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Antrag 158/II/2014 Erhalt der und die Investition in die soziale und öffentliche Infrastruktur des Landes und der Bezirke

3.11.2014

Der SPD Landesparteitag fordert alle Verantwortlichen der SPD im Land und in allen Bezirken auf, sich

 

  • für politische Maßnahmen gegen jede Form der Ausgliederungen, gegen Lohndumping und Tarifflucht.
  • gegen prekäre, entrechtete Beschäftigungsverhältnisse und tarifvertragsfreie Zonen in Berlin einzusetzen und dafür ein Aktionsprogramm zu entwickeln.

 

Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung beginnt mit dem Stopp aller Ausgründungen, beginnend mit den geplanten Ausgründungen bei Vivantes.

 

Das erfordert

  • eine sofortige öffentliche Investitionsoffensive zur Rettung und Wiederherstellung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur Berlins und seiner Bezirke, von Straßen, ÖPNV, Krankenhäusern und Schulen … finanziert durch den öffentlichen Haushalt.
  • Einstellung von Personal auf Bezirk- und Landesebene. Als Kriterium muss die Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger und die Interessen der Beschäftigten im Zentrum stehen. Berlin braucht wieder normale Arbeitsbedingungen in den Verwaltungen, die die Erfüllung der Aufgaben der Öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert.

 

Es geht um den Erhalt der und die Investition in die soziale und öffentliche Infrastruktur des Landes und der Bezirke, wie z.B. Schulen, Krankenhäusern, Kitas, öffentlichem Nahverkehr, Bürgerämtern, Polizei und Feuerwehr uvm. Dafür muss die Schuldenbremse durchbrochen werden.

Antrag 156/II/2014 Ersetzungsantrag zu den Anträgen 136/I/2014, 98/II/2014, 105/II/2014

27.10.2014

Lebensumstände verbessern – Solidarisches Berlin mit Flüchtlingen
Alle sozialdemokratischen Mandatsträger auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, die Beschlüsse der Berliner SPD zur Berliner möglichst zeitnah umzusetzen:

 

Dezentrale Unterbringung vor Sammelunterkünften
Die Unterbringung von Menschen in Flüchtlingsunterkünften ist stets als Übergangslösung gedacht. Im Interesse aller beteiligten Akteur*innen ist so schnell wie möglich das Ziel, Asylbewerber*innen eine dezentrale Unterbringung zu ermöglichen.

 

Deshalb fordern wir den Senat auf, einen umfassenden „Masterplan zur Unterbringung von Asylbewerber*innen im Land Berlin“ zu entwickeln, der im Detail und auf Grundlage finanzieller Schätzungen vorgibt, wie der Übergang von Wohnen in Sammelunterkünften hin zu dezentralen Wohnmöglichkeiten vom Land Berlin und den Bezirken zu bewerkstelligen und umzusetzen ist. Eine zentrale Rolle zur Ausarbeitung und Umsetzung des Masterplans nehmen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein, die sowohl an der Konzeption beteiligt als auch bei der Umsetzung in die Pflicht genommen werden müssen.

Kurzfristig fordern wir folgende Punkte:

 

  • Mietkosten müssen entsprechend den Regelungen nach SGB XII übernommen werden.
  • Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) müssen für Asylbewerber*innen und Geduldete die gleichen Kriterien gelten wie für andere Berechtigte.
  • Die Kontingente für Asylbewerber*innen und Geduldete bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen erhöht werden.
  • Der Senat muss einen öffentlichen Appell an alle Vermieter*innen richten, an Asylbewerber*innen zu vermieten.
  • Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit Asylbewerber*innen und Geduldete nicht in Obdachlosigkeit entlassen werden.

