Antrag 303/II/2023 Zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilitätspolitik in Berlin

Status:
Annahme

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am bestehenden Berliner Mobilitätsgesetz entschieden abzulehnen und sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetz im Sinne einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Verkehrswende stark zu machen. Dabei sind die drei V‘s der Verkehrsplanung: Verkehr vermeiden, Verkehr auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) verlagern und den verbleibenden Verkehr verträglich abwickeln, ist nach wie vor gültig.

 

Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte

  • Der Umweltverbund hat Vorrang. Er bildet das Rückgrat der Verkehrswende und schützt das Klima. Zum Umweltverbund zählen der öffentliche Personennahverkehr, der Fußverkehr und der Radverkehr.
  • Die Ziele des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (u. a. 82% Umweltverbund bis 2030) haben weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Straßenbahnen sind für uns wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik, wie sie im Nahverkehrsplan und im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr festgeschrieben sind. Auch Straßenbahn-Vorhalteflächen bleiben bestehen.
  • Der im November 2021 beschlossene Radverkehrsplan behält im Grundsatz nach wie vor seine Gültigkeit.
  • Sichere und von der Fahrbahn abgetrennte Rad- und Fußwege mit entsprechenden Breiten, wie im Gesetz festgeschrieben, motivieren die Menschen in unserer Stadt sich zu bewegen, schützen das Klima und tragen zu einer deutlich höheren Verkehrssicherheit bei, die vor allem die Schwächsten in den Blick nimmt.
  • Rad- und Fußwege sind getrennt voneinander zu errichten, damit Menschen sicher auf diesen Wegen unterwegs sein können.
  • Bei Baustellenmarkierungen wird der Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt.

 

  • Ampelschaltungen werden so programmiert, dass eine Querung durch den Fußverkehr nicht durch Mittelinseln unterbrochen werden muss, sondern die komplette Fahrbahn in einer Grünphase sicher überquert werden kann.

 

  • Verbände werden an möglichen Gesetzesänderungen über einen Beteiligungsprozess eingebunden werden.
  • Die bezirkliche Planung von Rad- und Fußwegen muss durch ausreichendes Personal sichergestellt werden.
  • Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorzusehen, um den Bezirken eine konsequente Umsetzung des MobG zu ermöglichen.

 

Hintergrund:

Das Mobilitätsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Mobilitätswende. Die SPD hat den Vorschlag für das Gesetz damals in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Das Gesetz hat national und international gute Presse bekommen. Es war das erste Gesetz dieser Art in Deutschland. Berlin etablierte sich damit zum Vorreiter für die Mobilitätswende in Deutschland. Nun muss dieses Gesetz konsequent in Richtung sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger Mobilität weiterentwickelt werden. Aufgrund des aktuellen Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am Mobilitätsgesetz und die Notwendigkeit darauf angemessen zu reagieren, wird dieser Antrag als Initiativantrag eingereicht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am bestehenden Berliner Mobilitätsgesetz entschieden abzulehnen und sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetz im Sinne einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Verkehrswende stark zu machen. Dabei sind die drei V‘s der Verkehrsplanung: Verkehr vermeiden, Verkehr auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) verlagern und den verbleibenden Verkehr verträglich abwickeln, ist nach wie vor gültig.

 

Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte

  • Der Umweltverbund hat Vorrang. Er bildet das Rückgrat der Verkehrswende und schützt das Klima. Zum Umweltverbund zählen der öffentliche Personennahverkehr, der Fußverkehr und der Radverkehr.
  • Die Ziele des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (u. a. 82% Umweltverbund bis 2030) haben weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Straßenbahnen sind für uns wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik, wie sie im Nahverkehrsplan und im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr festgeschrieben sind. Auch Straßenbahn-Vorhalteflächen bleiben bestehen.
  • Der im November 2021 beschlossene Radverkehrsplan behält im Grundsatz nach wie vor seine Gültigkeit.
  • Sichere und von der Fahrbahn abgetrennte Rad- und Fußwege mit entsprechenden Breiten, wie im Gesetz festgeschrieben, motivieren die Menschen in unserer Stadt sich zu bewegen, schützen das Klima und tragen zu einer deutlich höheren Verkehrssicherheit bei, die vor allem die Schwächsten in den Blick nimmt.
  • Rad- und Fußwege sind getrennt voneinander zu errichten, damit Menschen sicher auf diesen Wegen unterwegs sein können.
  • Bei Baustellenmarkierungen wird der Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt.

 

  • Ampelschaltungen werden so programmiert, dass eine Querung durch den Fußverkehr nicht durch Mittelinseln unterbrochen werden muss, sondern die komplette Fahrbahn in einer Grünphase sicher überquert werden kann.

 

  • Verbände werden an möglichen Gesetzesänderungen über einen Beteiligungsprozess eingebunden werden.
  • Die bezirkliche Planung von Rad- und Fußwegen muss durch ausreichendes Personal sichergestellt werden.
  • Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorzusehen, um den Bezirken eine konsequente Umsetzung des MobG zu ermöglichen.

 

Hintergrund:

Das Mobilitätsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die Mobilitätswende. Die SPD hat den Vorschlag für das Gesetz damals in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Das Gesetz hat national und international gute Presse bekommen. Es war das erste Gesetz dieser Art in Deutschland. Berlin etablierte sich damit zum Vorreiter für die Mobilitätswende in Deutschland. Nun muss dieses Gesetz konsequent in Richtung sozial gerechter und ökologisch nachhaltiger Mobilität weiterentwickelt werden. Aufgrund des aktuellen Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am Mobilitätsgesetz und die Notwendigkeit darauf angemessen zu reagieren, wird dieser Antrag als Initiativantrag eingereicht.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: