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Antrag 301/II/2023 Die Berliner Mitte muss bezahlbar sein. Für eine soziale Stadtentwicklung am Molkenmarkt!

24.09.2023

Im Herzen der Berliner Mitte, zwischen dem Roten Rathaus und dem Alten Stadthaus, liegt der Molkenmarkt. Er ist nicht nur Berlins ältester Platz. Die durch den Bebauungsplan festgelegte Quartiersbildung auf der autobahnähnlichen Grunerstraße ist derzeit das bedeutendste Projekt der Reurbanisierung in unserer Stadt. Das Gebiet am Molkenmarkt ist zugleich eines der letzten großen zusammenhängenden Areale in der Berliner Mitte, dessen Entwicklung derzeit vom Senat vorangetrieben wird.

 

Die zentrale Lage des künftigen Stadtquartiers zieht zahlreiche private Akteure an, wie z.B. die Stiftung Mitte Berlin oder den Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V., die eigene wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgen. Insbesondere die Stiftung Mitte Berlin verfolgt den Plan, neben dem Rathausforum auch den Molkenmarkt möglichst nah am ursprünglichen Quartier aus dem 19. Jahrhundert zu rekonstruieren und eine dichte, kleinteilige Bebauung durchzusetzen. Zudem wird eine Privatisierung der Grundstücke und die Bebauung durch Investoren gefordert. Klimapolitische und soziale Aspekte betrachtet die Stiftung als nachrangig. Wir als SPD Berlin wollen einen anderen Weg gehen.

 

Für uns ist klar: Wir stehen im Land Berlin vor der großen Aufgabe, den Bedarf an Wohnraum im Umfang von etwa 200.000 Wohnungen zu decken. Dabei braucht es vor allem bezahlbare Wohnungen für Menschen ohne eigenes sowie mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Denn bei der Versorgung mit Wohnraum haben wir insbesondere die Menschen im Blick, die es derzeit am Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Wie im Leitantrag des Landesparteitages beschrieben, stehen wir darüber hinaus auch vor großen klimapolitischen Herausforderungen, die wir angehen müssen.

 

Nach der Verabschiedung des ausgewogenen Rahmenplans durch den Senat stehen mit dem Gestaltungshandbuch sowie den anschließenden Qualifizierungsverfahren für den Hochbau und Freiraum die entscheidenden Schritte für das künftige Quartier bevor.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im weiteren Prozess und bei der Realisierung des Quartiers die folgenden Maßgaben eingehalten werden:

 

  • Der Bau und die Bewirtschaftung der Gebäude auf landeseigenen Flächen erfolgen ausschließlich über die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften;
  • Eine Privatisierung landeseigener Grundstücke und Flächen sowie der dort noch zu errichtenden Wohnungen wird dauerhaft ausgeschlossen;
  • Das Gestaltungshandbuch und die Auslobungstexte für die Realisierungswettbewerbe auf den landeseigenen Grundstücken werden in Abstimmung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen erstellt;
  • Konkrete Anforderungen an die städtebauliche und (historisch-)architektonische Gestaltung des Quartiers und der Gebäude werden im Gestaltungshandbuch und den weiteren Wettbewerbsverfahren nur insoweit gestellt, als eine ausschließliche Bebauung durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Vermietung im Rahmen der Vorgaben der Kooperationsvereinbarung gewährleistet bleibt;
  • Die Neubauten sollen sich durch günstige Bau- und Betriebskosten sowie möglichst hohe Flächeneffizienz, flexiblen Grundrisse und einen sparsamen Umgang mit Erschließungsflächen auszeichnen;
  • Bei der weiteren Grundstücksarrondierung wird darauf geachtet, dass diese sinnvoll genutzt und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden können;
  • Eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Mitte Berlin oder eine Förderung von Veranstaltungen dieser Stiftung aus Landesmitteln erfolgt nicht.

 

Die SPD Berlin strebt ein Quartier mit einer gemeinwohlorientierten Wohnbebauung sowie einer vielfältigen sozialen, künstlerischen und kulturellen Nutzung der öffentlichen Flächen an, die sich am neuen Molkenmarkt zu einem lebendigen Stadtviertel im Sinne der Berliner Mischung verbinden können.

Antrag 303/II/2023 Zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilitätspolitik in Berlin

24.09.2023

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am bestehenden Berliner Mobilitätsgesetz entschieden abzulehnen und sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetz im Sinne einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Verkehrswende stark zu machen. Dabei sind die drei V‘s der Verkehrsplanung: Verkehr vermeiden, Verkehr auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) verlagern und den verbleibenden Verkehr verträglich abwickeln, ist nach wie vor gültig.