 

Menschenwürdige Standards bei Sammelunterkünften einhalten
Da Flüchtlingen in der Praxis leider meist dauerhaft in Sammelunterkünften leben müssen, sind hohe Standards in Bezug auf Lebens- und Wohnbedingungen umso wichtiger. Um diese auf Dauer gewährleisten zu können, müssen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen nicht nur eingehalten, sondern auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert und verifiziert werden – dazu braucht es ein staatliches Qualitätsmanagement mit Befugnissen zu Sanktionen.
Wir fordern daher, dass zur Überprüfung der Einhaltung der Standards die Betreiber*innen von sämtlichen Flüchtlingsunterkünften im Rahmen einer Qualitätssicherung regelmäßiger, stichprobenartiger und unangekündigten Kontrollen unterworfen sind. Bewohner*innen können Verstöße gegen Standards dort direkt melden. Ein solches Qualitätsmanagement muss niedrigschwellig aufgebaut sein

 

a) Einheitliche Verträge mit Betreibern von Flüchtlingsunterkünften
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Verträge für Unterkünfte bei freie Trägern und anderen private Heimbetreibern aufzusetzen, die nicht mehr nach Belieben der freien Trägern und privaten Heimbetreibern verhandelbar sind. Alle Verträge sind einheitlich und befristet zu gestalten, damit vergleichbare Qualitätsstandards existieren und effektive, unangekündigte Qualitätskontrollen durch staatliche Stellen bzw. Beanstandungen über die FlüchtlingsfürsprecherInnen an die Ombudsstelle möglich sind. Diesbezüglich dürfen die privaten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften kein Zutrittsverweigerungsrecht haben.

 

b) Familien- und geschlechtergerechte Unterkünfte
Das LaGeSo hat in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Bezirke dafür Sorge zu tragen, dass es in den Flüchtlingsunterkünften eine familien- und geschlechtergerechte Raumaufteilung gibt. Hierzu gehören eine ausreichende Anzahl an nach Geschlechtern getrennten Bädern sowie Familien-, Mutter-Kind-, und Frauenschlafzimmern sowie Kinderzimmer.

 

c) Privatsphäre achten und für Sicherheit sorgen
Private Räume müssen mit einem Schlüssel abschließbar sein und dürfen in Abwesenheit nicht kontrolliert werden.

Besuchsrechte für Ehrenamtliche, Vereine und FlüchtlingsfürsprecherInnen müssen geregelt werden. Ggf. müssen entsprechende Besucherräume geschaffen werden.
Um Missbrauch zu vermeiden und Zugangskontrollen einfach zu gestalten, soll jede/r Heimbewohner/in einen Hausausweis mit Lichtbild erhalten, der zum Einlass berechtigt. Das LaGeSo verteilt diese Hausausweise bereits bei der Zuteilung auf die entsprechenden Heime.

 

Willkommenskultur in der Zivilgesellschaft stärken
Die SPD steht für eine Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen und gegen rassistische Stimmungsmache. Wir begrüßen, dass sich die Zivilgesellschaft zunehmend eigeninitiativ gegen rechte Hassparolen stellt, offen Zivilcourage zeigt und die Arbeit für aufgenommene Flüchtlinge ehrenamtlich unterstützen will.

 

a) Engagement von Bürgerinnen und Bürger vor Ort fördern
Wir möchten diese gesellschaftliche Entwicklung fördern, unterstützen und ihr beratend zur Seite stehen und fordern daher die Einrichtung einer vom Land ausfinanzierten Vollzeitstelle Stelle je Bezirk zur Ehrenamts- und Freiwilligenkoordination im Bereich Flüchtlingsarbeit. Diese sollen ausschließlich dafür zuständig sein, verschiedenen Initiativen ausgewogen zu vernetzen, als Ansprechpartner*innen für Ehrenamtliche und Freiwillige, Flüchtlinge und Unterkunftsmitarbeiter*innen zu fungieren und damit zu ermöglichen, dass die angebotene Hilfe tatsächlich auch bei den Flüchtlingen ankommt.

 

b) Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Institutionen festigen
Die Arbeit der flüchtlingspolitischen Initiativen vor Ort muss anerkannt werden. Ein verbindliches Kooperationsbestreben für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit solchen Initiativen und Betreibern ist ein Prozess, der angestoßen werden kann. In die Vertragsformalitäten muss die Sozialraumorientierung mitaufgenommen werden und muss Bestandteil aller mit den Betreibern von Flüchtlingsheimen abgeschlossenen Verträge sein. Die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte müssen jährliche Kooperationsvereinbarungen mit Vereinen ggf. Initiativen vor Ort nachweisen. Eine schriftliche Befürwortung der örtlichen Integrationsbeauftragten ggf. Ombudsstelle ist erforderlich.

