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Antrag 144/II/2024 Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt absichern! Kostenübernahme gewährleisten!

24.10.2024

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, des Senats und der Bundestagsfraktion auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Leistungen im Rahmen der “Vertraulichen Spurensicherung” nach SGB V §27 (1) und der damit zusammenhängende Rechtsanspruch so erweitert werden, dass sie die Kostenübernahme der medizinischen Untersuchungen durch die Krankenkassen gewährleisten. Die Kassenleistungen müssen dabei u.a. auch die Übernahme von Notfallkontrazeptiva, STI-Untersuchungen, HIV-Tests und Untersuchungen auf die Verabreichung von sog. “K.O.-Tropfen” umfassen. Eine angemessene Abrechnungsmöglichkeit für Kassenleistungen durch die Krankenhäuser muss dabei gewährleistet sein, auch in der Notfallversorgung.

Zudem müssen Lösungen gefunden werden, damit auch Betroffene ohne Aufenthaltstitel, Wohnort oder Krankenversicherung niedrigschwellig und kostenlos versorgt werden können. Außerdem muss es Möglichkeiten zur kostenlosen Wahrnehmung von Sprachmittlung oder Angeboten in Leichter Sprache geben.

Antrag 124/II/2024 Aufbau einer dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung

24.10.2024

In Berlin leben derzeit ca. 1 Mio. ältere Menschen. Die Tendenz ist deutlich ansteigend. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft werden zukünftig verstärkt notwendige Differenzierungen bei Verwaltungsdienstleistungen vorgenommen werden müssen.

 

Senatsverwaltungen und Bezirke werden aufgefordert, im Zuge der Verwaltungsreform bei ihren Verwaltungsdienstleistungen für eine altersgerechte Verwaltung stärker in drei idealtypische Zielgruppen zu differenzieren und den Zugang und ihr Verwaltungshandeln entsprechend auszurichten. Diese sind: Die jungen Alten, Betagte und Hochbetagte.

 

Die jungen Alten umfassen überwiegend die Altersgruppe von 60 bis 70. Jahre. Sie sind charakterisiert durch eine höhere Affinität zur Nutzung digitaler Angebote, wohnen meistens zuhause und sind in der Regel nicht oder wenig mobilitätseingeschränkt.

 

Für diese Zielgruppe wird der Zugang in der ersten (Bürgerämter) und in der zweiten Säule (Online Services) optimiert. Diese müssen zusätzlich barrierefrei ausgestaltet werden.

 

Die Konzentration auf diese beiden Säulen des Zugangs und des Angebots an Verwaltungsdienstleistungen entspricht oftmals nicht der Lebenswirklichkeit älterer Menschen. Deshalb lautet der Leitsatz für eine altersgerechte Verwaltung: Wenn die Gesellschaft aufgrund 16 des demographischen Wandels immobiler wird, muss die öffentliche Verwaltung als Dienstleister mobiler werden.

 

Für Betagte und Hochbetagte wird in Berlin eine dritte Säule des Zugangs und des Angebots für eine altersgerechte Verwaltung aufgebaut. Sie zeichnet sich durch Dezentralität und Differenzierung aus.

 

Betagte ältere Menschen finden sich idealtypisch in der Altersgruppe 70 bis 80. Sie wohnen mehrheitlich noch zuhause. Ein wachsender Teil von ihnen kämpft aufgrund seines Gesundheitszustandes mit mittleren Mobilitätseinschränkungen oder nimmt häufig ambulante Pflegedienste in Anspruch. Ein erheblicher Teil von ihnen ist nicht in der Lage oder nicht willens/fähig, digitale Dienstleistungen zu nutzen.

 

Für die betagten älteren Menschen werden Beratung und Antragstellung für Verwaltungsdienstleistungen in der neuen dritten Säule an leicht erreichbaren Orten zeitweise bereitgestellt,

Dies sind beispielsweise Seniorenbegegnungsstätten, Nachbarschaftszentren, Stadtteilbibliotheken vor Ort.

In Frage kommen könnte auch der Einsatz mobiler Verwaltungsbusse, die insbesondere die Stadtrand-Ortsteile regelmäßig bedienen.

Weil die öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungen an diesen Standorten mobil anbietet, sollten vermehrt „Digitale Bürgerkoffer“ angeschafft werden.

Damit es nicht zu einer vollständigen Substitution der Bürgeramtstermine kommt, sollten vorrangig Betagte und Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis diese wohnortnahen Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Perspektivisch sollte analysiert werden, inwieweit die Unterstützung bei Beratung und Antragstellung durch ehrenamtliche Verwaltungslotsen (ehemalige Verwaltungsbeschäftigte) wohnortnah erfolgen kann. Das Konzept der Versicherungsältesten könnte hier Pate stehen.

 

Hochbetagte ältere Menschen finden sich in der Altersgruppe 80 Plus. Ihre wesentlichen Merkmale sind: sie sind eher im Pflegeheim als die Betagten, sind hochgradig mobilitätseingeschränkt und weisen eine sehr geringe Affinität zu digitalen Angeboten auf. Hauptsächlich für die Zielgruppe der Hochbetagten werden in der dritten Säule Hausbesuche beispielsweise in Pflegeheimen etc. angeboten. Zum Einsatz kommen könnte hier ein Kleinbus, der mit dem digitalen Bürgerkoffer ausgestattet ist.

Der Aufbau der dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung erfolgt durch Pilotprojekte in ausgewählten Bezirken bis zum Jahre 2026. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats erstatten dem Landesparteitag Bericht über die Umsetzung.

