1.04.2016
Ehrenamtlich engagierten Menschen gebührt unser Dank. In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erleben wir aber unter dem Deckmantel der Stärkung des Ehrenamtes Tendenzen der schleichenden Deprofessionalisierung, die Aushöhlung von arbeits- und tarifrechtlichen Regulierungen, eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und eine immer stärkere Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und genuin staatlich zu organisierender und zu erbringender Leistungen. Von anti-emanzipatorischen Formen karitativer Maßnahmen geht vermehrt die Gefahr aus, dass sie jene sozialen Verhältnisse verfestigen, aus denen die Erforderlichkeit ihrer Existenz erst entstanden ist. Besonders deutlich wird dies in unserer Stadt derzeit zum Beispiel bei der Arbeit mit und für Geflüchtete. Ehrenamtliche Helfer*innen müssen entlastet werden und die Empfänger*innen ihrer Leistungen haben Anspruch auf qualifizierte Hilfe.
Freiwilliges, ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!
Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf:
Durch dafür geeignete Maßnahmen kurzfristig sicherzustellen, dass ehrenamtliche Helfer*innen aufgrund ihres Engagements zeitlich, finanziell oder gesundheitlich nicht derart in Anspruch genommen werden, dass sie ihr Ehrenamt niederlegen müssen – eine weitere Verschlechterung der Situation der Geflüchteten wäre die Folge.
Endlich dafür zu sorgen, dass der Staat strukturell über ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen verfügt, um die entsprechenden Aufgaben und Leistungen erfüllen bzw. erbringen zu können.
Sich dafür einzusetzen, möglichst kurzfristig die Arbeit mit und für Geflüchtete, die derzeit ehrenamtlichen Helfer*innen wahrnehmen, durch die Arbeit von für die zu leistenden Aufgaben qualifiziertes Fachpersonal zu ersetzen.
Sich dafür einzusetzen, dass die hierfür und für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten notwendigen finanziellen Mittel kurzfristig vom Bund bereitgestellt werden. Die schwarze Null ist für uns kein Selbstzweck!
Wir möchten uns zukünftig mit dem Begriff des Ehrenamtes grundlegend befassen und eine Beschlusslage dazu erreichen, welche gesellschaftliche Rolle es ausfüllen kann bzw. darf. Dabei soll beantwortet werden, wo für uns die Grenze zur Erwerbsarbeit erreicht ist bzw. welche Aufgaben fest in Staatshand gehören und wie wir die Ehrenamtlichen vor Selbstausbeutung schützen können.
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1.04.2016
Wir fordern eine umfassende gendersensible Planung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.
Wir halten weiterhin an dem Ziel einer dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden fest, die bevorzugt in Wohnungen erfolgen soll. Zugleich sehen wir die vorübergehende Notwendigkeit, in der aktuellen Situation in Sammelunterkünften, Standards für eine humane Unterbringung zu formulieren.
Es bedarf einer Umstrukturierung, Mindeststandards sowie Maßnahmen und Angebote, die auf die Unterbringung in Sammelunterkünften abgestimmt sind. Nicht erst seit Kurzem sind die Probleme, auf die Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen in Sammelunterkünfte treffen, bittere Realität. Organisationen wie lesmigras, women in exile, sowie Pro Asyl weisen seit Jahren auf die Missstände hin.
Die Abwesenheit von Privatsphäre, das Leben auf sehr engem Raum, die oft fehlenden Möglichkeiten, Zimmer oder sanitäre Anlagen abzuschließen und das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten, machen aus Sammelunterkünften Angsträume.
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt muss bei der Unterbringung von Geflüchteten konsequent mitbedacht werden.
Deshalb fordern wir
- Getrennte Bereiche für allein reisende Frauen, allein Erziehende, allein reisende Männer und Familien. Insbesondere die Wartesituation für Frauen vor dem LaGeSo zumindest durch geschützte Rückzugsräume verbessert werden. . Zusätzlich muss in den Registrierungsstellen eine gendersensible Betreuung sichergestellt werden
- Getrennte abschließbare sanitäre Anlagen
- Rückzugsräume für Mädchen, Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen
- SozialarbeiterInnen, ärztliche und sozialpsychologische Betreuung in allen Unterkünften.
- Empowerment und Aufklärungsmaßnahmen für alle, die über die eigenen Rechte und Rechte der anderen informieren und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Menschen keine Angst haben, Übergriffe anzusprechen. Verbindliche Regelung, Regelmäßige Informationen über ihre Rechte und externe Hilfsangebote informiert werden. Die Polizei soll, dort wo es nicht bereits schon umgesetzt wird, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Übergriffe jeglicher Art (sexuelle Gewalt, (religiöse) Intoleranz etc.) durch die Opfer konsequent zur Anzeige gebracht werden könne. Hierfür soll die Polizei mit den Trägern der Unterkünfte zusammenarbeiten. Gewalt in Unterkünften muss sichtbar gemacht werden.