 

Institutionelle und organisatorische Neuausrichtung der Kommunikationswege

 

a) Ombudsstelle auf Landesebene
Es ist eine im Antrag Nr. 130/I/2014 vom Landesparteitag am 17. Mai 2014 geforderte Ombudsstelle in der Senatsverwaltung anzusiedeln, welche in allen Fragen und Belangen für Flüchtlinge, Ehrenamtliche, FlüchtlingsfürsprecherInnen, SozialarbeiterInnen in Flüchtlingsheimen zur Verfügung steht.

Dieser soll ein effektives Auskunfts- und Antragsrecht auf die entsprechenden Landesbehörden eingeräumt werden, damit sie bei Problemen und Missständen intervenieren und das LaGeSo, den Bezirk und den freien Träger zur Behebung der Missstände auffordern und entsprechende Maßnahmen vorschlagen kann.

 

b) Infobroschüren
Jeder Bezirk stellt den Flüchtlingsheimen Infobroschüren in den o.g. relevanten Sprachen zur Verfügung. Anhand der Broschüren können sich die Flüchtlinge über ihren Bezirk, bürokratische Abläufe, ihre Rechte und Ansprechpartner sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche etc. informieren.

 

c) Einbindung der BürgerInnen
Jeder Bezirk muss rechtzeitig vor, bei und nach der Inbetriebnahme einer Flüchtlingsunterkunft die anliegenden AnwohnerInnen ausreichend informieren, dafür Sorge tragen, dass Ängste genommen werden sowie ein soziales und friedliches Wohnen im Umfeld der Flüchtlingsunterkunft entsteht. Aufklärungsmaterial wie beispielweise Infobroschüren für die AnwohnerInnen sollten zur Verfügung gestellt werden.

 

Soziale Leistungen und Unterstützung
Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung folgender Themen, zu denen wir verschiedenste Beschlüsse in der SPD Berlin gefasst haben:

 

  • Alle Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldete haben ab dem Zeitpunkt ihrer Antragsstellung das Recht, an einem kostenfreien Integrations- und Sprachkurs teilzunehmen.
  • Alle Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldeten sind bei dem Erwerb eines Schulabschlusses zu unterstützen. Alle Asylbewerber*innen und Geduldete, gleich welchen Alters, die eine Schule besuchen, müssen die Möglichkeit haben, neben der Schule noch einen ergänzenden Sprachkurs zu besuchen. Besonders in den Schulferien ist ein entsprechendes Angebot zu schaffen.
  • Alle Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldeten müssen Zugang zu kostenfreier psychologischer, psychiatrischer und psychotherapeutischer Hilfe haben.
  • Die Schilderung der Erlebnisse und Lebensumstände in der Erstbefragung durch die Sachbearbeiter*innen sind ausschlaggebend für die Bewilligung des Asylantrags. Deshalb müssen nach Maßgabe der Möglichkeiten Asylbewerber*innen das Gespräch mit Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen vorbereiten können.
  • Die Ansprüche auf medizinische Versorgung von Asylbewerber*innen und Geduldeten muss denen gesetzlich krankenversicherter Bürger*innen angeglichen werden. Bisher wird nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Beschwerden vom Sozialamt übernommen.

 

Bildung
Das LaGeSo muss den Bezirken und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die notwendigen Daten der (Name, Alter, Sprachkenntnisse, Anzahl) unverzüglich nach Zuweisung zur Verfügung stellen, damit jeder Bezirk der Pflicht nachkommen kann, den ankommenden Flüchtlingskindern im Kita- bzw. schulpflichtigem Alter (bei Flüchtlingen bis zu 21 Jahren) einen Kitaplatz bzw. einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin sollen kostenfreie Deutschkurse für Flüchtlinge an den Berliner Volkshochschulen – finanziert vom BAMF – eingerichtet werden.

