15.05.2015
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich für die Entwicklung eines Berliner Inklusionskatasters nach dem Vorbild von NRW einzusetzen. In diesem Kataster werden gelungene Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gesammelt, dokumentiert und können online abgerufen werden.
Das Inklusionskataster soll fortlaufend neue Projekte unter anderem aus den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur, Politik und Gesundheit aufnehmen. Damit sollen Anregungen für die Entwicklung neuer Projekte und Initiativen gegeben werden, die sich an gelungenen Beispielen orientieren können, die so oder so ähnlich auch anderorts verwirklicht werden könnten. Darüber hinaus kann das das Inklusionskataster auch eine gute Informationsquelle für Menschen mit Behinderungen sein, die auf der Suche nach geeigneten Angeboten sind.
Die Online-Darstellung kann z.B. auf der Webseite der Senatskanzlei oder des Landesbehindertenbeauftragten erfolgen.
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15.05.2015
Der Senat der Stadt Berlin wird aufgefordert regelmäßig – alle zwei Jahre – einen Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Berlin vorzulegen. In Struktur und Gliederung lehnt sich dieser an den bundesweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung an.
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15.05.2015
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass zum Winter 2015/2016 eine Einrichtung für die Kältehilfe für obdachlose Menschen mit Behinderung mit mindestens zwölf Plätzen geschaffen wird.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Einrichtung und Förderung von Übergangsprojekten einzusetzen, die geeignet sind um obdachlose Menschen wieder in die regulären sozialen Sicherungssysteme einzugliedern.
Es ist ein programmatischer Fokus der SPD Übergangsprojekte zur Wiedereingliederung obdachloser Menschen im Anschluss an die Berliner Kältehilfe einzurichten und zu fördern.
Dazu gehört im Besonderen:
- Einrichtung von Wohnprojekten für obdachlose Menschen für die Dauer von 3-4 Monaten, in denen diese durch fachkundige Sozialarbeiter betreut werden.
- Jährliche Schaffung und Förderung von nicht weniger als 80 Plätzen in diesen Projekten im Anschluss an jeweilige die Ende März auslaufende Kältehilfe-Saison.
- Einbindung und Unterstützung geeigneter Träger zur praktischen Umsetzung und Durchführung dieser Projekte.
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15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass der Preis des „Berlin-Ticket S“ so zeitnah wie möglich an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angeglichen wird. Dieser beläuft sich seit der letzten Anhebung des Regelsatzes auf 25,14 Euro. Teurer darf das „Sozialticket“ in Berlin künftig nicht sein, solange der Regelsatz unverändert bleibt.
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