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Antrag 134/I/2015 Krankenhäuser in öffentlicher Hand sollen gute Arbeitsbedingungen und gute Patienten-Versorgung absichern

15.05.2015

Die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen sich dafür ein, dass die Forderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Berlin, stellvertretend für alle Kliniken in öffentlicher Hand, nach besseren Arbeits- und Pflegebedingungen im Krankenhaus umgesetzt werden.

Wir teilen die Auffassung der Beschäftigten an der Charité, dass ihr zur Zeit verhandelter ‚Tarifvertrag für Gesundheitsschutz und gute Versorgung‘ einen dauerhaft verbesserten Personalschlüssel des medizinischen und pflegenden Personals im Krankenhaus enthalten muss. Dies ist unabdingbar für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Auf Normalstationen soll eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patientinnen und Patienten versorgen, auf Intensivstationen maximal zwei. Nachtschichten müssen doppelt besetzt sein.

Dafür tragen die Länder und der Bund Verantwortung.

Die SPD schließt sich deshalb den während des Streiks von Charité-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern formulierten Forderungen an.

Antrag 146/I/2015 Drug-Checking: Innovative Methoden in der Drogenpolitik umsetzen

15.05.2015

Die zuständigen SPD-PolitikerInnen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden aufgefordert, sich für so genannte Drug-Checking Angebote kombiniert Drogenberatung, speziell zum Abraten vom Drogenkonsum, einzusetzen. Dabei kann auf erste Erfahrungen des Modellprojekt Drug-Scouts der Stadt Leipzig zurückgegriffen werden.

 

Antrag 154/I/2015 Mehr Teilhabe am kulturellen Leben der Kultur-Hauptstadt Berlin für Menschen mit Behinderungen – vor allem im Veranstaltungsbereich

15.05.2015

Die Mitglieder der SPD – Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und das für Kultur zuständige Mitglied des Senats werden aufgefordert,

 

  • auf mehr bauliche Barrierefreiheit bei den vielen – auch privat betriebenen –  Veranstaltungshäusern Berlins hinzuwirken, denn noch zu oft sind in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen von Vorführungen aller Art  komplett ausgeschlossen. (z.B. Kabarett „Die Distel“, „Bar jeder Vernunft“, Werkstatt Schillertheater u.a.)

 

  • auf eine menschenwürdige Auslegung von Sicherheitsanforderungen zu dringen, denn zur Zeit dürfen in keinem Kino in Berlin gleichzeitig zwei Menschen im Rollstuhl einen Film sehen! Einem  Ehepaar im Rollstuhl wurde vorgeschlagen, jeweils an zwei folgenden Tagen getrennt den gewünschten Film anzusehen.

 

  • die bedingt barrierefreien Veranstaltungshäuser (z.B. Friedrichstadtpalast, Konzerthaus, Berliner Dom usw.) daraufhin überprüfen zu lassen, inwieweit die Platzzuweisung für Menschen im Rollstuhl und ihrer Begleitung dem Gleichberechtigungsgrundsatz der Bundes- und Landesverfassungen entspricht. Denn fast überall (gute Ausnahmen: Theater des Westens, O2-World) werden behinderten Menschen die letzten Ecken zugewiesen, in die sie sich setzen sollen, um das Konzert, die Aufführung zu verfolgen! Oft fast hinter dem Theatervorhang, am Ende der allerletzten Reihe, im obersten Rang (Philharmonie), ohne Sichtmöglichkeit auf die Bühne (z.B. Tempodrom) und die Begleitung sitzt weit weg, kann dem behinderten Menschen während der Vorstellung nicht unauffällig helfen… Oft muss sie zudem voll fit sein und steile Stufen steigen können, um im Gestühl vor oder hinter dem behinderten Partner Platz nehmen zu können. (Z.B. Max-Schmeling-Halle)

 

  • darauf zu dringen, dass 1% der zugelassenen Plätze bei jeder Veranstaltung für nicht umsetzbare Menschen im Rollstuhl zur Verfügung stehen. (ggf. mit variabler Bestuhlung) Fast überall dürfen nur 4 Personen im Rollstuhl gleichzeitig einer Veranstaltung beiwohnen, aus Sicherheitsgründen. Das ist viel zu wenig, z.B. im Friedrichstadtpalast, mit ca. 1.900 Plätzen. In die Waldbühne werden 16 Rollis gelassen, bei knapp 80.000 Plätzen, ganz hinten, in einer (Aus-)Sonderloge… Das hat zur Folge, dass eine (Wohn-)gruppe alleine mit vier behinderten Personen eine Veranstaltung für den Rest der Berliner behinderten Menschen blockieren kann, dass die wenigen Tickets für die Waldbühne zu Schwarzmarktpreisen unter den Betroffnen gehandelt werden…!

 

Ein neues, mit dem Gleichberechtigungsgebot und der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang stehendes Sicherheitskonzept muss gemeinsam mit allen Beteiligten (Bauaufsicht, Feuerwehr, Menschen mit Behinderungen) für alle Berliner Bühnen erarbeitet werden. Die Menschenrechte und das Recht auf Teilhabe dürfen nicht länger aus Sicherheitsgründen verletzt werden.

 

  • zu veranlassen, dass die wenigen Tickets für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer für die vielen Veranstaltungen in Berlin auch „normal“ im Internet oder an der Theaterkasse gekauft werden können. Die derzeitige Praxis, direkt beim Veranstalter oder beim Veranstaltungshaus nachfragen zu müssen, ob da noch ein Ticket für Menschen mit Behinderungen erworben werden kann, widerspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung. Für behinderte Touristinnen und Touristen ist es zudem nicht praktikabel. Sie können vorab in der Ferne nicht wissen, wie sie ein „Rolli-Ticket“ erwerben können.

 

  • In allen Veranstaltungshäusern sind barrierefreie Toiletten, Kassen, Garderoben und weitere Service-Leistungen vorzuhalten. Auch Behinderten-Parkplätze müssen vorhanden und gut sichtbar ausgeschildert sein.

 

  • Die Barrierefreiheit und menschenwürdige Nutzbarkeit von kulturellen Angeboten in Berlin darf nicht auf die Bedürfnisse von mobilitätsbehinderten Menschen beschränkt bleiben. Induktionsschleifen für hörbehinderte Personen oder Wegeleitsysteme in Konzerthäusern für Blinde gehören ebenfalls dazu. Für die Erstellung dieser Konzepte muss mit dem ABSV, dem Gehörlosenverband u.a. Interessenverbänden behinderter Menschen zusammengearbeitet werden.

 

Antrag 160/I/2015 Gesetz über das Meldewesen in Berlin ändern

15.05.2015

Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin werden aufgefordert den § 28 Melderegisterauskunft im Gesetz über das Meldewesen in Berlin zu ändern. Künftig sollen nur noch Personen mit einem berechtigten Interesse Auskunft über die Wohnadresse der Berliner/innen erhalten.

Antrag 165/I/2015 Beweis- und Spurensicherung nach Sexualstraftaten

15.05.2015

Wir fordern das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Berliner Senat auf sicherzustellen, dass nach Sexualstraftaten auf Wunsch des Opfers eine Beweis- und Spurensicherung vorzunehmen ist, ohne dass dazu eine Anzeige erforderlich ist. Die Lagerung hat entsprechend der Verjährungsfristen zu erfolgen. Die erforderliche Finanzierung ist sicherzustellen.

 

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Beweise und Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren, auch dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Diese so genannte „Anonyme Spurensicherung“ ist bis jetzt aber nur in wenigen Kliniken in Deutschland möglich.