Antrag 01.1/II/2014 Fassung der Antragskommission: Eigenständige Jugendpolitik im Land Berlin

27.10.2014

Jugend für Berlin – Berlin für Jugend!

Berlin verjüngt sich – Berlin die wachsende Stadt

 

Mehr junge Menschen denn je zieht es nach Berlin. In Folge dessen verändert sich die Altersstruktur in der Bevölkerung. Die Zahl der jungen Familien nimmt zu, es werden jährlich mehr Kinder geboren. Die Nachfrage nach Kita – und Schulplätzen aber auch nach einer umfassenden Jugendarbeit als besondere Orte der außerschulischen Bildung steigt wieder. Die Auswirkungen sind auch auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu spüren. Das jahrelang verfolgte demographische Konzept einer alternden Stadt greift bei dieser Entwicklung zu kurz und sollte durch eine Mehrgenerationenpolitik ersetzt werden.

 

Zu kurz greift auch eine Jugendpolitik, die sich als Jugendhilfepolitik auf die Umsetzung der individuellen Rechtsansprüche des SGB VIII reduziert. Jugendpolitik ist Politik für alle Kinder und junge Menschen. Sie beschränkt sich nicht auf benachteiligte Jugendliche und sie endet auch nicht mit dem 18. Lebensjahr. Im Gegenteil: Jugendpolitik  fördert und unterstützt die Lebenschancen aller jungen Menschen. Insofern ist Jugendpolitik Querschnittspolitik.

 

Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Wir fordern den Berliner Senat auf, dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen und den Geist der UN-Kinderrechtskonvention endlich auch ins Grundgesetz zu tragen.

 

Berlin – eine Stadt mit Perspektive für alle jungen Menschen

 

Damit Berlin diesem Anspruch genügen kann, wollen wir vorrangig:

  • bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen schaffen, auch in den Innenstadtquartieren;
  • eine aktive nachhaltige Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen gestalten, die ihnen eine Perspektive im Erwerbsleben bietet;
  • für alle jungen Menschen in dieser Stadt, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, eine nachhaltige Inklusionspolitik auf allen Ebenen gestalten.

 

Berlin – eine Stadt als Bildungslandschaft

 

Um die Chancen der jungen Menschen in Berlin zu verbessern, werden wir:

  • die Qualität der Berliner Kitas als Orte frühkindlicher Bildung und den Übergang von der Kita in die Grundschule weiter verbessern;
  • die Ganztagsschule als Ort des Zusammenwirkens von Jugendarbeit und Schule mit dem Ziel weiter entwickeln, ein an den jungen Menschen ausgerichtetes Lernklima in allen Bildungseinrichtungen zu schaffen, das zur Entwicklung einer umfassend gebildeten und zur gesellschaftlichen Teilhabe fähigen Persönlichkeit beiträgt;
  • Politik als Schulfach stärken, da für viele Kinder und Jugendliche der Politikunterricht die einzige Möglichkeit darstellt, sich politisch zu informieren und weiterzubilden. Jedes Kind, das die Schule verlässt, muss über eine grundlegende politische Bildung verfügen.
  • Inklusionsprozesse aller Menschen in einem Sozialraum auch am Ort Schule und Umgebung barrierefrei gestalten und dazu Schule noch stärker dem Sozialraum öffnen;
  • ein Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, um so eine langfristige Planungssicherheit für Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu schaffen, die auskömmlich finanziert sind;
  • den Übergang von der Schule in den Beruf für alle jungen Menschen besser unterstützen und gestalten, indem wir Jugendberufsagenturen mit dem Anspruch „Keine*r darf verloren gehen!“ für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufbauen und verstetigen;
  • die Studien- und Ausbildungsbedingungen in Berlin verbessern.

 

Allianz mit der Jugend ausbauen

 

Als Berliner SPD setzen wir uns daher für eine konsequente Entwicklung  einer Eigenständigen Jugendpolitik im Land Berlin unter stärkerer Beteiligung von Jugendlichen und jungen Menschen ein. Denn sie sind die Expertinnen und Experten ihres eigenen Lebensumfeldes. Wir als Berliner SPD wollen nicht nur eine Allianz für die Jugend, sondern eine Allianz mit der Jugend. Berlin bietet hierzu eine gute Ausgangslage.

