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Antrag 200/I/2015 Verkehrsvertrag mit der BVG nachverhandeln

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, den Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG dergestalt nach zu verhandeln, dass er den Ansprüchen einer nachhaltigen Mobilität in der wachsenden Stadt entspricht.

 

Ziel muss es sein, ein Mehr an Verkehrsleistungen sicher zu stellen, insbesondere bei der Erweiterung der Fahrpläne im Bereich der Taktung, bei der Herstellung von Pünktlichkeit und bei der Ausdehnung des Netzes von Bus, U-Bahn und Straßenbahn.

Antrag 201/I/2015 Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die Erschleichung von Leistungen, also die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein (sog. „Schwarzfahren“), in Berlin künftig von staatlichen Verkehrsbetrieben nicht mehr als Antragsdelikt verfolgt wird.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden zudem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass über Bundestag und Bundesrat der Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in § 265a StGB (betrifft: Erschleichung von Leistungen) nicht weiter Berücksichtigung findet.

Antrag 209/I/2015 Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste Berlins streichen

15.05.2015

Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Paul von Beneckendorff und von Hindenburg so schnell wie möglich aus der Ehrenbürgerliste Berlins zu streichen.

Antrag 215/I/2015 Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen verbessern!

15.05.2015

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine schnelle Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und ihrer Kinder mit einer Behinderung einzusetzen.

 

Dazu sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

 

  • Fortsetzung der Förderung für das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge oder eine Regelfinanzierung, da es Berlinweit bisher  so gut wie keine andere Anlaufstelle gab und mit Auslaufen der Förderung Ende 2014  auch diese Möglichkeit entfallen ist (nur noch ehrenamtliche Arbeit).
  • Das Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 über Leistungen der EU-Richtline 2013/33/EU-Mindestnormen für die Aufnahme besonders  schutzbedürftiger Flüchtlinge ist mangelhaft und sollte in Abstimmung mit den Fachstellen des Netzwerkes nachgebessert werden
  • Die von diesen Fachstellen bisher ausgegebenen Bescheinigungen über eine Behinderung sind nicht verpflichtend. Für Kassenleistungen muss es ein Arzt sein, der Verordnungen vornehmen kann. Das von der Fraktion angestrebte Bremer Modell ist daher auch aus diesem Grunde unerlässlich.
  • Es muss ein Berlinweit gültiges Feststellungsverfahren für die Leistungsstellen geben (ist jemand behindert und gehört damit zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, Grad der Behinderung). Opfer von physischer und psychischer Gewalt müssen gesondert erfasst werden. Hier muss das Versorgungsamt tätig werden.
  • Das LaGeSo und das Personal der Erstaufnahmestellen müssen entsprechend informieren und Anlaufstellen benennen (z.B. Fachstelle des Netzwerkes oder Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben); durch das LaGeSo müssen auch die Sozialämter benachrichtigt werden.
  • Für die Sozialdienste der Bezirke muss es eine Handreichung geben.
  • Das LaGeSo muss einen Überblick über den Grad der Barrierefreiheit der vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte haben.  Bei Neubau muss die Barrierefreiheit als Zulassungskriterium gelten (Änderung der Heimstättenverordnung). Die Bauämter der Bezirke müssen Standards für die Unterkünfte festlegen
  • Das Vorhalten von Sozialarbeitern muss Pflicht für Träger von Flüchtlingsunterkünften werden (Kenntnis der Gesetze / SGB IX, XII, AsylbLG), damit z.B. das Stellen von Anträgen für die Betroffenen für die Einleitung eines Feststellungsverfahren für das Vorliegen einer Behinderung ohne Zeitverzug eingeleitet werden kann.

 

Antrag 216/I/2015 Inklusion braucht Beispiele gelungener Praxis

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich für die Entwicklung eines Berliner Inklusionskatasters nach dem Vorbild von NRW einzusetzen. In diesem Kataster werden gelungene Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gesammelt, dokumentiert und  können online abgerufen werden.

 

Das Inklusionskataster soll fortlaufend neue Projekte unter anderem aus den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur, Politik und Gesundheit aufnehmen. Damit sollen Anregungen für die Entwicklung neuer Projekte und Initiativen gegeben werden,  die sich an  gelungenen Beispielen orientieren können, die so oder so ähnlich auch anderorts verwirklicht werden könnten.  Darüber  hinaus kann das das Inklusionskataster auch eine gute Informationsquelle für Menschen mit Behinderungen sein, die auf der Suche nach geeigneten Angeboten sind.

 

Die Online-Darstellung kann  z.B. auf der Webseite  der Senatskanzlei oder des Landesbehindertenbeauftragten erfolgen.