 

Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte

  • Der Umweltverbund hat Vorrang. Er bildet das Rückgrat der Verkehrswende und schützt das Klima. Zum Umweltverbund zählen der öffentliche Personennahverkehr, der Fußverkehr und der Radverkehr.
  • Die Ziele des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (u. a. 82% Umweltverbund bis 2030) haben weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Straßenbahnen sind für uns wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik, wie sie im Nahverkehrsplan und im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr festgeschrieben sind. Auch Straßenbahn-Vorhalteflächen bleiben bestehen.
  • Der im November 2021 beschlossene Radverkehrsplan behält im Grundsatz nach wie vor seine Gültigkeit.
  • Sichere und von der Fahrbahn abgetrennte Rad- und Fußwege mit entsprechenden Breiten, wie im Gesetz festgeschrieben, motivieren die Menschen in unserer Stadt sich zu bewegen, schützen das Klima und tragen zu einer deutlich höheren Verkehrssicherheit bei, die vor allem die Schwächsten in den Blick nimmt.
  • Rad- und Fußwege sind getrennt voneinander zu errichten, damit Menschen sicher auf diesen Wegen unterwegs sein können.
  • Bei Baustellenmarkierungen wird der Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt.

 

  • Ampelschaltungen werden so programmiert, dass eine Querung durch den Fußverkehr nicht durch Mittelinseln unterbrochen werden muss, sondern die komplette Fahrbahn in einer Grünphase sicher überquert werden kann.

 

  • Verbände werden an möglichen Gesetzesänderungen über einen Beteiligungsprozess eingebunden werden.
  • Die bezirkliche Planung von Rad- und Fußwegen muss durch ausreichendes Personal sichergestellt werden.
  • Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorzusehen, um den Bezirken eine konsequente Umsetzung des MobG zu ermöglichen.

 

Hintergrund:

Das Mobilitätsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Mobilitätswende. Die SPD hat den Vorschlag für das Gesetz damals in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Das Gesetz hat national und international gute Presse bekommen. Es war das erste Gesetz dieser Art in Deutschland. Berlin etablierte sich damit zum Vorreiter für die Mobilitätswende in Deutschland. Nun muss dieses Gesetz konsequent in Richtung sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger Mobilität weiterentwickelt werden. Aufgrund des aktuellen Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am Mobilitätsgesetz und die Notwendigkeit darauf angemessen zu reagieren, wird dieser Antrag als Initiativantrag eingereicht.

Antrag 304/II/2023 Kein Aderlass für Schulen mit besonderen Herausforderungen

24.09.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setzen sich umgehend dafür ein, dass die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit besonderen Bedarfen und die gezielte Zuweisung von Lehrkräften an Schulen mit unterdurchschnittlicher Personalausstattung wieder eingeführt wird.

Antrag 305/II/2023 Wassermangel jetzt begegnen: Überregionale Strategien zum Umgang mit Wassernotstand mit unseren Nachbarn entwickeln

24.09.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats setzen sich für die Ergänzung des Masterplans Wasser um eine überregionale Strategie mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und den Freistaat Sachsen an, die noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden soll. Diese 4-Länder-Wassermangelstrategie soll unter Beteiligung der Umweltausschüsse der Landtage erarbeitet werden und einen Fokus auf den Umgang mit den uns verbindenden Lebensadern Spree, Dahme und Havel legen.

Antrag 307/II/2023 Landesamt für Einwanderung – Strukturreform statt Warteschlange

24.09.2023

Das Landesamt für Einwanderung Berlin LEA hat seit 2015/2016 ein gestiegenes Kund*innen-Aufkommen zu bewältigen. Durch die Corona-Pandemie hat sich ein riesiger Bearbeitungsstau im LEA gebildet, der bis heute nicht abgearbeitet ist und der durch ein erhöhtes Antragsaufkommen infolge des Brexit, des Ukraine-Kriegs, der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und anderer Rechtsänderungen weiter angewachsen ist.

 

Eine fristgerechte Antragsbearbeitung ist im LEA spätestens seit Beginn der Corona Pandemie nicht mehr gewährleistet (z.B. für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten, Zustimmung zur Beschäftigung, Zustimmung zur Änderung der Wohnsitzauflage usw.). Die Betroffenen haben größte Schwierigkeiten, die Behörde zu erreichen und warten häufig monatelang auf die Bearbeitung ihres Anliegens.

 

Da keine Entspannung der Lage in Sicht ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus auf, sich dringend für eine Strukturreform einzusetzen, welche folgende Punkte beinhaltet:

  • Überarbeitung der digitalen Infrastruktur (Dass das System häufig abstürzt und die Behörde nicht arbeitsfähig ist, ist nicht hinnehmbar
  • Verstärkung durch dezentrales Kundencenter für eine telefonische und passgerechte Terminvergabe
  • Postalische Zusendung von Fiktionsbescheinigung und anderen geeigneten Dokumenten ohne erneutes Vorsprechen
  • Verlängerung von Duldungsfristen und Nutzung weiterer gesetzlicher Spielräume
  • Verpflichtende Schulung der interkulturellen Kompetenz aller Personalebenen inklusive der Leitung sowie verstärkte Bemühungen bei Neubesetzung und Neuanstellung zur Stärkung der Diversität im Sinne des PartMigG