 

  • Mit dem „Abkommen für die Jugend“, welches 2009 vom Land Berlin und dem Landesjugendring unterzeichnet wurde, hat Berlin bereits einen Schritt in Richtung Eigenständige Jugendpolitik unternommen. Hierbei wurde Jugendpolitik nicht nur als Querschnittspolitik definiert, sondern auch anhand konkreter Politikbereiche (Integration, Bildung, Arbeit und Ausbildung, soziale Sicherheit, Kultur, Stadtentwicklung) dargestellt und thematisiert, welche Auswirkungen dieses Postulat hat.
  • Der durch das „Abkommen für die Jugend“ initiierte Runde Tisch Jugend orientiert sich primär an den Schnittstellen zu den wesentlichen Politikfeldern, da nicht nur Vertretungen von Jugendinteressen, sondern auch Verantwortliche aus anderen Bereichen (Tarifpartner, Bezirke, Abgeordnetenhaus, Liga) mit am Tisch sitzen.
  • Weitere Aktivitäten, wie z.B. der von der SPD initiierte Jugend-Demokratiefonds, ermöglichen es Jugendlichen, selbstverantwortlich eigene Partizipationsprojekte umzusetzen und bieten ihnen ein Forum, sich an der Formulierung einer Eigenständigen Jugendpolitik zu beteiligen.
  • In den Berliner Bezirken bestehen schon heute sehr unterschiedliche und vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten, die gestärkt und ausgebaut werden müssen, wo nötig aber auch kritisch hinterfragt werden müssen.

 

An diesen Aktivitäten gilt es anzusetzen, sie zu wirksamen Instrumenten der Beteiligung junger Menschen an der Formulierung einer Eigenständigen Jugendpolitik auszubauen.

 

Gleichzeitig wollen wir den Dialog mit Kindern, Jugendlichen und ihren Organisationsstrukturen deutlich intensivieren, um mehr über ihren Blick auf unsere Beteiligungslandschaften zu erfahren. Denn sie als ExpertInnen in eigener Sache ernst zu nehmen bedeutet auch, neue Partizipationsangebote mit ihnen gemeinsam zu entwickeln und diese nicht nur für sie zu erfinden. Die Vertretungsstrukturen von Schülerinnen und Schülern können hierfür ein prominentes Beispiel sein.

 

Eigenständige Jugendpolitik gestalten

 

Eigenständige Jugendpolitik setzt an den Lebenswelten aller Jugendlichen an. Wir setzen uns entschieden dafür ein, die Belange und Sichtweisen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärker in den Fokus der Politik zu nehmen sowie die notwendigen Freiräume zum Erleben, Ausprobieren, Bilden und für die eigenständige Persönlichkeitsentwicklung jenseits einer massiv um sich greifenden Verwertungslogik zu erhalten bzw. zu schaffen. Die Gestaltung der Lebenswelten von und mit Jugendlichen ist Kernelement einer Eigenständigen Jugendpolitik aus sozialdemokratischer Perspektive. Eigenständige Jugendpolitik sieht junge Menschen mit ihren Rechten, Stärken und Möglichkeiten und nicht als Träger von Defiziten.

Jugendliche wollen und können als Heranwachsende ihr Leben vielfältig selbst gestalten. Dafür müssen sie geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützung vorfinden. Eigenständige Jugendpolitik nimmt die Jugendphase in öffentlicher Verantwortung als Ganzes in den Blick und reduziert sich deshalb nicht nur auf die Kinder- und Jugendhilfepolitik. Unter Berücksichtigung der vielfältigen und sich zunehmend auseinander entwickelnden Lebenswelten der Jugendlichen ist es deshalb besondere Herausforderung einer „guten“ Jugendpolitik, konsequent das in § 1 SGB VIII formulierte „Recht auf Förderung [der] Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen  Persönlichkeit“ umzusetzen. Neben der Kinder- und Jugendhilfepolitik sind deshalb alle Politikfelder,  da sie Einfluss auf die Lebenswelten Jugendlicher haben, in der Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen.

