15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, den Schwimmunterricht an Berliner Grundschulen zu reformieren und den verbindlichen Rahmenlehrplan diesbezüglich wie folgt anzupassen:
I. Bisher gibt der Rahmenlehrplan den Grundschulen die zeitliche Vorgabe, dass „spätestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 4“ Schwimmen im Sportunterricht gelehrt werden soll.
Wir fordern daher: Verbindliche Behandlung des Themenfeldes „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ ab der 1. Klasse.
II. Insgesamt 18,8% der Berliner Schüler*innen am Ende der 3. Klasse können nicht schwimmen. Diese Erkenntnis kommt zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals zu spät. Um frühzeitig (auch ggf. außerschulisch) nachsteuern zu können, braucht es eine systematische Früherkennung von Schwimmdefiziten.
Wir fordern daher: Jährliche Vergleichserhebungen und Erfassung der Individualentwicklung der Schwimmfähigkeiten von Grundschüler*innen ab der 1. Klasse sowie eine enge Vernetzung und Kooperation der Grundschulen mit lokalen Schwimmsportvereinen, die bei großen Defiziten als außerschulische Ressourcen enger genutzt werden sollen. Bei Menschen mit Behinderung muss dafür gesorgt werden, dass der Schwimmunterricht ermöglicht wird.
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15.05.2015
Der Senat von Berlin und die Abgeordnetenhausfraktion der SPD werden aufgefordert, sich bei der Beuth-Hochschule für Technik, der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste dafür einzusetzen, dass im Studiengang Architektur Grundlagen des „Barrierefreien Planens und Bauens“ (DIN 18040) im Rahmen der Entwurfslehre als Pflichtfach vorgesehen werden.
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15.05.2015
Derzeit erhebt Berlin den Sanierungsbedarf aller Schulen.
Bereits jetzt ist klar, dass der Sanierungsbedarf immens sein wird und nicht über die in den Haushaltsplänen bereitgestellten Mittel zu decken sein wird.
Daher muss ein Programm Schul- und Hochschulsanierung auf den Weg gebracht werden, sobald der Sanierungsbedarf feststeht. Über einen Zeitraum von 10 Jahren muss die Infrastruktur modernisiert und saniert werden.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass den geflüchteten Kinder und Jugendliche zu gleichen Bildungschancen verholfen wird wie allen Berliner Kindern.
Um dies zu ermöglichen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Kitas
- In jedem Bezirk werden Kontingente an Kindertagesstättenplätzen für geflüchteten Kinder bereit gehalten. Diese Anzahl muss als Zusatzkontigent an Plätzen zur Verfügung gestellt werden und soll nicht aus den bereits bestehenden, knappen Ressourcen bezogen werden.
- Um den Übergang zu Grundschulen zu erleichtern, sollen in ausgewählten Grundschulen Vorklassen für Flüchtlingskinder ab fünf Jahren eingerichtet werden, in denen nach dem Vorbild der Willkommensklassen die Kinder Deutsch besser erlernen können, bevor sie in die erste Klasse kommen.
Schule
- Schulpflichtige geflüchteten Kinder und Jugendliche werden schnellstmöglich ihr Recht auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule bzw. Oberschule erwirken können.
- Es wird ein berlinweit geltendes Konzept für Willkommensklassen eingesetzt. Das Konzept beinhaltet neben inhaltlichen Ansprüchen an die Bildungsstandards, klare Vorgaben für die Höchstdauer der Beschulung in Willkommensklassen. Außerdem soll das Konzept Schulen bei der notwendigen Anbindung der Willkommenklassen an den regulären Schulbetrieb unterstützen. Nicht zuletzt ist es entscheidend, dass die SchülerInnen während der Beschulung in Willkommensklassen die Möglichkeit haben, den Schulbesuch an einem Standort abzuschließen (statt Wechsel nach z.B. Ende der Zeit in den Erstaufnahmelagern).
- Die Lehrkräfte der Willkommenklassen sollen nach Möglichkeit staatliche LehrerInnen und Teil des Kollegiums sein oder alternativ eine universitäre Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache besitzen. Der Einsatz von Lehrkräften, die ohne pädagogische Qualifikation und in Schnellkursen auf die Arbeit in Willkommenklassen vorbereitet werden, soll in Zukunft verhindert werden.
- Bei dezentraler Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bekommen Schulpflichtige und ihre Familien im selben Umfang Unterstützung durch Sozialpädagogen, wie sie auch den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.
Ausbildung
- Die Berliner Ausländerbehörde soll ihren Ermessenspielraum nutzen, um Jugendlichen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltszusicherung zu erteilen. Des Weiteren sollen die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche durch gezielte Vermittlung erhöht werden.
- Für diejenigen jungen erwachsenen Flüchtlinge, die die mittlere Schulreife oder Abitur anstreben, werden einjährige Vorkurse eingerichtet, die sie innerhalb eines Jahres vor allem sprachlich befähigen, die Vorbereitungskurse für die Mittlere Schulreife bzw. das Abitur zu besuchen.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, das:
- den Sozialraum von Kindern strukturell stärkt, indem die verantwortlichen Akteur*innen im Kiez zur Identifikation von Ressourcen und zur Förderung engerer Kommunikation untereinander angeregt werden,
- die öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Horts, Grundschulen und Oberschulen) als Orte dieser Vernetzung und Kooperation versteht und diese zur nachhaltigen, gleichberechtigten Zusammenarbeit und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums strukturell öffnet,
- für die fallunspezifische Vernetzung sollen sämtliche Akteur*innen beteiligt werden.
Bei der fallspezifischen Arbeit nehmen verpflichtend die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Schule, der Kita/der Nachmittagsbetreuung, des Jugendamtes teil. Alle weiteren Akteur*innen des Sozialraums können prinzipiell beteiligt werden, allerdings verfügt das betroffene Kind über ein Vetorecht, das optional einzuladenden Akteur*innen die Teilnahme an der fallspezifischen Beratung untersagen kann, damit das Kind bei Bedarf die eigenen Schutzräume im Sozialraum bestimmen kann.
Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen sind prinzipiell ausgeschlossen.
- bisherige Projekte, die den Sozialraum des Kindes erfolgreich stärken konnten und über FUA-Finanzmittel (fallunspezifische Arbeit) finanziert wurden, durch eine landesweite Evaluation zu ermitteln und diese als „Best-practice-Modelle“ in das Konzept einfließen zu lassen,
- eine landesweite, strukturelle Dauerfinanzierung der Stärkung der Vernetzung und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums des Kindes bereit- und sicherstellt.
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