Archive

Antrag 31/I/2014 Berliner Jugendberufsagenturen für Jugendliche mit Behinderungen öffnen

28.04.2016

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei der Umsetzung der geplanten Jugendberufsagenturen darauf zu achten, dass die verbindlichen Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden.

 

Hierbei ist auch zu prüfen, ob die Zielgruppe der arbeitssuchenden jugendlichen Rehabilitanten und Schwerbehinderten in die Konzeption der Jugendberufsagenturen aufzunehmen ist.

Antrag 27/I/2014 Rückerwerb des SEZ jetzt!

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat von Berlin im Hinblick auf das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) unverzüglich von seinem vertraglichen Rückkaufsrecht Gebrauch macht. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, die hierfür notwendigen Initiativen zu ergreifen.

Zum einen hat der Eigentümer zumindest eine seiner vertraglichen Verpflichtungen – die Wiedereröffnung eines Hallenbad- bzw. Schwimmbadbetriebs – nicht erfüllt. Zum anderen zeigen aktuelle Bauvoranfragen des Eigentümers, dass er an einer Nutzung des SEZ-Grundstücks allein zu Zwecken von Sport und Erholung nicht festhalten, sondern dort auch alternative Nutzungen realisieren möchte (u.a. Hotel, Townhouses, Camping- und Wagenabstellplatz, Ferienwohnungen). Dem Eigentümer steht eine gewinnorientiere, über die Zwecke von Sport und Erholung hinausgehende Nutzung des Grundstücks ohne Wiedereröffnung des Hallenbadbetriebes (und zumindest unter einem geplanten Teilabriss des Bestandsgebäudes) nicht zu. Mit Ausübung des Rückkaufrechts wird das SEZ bzw. eine zukünftige Nutzung des Grundstücks wieder der Allgemeinheit zugutekommen. Aufgrund der bestehenden Unterversorgung mit Kita- und Grundschulplätzen sowie der von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus unterstützen Neuorientierung der BBB auf ein attraktiveres Angebot im Bereich des Freizeitschwimmens bietet das SEZ und sein parkartiges Außengelände vielfältige Möglichkeiten für die Deckung der Bedarfe der öffentlichen Hand.

Antrag 24/I/2014 Verbot von Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand

28.04.2016

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat von Berlin werden aufgefordert, sich für ein Verbot der Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand und öffentlichen Unternehmen einzusetzen. Offene Mediationsverfahren ohne eine abschließende Schiedsvereinbarung dürfen aber als Vorverfahren zu einem Gerichtsverfahren vereinbart werden.

Bei Schiedsgerichtsverfahren, die gerne von großen internationalen Konzernen in Verträgen mit der Öffentlichen Hand vereinbart werden, besteht immer das Risiko einer Übervorteilung des Staates. Dies ist nicht nur in Frankreich gerade zu sehen, wo der Staat nach einem Schiedsgerichtsverfahren mehrere Hundert Millionen Euro an einen privaten Vertragspartner zahlen muss und man sicher ist, dass dieser vor nie vor einem staatlichen Gericht gewonnen hätte.

Aber auch in Deutschland ist der Staat mehrfach strukturell benachteiligt. Zum einen arbeiten die Schiedsgerichtsfirmen öfter mit dem jeweiligen Konzern zusammen und kaum mit dem Land Berlin. Sie werden also nicht die Hand beißen, die sie füttert.

Eine Vertretung durch Rechts- und Sprachkundige kann den Sprachmangel beim Entscheider nicht vollständig ausgleichen.

Es gibt keine Kosten- oder Zeitvorteile durch Schiedsgerichtsverfahren, da deutsche Gerichte in Zivil- und Handelssachen entgegen ihres schlechten Rufes weltweit die preiswertesten und schnellsten Gerichte sind. Ihre Entscheidungen sind im Übrigen unbeeinflusst von Korruption und im Vergleich zur Justiz in anderen Ländern und international tätigen Schiedsgerichtsfirmen auch noch kompetenter und sachgerechter.