 

Die für Jugend unmittelbar zuständigen politischen Institutionen auf Landes- und Bezirksebene müssen damit auch die Rolle einer „Anwältin“ jugendspezifischer Belange gegenüber anderen Institutionen wahrnehmen. Daran und an der Formulierung dieser Belange sind Jugendliche angemessen zu beteiligen, wobei scheinpartizipative Verfahren keine angemessene Beteiligung darstellen.

Nur durch die wirkliche Beteiligung von Jugendlichen und von ihnen selbst organisierter Interessensvertretungen kann die Ausgestaltung einer Eigenständigen Jugendpolitik im Interesse junger Menschen gelingen.

 

Für die konsequente Entwicklung und Implementierung einer Eigenständigen Jugendpolitik im Sinne einer „guten Jugendpolitik“ bekennt sich die Berliner SPD  zum Beschluss des Parteikonvents. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Politik auch auf Landesebene noch stärker als bisher von und mit Jugendlichen gedacht und gestaltet wird. Um dieses zu erreichen, bedarf es eines Umdenkens in Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik, aber auch einer stärkeren Aktivierung von Jugendlichen, verbunden mit verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten.  Die Interessen der jungen Menschen müssen im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen und Politikbereiche müssen ihr Handeln im Sinne einer Querschnittspolitik für junge Menschen ausrichten. Dazu gilt es, das „Abkommen für die Jugend“ mit dem Runden Tisch Jugend zu einem zentralen Element der Eigenständigen Jugendpolitik in Berlin weiterzuentwickeln und dessen politische Reichweite zu erweitern.

 

Jugendbeteiligung neu organisieren

Im Rahmen der Entwicklung einer neuen, eigenständigen Jugendpolitik sind nachhaltig angelegte neue Beteiligungsmöglichkeiten zu erproben, die bestehende Erfahrungen (u.a. die bezirklichen Partizipationsmöglichkeiten, das jährlich stattfindende Jugendforum, die Ergebnisse des Runden Tisch im Dialog) mit einbeziehen. Diese Beteiligungsprozesse müssen dauerhaft angelegt  sein, um so Jugendlichen eine nachhaltige aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Jugend betreffende Themen sollen in Internetforen und Bezirksforen nacheinander abgearbeitet werden. Sie betreffen sowohl die Problembereiche, wie sie derzeit von der Politik und den Vertretungen von Jugendinteressen benannt werden. Es sollte aber auch versucht werden, die Jugend zur Formulierung eigener Themen zu gewinnen. Die Internetforen sollten von der Senatsjugendverwaltung und die Bezirksforen von den Abteilungen Jugend der Bezirke verantwortet werden. Die Durchführung kann freien Trägern übertragen werden. Die Ergebnisse sollen an einem deutlich erweiterten Runden Tisch Jugend zusammengefasst und im Jugendforum präsentiert werden. Anschließend werden sie dem Senat zur Stellungnahme und mit dieser dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

 

Der Runde Tisch muss durch Jugendliche aus den Bezirken, Schüler-, Auszubildenden- und Studierendenvertretungen erweitert werden.

 

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung wird gebeten noch in dieser Legislatur ein entsprechendes Jugendbeteiligungskonzept vorzulegen, das von Anfang an unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden soll.

 

Die Berliner SPD will die jungen Menschen Berlins besonders:

 

  • Bei der Schaffung von neuem Wohnraum in der Stadt
  • Bei der Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik
  • bei der Etablierung partizipativer Stadtentwicklungskonzepte
  • Bei der Entwicklung von Schulen und Hochschulen
  • Bei der Gestaltung von Inklusionsprozessen
  • Bei der Ausgestaltung und Förderung von Jugendarbeit und Freizeitangeboten
  • Durch Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

stärker beteiligen und ihre Interessen berücksichtigen.

In all diesen Bereichen sollen im Dialog und im Bündnis mit der Jugend der Stadt Verbesserungen geplant und umgesetzt werden.