Antrag 123/II/2024 Frauen in Berlin sichtbar machen – Frauenbeirat jetzt!

24.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einsetzen, dass die Struktur des Landesfrauenrats zu einem Frauenbeirat im Land ausgebaut wird. Dieser soll sich als Interessenvertretung der im Land lebenden und handelnden Frauen verstehen. Er soll ein beratendes Expertinnengremium für Gendergerechtigkeit und Gleichstellung sein. Der Frauenbeirat soll direkt der Senatsverwaltung für Gleichstellung angegliedert sein. Der Aufruf soll öffentlich und durch gezielte Ansprache von Frauen- und Mädchennetzwerken erfolgen. Der Aufbau soll sich am landesweiten Integrationsbeirat orientieren.

Antrag 112/II/2024 Queere Subkultur schützen - Nollendorfkiez für die Zukunft sichern!

24.10.2024

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die SPD-Mitglieder des Senats und die SPD-Mitglieder der Bundestagsfraktion dazu auf, sich bei der Kultusminister*innenkonferenz dafür einzusetzen, dass der Berliner Regenbogenkiez rund um den Nollendorfplatz als Weltkulturerbe geschützt und ein entsprechender Vorschlag im Jahr 2025 auf die Tentativliste aufgenommen wird, damit er sobald wie möglich bei der UNESCO eingereicht bzw. nominiert wird.

 

Die Stadt Berlin muss darüber hinaus alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Regenbogenkiez zu schützen und zu erhalten.

Antrag 166/II/2024 Analoges Radio beibehalten – mehr regionale Berichterstattung in Berlin

23.10.2024

Wir begrüßen den neuen Staatsvertrag, der nach der Vertrauenskrise rund um die frühere Leitung des RBB Ende letzten Jahres zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg beschlossen wurde und mittlerweile in Kraft getreten ist. Die Regeln für eine stärkere Kontrolle, die neuen Haftungsregeln, gedeckelte Gehälter, verbindliche Compliance-Mechanismen und erweiterte Transparenzregelungen sind wichtige Impulse für die Integrität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Berlin und Brandenburg.

 

Wir fordern zudem, dass die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus prüfen, ob auch die Rechtsaufsicht durch den Berliner Senat ggf. stärker institutionalisiert werden sollte, um der sensiblen Konstellation mit dem bewusst staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser gerecht werden zu können. Dabei muss eine effektive Staatsaufsicht insbesondere die Effizienz und Funktionstüchtigkeit der sendereigenen Kontrollgremien.

 

Wir begrüßen weiterhin die Einbeziehung von sogenannten „festen freien Mitarbeiter_innen“ in die erweiterte Personalvertretung.

 

Ebenso begrüßen wir die Bemühungen um ausgewogene Regionalität, dabei fordern wir die Ausweitung der regionalen Berichterstattung auch auf Berlin zu erstrecken, mit der Folge, dass die Reform auch in Berlin zu systematischerer und spezifischerer Berichterstattung aus den Bezirken führen wird. Insofern wurde in Brandenburg jetzt ein guter Anfang gemacht.

 

Wir teilen die in der Präambel des neuen Staatsvertrags festgehaltene Einschätzung, dass insbesondere in den Bereichen der online-basierten Angebote und digitalen Medieninhalte erhebliche Potenziale für Attraktivität und Nutzungsfreundlichkeit zu sehen sind. Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, im Rahmen der gebotenen Zurückhaltung auf den notwendigen Strukturwandel hinzuwirken, um dem veränderten Mediennutzungsverhalten der Bevölkerung effektiv Rechnung zu tragen.

 

Wir fordern, dass die technische Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts der Spreizung der Nutzungsmöglichkeiten umfassend und ohne  Zwischenstrukturen gewährleistet werden sollte. Dabei sollte die Leitvorstellung sein, dass der typische Nutzer/die typische Nutzerin das öffentlich-rechtliche Angebot direkt empfängt und andere Dienste als OTT Service empfängt und nicht umgekehrt. Anders als vor etwa 20 Jahren stellt sich die Empfangbarkeit komplizierter dar. Viele empfangen heute Radio und Fernsehen über Plattformen, die sich der Internetverknüpfung bedienen (z.B. Amazon, Samsung). Mit der Änderung bezüglich der Kabelanschlussverpflichtung bei Vermietern wird hier ein weiterer Schub zu erwarten sein. Im Ergebnis fallen heute ARD und ZDF immer häufiger „in die zweite Reihe“ der technischen Diese Entwicklungen sind überraschend wenig erforscht.

 

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, einen Beschlussantrag einzubringen, der gegenüber dem RBB sowie gegenüber dem Berliner Rechnungshof klarstellt, dass eine komplette Einstellung der analogen terrestrischen Übertragung nicht allein aus eng verstandenen Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgen sollte, insofern hierdurch der Auftrag der Grundversorgung gefährdet werden könnte. Angesichts der katastrophalen Verbreitungslage würde der Wegfall dieser Hörfunkleistungen insbesondere im betagten Stammhörer – Segment  vermutlich unmittelbare Einbrüche zur Folge haben.

 

Schließlich fordern wir die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine starke Berliner Positionierung in den anstehenden Verhandlungen über einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland im Herbst 2024 zu entwickeln und einzubringen, die unter anderem den in diesem Antrag hervorgehobenen Aspekten Rechnung trägt.

 

Wir fordern zudem die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf darauf hinzuwirken, dass das Abgeordnetenhaus mindestens eine öffentliche Anhörung insbesondere im Licht der Funktion der Grundvorsorge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie das Bundesverfassungsgericht beschrieben hat, zu diskutieren.