normenprüfung regelmäßig und im Sinne der UN-BRK seriös durchgeführt wird.
Dafür fordern wir jedes einzelne sozialdemokratische Mitglied im Senat auf:
- umgehend dazu beizutragen, geeignete verpflichtende Regelungen zur regelmäßigen Durchführung der Normenprüfung für das Land Berlin zu entwickeln und die verpflichtenden Normenprüfungen gemäß § 8 Absatz 4 des LGBG auch kontinuierlich durchzuführen,
- bei der Normenprüfung die Beteiligung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie die Koordinierungsstellen und Arbeitsgruppen in den Senatsverwaltungen entsprechend den Regelungen des LGBG frühzeitig und von Anfang an zu beteiligen,
- bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass diese Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen,
- in regelmäßigen Abständen eine Evaluation der fortdauernden Anwendung des Normenprüfrasters durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen, u.a. um neue, heute noch nicht erkennbare Handlungsbedarfe adäquat darzustellen.
Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Berliner Abgeordnetenhaus,
- bei jedem Gesetz zu überprüfen, ob eine entsprechende Normenprüfung stattgefunden hat und falls nein, das Gesetz so lange nicht zu verabschieden, bis die entsprechenden Prüfschritte erfolgt sind.
Das Normenprüfraster bzw. Fragen der Relevanzprüfung sind so auszugestalten, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltungen in jedem Bearbeitungsprozess die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen problemlos erkennen können (Mittelbare Betroffenheit); ür die Beschäftigten der Verwaltungen sind alsbald Fortbildungen zur Anwendung des Normenprüfrasters anzubieten.
Im Berliner Maßnahmenplan ist die Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen als eine dauerhafte Querschnittsaufgabe darzustellen, und die zu überprüfenden Regelungen sind zusätzlich in dem entsprechenden Handlungsfeld der jeweiligen Senatsverwaltung konkret zu benennen.
Um die Anwendung eines Normenprüfrasters im oben genannten Sinn bei der Überprüfung künftigen Rechts sicherzustellen, bedarf es einer rechtlich verbindlichen Regelung. Dies sollte verbindlich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO II) verbindlich vorgeschrieben werden. Da diese Regelung allerdings nur für Gesetze und Rechtsverordnungen gelten würde, braucht es für weitere untergesetzliche Regelungen zudem eines Senatsbeschlusses, der die Verpflichtung zur Prüfung sämtlicher landesrechtlicher Regelungen geltenden als auch zukünftigen Rechts anhand des Normenprüfrasters bekräftigt.
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