15.05.2015
- Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach alle Nicht-EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und Hauptwohnsitz in Berlin an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen dürfen.
Dieser Gesetzesvorschlag soll auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit durch den wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses geprüft werden.
- Sollte die Prüfung negativ ausfallen und an der grundgesetzlichen Hürde des Artikel 28 GG scheitern, werden die sozialdemokratischen Mitglieder auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, wonach alle Nicht-EU-Bürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Deutschland an den kommenden Wahlen teilnehmen dürfen. Das Grundgesetz ist entsprechend zu ändern.
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15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, die Verfassung des Landes Berlin dahingehend zu ändern, dass das aktive und passive Wahlrecht bei Abgeordnetenhauswahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen auch für alle Bürger*innen der Europäischen Union, die einen dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben, geöffnet wird. Dazu soll ein Gesetzesentwurf eingebracht werden, der auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin geprüft werden soll.
Ergibt die Prüfung, dass aufgrund Artikel 28 GG eine Gesetzesänderung auf Landesebene nicht möglich ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und auf Bundesebene auf, sich dafür einzusetzen, dass das Grundgesetz an dieser Stelle geändert wird.
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15.05.2015
Wir fordern die Abgeordneten im Europarlament, im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesregierung und im Senat von Berlin auf:
- CETA abzulehnen;
- sich für den sofortigen Abbruch der Verhandlungen zu TTIP und TISA sowie vergleichbarer Verträge einzusetzen. Es macht keinen Sinn, auf Basis von Mandaten zu verhandeln, deren Kernpunkte aus sozialdemokratischer Sicht zu massiven Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen führen und demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien grundlegend verletzen;
- sich im Falle eines Abschlusses der Verhandlungen zu TTIP und TISA für eine Ablehnung der selbigen Verträge einzusetzen bzw. deren Ratifikation abzulehnen;
- sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die Europäische Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ zuzulassen;
- sich für ein neues und transparentes Verhandlungsmandat einzusetzen, das zum Ziel hat, soziale und ökologische Mindeststandards für den Handel innerhalb der WTO oder mindestens zwischen Weltregionen zu etablieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf entwicklungsfördernde Abkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern gelegt werden.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Sicherung und den Ausbau des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ einzusetzen.
Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Sicherstellung und Ausweitung soll im Landeshaushalt 2016/17 Vorsorge getroffen werden, so dass das Programm im bisherigen Umfang und an den bisherigen Standorten fortgesetzt und darüber hinaus weitere Schulen mit entsprechenden Stellen ausgestattet werden. Langfristige Zielstellung soll sein, jede Schule Berlins mit mindestens einer Stelle für Jugendsozialarbeit auszustatten.
Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Schulsozialarbeit als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern anerkannt und gefördert wird und ein Bundesprogramm bzw. Förderprogramm mit Beteiligung der Länder zur Finanzierung flächendeckender Angebote schulbezogener Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit aufgesetzt wird.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in Land und Bezirk werden aufgefordert, sich bei der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 dafür einzusetzen, dass die Implementierung der Jugendberufsagentur im Bezirk sowie die Förderung von Programme für arbeitsuchenden Jugendliche (Jugend(berufs)hilfeleistungen) ausreichend finanziert werden.
Die Zielgruppe für die Maßnahmen sollen in der ersten Linie auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbare Jugendliche sein. Dabei sind die Maßnahmen individuell auf die Jugendlichen anzupassen und stetig auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren sind.
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