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1.04.2016
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.
Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahmerichtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.
Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:
(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.
(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.
(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.
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1.04.2016
Wir fordern die Aufhebung der Regelung, die die Härtefallanträge bei feststehendem Abschiebetermin hinfällig werden lässt. Des Weiteren fordern wir den*/die* zuständige*n Senator*in dazu auf, den Beschlüssen der Härtefallkommission Folge zu leisten.
Außerdem fordern wir die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin dazu auf, auf eine Reformierung der Härtefallkommission in der anstehenden Legislatur hinzuwirken, um eine noch bessere Arbeit der Kommission gewährleisten zu können. Sowohl Aufenthaltsgesetz, als auch die Berliner Härtefallkommissions-Verordnung müssen so reformiert werden, dass alle Fälle von den Kommissionsmitgliedern aufgegriffen werden können. Die bestehenden formalen Hürden, die dem im Weg stehen, müssen wegfallen.
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1.04.2016
Berlin ist eine Stadt, in der viele Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft und auch Alternativer Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) leben. Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund liegt momentan sehr hoch und steigt auch durch die momentan stark steigende Zahl an Geflüchteten weiterhin.
Viele dieser Menschen haben einen Migrationshintergrund, der außerhalb von Westeuropa liegt. Das heißt auch, dass viele von ihnen mit einer anderen, nichtwesteuropäischen Sprache als Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) aufwachsen bzw. aufgewachsen sind. In der deutschen Gesellschaft sind Sprachen wie Türkisch, Arabisch, Kurdisch, slawische Sprachen und andere jedoch lange nicht so wertgeschätzt, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Der Grund hierfür lässt sich vor allem in zweierlei Naivitäten finden, die leider noch immer verbreitet sind:
Zum einen die Überzeugung, dass bestimmte Sprachen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt seien und auch in anderen Lebensbereichen kaum Verwendung fänden. Für uns sind alle Sprachen gleichwertig im gleichen Maße förderungswürdig. Eine Beurteilung einzelner Sprachen allein nach ihrem „wirtschaftlichen Nutzen“ lehnen wir folglich ab. Trotz dessen sei darauf hingewiesen, dass sprachliche und damit interkulturelle Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt immer äußerst gefragt sind und sein werden.
Das andere Problem ist der Irrglaube, dass in Haushalten, in denen alle die gleiche nicht deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) beherrschen, die Menschen und vor allem Kinder Deutsch sprechen würden. Jeder würde im Alltag eher in einer Sprache kommunizieren, die er oder sie zumindest fließend beherrscht, als in einer völlig fremden. Selbst wenn Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule Deutsch lernen, bleibt die Umgangssprache zu Hause oft die nicht-deutsche Alternative Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1). Da die deutsche Sprache kaum im Alltag genutzt und die jeweilige Muttersprache nie bewusst und in allen Facetten gelernt wird, laufen viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Gefahr, schließlich keine Sprache annähernd perfekt zu sprechen. Ihre Sprachkompetenz bleibt mangelhaft. Mitunter ist auch ein struktureller Rassismus, welcher bestimmte Sprachen aufgrund der Region, in welcher sie hauptsächlich gesprochen werden, geringschätzt, in der deutschen Gesellschaft festellbar.
Desweiteren haben für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre Herkunft und ihr sprachlicher Hintergrund einen großen Einfluss auf ihre Identitätsfindung, die soziokulturelle Entwicklung und auch auf den schulischen bzw. beruflichen Erfolg. Dieser Punkt muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, wenn wir von Integration bzw. Inklusion sprechen. Die mitgebrachte sprachliche Kompetenz ist eine Ressource, die es wertzuschätzen gilt, da ein hohes Sprach- und Abstraktionsniveau in der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) sich auf das Erlernen einer Zweitsprache positiv auswirkt.
Viele Kinder, die mit einer anderen Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) als Deutsch aufwachsen sind jedoch oft in dieser Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) nicht entsprechend alphabetisiert und beherrschen sie zwar in Grundzügen, können ihr sprachliches Niveau aber in keinster Weise nachweisen. Ein Nachweis und ein ordentliches Erlenen der Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) kann ihnen im späteren Leben helfen. Diesen Zustand wollen wir verbessern. Daher fordern wir:
– kostenlose und möglichst wohnortnahe Sprachkurse in ihrer Alternativen Hauptsprache (sog. „Muttersprache“/L1) für Kinder/Jugendliche einzurichten
– erleichterten Zugang zu gebührenfreien Zertifizierungsverfahren, durch die die Kinder ihr erlerntes Niveau nachweisen können
(gerichtet auch an „AK II der Fraktion der SPD des Abgeordnetenhauses von Berlin“)
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