Die Ergebnisse von Schiedsgerichtsverfahren sind noch weniger voraussagbar, als Gerichts-verfahren, insbesondere da es keine Entscheidungsliteratur gibt und über frühere Verfahren meist Stillschweigen vereinbart wird.

Antrag 21/I/2014 Keine Privatisierung der Berliner Schwimmbäder

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Schwimmbäder, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, also dem Land Berlin gehören, nicht privatisiert werden und auch an keine privaten Betreiber vergeben werden.

Antrag 18/I/2014 Kreativität braucht Freiheit und Sicherheit

28.04.2016

I. Ein Pakt für Gute Arbeit in der Berliner Kreativwirtschaft

 

Die SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, einen Pakt für Gute Arbeit in der Berliner Kreativwirtschaft zwischen allen Beteiligten zu initiieren und die notwendigen materiellen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

In der Zusammenarbeit von Unternehmen, Kreativen, Politik und allen Institutionen der Berliner Kreativwirtschaft sollen damit die aktuellen prekären Arbeitsbedingungen in der Berliner Kreativwirtschaft bekämpft, die oft fehlenden sozialen Absicherung vieler Kreativschaffender gestärkt, und ein neues Bewusstseins für diese Problemlagen etabliert werden.

 

Der Pakt soll im Dialog zwischen den Kreativen, den Unternehmen der Berliner Kreativwirtschaft und der Politik sowie den Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgestaltet werden. Dieses sollte in Form eines „runden Tisches“ erfolgen, der über einen noch festzulegenden Zeitraum die notwendigen Regelungsbereiche diskutiert und abschließend einen gemeinsam formulierten Pakt zur Unterzeichnung durch alle Beteiligten vorlegt. Gleichzeitig soll die Arbeit des „runden Tischs“ von einem offenen Diskussionsprozess begleitet werden und so im Rahmen von Veranstaltungen und über eine Online-Plattform direkt Betroffene ansprechen und einbeziehen.

 

Folgende, nicht abschließend aufgeführte Regelungsbereiche sind Bestandteil des Paktes für Gute Arbeit in der Berliner Kreativwirtschaft:

 

Arbeit & soziale Absicherung:

  • Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit, z. B. durch eine unabhängige Schiedsstelle
  • Sicherstellung und Kontrolle der Bezahlung in der Berliner Kreativwirtschaft und bei den von dieser beschäftigten Subunternehmen
  • Verbindliche Standards gegen die Ausnutzung von Praktikanten und anderen im Niedriglohnbereich Beschäftigten
  • Vereinbarung zur Bekämpfung der Besetzung von qualifizierten Stellen durch Praktikanten und Volontäre
  • Praktikanten- und Volontärstellen müssen als solche ausgewiesen werden
  • Weniger Befristung wagen
  • Wirksame Kontrolle aller Arbeitsschutz-Regelungen
  • Etablierung und Einhaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen
  • Probleme und Chancen der Digitalen Arbeit
  • Flexibilität zum Vorteil aller nutzen, nicht zum Ausnützen der Angestellten
  • Anerkennung eines modernisierten Urhebervertragsrechts, das faire Bezahlung für die Kreativen (Urheber) sicherstellt und ihre Rechte schützt

 

Qualifizierung:

  • Schulungen für Kreative und Unternehmer, z. B. zur Selbstständigkeit
  • Qualifizierung Geschäftsführung usw. für Selbstständige
  • Koordinierung der zahlreichen Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Gemeinsam aufgesetzte Qualifizierungs-maßnahmen
  • Unterstützung der Jobcenter bei der Vermittlung von Kreativen und der Ausbildung der in diesem Bereich vermittelnden Mitarbeiter
  • Arbeitsweise der Jobcenter an die vielfältigen Arbeitsformen in der Kreativwirtschaft anpassen

 

Förderung:

  • Staatliche Fördermaßnahmen im Kultur- und Kreativbereich an die Einhaltung der im Pakt festgelegten Mindeststandards binden
  • Entsprechende Regelungen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

 

Vergabe:

  • Öffentliche Vergaberichtlinien müssen an die Einhaltung der o.g. Mindeststandards gebunden werden.