 

Es ist das Ziel der Berliner SPD, ein Klima und einen Rahmen zu schaffen, in dem die  jungen Menschen in allen kommunalen und gesamtstädtischen Belangen eine nicht zu überhörende Stimme haben. Kinderrechte sind Menschenrechte und in diesem Geiste wollen wir sie in unserer Stadt auch verwirklichen.

Antrag 62/II/2014 Jugendarbeitslosigkeit gemeinsam entschlossen bekämpfen!

14.10.2014

Eine angemessene und qualifizierende schulische, universitäre oder duale Ausbildung ist der beste Schutz gegen Jugendarbeitslosigkeit!
Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin und die Abgeordnetenhausfraktion der SPD auf, sich für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin einzusetzen, indem:

 

  • das Konzept der vertieften Berufs- und Studienorientierung, das alle Berliner Schulen, auch die Gymnasien miteinschließt systematisiert wird.
  • in allen Berliner Schultypen ein mehrstufiges Berufserfahrungssystem eingeführt wird, das bereits in der 7. Jahrgangsstufe beginnt, Schülerinnen und Schülern einen Einblick in ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten und einen Überblick über die verschiedenen Berufe sowie Praxiserfahrungen ermöglicht und in den höheren Klassenstufen in obligatorische Praktika übergeht. Damit wird auch ein Beitrag zur Verminderung der Schulabbrecher-, Ausbildungsabbrecher- und Studienabbrecherquote geleistet, weil die Entscheidung für eine Ausbildung und einen Beruf auf einer breiteren Erfahrungsgrundlage erfolgt.
  • das Instrument der Jugendberufsagentur gemeinsam mit den Bezirken und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg vorangebracht und mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird.
  • das Land Berlin Auszubildende im Öffentlichen Dienst bei erfolgreichem Abschluss unbefristet übernimmt und die Zahl der Übernahmen signifikant erhöht.
  • die Ausbildungsquote in der Landes- und Bezirksverwaltung sowie landeseigenen Unternehmen auf mindestens 10% erhöht wird.
  • Projekte zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Steigerung der Ausbildungsfähigkeit werden in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken fortgeführt. Hierbei sollen die bereits bestehenden und gut arbeitenden Netzwerke sinnvoll genutzt und gestärkt werden.
  • Verbände, Kammern, Unternehmen und Bezirke bei ihren Maßnahmen zur Qualifizierung und Ausbildung von Jugendlichen unterstützt werden.
  • darauf geachtet wird, dass sich in allen Projekten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit die Vielfalt der Berliner Bevölkerung widerspiegelt und die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
  • in dem die Verbundausbildung für kleine und mittlere Unternehmen weiter gestärkt und ausgebaut wird.
  • das Land Berlin auf Bundesebene Initiativen entwickelt und unterstützt, die geeignet sind, die Ausbildungs- und Übernahmequoten in privaten Unternehmen zu steigern und wo nötig auch verbindliche Regelungen beinhalten.

 

Antrag 117/II/2014 Liegenschaftspolitik

14.10.2014

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Liegenschaftspolitik einzusetzen, die auch einen Beitrag dazu leistet, den Bedarf an kultureller Infrastruktur im Land und in den Bezirken zu sichern. Dazugehört eine systematische Überprüfung frei werdender Liegenschaften auf eine temporäre oder dauerhafte Nutzbarkeit für künstlerische und kulturelle Zwecke. Im Einklang mit dem Bezirk sind der Bedarf an Kunst- und Kultureinrichtungen und ein möglicher Vorrang einer kulturellen Verwertung der frei werdenden Liegenschaften zu prüfen.

 

Darüber hinaus soll die Abteilung für Kulturelle Angelegenheiten in der Senatskanzlei jeweils ein Sitz im Portfolioausschuss (übernimmt Clusterung der Grundstücke) sowie im Steuerungsausschuss (konkrete Nutzung der Grundstücke) des Liegenschaftsfonds eingeräumt werden. Damit würde eine mögliche Steuerung der Nutzung von landeseigenen Immobilien erleichtert.