 

Unabhängig von dem Zeitraum, der für die Ausgestaltung des Pakts für Gute Arbeit bis hin zur Unterzeichnung der verbindlichen Regelungen zu veranschlagen ist, beschließt der Landesparteitag folgende Maßnahmen, die ab sofort um-gesetzt werden sollen:

 

a. Kreativwirtschaftsbeauftragte in der Senatskanzlei

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Senatskanzlei die Stelle eines Kreativwirtschafts-beauftragten geschaffen wird. Aufgabe dieser Stelle ist es, den Prozess hin zum Pakt für Gute Arbeit zu koordinieren. Begleitend soll sie sämtliche Belange der Kreativwirtschaft und die Notwendigkeit für Gute Arbeit in der Senatsverwaltung verankern. Das bedeutet beispielsweise, in den Wirtschaftskontakten und bei Auf-trägen und Fördermittelvergaben stets auf die Einhaltung der Mindeststandards zu pochen.

 

b. Runder Tisch der Berliner Kreativwirtschaft

Die Schaffung eines „runden Tisches“, der alle Beteiligten der Berliner Kreativwirtschaft, der Politik, Gewerkschaften sowie Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft einbezieht und ausgewogen am Diskussionsprozess beteiligt. Über einen noch festzulegenden Zeitraum wird in diesem Forum sowie begleitend durch eine offene, netzgestützte Diskussion der Pakt für Gute Arbeit konkret ausgestaltet und abschließend allen Beteiligten zur Unterschrift vorgelegt.

 

c. Gütesiegel: Berlin – best place to work

Der Pakt für Gute Arbeit in der Berliner Kreativwirtschaft soll schon während des Diskussionsprozesses von PR-Maßnahmen flankiert werden. Zum einen, um die Leitgedanken des Pakts bei den Kreativen bekannt zu machen. Zum anderen, um die durch den Pakt entstehenden Standortvorteile zu sichern („Berlin hat jetzt Gute Arbeit!“). In diesem Rahmen wird ein „Best place to work“-Siegel etabliert, mit dem sich die beteiligten Unternehmen im Markt und bei potentiellen Arbeitnehmern präsentieren können.

 

II. Aufgaben der Berliner SPD

 

Die Berliner SPD wird den Status Berlins als Hauptstadt der Kreativen sichern und ausbauen. Wir wollen einen neuen Geist der Zugewandtheit aller Beteiligten der Berliner Kreativwirtschaft etablieren. Wir wollen die akuten Probleme der Berliner Kreativschaffenden, prekäre Arbeit, fehlende soziale Absicherung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen, jetzt angehen und nicht warten, bis sich die Situation noch weiter verschlechtert hat.

 

Zugleich hängt die Arbeitsfähigkeit der SPD davon ab, ob sie als Partei der Arbeit sich auch den neuen Arbeitsformen des 21. Jahrhunderts wirksam und effektiv stellen kann und für diese passende Lösungen entwickelt, die alle KreativarbeiterInnen schützt, aber ihnen zugleich größtmögliche Entfaltung ermöglicht.

 

Die Kreativwirtschaft ist die Branche, in der sich die modernen Arbeitsformen des 21. Jahrhunderts bereits etabliert haben. Zumeist zum Nachteil der Kreativschaffenden. Berlin ist die Hauptstadt der Kreativwirtschaft. Deswegen stellt sich die SPD diesem Wandlungsprozess.

 

Neben dem Pakt für Gute Arbeit wird die SPD auch einen innerparteilichen Diskussionsprozess anschieben, der sich über die Probleme ausgehend von der Berliner Kreativwirtschaft mit den Herausforderungen des Arbeitsmarkts im 21. Jahrhundert beschäftigt. Bei einer Fachkonferenz Ende 2015 sollen die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses präsentiert und beschlossen werden.